Ausländische Immobilien
So wird sie deklariert
Ausländische Immobilien deklarieren
In der Schweiz müssen Eigentümer von Immobilien im Ausland diese in ihrer Steuererklärung angeben, da die Berechnung der Steuern auch internationales Vermögen und Geldanlagen im Ausland miteinbezieht.
Wenn ein Ehepaar beispielsweise zusätzlich zur Eigentumswohnung in der Schweiz ein Ferienhaus im Ausland besitzt, müssen sie diese in der Steuererklärung ausfüllen lassen. Versteuert wird das Haus zwar im Ausland, aber der Steuerwert zählt in der Schweiz als Vermögen. Die Eigenmietzeit abzüglich Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen zählt als Einkommen. Wenn zu einem Einkommen des Ehepaares von 120 000 Franken ein Netto-Eigenmietwert von 15 000 Franken dazukommt, steigt der Steuersatz also folglich auf 135 000 Franken. Steuerlich wirkt sich das in diesem Beispiel durch einen Anstieg um 1 700 Franken aus.
Durch die sogenannte Steuerausscheidung werden sowohl Vermögen als auch Schulden auf die verschiedenen Steuerdomizile verteilt: Auf das Beispiel bezogen bedeutet dies, dass ein Teil der Schulden auf der schweizerischen Wohnung auf das schuldenfreie Ferienhaus übertragen werden. In der Folge erhöht sich dadurch das in der Schweiz zu versteuernde Vermögen. Dasselbe gilt auch für anfallende Schuldzinsen, denn auch diese werden aufgeteilt. Die Schuldzinsen auf dem ausländischen Ferienhaus können in der Schweiz nur für die Bestimmung des Steuersatzes abgezogen werden.