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Fertige Steuererklärung
Ihre Steuererklärung wird fach- und fristgerecht ausgefüllt, mit der Berücksichtigung aller Abzüge.
Warum die Steuererklärung ausfüllen lassen?
Alle Jahre wieder stellt die Steuererklärung die Nerven der Schweizer Bürger zur Probe. Für viele ist diese Aufgabe mit viel Mühe und Zeit verbunden. Den meisten ist es sogar unklar, welche Beträge man generell von den Steuern abziehen kann, ob die richtigen Eingabefelder ausgefüllt worden sind, welche Belege beigelegt werden müssen und vieles mehr.
Da diese Last für viele immer mehr zu einem Problem wird, haben wir uns dafür entschieden, die Steuererklärung für Sie günstig auszufüllen. Dabei wird Ihnen zum einen diese Bürde abgenommen und zum anderen kennen wir die richtigen Abzüge, um das Maximum an Steuerersparnis zu erzielen.
Die Steuererklärung ausfüllen lassen – Sparen Sie sich Zeit und Mühe und überlassen Sie die komplexe steuerrechtliche Angelegenheit unseren Experten. Wir wissen, wo Sie Steuern sparen können!
» Jetzt Steuererklärung ausfüllen lassen
Max. Sparpotential
Mit unserem günstigen Angebot ermöglichen wir es Ihnen, ein maximales Steuerersparnis, durch die richtigen Abzüge, zu erzielen.
Einhaltung der Abgabefrist
Durch regelmässige Aktualisierung alle Vorschriften und Abgabefristen der Kantone sind wir stets im neusten Stand.
Steuer-Experten
Ihre Steuererklärung liegt bei unseren top ausgebildeten Steuerberatern in besten und sichersten Händen.
Aus diesen Gründen die Steuern ausfüllen lassen
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Transparenz
Die Steuererklärung ist ein sensibles Thema. Daher legen wir stets alles offen und schätzen den ehrlichen Austausch
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Vorsicht
Durch technische Lösungen und fachgerechtem Umgang mit den Steuerunterlagen, garantieren wir höchste Sorgfalt bei der Verarbeitung.
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Abgabefrist
Sobald wir Ihre Steuerunterlagen entgegennehmen, verlängern wir automatisch die Abgabefrist. So bleibt genug Zeit übrig, die Steuererklärung ordentlich auszufüllen.
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Sicherheit
Vom Absenden des Formulars, bis hin zum E-Mail-Verkehr, ist bei uns alles per SSL-Verschlüsselung geschützt.
Unsere Preise & Leistungen
Schüler/Student
CHF 35.-
exkl. MwSt- 1x Steuererklärung
- Hol- und Bringservice
- Beratung und Besprechung
- Fristverlängerung
- Sparpotential Berechnung
- Berücksichtigung aller Abzüge
Einzelperson
CHF 99.-
exkl. MwSt- 1x Steuererklärung
- Hol- und Bringservice
- Beratung und Besprechung
- Fristverlängerung
- Sparpotential Berechnung
- Berücksichtigung aller Abzüge
Ehepaare (2x)
CHF 139.-
exkl. MwSt- 2x Steuererklärung; Für Ehepartner
- Hol- und Bringservice
- Beratung und Besprechung
- Fristverlängerung
- Sparpotential Berechnung
- Berücksichtigung aller Abzüge
Immobilien-BesitzerZusatzleistung
CHF 65.-
exkl. MwSt- 1x Liegenschaft
- Auflistung der Liegenschaft
- Berechnung der Renovationen
- Deklaration
Zahlungsmöglichkeiten
Der Steuermacher
Magazin
Unsere Dienstleistung kurz erklärt
Wenn Sie sich fragen, wie Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen sollen, sind Sie bei uns genau richtig. Unser Team von Steuerexperten kann Ihnen dabei helfen, Ihre Steuererklärung schnell und einfach auszufüllen, damit Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen.
Mit unserem Service können Sie sich sicher sein, dass Ihre Steuererklärung fehlerfrei und vollständig ausgefüllt wird. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen alles für Sie. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Steuern pünktlich und ohne Stress abgeben können.
