Mehrere CHF 100.- sparen
Zertifizierte Experten
Kostenlose Beratung inkl.
Offiziell FINMA registriert
In 4 Schritten zur fertigen Steuererklärung 2025
Formular absenden
Sie füllen das Online-Formular mit Ihren Eckdaten aus und senden es ab.
Kostenlose Beratung
Anschliessend erhalten Sie eine gratis Erstberatung von unseren Steuerprofis.
Unterlagen abgeben
Sie übergeben Ihre Unterlagen an uns – persönlich, per Post oder mit Hol- & Bringservice.
Abschluss
Ihre Steuererklärung wird fachgerecht ausgefüllt, mit Berücksichtigung aller Abzüge.
Leicht gemacht:
Steuererklärung 2025 richtig ausfüllen
Das Steuerjahr 2025 bringt konkrete Änderungen, die Ihr Portemonnaie direkt betreffen: Der Säule-3a-Maximalbetrag steigt auf CHF 7’258, der Kinderdrittbetreuungsabzug auf CHF 25’500 und die Bundessteuertarife wurden erneut an die Teuerung angepasst. Wer diese Neuerungen nicht kennt, verschenkt bares Geld.
Unsere Cicero-zertifizierten Steuerexperten kennen jede dieser Änderungen – und wenden sie korrekt auf Ihre persönliche Situation an. Wir füllen Ihre Steuererklärung 2025 vollständig, fehlerfrei und fristgerecht aus. Kein Abzug bleibt ungenutzt, keine Frist wird verpasst.
Steuererklärung 2025 ausfüllen lassen – bereits ab CHF 35, inklusive automatischer Fristverlängerung.
» Jetzt kostenlos anfragen
Max. Sparpotential
Dank unserem günstigen Service sichern Sie sich zusätzlich maximale Steuerersparnisse durch alle relevanten Abzüge.
Einhaltung der Abgabefrist
Wir sind immer auf dem neuesten Stand bei Vorschriften und Abgabeterminen – so verpassen Sie garantiert keine Frist.
Steuer-Experten
Ihre Steuererklärung ist bei unseren top ausgebildeten Fachleuten in besten und sicheren Händen.
Warum sich professionelle Hilfe bei der Steuererklärung 2025 besonders lohnt
-
Neue Abzüge 2025 kennen
Das Steuerjahr 2025 bringt höhere Limits bei Säule 3a, Kinderdrittbetreuung und Zweiverdienerabzug. Unsere Experten kennen jede Änderung und wenden sie korrekt an.
-
Keine Frist verpassen
Die Grundfrist endet je nach Kanton am 31. März 2026. Wir beantragen die Verlängerung automatisch in Ihrem Namen – Sie müssen sich um nichts kümmern.
-
Maximale Ersparnis sichern
Im Schnitt identifizieren wir CHF 300–800 an Abzügen, die beim Selbstausfüllen übersehen werden. Unser systematischer Check deckt jede relevante Position ab.
-
Aktuelle Expertise
Cicero-zertifizierte Berater, die laufend auf die neuesten ESTV-Kreisschreiben und kantonalen Weisungen geschult werden – kein veraltetes Wissen.
Unsere Dienstleistung kurz erklärt
So einfach funktioniert unser Service
Sie füllen unser kurzes Online-Formular aus – das dauert keine 3 Minuten. Anschliessend erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung, bei der wir Ihre Situation einschätzen und den Preis bestätigen. Danach senden Sie uns Ihre Unterlagen zu – per Post, persönlich oder mit unserem Hol- & Bringservice.
Unsere Experten prüfen Ihre Dokumente, identifizieren alle abzugsfähigen Positionen und erstellen Ihre Steuererklärung 2025 vollständig und korrekt. Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb von 10–14 Tagen – fertig zur Einreichung, mit einer detaillierten Aufstellung aller geltend gemachten Abzüge.
Besonders wichtig: Wir beantragen die Fristverlängerung automatisch in Ihrem Namen, sobald Ihre Anfrage bei uns eingeht. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen den gesamten Prozess von A bis Z.
Die Abgabefrist der Steuererklärung 2025
Mit der Steuererklärung 2025 melden Sie dem Steueramt Ihre Einkünfte, Abzüge und Ihr Vermögen per 31. Dezember 2025. Auf dieser Basis wird Ihre definitive Steuerrechnung berechnet – oder eine allfällige Rückerstattung ausbezahlt.
