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Steuererklärung Kanton Graubünden ausfüllen lassen

Vom Engadin bis Chur, von Davos bis ins Bündner Rheintal – wir kennen die Bündner Steuerbesonderheiten und den höheren Pendlerabzug in diesem Flächenkanton. Fixpreis ab CHF 35, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Persönliche Beratung, bei Ihnen vor Ort oder per Call
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Steuererklärung Graubünden – so einfach funktioniert’s

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Füllen Sie das kurze Formular aus oder rufen Sie uns an. Das dauert nur 60 Sekunden und ist komplett unverbindlich.

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Persönlicher Steuerberater

Wir weisen Ihnen einen VBV-zertifizierten Steuerberater zu, der sich im Bündner Steuerrecht bestens auskennt.

3

Beratung und Bearbeitung

Ihr Steuerberater optimiert Ihre Steuererklärung und nutzt alle kantonalen Abzüge im Kanton Graubünden aus.

4

Fristgerechte Einreichung

Wir reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Steueramt Graubünden ein. Sie lehnen sich zurück.

Über 23’000 Kunden in der ganzen Schweiz haben diesen Ablauf bereits durchlaufen.

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Unsere Preise für den Kanton Graubünden

Transparente Fixpreise, keine versteckten Kosten. Fristverlängerung und Wertschriften sind im Paketpreis inbegriffen.

Lernende & Studierende

ab CHF 35

Einfache Steuererklärung für Auszubildende und Studierende

  • Persönlicher Steuerberater
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
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Ehepaare & Familien

ab CHF 149

Gemeinsame Veranlagung, Kinderabzüge, Drittbetreuung

  • Persönlicher Steuerberater
  • Gemeinsame Veranlagung optimiert
  • Kinderabzüge & Drittbetreuung
  • Fristverlängerung inklusive

Zusatzleistungen: Express-Bearbeitung CHF 100 · Immobilien CHF 65/Liegenschaft · Erbschaft CHF 65

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Steuererklärung im Kanton Graubünden – das sollten Sie wissen

100 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Der Kanton Graubünden ist mit Abstand der flächenmässig grösste Kanton der Schweiz und erstreckt sich über 150 Täler mit drei Amtssprachen (Deutsch, Rätoromanisch, Italienisch). Rund 207’000 Einwohner verteilen sich auf 100 Gemeinden mit extremen Steuerfuss-Unterschieden: Rongellen (30 %) und Laax (40 %) stehen Flerden (120 %) gegenüber. Besonderheit: Der Pendlerabzug ist in Graubünden auf CHF 9’000 begrenzt – höher als in den meisten anderen Kantonen, was die besonderen geografischen Verhältnisse berücksichtigt. Ob Tourismusgemeinde, Bergsiedlung oder Hauptort Chur – unsere Steuerberater kennen die Bündner Besonderheiten.

SofTax GR – die elektronische Steuererklärung

SofTax GR ist die Web-Applikation des Kantons Graubünden für die elektronische Steuererklärung. Sie können Ihre Steuererklärung direkt im Browser ausfüllen und einreichen. Wenn Sie aber sichergehen wollen, dass alle Abzüge korrekt und vollständig geltend gemacht werden, übernehmen unsere Steuerberater das komplett für Sie. Wir arbeiten mit allen gängigen kantonalen Systemen und kennen die Besonderheiten der Bündner Steuerformulare.

Typische Fehler, die Bündner Steuerpflichtige Geld kosten

In unserer Praxis sehen wir bei Bündner Steuererklärungen immer wieder dieselben Fehler: Der erhöhte Pendlerabzug von CHF 9’000 wird nicht ausgeschöpft, obwohl die langen Arbeitswege im Flächenkanton genau diese Grenze rechtfertigen. Besitzer von Ferienwohnungen in Tourismusorten wie Davos, St. Moritz oder Arosa deklarieren den Eigenmietwert und die Mieteinnahmen fehlerhaft. Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Kantonen vergessen die Steuerpflicht in Graubünden für ihre Liegenschaft. Und Personen, die in rätoromanisch- oder italienischsprachigen Gemeinden wohnen, verwechseln Formulare oder kennen die deutschsprachigen Fachbegriffe nicht.