Unser Team besteht aus erfahrenen Steuerexperten, die wissen, wie man Steuererklärungen schnell und effizient ausfüllt. Wir halten uns ständig auf dem neuesten Stand, was die neuesten Regeln und Gesetze im Bereich der Steuern angeht. So können wir sicherstellen, dass Ihre Steuererklärung immer korrekt und vollständig ist.
Mit unserem Service können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Ihr Unternehmen oder Ihre Familie. Lassen Sie uns Ihre Steuererklärung ausfüllen, damit Sie sich keine Gedanken mehr darüber machen müssen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und um Ihre Steuererklärung in professionelle Hände zu verlassen.
Die Abgabefrist der Steuererklärung
Die Steuererklärung ist ein wichtiger Bestandteil des Finanzamtsprozesses. Sie dient dazu, dass Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben dem Steueramt mitteilen und Ihre Steuerschuld oder Ihren Steuerrückerstattungsbetrag ermitteln können.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist in der Regel der 31. März des Folgejahres. Es ist wichtig, dass Sie die Steuererklärung innerhalb dieser Frist einreichen, um Säumniszuschläge und eventuelle Strafen zu vermeiden.
Falls Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, können Sie sich an unsere Steuerexperte wenden. Auf unserer Seite bieten wir Ihnen umfassende Informationen und Tipps zur Steuererklärung, damit Sie Ihre Abgabepflicht erfüllen können. Wir informieren Sie gerne über die Steuererklärung Abgabefrist und alles, was Sie dazu wissen müssen.
Die Fristverlängerung
Wenn Sie sich dem Ende der Steuerfrist nähern und noch nicht alle Ihre Steuerunterlagen zusammen haben, gibt es Möglichkeiten, die Frist zu verlängern. Eine Möglichkeit besteht darin, einen Antrag auf Steuerverlängerung bei der zuständigen Steuerbehörde zu stellen. Dieser Antrag kann online oder per Post eingereicht werden.
Um einen Antrag auf Steuerverlängerung stellen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen Sie darlegen, warum Sie die Steuerfrist verlängern möchten. Gründe können beispielsweise sein, dass Sie noch auf wichtige Unterlagen warten, dass Sie krank waren oder dass Sie sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden.
Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. In der Regel müssen Sie den Antrag spätestens einen Monat vor Ablauf der Steuerfrist einreichen. Wenn der Antrag später eingeht, besteht die Gefahr, dass er abgelehnt wird.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird die Steuerbehörde über Ihren Antrag entscheiden. Wenn der Antrag bewilligt wird, erhalten Sie eine neue Steuerfrist, die länger ist als die ursprüngliche Frist. Beachten Sie jedoch, dass eine Steuerverlängerung in der Regel nur einmal gewährt wird. Wenn Sie die neue Frist nicht einhalten, kann es zu finanziellen Strafen kommen.
Um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Steuerverlängerung zu erhöhen, sollten Sie den Antrag möglichst früh stellen und sorgfältig begründen. Zudem empfiehlt es sich, alle Unterlagen gründlich vorzubereiten
Kanton | Fristen für Privatpersonen | Fristen für Juristische Personen |
Aargau | Untersch. je nach Gemeinde | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Appenzell Ausserrhoden | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Appenzell | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Basel- | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Basel-Stadt | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Bern | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Freiburg | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | variiert nach Unternehmensform |
Glarus | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Graubünden | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Luzern | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Nidwalden | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Obwalden | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Schaffhausen | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Schwyz | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Solothurn | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
St. Gallen | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Thurgau | Ordentliche Frist: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Uri | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Wallis | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Zug | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Zürich | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Tipps und Tricks für die Steuererklärung
Die Steuererklärung für die Schweiz 2021 ist bald wieder fällig. Viele Steuerzahler fragen sich, was genau sie dieses Jahr angeben müssen. In unserem Artikel geben wir Ihnen einige Steuertipps und -tricks, die Sie bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollten.