Die Grundfrist variiert je nach Kanton: In den meisten Deutschschweizer Kantonen gilt der 31. März 2026 als Stichtag. Kantone wie Zürich erlauben online eine direkte Verlängerung bis Ende Juli. Wer die Frist ohne Verlängerung verpasst, riskiert eine Mahnung mit Busse von CHF 50 bis CHF 1’000 – je nach Kanton und Häufigkeit.
Als steuermacher.ch-Kunde beantragen wir die Fristverlängerung automatisch in Ihrem Namen. Nutzen Sie unsere Tipps zur Steuererklärung und profitieren Sie von unserer Expertise.
Die Fristverlängerung
Noch nicht alle Unterlagen beisammen? Kein Problem – die Abgabefrist lässt sich in der Regel problemlos verlängern. Den Antrag stellen Sie direkt beim zuständigen kantonalen Steueramt – online in wenigen Minuten oder schriftlich per Post.
Für den Antrag benötigen Sie: Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Steuernummer sowie eine kurze Begründung (z. B. fehlende Belege, Krankheit oder Auslandaufenthalt). Die Verlängerung wird bei rechtzeitiger Antragstellung in der Regel bis Ende September gewährt, in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus.
Als steuermacher.ch-Kunde übernehmen wir das automatisch für Sie – Sie müssen keinen Antrag stellen. Wir informieren das Steueramt direkt nach Ihrer Anfrage.
Was ist neu im Steuerjahr 2025?
Das Steuerjahr 2025 bringt mehrere offiziell bestätigte Änderungen, die Ihren Abzug direkt beeinflussen:
- Säule 3a: Neuer Maximalbetrag CHF 7’258 für Angestellte, CHF 36’288 für Selbstständige ohne PK (Quelle: BSV, Anpassung 1.1.2025)
- Kinderdrittbetreuung: Abzug erhöht auf CHF 25’500 pro Kind unter 14 Jahren (Art. 33 Abs. 3 DBG)
- Kalte Progression: Bundessteuertarife an Teuerung angepasst – mittlere Einkommen werden entlastet (ESTV 2025)
- Fahrtkostenabzug: Bundessteuer-Limit weiterhin CHF 3’200 – kantonal oft höher oder unbegrenzt
- AHV 21: Schrittweise Rentenalter 65 für Frauen – Übergangsregelungen Jahrgänge 1961–1969 beachten
Unsere Experten kennen alle diese Neuerungen und wenden sie korrekt auf Ihre Steuererklärung an.
Tipps und Tricks für die Steuererklärung 2025
Die Schweizer Steuergesetzgebung bietet mehr Abzugsmöglichkeiten, als die meisten Steuerpflichtigen kennen. Mit den aktuellen Änderungen für 2025 – vom erhöhten Säule-3a-Limit bis zum angepassten Zweiverdienerabzug – lohnt es sich mehr denn je, jeden Franken geltend zu machen. Diese 10 Tipps zeigen Ihnen die wichtigsten Abzüge und was Sie 2025 konkret beachten müssen.
Die Kosten für den täglichen Arbeitsweg sind in der Steuererklärung 2025 absetzbar – egal ob Sie mit dem ÖV, dem Auto oder dem Velo fahren. Massgebend sind Anzahl Arbeitstage und genutztes Verkehrsmittel. Bei der direkten Bundessteuer gilt ein Höchstbetrag von CHF 3’200. Viele Kantone (z. B. Zürich, Bern, Aargau) erlauben höhere oder unbegrenzte Abzüge auf kantonaler Ebene – ein Unterschied, der je nach Pendelstrecke mehrere hundert Franken ausmachen kann.
Berufliche Ausgaben wie Arbeitskleidung, ÖV-Tickets, Transportmittel oder Homeoffice-Infrastruktur können Sie in der Steuererklärung 2025 absetzen. Die Pauschale beträgt rund 3% des Nettolohns, maximal CHF 4’000 – ohne Belege. Liegen Ihre effektiven Berufsauslagen höher, lohnt sich der effektive Nachweis: Wir berechnen für Sie, welche Methode im konkreten Fall die grössere Steuerersparnis bringt.
Einzahlungen in die Säule 3a sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Neu 2025: Der Maximalbetrag für Arbeitnehmende mit Pensionskasse beträgt CHF 7’258 (2024: CHF 7’056). Selbstständige ohne PK können bis zu CHF 36’288 einzahlen und vollständig abziehen.