Gut zu wissen

Im Kanton Graubünden liegt der Kantonssteuerfuss bei 95 %. Zusammen mit dem Gemeindesteuerfuss ergibt sich die Gesamtsteuerbelastung. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind beträchtlich: Während Rongellen mit 30 % den tiefsten Steuerfuss aufweist, zahlen Steuerpflichtige in Flerden 120 %. Wer einen Wohnortwechsel plant, sollte den Steuerfuss unbedingt vergleichen.

Graubünden als Flächenkanton zeigt extreme Unterschiede: Tourismusorte wie St. Moritz (55 %), Celerina (50 %) und Pontresina (75 %) profitieren von ihren Steuereinnahmen und bieten attraktive Steuerfüsse. Der Hauptort Chur (88 %) liegt im Mittelfeld. Abgelegene Gemeinden wie Flerden (120 %) haben höhere Sätze, sind aber auch die Kleinsten. Für Personen mit Zweitwohnungen ist der Steuerfuss am Liegenschaftsort entscheidend für die Liegenschaftssteuer. Ein Vergleich lohnt sich besonders im Engadin und in der Region Davos.

Steuerabzüge im Kanton Graubünden –
alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, kann seine Steuerbelastung im Kanton Graubünden deutlich senken. Unsere Steuerberater prüfen systematisch jeden einzelnen Abzugsposten für Ihre Situation. Hier die wichtigsten Kategorien im Überblick:

Berufskosten & Pendlerabzug

Fahrkosten, Verpflegung, Berufskleidung und Weiterbildung. Im Kanton Graubünden sind Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort bis maximal CHF 9'000 pro Jahr abziehbar (kantonal). ÖV-Kosten werden grundsätzlich anerkannt. Aufgrund der besonderen Geografie des Kantons gilt ein höheres Limit als in vielen anderen Kantonen. Tipp: Wir prüfen, ob der Nachweis in Ihrem Fall möglich ist und holen den maximalen Abzug heraus.

Versicherungsprämien & Krankheitskosten

Krankenkassenprämien, Unfallversicherung und weitere Personenversicherungen sind im Kanton Graubünden bis maximal CHF 4'600 (Einzelpersonen) bzw. CHF 9'200 (Verheiratete) abziehbar. Krankheits- und Unfallkosten, die den Selbstbehalt übersteigen, können zusätzlich geltend gemacht werden.

Säule 3a & Vorsorge

Einzahlungen in die Säule 3a sind in der ganzen Schweiz abzugsfähig. 2025 gelten folgende Maximalbeträge: CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse. Einkäufe in die Pensionskasse (Säule 2) sind ebenfalls vollständig abzugsfähig und senken Ihre Steuerlast im Kanton Graubünden direkt.

Kinderabzüge & Drittbetreuung

Im Kanton Graubünden können Drittbetreuungskosten bis maximal CHF 10'300 pro Kind und Jahr geltend gemacht werden, sofern diese notwendig sind (z.B. bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile). Zusätzlich gelten der allgemeine Kinderabzug und der Ausbildungsabzug für Kinder in Ausbildung.

Weiterbildungskosten

Kosten für berufsbezogene Weiterbildungen und Umschulungen sind im Kanton Graubünden bis CHF 12'000 pro Jahr abziehbar. Dazu gehören Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen im Kanton Graubünden sind bis zu 20 % des Nettoeinkommens abziehbar. Dazu zählen Spenden an gemeinnützige Organisationen, Vereine und politische Parteien.

Die vollständige Liste aller Abzüge im Kanton Graubünden umfasst weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten und Kosten für die Verwaltung von Wertschriften. Unsere Steuerberater kennen sämtliche Abzugsmöglichkeiten und prüfen Ihre Steuererklärung Posten für Posten. So stellen wir sicher, dass Sie keine Steuerersparnis verpassen. Die kantonale Wegleitung 2025 des Steueramts Graubünden enthält alle Details und kann beim Kantonalen Steueramt eingesehen werden.