1. Kosten für den Weg zur Arbeit
Kosten für den Weg zur Arbeit können von der Steuer abgesetzt werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel (ÖV), das Auto oder das Velo benutzt werden. Bei der Geltendmachung dieses Abzugs sind einige Details zu beachten. So zum Beispiel die Häufigkeit der Fahrten und die Art des für diese Fahrten verwendeten Fahrzeugs. Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen, sollten Sie darauf achten, dass der Betrag innerhalb einer bestimmten Grenze liegt (Höchstbetrag von 3000 Schweizer Franken).
2. Zusatzkosten und Berufsauslagen
Alle beruflichen Ausgaben können bei der Steuer geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel: Kosten für Arbeitskleidung oder -ausrüstung; Transport von Materialien, die während des Tages benötigt werden (z. B. Bahntickets); Versorgungsleistungen wie Strom, der zu Hause verbraucht wird, aber auch öffentliche Toiletten in fussläufiger Entfernung zu Ihrem Büro.
Bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken können Berufsauslagen auch ohne spezielle Nachweise steuerlich abgezogen werden. Dabei kann von drei Prozent der direkten Bundessteuer vom Nettolohn ausgegangen werden. Mit entsprechenden Nachweisen können auch berufliche Zusatzkosten, die die Pauschalbeiträge überschreiten, wirksam gemacht werden. Das gilt aber nur dann, wenn die Nachweise auch wirklich erbracht werden können.
3. Pensionskasse Säule 3a / Vorsorgekosten
Das Schweizer Steuersystem ist äusserst wettbewerbsfähig, wobei vor allem die Säule 3a eine wichtige Rolle spielt. Arbeitnehmer können die in die Säule 3a eingezahlten Beträge bis zu einem Höchstbetrag von rund 7’056 CHF für Angestellte und 35’280 CHF für Selbstständige ohne angeschlossene Pensionskassen von ihren Einkommenssteuern abziehen.
Tipp: Der Maximalbetrag sollte jedes Jahr in die Säule 3a eingezahlt werden. Die entsprechend eingezahlten Beträge lohnen sich dann gleich doppelt. So steht nicht nur mehr Vermögen im Alter zur Verfügung, sondern auch die aufgebrachte Steuerlast lässt sich so ideal minimieren.
Sollten Sie mehr über diese Abzugsmöglichkeiten und spezifischen Bestimmungen für die Säule 3a-Einzahlungen in Erfahrung bringen wollen, können Sie sich an Ihren Steuerberater für die Schweiz wenden. Dieser gibt Auskunft, wie Sie durch die eingezahlten Beträge bei der Steuererklärung sparen können.
4. Pensionskasse Säule 2 / Vorsorgekosten
Die zweite Säule des Rentenfonds besteht aus Zahlungen, die der Steuer geltend gemacht werden können.
Wer durch freiwillige Beiträge Lücken in seiner Altersvorsorge verkleinert oder ganz geschlossen hat, kann diese Beträge ausgleichen und sich dank sogenannter «Ratenzahlungspläne» bei der Steuer etwas Geld sparen.
Bei dieser Art von Vereinbarung werden Höchstbeträge zugestanden, die davon abhängen, wie viel über mehrere Jahre auf jedes einzelne Konto eingezahlt wurde – der höhere Betrag wird bei der Eröffnung neuer Konten festgelegt und nicht bei der Aufstockung bereits bestehender Konten. Der Maximalbetrag, der zugelassen ist, steht im jeweiligen Pensionskassenausweis. Alternativ können Sie auch hier ihren Steuerberater oder ihre Steuerbehörde vor Ort fragen.
5. Prämien der Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankenversicherung
Prämien für die Lebensversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung können bei der Steuer geltend gemacht werden. Hierbei werden die Prämien der Krankenkasse indirekt per Pauschalabzug steuerlich abgezogen.
Je nach Familienstand, steuerlichen Rahmenbedingungen und Wohnort variieren hier die Maximalbeträge. Ein Abzug der Zusatzversicherungsprämie oder ein direkter Abzug der Prämie der Krankenkasse sind hierbei nicht zulässig.