Tipp: Wer den Betrag bis zum 31. Dezember 2025 einzahlt, profitiert noch in dieser Steuerperiode. Die eingezahlten Beträge lohnen sich doppelt – als Altersvorsorge und als sofortige Steuereinsparung. Wir stellen sicher, dass Ihre Einzahlungen korrekt und vollständig deklariert sind.
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse (Säule 2) sind ohne Höchstlimit vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar – ein entscheidender Unterschied zur Säule 3a. Wer eine Vorsorgelücke im Pensionskassenausweis hat, kann diese durch freiwillige Einkäufe schliessen und damit je nach Einkommenshöhe mehrere tausend Franken Steuern sparen.
Wichtig: Der Einkauf muss mindestens 3 Jahre vor der Pensionierung erfolgen, damit die Leistungen steuerfrei bezogen werden können. Unsere Experten prüfen Ihren Vorsorgeausweis und berechnen, ob sich ein Einkauf für Sie lohnt.
Krankenkassenprämien und Lebensversicherungsbeiträge können pauschal von der Bundessteuer abgezogen werden: CHF 3’600 pro Erwachsene/r und CHF 1’800 pro Kind. Für Personen ohne Anschluss an eine Pensionskasse erhöht sich der Abzug auf CHF 7’200. Kantonale Abzüge fallen je nach Kanton unterschiedlich aus und können höher sein. Wir prüfen für Sie, welcher Abzug in Ihrem Kanton gilt und stellen sicher, dass dieser vollständig geltend gemacht wird.
Berufsorientierte Weiterbildungen lassen sich bis zu CHF 12’000 pro Jahr steuerlich abziehen – inklusive Kursgebühren, Lehrmittel, Fachliteratur und Prüfungsgebühren. Nicht abzugsfähig sind Erstausbildungen und Erststudien sowie privat motivierte Kurse ohne Bezug zur aktuellen Berufstätigkeit. Tipp: Alle Quittungen und Kursbestätigungen aufbewahren – das Steueramt fordert diese häufig nach.
Wer aus beruflichen Gründen nicht zu Hause essen kann, darf Verpflegungskosten absetzen. Die Pauschalbeträge 2025: CHF 15.– pro Arbeitstag ohne Kantine, CHF 7.50 bei vergünstigter Mahlzeit durch den Arbeitgeber. Voraussetzung: Der Rückweg nach Hause zum Mittagessen ist unzumutbar – in der Praxis gilt dies ab ca. 10 km Arbeitsweg. Wir prüfen, ob Ihre Situation die Voraussetzungen erfüllt und der Abzug durch das Steueramt anerkannt wird.
Selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten sind abzugsfähig – jedoch nur der Teil, der 5% des Reineinkommens übersteigt (Bundessteuer). Absetzbar sind z. B. Zahnarztkosten, Brillen und Kontaktlinsen, Physiotherapie, Hörgeräte sowie anerkannte Komplementärmedizin mit ärztlicher Verordnung. Nur Kosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet wurden, zählen. Wir prüfen systematisch alle Ihre Belege und berechnen, ob und in welcher Höhe der Abzug bei Ihnen greift.
Schuldzinsen aus Bankkrediten, privaten Darlehen oder Hypotheken können abgezogen werden – ausschliesslich die Zinsen, nicht die Tilgungsraten. Bei der Bundessteuer gilt: Schuldzinsen sind maximal bis zur Höhe des Vermögensertrags plus CHF 50’000 abziehbar. Finanzierte Fahrzeugkäufe (Kredit) sind absetzbar – Leasingverträge hingegen nicht. Wir prüfen alle Ihre Schuldzinspositionen und stellen sicher, dass diese korrekt und vollständig deklariert werden.
Sind beide Ehepartner hauptberuflich erwerbstätig, können sie den Zweiverdienerabzug geltend machen. Der Bundessteuer-Höchstbetrag wurde 2025 auf CHF 13’900 angepasst (Teuerungskorrektur). Kantonale Regelungen variieren erheblich – einige Kantone kennen deutlich höhere Maximalbeträge. Wir berechnen für Sie den optimalen Ansatz unter Berücksichtigung beider kantonaler und Bundessteuer-Regelungen.
Steuererklärung 2025 – für jede Lebenssituation
Steuererklärung 2025 für Ehepaare
Ehepaare reichen die Steuererklärung gemeinsam ein – was auf den ersten Blick einfach klingt, birgt steuerliche Fallstricke: die sogenannte Heiratsstrafe, der Zweiverdienerabzug (bis zu CHF 13’900 bei der Bundessteuer) und die Frage nach der optimalen Aufteilung von Abzügen zwischen den Partnern erfordern sorgfältige Planung.
