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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton ZugSteuererklärung im Kanton Zug ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Zug – vom Mieterabzug bis zum Eigenbetreuungsabzug – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Zug ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 30. April 2026 einzureichen; eine Fristerstreckung wird bis Ende Jahr kostenlos gewährt. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien – inklusive Prüfung Zuger Spezialitäten wie des Mieterabzugs.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Zug, das sollten Sie wissen

Zug ist steuerlich attraktiv – aber auch hier gilt: Wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt von Ihrer Gemeinde und davon ab, ob alle Abzüge ausgeschöpft sind.

Aktualisiert am 3. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 3. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

11 Gemeinden, kleine Unterschiede – tiefe Steuerfüsse

Der Kanton Zug zählt 11 Gemeinden. Die geschuldete Steuer ergibt sich aus der einfachen Steuer, multipliziert mit den Steuerfüssen von Kanton (82 % im Steuerjahr 2025) und Gemeinde; dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer. Die Gemeindesteuerfüsse liegen 2025 eng beieinander: von 51 % (Baar) bis 65 % (Neuheim).

Gemäss dem Steuerausschöpfungsindex der Eidgenössischen Finanzverwaltung schöpft kein Kanton das Einkommens- und Vermögenspotenzial seiner Bevölkerung so wenig aus wie Zug. Umso mehr lohnt es sich, die grosszügigen Zuger Abzüge vollständig zu nutzen.

eTax.zug – neu ab dem Steuerjahr 2025

Ab der Steuerperiode 2025 lässt sich die Zuger Steuererklärung mit eTax.zug vollständig online erledigen – ohne Installation, direkt im Browser. Der Zugang erfolgt über das Behörden-Login AGOV; eingereicht wird digital.

eTax.zug ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Zuger Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Der Mieterabzug wird vergessen – dabei sind bis CHF 10'800 pro Jahr möglich. Der Eigenbetreuungsabzug für Kinder unter 15 bleibt ungenutzt. Die im Vergleich sehr hohen Zuger Versicherungsabzüge werden nicht ausgeschöpft.

Auch Quellenbesteuerte verpassen oft die Frist für die nachträgliche ordentliche Veranlagung Ende März. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Zug, alle Möglichkeiten nutzen

Zug kennt einige der grosszügigsten Abzüge der Schweiz – und ein paar Spezialitäten, die es nur hier gibt. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Kantons- und Gemeindesteuern); massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Mieterabzug – die Zuger Spezialität

    30 Prozent der Wohnungsmiete (ohne Nebenkosten), höchstens CHF 10'800 pro Jahr, für die selbstbewohnte Wohnung am Zuger Wohnsitz – nur bei der Kantonssteuer, der Bund kennt diesen Abzug nicht (Steuerjahr 2025).

  2. 02

    Kinderabzüge & Betreuung

    Kinderabzug von CHF 12'600 pro Kind, ab dem vollendeten 15. Altersjahr zusätzlich CHF 12'200 (nur Kantonssteuer). Dazu Drittbetreuungskosten bis CHF 25'400 pro Kind unter 14 Jahren oder – als Zuger Besonderheit – der Eigenbetreuungsabzug von CHF 12'200 pro Kind unter 15 Jahren (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Ohne Beiträge an Pensionskasse oder Säule 3a sind bis CHF 10'500 (Verheiratete) bzw. CHF 5'300 (Alleinstehende) abziehbar, mit solchen Beiträgen CHF 7'000 bzw. CHF 3'500 – plus CHF 1'100 pro Kind (Steuerjahr 2025).

  4. 04

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind im Kanton Zug bis CHF 6'000 pro Jahr abziehbar (Bund: CHF 3'300), dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr sowie übrige Berufskosten pauschal 3 % des Nettolohns (mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000).

  5. 05

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  6. 06

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: im Kanton Zug bis CHF 12'000, beim Bund bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder der Abzug bei bescheidenem Einkommen. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Zug

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
30. April 2026 für das Steuerjahr 2025
Fristerstreckung
Online bei der Steuerverwaltung; bis 31. Dezember kostenlos, darüber hinaus CHF 35
Elektronische Steuererklärung
eTax.zug mit AGOV-Login (neu ab Steuerperiode 2025)
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Ordnungsbusse und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Zug ist grosszügig: Die Fristerstreckung wird generell bis Ende Jahr kostenlos gewährt – der Antrag läuft online über die Steuerverwaltung. Erst für Erstreckungen über den 31. Dezember hinaus fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 35 an.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Die Fristerstreckung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Zug

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Zuständig ist die Abteilung Quellensteuern der Zuger Steuerverwaltung.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch; bei Ehepaaren wird jede Person einzeln geprüft. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden – bis am 31. März des Folgejahres.

03

Gerade in Zug oft lohnenswert

Mieterabzug, hohe Kinder- und Versicherungsabzüge, Säule 3a: Viele Zuger Abzüge sind im Quellensteuertarif nicht oder nur pauschal enthalten. Wir rechnen durch, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt, und stellen den Antrag fristgerecht.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Zug

Typische Situationen im Kanton Zug

Mieterinnen und Mieter

Zug gehört zu den wenigen Kantonen mit einem Mieterabzug: 30 Prozent der Wohnungsmiete (ohne Nebenkosten), höchstens CHF 10'800 pro Jahr, für die selbstbewohnte Wohnung am Zuger Wohnsitz – nur bei der Kantonssteuer. Wer ihn vergisst, verschenkt schnell mehrere hundert Franken.

Expats und internationale Haushalte

Fast ein Drittel der Zuger Bevölkerung hat einen ausländischen Pass. Quellenbesteuerte mit Bewilligung B oder L profitieren oft von einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung – etwa wegen Mieterabzug, Säule 3a oder Kinderabzügen. Wir prüfen das, bevor die Antragsfrist Ende März abläuft.

Familien mit Kindern

Der Zuger Kinderabzug ist mit CHF 12'600 pro Kind einer der höchsten der Schweiz – ab dem vollendeten 15. Altersjahr kommen nochmals CHF 12'200 dazu. Wer die Kinder selbst betreut, erhält zusätzlich den Eigenbetreuungsabzug von CHF 12'200 pro Kind unter 15 Jahren (Steuerjahr 2025, Kantonssteuer).

Wertschriften und Vorsorge

Im Wirtschaftsraum Zug sind Wertschriften, Mitarbeiterbeteiligungen und Vorsorgethemen häufig. Das Wertschriftenverzeichnis ist bei uns im Fixpreis inbegriffen – inklusive Rückforderung der Verrechnungssteuer.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Zug

Wer im Kanton Zug Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Bei den hohen Zuger Liegenschaftswerten lohnt sich die sorgfältige Zusammenstellung der Unterhaltskosten besonders – pauschal oder effektiv, je nachdem, was für Ihr Steuerjahr günstiger ist.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Zug

Die Steuerbelastung ergibt sich aus der einfachen Steuer, multipliziert mit den Steuerfüssen von Kanton (82 % im Steuerjahr 2025) und Gemeinde; dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer. Die Unterschiede zwischen den 11 Zuger Gemeinden sind vergleichsweise klein.

Die Spannweite reicht 2025 nur von 51 % (Baar) bis 65 % (Neuheim) – in Zug entscheidet weniger der Wohnort als vielmehr die vollständige Nutzung der Abzüge über Ihre Steuerbelastung.

Steuerfüsse der Zuger Gemeinden(öffnet in neuem Tab auf zg.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Zug

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
    Jetzt anfragen
  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
    Jetzt anfragen
  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Zug

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Zug. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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