Die gezahlten Beiträge, die direkt in die Unfallversicherung gehen, zählen als Vorsorgeaufwendung. So können diese Kosten für die Unfallversicherung einfach als Vorsorgeaufwand steuerlich abgezogen werden. Dabei muss allerdings auf die geltenden Maximalbeträge geachtet werden. Diese dürfen nicht bereits ausgeschöpft sein.
Prämien, die für eine Lebensversicherung (Säule 3b) bezahlt sind, können indirekt über den Pauschalabzug steuerlich abgezogen werden. Auch hier dürfen die zulässigen Maximalbeträge nicht überschritten werden.
6. Ausbildungs- und Weiterbildungskosten
Aus- und Weiterbildungskosten können bei der Steuer geltend gemacht werden. Der Maximalbetrag für Weiterbildungen darf 12’000 Franken nicht überschreiten. Hier muss allerdings beachtet werden, dass Ausbildungskosten wie die Kosten für ein Erststudium oder eine Lehre nicht erstattet werden.
7. Auswärtige Verpflegung
Verpflegungskosten, die berufsbedingt sind, können ebenfalls geltend gemacht werden. Steuerlich abgezogen werden in der Regel Verpflegungskosten für die Arbeit. Ist jedoch zumutbar, dass die der Arbeitnehmer auch zu Hause hätten essen können, sind die Kosten für die auswärtige Verpflegung nicht abzugsfähig. Dabei spielt vor allem die Entfernung von Arbeitsstätte und Wohnsitz eine große Rolle.
Hauptmahlzeiten werden als Pauschalbeträge von je 15 Franken, oder als verbilligte Mahlzeit vom Arbeitgeber mit 7.50 Franken berechnet. Auch bei den Verpflegungskosten müssen einige Details beachtet werden, sonst wird das Abziehen der Kosten abgelehnt. Hier ist es wichtig, dass Sie, bevor Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen, einen Steuerprofi drüber schauen lassen.
8. Heilungskosten, Unfallkosten und Krankheitskosten
Krankheitskosten, die Sie aus Ihrem eigenen Portemonnaie zahlen, dürfen bei der Steuer geltend gemacht werden.
Hier gilt, die Ausgaben dafür müssen den festgelegten Prozentsatz des Nettoeinkommens überschreiten (als Beispiel 5 Prozent), damit sie abzugsfähig sind.
Für die Gesundheitskosten, die abgezogen werden sollen, ist es wichtig, dass diese medizinisch nachgewiesen werden können. Zu den Gesundheitskosten zählen anerkannte Naturheilpraktiker, medizinisch notwendige Transportwege, aber auch die rezeptpflichtige Brille.
Ihr Steuerberater gibt Ihnen eine Auskunft, welche Maximalbeträge für Heilungs- oder Krankheitskosten in der Schweiz aktuell sind.
9. Kreditzinsen und Schulden
Bei Bankkrediten, die aufgenommen wurden, können die Schuldzinsen, die angefallen sind, von der Einkommenssteuer abgerechnet wird. Diese abzugsfähigen Schuldzinsen können durch private Darlehen, Hypotheken oder privater Darlehen entstanden sein.
Es werden jedoch nur die anfallenden Zinsen, nicht die Rückzahlung von Darlehensbeiträgen geltend gemacht. Wird ein Auto finanziert, können die angehäuften Darlehenszinsen verrechnet werden. Ein Leasingvertrag ist nicht abzugsfähig und darf so nicht eingereicht werden.
10. Zweiverdienerabzug – Beide Ehepartner sind erwerbstätig
Sind beide Ehepartner erwerbstätig und gehen arbeiten, können Sonderbezüge steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Kanton gibt es festgelegte Maximalbeträge, die beachtet werden müssen. Der Maximalbetrag bei der Bundessteuer beläuft sich auf 13’400 Franken.