Fristen und Einreichung im Kanton Graubünden

Wichtige Fristen Steuerjahr 2025

Ordentliche Abgabefrist

31. März 2026

Fristverlängerung

Möglich maximal bis 30. November - online über das Portal oder schriftlich an die Steuerverwaltung in Chur

Elektronische Steuererklärung

SofTax GR (als Desktop-Anwendung für Windows und macOS verfügbar)

Bussen bei Verspätung

Nach Mahnung drohen Ordnungsbussen und eine Ermessenseinschätzung

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung im Kanton Graubünden endet am 31. März. Wer mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Im Kanton Graubünden geht das unkompliziert: Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Steuererklärung, stellen Sie den Antrag online über das kantonale Steuerportal oder per Post. Unser Service: Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns kostenlos um die Fristverlängerung. Das ist im Paketpreis inbegriffen.

Fristverlängerung ist bei steuermacher.ch kostenlos im Paketpreis inbegriffen.

Quellensteuer im Kanton Graubünden

Im Kanton Graubünden sind ausländische Arbeitnehmer mit Aufenthaltsbewilligung B oder L quellensteuerpflichtig. Besonders in der Tourismusbranche (Hotels, Gastronomie) in Davos, St. Moritz, Arosa und Lenzerheide arbeiten viele internationale Saisonkräfte. Zudem gibt es Grenzgänger aus Österreich und Italien (Veltlin). Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), bei der zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden können.

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Quellenbesteuert werden ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C im Kanton Graubünden. Dies betrifft Personen mit Aufenthaltsbewilligung B (Aufenthalter), Bewilligung L (Kurzaufenthalter) und Grenzgänger mit täglicher Rückkehr ins Ausland.

NOV - nachträgliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die NOV im Kanton Graubünden automatisch. Bei geringerem Einkommen können Sie die NOV freiwillig beantragen. Frist: bis 31. März des Folgejahres. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge wie Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen geltend machen.

Quellensteuer-Korrektur durch steuermacher.ch

Wir prüfen, ob sich eine NOV für Sie lohnt, stellen den Antrag fristgerecht und erstellen Ihre vollständige Steuererklärung inklusive aller Abzüge. Viele quellensteuerpflichtige Personen erhalten durch die NOV eine Rückerstattung.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Graubünden

Immobilienbesitzer im Kanton Graubünden müssen den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser wird in der Regel auf 70 % des Marktmietwerts festgelegt. Im Gegenzug können Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Verwaltungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden. Wer die Liegenschaft nicht vollständig selbst bewohnt, kann im Kanton Graubünden einen Unternutzungsabzug von 30 % geltend machen.
Seit 2016 gilt im Kanton Graubünden eine Härtefallregelung für AHV-Rentner: Wenn der Eigenmietwert eine unverhältnismässige Belastung darstellt, kann eine Herabsetzung beantragt werden. Ausserdem wurde 2024 die sogenannte Vorzugsmiete-Regelung abgeschafft, was bei der Vermietung an nahestehende Personen zu Änderungen führt.

Unser Service für Immobilienbesitzer

  • Korrekte Berechnung des Eigenmietwerts
  • Optimierung aller Liegenschaftsabzüge
  • Unterscheidung werterhaltend vs. wertvermehrend
  • Unternutzungsabzug und Härtefallregelung geprüft

Zusatzleistung: CHF 65 pro Liegenschaft

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Graubünden

Der Steuerfuss variiert im Kanton Graubünden je nach Gemeinde erheblich. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gemeinden. Der Kantonssteuerfuss beträgt einheitlich 95 %. Der Gesamtsteuerfuss ergibt sich aus Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuerfuss.

Gemeinde Steuerfuss
Chur88 %
Davos95 %
St. Moritz55 %
Landquart95 %
Arosa90 %
Klosters78 %
Ilanz/Glion100 %
Samedan75 %
Pontresina75 %
Thusis115 %

Stand: Steuerjahr 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuellste Steuerfüsse unter gr.ch.

Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung um mehrere Tausend Franken variieren. Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft. Unsere Steuerberater kennen die Steuersituation in jeder Bündner Gemeinde.

Vollständige Steuerfuss-Übersicht aller 100 Gemeinden auf gr.ch

Das sagen unsere Kunden

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung im Kanton Graubünden

Bis wann muss die Steuererklärung im Kanton Graubünden eingereicht werden?