11. Kosten für Kinderbetreuung
Die Fremdbetreuungskosten von Kindern können ebenfalls bei der Steuer geltend gemacht werden. Dazu zählen die Kosten für Tagesmütter und Kinderkrippen, die steuerlich abgezogen werden können. Festgelegte Maximalbeträge dürfen dabei nicht überschritten werden.
12. Sozialabzug bei minderjährigen Kindern
Bei der direkten Bundessteuer können je Kind 6500 Franken Sozialabzug geltend gemacht werden. Je nach Wohnort sind auch gesonderte Pauschalbeträge oder höhere Abzüge möglich.
13. Kindes- und Ehegattenunterhalt
Unterhaltszahlungen und Kosten für Alimente können bei der Steuer geltend gemacht werden. Ehegatten- und Kindesunterhaltszahlungen können ebenfalls abgezogen werden.
14. Bankzinsen und Sparzinsen
Auf dem Guthabenkonto erwirtschaftete Zinsen können bei der Steuer geltend gemacht werden. Bei Abzug der Sparzinsen dürfen maximal 1700 Franken nicht überschritten werden.
15. Verrechnungssteuern für Zinsen
Die für das Bankguthaben eingezahlte Verrechnungssteuer kann steuerlich geltend gemacht werden. Werden Zinsen auf einem Guthabenkonto gutgeschrieben, entspricht der Betrag nur 65 Prozent der tatsächlich erwirtschafteten Zinsen und die übrigen 35 Prozent werden von der Bank für die Steuerverwaltung abgeführt.
Werden die Guthabenkonten bei der Steuererklärung angegeben, ist es möglich, die Verrechnungssteuer zurückzuerstatten. Für eine exakte Buchung der Verrechnungssteuern sind weitere Details zu beachten, da durch andere Transaktionen auch Verrechnungssteuern entstehen können und zusätzlich festgelegte Betragsgrenzen gelten. Sind Sie sich hier nicht sicher, fragen Sie Ihren Steuerberater.
16. Spenden an Institutionen und Organisationen
Spenden, die an Organisationen und Institutionen, die gemeinnützig handeln gehen, können bei der Steuer geltend gemacht werden.
Unter Einhaltung bestimmter Vorgaben dürfen getätigte Spenden an öffentliche und ausschliesslich gemeinnützige Organisationen steuerlich angegeben werden. Welche Beträge für Spenden an gemeinnützige Organisationen gültig sind, ist vom Steuerberater oder von der zuständigen Steuerbehörde in Erfahrung zu bringen.
17. Spendenbeiträge an politische Parteien
Mitgliederbeiträge oder auch Spenden an politische Parteien können geltend gemacht werden. Seit 2011 tritt die Regelung in Kraft, dass Privatpersonen aus sämtlichen Kantonen ihre bezahlten Mitgliederbeiträge, die an politische Parteien geflossen sind, steuerlich absetzen können.
Ein Betrag von 10’000 Franken, der abzugsfähig ist, wurde für die direkte Bundessteuer dabei festgelegt. Einzelne Kantone können natürlich eigene Maximalbeträge selbst festlegen.
18. Behinderungsbedingte Mehrkosten
Behinderungsbedingte Kosten sind von der Steuer abzusetzen. Anders als bei Unfall- und Krankheitskosten können behinderungsbedingte Mehrkosten in der Regel in vollem Umfang absetzbar. Die Person muss jedoch als behinderte Person anerkannt werden, damit dieser Abzug genutzt werden kann. Dabei zählen Sehhilfen, Kontaktlinsen oder Brillen nicht dazu.
Behinderte Personen sind in dem Fall Bezüger von Hilflosen Entschädigung oder IV-Leistungen. Dabei sind die behinderungsbedingten Mehrkosten nur abzugsfähig, die selbst finanziert werden. Also nur Kosten, die nicht durch Hilfswerke oder Versicherungen abgedeckt sind.
19. Homeoffice Kosten / Privates Büro absetzen
Die Kosten für das Büro können geltend gemacht werden. Für den Kostenabzug für das eigene Büro gibt es recht strenge Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Dabei sollte das Arbeitszimmer in regelmäßiger Benutzung und für die Arbeit im Homeoffice erstellt sein.
Es gilt der Richtwert von 40 Prozent eines Vollzeitpensums (oft sogar mehr). Zudem muss gegeben sein, dass der Arbeitgeber für die vollzogene Arbeit kein geeignetes Büro zur Verfügung stellen kann. Das Arbeitszimmer muss zudem nur für die berufliche Tätigkeit genutzt werden. Nur wenn diese drei Bedingungen erfüllt werden, lassen sich anteilige Kosten für das Büro von der Einkommensteuer abziehen.
Die Steuererklärung dient als Selbstdeklaration. Wer notwendige Auslagen für seine Tätigkeit im Homeoffice hat, kann diese auch geltend machen; im schlechtesten Fall wird dieser Abzug am Ende nicht gewährt. Jede Ausgabe sollte trotzdem sorgfältig dokumentiert werden, um am Ende genau belegen zu können, was von der Einkommensteuer abgezogen werden darf.
Tipp: Gehen Sie mit Ihrem Steuerberater möglichst alle Punkte noch einmal durch, um am Ende eine günstige Steuererklärung zu erhalten und möglichst viel absetzen zu können.
Steuererklärung-Service für alle
Steuererklärung für Ehepaare
Ehepaare in der Schweiz haben die Möglichkeit, ihre Steuererklärung gemeinsam abzugeben. Dies kann dazu beitragen, Steuern zu sparen und die Verwaltung zu vereinfachen.
Die gemeinsame Steuererklärung ermöglicht es Ehepaaren, ihre Einkünfte und Ausgaben zusammenzufassen und gemeinsam zu versteuern. Dies kann dazu beitragen, dass sie in eine niedrigere Steuerklasse fallen und somit weniger Steuern zahlen müssen.
Um eine gemeinsame Steuererklärung abgeben zu können, müssen Ehepaare einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen sie verheiratet sein und in der Schweiz wohnhaft sein. Auch müssen beide Partner Steuerpflichtige sein und über eine eigene Steuernummer verfügen.
Die gemeinsame Steuererklärung kann entweder elektronisch oder auf Papier eingereicht werden. Es empfiehlt sich jedoch auch hier, die Steuererklärung für Ehepaare von unseren Experten ausfüllen zu lassen.
Steuererkärung ausfüllen lassen für Privatpersonen
Eine Steuerberatung für Privatpersonen kann sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, die eigenen Finanzen zu optimieren und Steuern zu sparen. Ein Steuerberater kann individuell auf die Bedürfnisse und finanziellen Verhältnisse einer Privatperson eingehen und passende Lösungen und Strategien entwickeln.
Durch eine professionelle Steuerberatung lässt sich oft erhebliches Steuerpotential entdecken und nutzen. Dabei kann ein Steuerberater beispielsweise bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Prüfung von Steuerbescheiden oder der Beratung bei Geldanlagefragen unterstützen.
Auch wenn es immer ratsam ist, frühzeitig eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, kann ein Steuerberater auch bei bereits entstandenen Steuerschulden oder bei der Klärung von Steuerstrafverfahren helfen.
Insgesamt bietet eine Steuerberatung für Privatpersonen eine umfassende Unterstützung bei allen finanziellen und steuerlichen Belangen. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater lassen sich Risiken minimieren und Steuern sparen.
Steuererklärung-Service für Selbstständige
Eine Steuerberatung für Selbstständige ist besonders wichtig, da die steuerlichen Regelungen für Selbstständige oft komplexer sind als für Angestellte. Ein Steuerberater kann Selbstständigen dabei helfen, ihre Finanzen und ihre steuerlichen Verpflichtungen im Griff zu behalten und das Steuerpotential ihres Unternehmens voll auszuschöpfen.
Ein Steuerberater für Selbstständige kann beispielsweise bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Buchhaltung und dem Jahresabschluss unterstützen. Er kann auch bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Geschäftsverträgen beraten. Auch bei Fragen zur Umsatzsteuer, zu Sonderabschreibungen oder zu anderen steuerlichen Themen kann ein Steuerberater für Selbstständige weiterhelfen.