Die ordentliche Abgabefrist im Kanton Graubünden ist der 31. März. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen – maximal bis 30. November. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Fristverlängerung kostenlos.

Was kostet es, die Steuererklärung im Kanton Graubünden ausfüllen zu lassen?

Lernende und Studierende zahlen ab CHF 35, Einzelpersonen ab CHF 99 und Ehepaare ab CHF 149. Das sind transparente Fixpreise. Wertschriften, Kapitalerträge und die Fristverlängerung sind im Paketpreis inbegriffen. Alle Preise finden Sie auf unserer Preisseite.

Welche Steuerabzüge kann ich im Kanton Graubünden geltend machen?

Die wichtigsten Abzüge im Kanton Graubünden sind: Berufskosten und Pendlerabzug (kantonal max. CHF 9’000, Auto nur mit Notwendigkeitsnachweis), Versicherungsprämien bis CHF 4’600 bzw. CHF 9’200 für Verheiratete, Säule-3a-Beiträge, Weiterbildungskosten bis CHF 12’000, Kinderbetreuungskosten bis CHF 10’300 pro Kind und Spenden bis 20 % des Nettoeinkommens. Unsere Steuerberater kennen alle kantonalen Besonderheiten und prüfen jeden Posten systematisch.

Was ist SofTax GR und wie funktioniert es?

SofTax GR ist die Steuererklärungssoftware des Kantons Graubünden. Das Programm ist als Desktop-Anwendung für Windows und macOS verfügbar. Mit der Begleit-App GR DocCapture können Belege per Smartphone erfasst werden. Die Software wird kostenlos bereitgestellt.

Ich bin quellensteuerpflichtig. Lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?

In vielen Fällen ja. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge geltend machen, die bei der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden – zum Beispiel Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen. Ab CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen erfolgt die NOV automatisch. Darunter können Sie diese freiwillig beantragen. Frist: 31. März des Folgejahres.

Wie hoch ist der Steuerfuss in meiner Gemeinde?

Der Steuerfuss variiert im Kanton Graubünden je nach Gemeinde. Der Kantonssteuerfuss beträgt einheitlich 95 %. Die günstigste Gemeinde ist Rongellen mit 30 %, die teuerste Flerden mit 120 %. Die vollständige Übersicht aller 100 Gemeinden finden Sie weiter oben auf dieser Seite oder direkt beim Kanton Graubünden.

Muss ich meine Steuererklärung im Kanton Graubünden elektronisch einreichen?

Nein, die elektronische Einreichung über SofTax GR ist freiwillig. Sie können Ihre Steuererklärung auch weiterhin in Papierform einreichen. Wir empfehlen die elektronische Variante, da sie schneller verarbeitet wird.

Kann steuermacher.ch auch meine Immobilien-Steuererklärung im Kanton Graubünden erstellen?

Ja. Wir berechnen den Eigenmietwert korrekt, optimieren Liegenschaftskosten und prüfen den Unternutzungsabzug sowie die Härtefallregelung für Personen im AHV-Alter. Die Zusatzleistung kostet CHF 65 pro Liegenschaft.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung nach meiner Anfrage?

Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr persönlicher Steuerberater bei Ihnen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Erst nach Ihrer Freigabe starten wir mit der Bearbeitung.

Kann ich auch mehrere Steuerjahre nachholen lassen?

Ja. Geben Sie bei der Anfrage an, welche Steuerjahre fehlen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für die Nachbearbeitung.

Was passiert, wenn ich die Frist im Kanton Graubünden verpasse?

Nach der Frist erhalten Sie eine Mahnung. Bei Nichteinreichung kann das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vornehmen, die in der Regel ungünstiger ausfällt. Zusätzlich drohen Ordnungsbussen. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir eine Fristverlängerung einreichen können.

Ist die Anfrage wirklich kostenlos und unverbindlich?

Ja, absolut. Die Anfrage und die Ersteinschätzung kosten nichts. Kosten entstehen erst nach Fertigstellung Ihrer Steuererklärung, und die Zahlung erfolgt bequem innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Sie entscheiden jederzeit selbst, ob Sie den Service nutzen möchten.

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