Insgesamt bietet eine Steuerberatung für Selbstständige eine wertvolle Unterstützung bei allen steuerlichen Belangen rund um das eigene Unternehmen. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater lassen sich Risiken minimieren und Steuern sparen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Können Kosten für Weiterbildung absetzten werden?
Ja. Kosten, die für eine Weiterbildung entstehen, welche berufsorientierend sind und selber bezahlt worden sind, können bis zu einem Betrag von CHF 12’000.- jährlich von den Steuern geltend gemacht werden.
Wann endet die Abgabefrist der Steuererklärung?
Bis Ende März sollte die Steuererklärung eingereicht werden. Damit es zu keiner Stress-Situation kommt, verlängern wir automatisch die Abgabefrist bei den jeweiligen Steuerämtern. So können wir in Ruhe Ihre Steuererklärung ausfüllen.
Ab welcher Höhe muss ich mein Vermögen deklarieren?
Das Vermögen muss immer deklariert werden, unabhängig von der Höhe.
Welche Unterlagen werden benötigt für das Ausfüllen lassen der Steuererklärung?
Anhand unserer Checkliste kannst du nachsehen, welche Unterlagen zum Ausfüllen lassen der Steuererklärung benötigt wird.
Wie funktioniert das Steuererklärung-Servcie?
Ziemlich einfach. Sie geben uns Ihre Angaben an, senden uns alle Unterlagen zu. Anschliessend kümmern wir uns um den Rest. Sobald die Steuererklärung fertig ist, werden Sie kontaktiert und die fertige Steuererklärung wird Ihnen per Post zugeschickt.
Wie lange wird es dauern, bis meine Steuererklärung fertig ist?
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, benötigen wir für die fertige Steuererklärung etwa 10 bis 14 Tage.
Die Steuererklärung ausfüllen lassen: Das sind die Vorteile
Jedes Jahr kommt es wieder dazu: Die Steuererklärung muss ausfüllt werden. Manch einer verirrt sich bei den vielen auszufüllenden Seiten, weshalb es am besten ist, einen Fachmann zu beauftragen!
Für unsere Cicero-zertifiziert Experten ist diese Aufgabe absolute Routine. Dank der ständigen Weiterbildung sind wir in der Lage, Ihre Steuererklärung bestmöglich auszufüllen und können alle Ihre Fragen beantworten.
Unser Angebot bietet Ihnen auch viele Vorteile, die wir uns gemeinsam ansehen wollen:
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Steuerersparnis
Dank der Arbeit unserer Experten, die immer auf dem neuesten Stand sind, können Sie bei Ihrer Steuerrechnung Geld sparen, wenn Sie mehrere verschiedene Abzüge geltend machen können. Unsere Experten helfen Ihnen auch dabei, diese Abzüge Schritt für Schritt zu beantragen.
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Vorteile für Familien
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Unser Steuerexperte helfen Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuererklärung, egal ob Sie Arbeitnehmer, Immobilienbesitzer oder Selbständig erwerbende sind!
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Unsere kompetenten Steuer- und Finanzdienstleister in Ihrem Wohnkanton verfügen über langjährige Praxiserfahrung und einen hohen Ausbildungsgrad. Ihre Steuererklärung wird korrekt und konsequent ausgefüllt. Sogar die Einreichung bei der zuständigen Steuerbehörde übernehmen unsere Steuerberater für Sie.
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Nur wer das geltende Steuerrecht kennt, kann eine gute Steuerberatung gewährleisten. Eine professionelle Steuerberatung ist für Selbstständige und Privatpersonen von Vorteil.
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Steuererklärung 2021 richtig und fristgerecht ausfüllen lassen
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Geringere Kosten für die Abgabe der Steuererklärung 2022
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Von der Abholung und Zustellung der Dokumente über die fachkundige Erstellung der Steuererklärung bis hin zur Finanzberatung mit echtem Mehrwert bemühen sich unsere Berater, Ihnen die Abgabe Ihrer Steuererklärung so einfach und angenehm wie möglich zu machen.