Unsere Steuerberater prüfen alle Kombinationen und wählen die steuerlich günstigste Variante für Ihr Ehepaar. Wir stellen sicher, dass gemeinsamer Wohnsitz, Steuernummer und kantonale Voraussetzungen korrekt erfasst sind – damit Sie entspannt das Maximum herausholen.
Steuererklärung 2025 ausfüllen lassen für Privatpersonen
Als Arbeitnehmer, Mieter oder Immobilienbesitzer steckt Ihr Sparpotenzial oft in Details: ein vergessener Homeoffice-Abzug, nicht deklarierte Weiterbildungskosten oder ein übersehener Krankheitsbeleg. Wer die Steuererklärung selbst ausfüllt, lässt im Schnitt CHF 300–800 an Abzügen liegen.
Unsere Steuerberater analysieren Ihre persönliche Situation vollständig – nicht nur um die Steuererklärung auszufüllen, sondern um Sie auch bei Steuerbescheiden, Wertschriftenfragen und Steuerschulden zu unterstützen. Transparent, fachgerecht, ab CHF 99.
Steuererklärung 2025 für Selbstständige
Für Selbstständigerwerbende ist die Steuererklärung 2025 komplex: Geschäftsaufwand, Abschreibungen, AHV-Beiträge und freiwillige PK-Einkäufe (ohne Höchstlimit absetzbar!) müssen korrekt abgegrenzt werden. Fehler können zu Nachforderungen oder entgangenen Abzügen führen.
Wir unterstützen Sie bei der Steuererklärung, dem Jahresabschluss, der Rechtsformwahl und laufenden Steuerfragen. Selbstständige profitieren besonders vom Säule-3a-Maximalbetrag von CHF 36’288 (2025) – ein Abzug, der die Steuerlast erheblich senken kann. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft, wir übernehmen den Rest.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist neu bei der Steuererklärung 2025?
Das Steuerjahr 2025 bringt mehrere Änderungen: Der Säule-3a-Maximalbetrag steigt auf CHF 7’258 (Angestellte) bzw. CHF 36’288 (Selbstständige ohne PK). Der Kinderdrittbetreuungsabzug erhöht sich auf CHF 25’500. Die Bundessteuertarife wurden an die Teuerung angepasst. Zudem gelten weiterhin die AHV-21-Übergangsregelungen für die Jahrgänge 1961–1969.
Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025?
In den meisten Deutschschweizer Kantonen gilt der 31. März 2026 als Grundfrist. Einzelne Kantone wie Zürich erlauben online eine direkte Verlängerung. Als steuermacher.ch-Kunde beantragen wir die Fristverlängerung automatisch für Sie – Sie müssen keinen eigenen Antrag stellen.
Wie hoch ist der Säule-3a-Abzug 2025?
Für Angestellte mit Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag CHF 7’258 (2024: CHF 7’056). Selbstständige ohne PK können bis zu CHF 36’288 einzahlen. Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen, um in dieser Steuerperiode wirksam zu sein.
Was kostet es, die Steuererklärung 2025 ausfüllen zu lassen?
Unsere Preise beginnen bei CHF 35.– für Studierende und Lernende, CHF 99.– für Einzelpersonen und CHF 149.– für Ehepaare. Im Preis enthalten sind die automatische Fristverlängerung, eine kostenlose Erstberatung und die vollständige Berücksichtigung aller Abzüge. Alle Details finden Sie auf unserer Preisseite.
Wie lange dauert es, bis meine Steuererklärung 2025 fertig ist?
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, benötigen wir 10 bis 14 Werktage für die fertige Steuererklärung. Sie erhalten eine vollständige Kopie mit detaillierter Abzugsübersicht.
Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung 2025?
Grundsätzlich benötigen wir: Lohnausweis, Krankenkassenausweis, Säule-3a-Bescheinigung, Kontoauszüge per 31.12.2025, Schuldzinsbescheinigungen sowie Belege für Weiterbildungs-, Krankheits- und Arbeitswegskosten. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns eine vollständige Checkliste.
Was unsere Kunden bei der Steuererklärung 2025 erwartet
Nicht jeder Steuerberater kennt die aktuellen kantonalen Besonderheiten oder die neuesten Kreisschreiben der ESTV. Unsere Cicero-zertifizierten Experten werden laufend auf die aktuellen Steuergesetze, kantonalen Weisungen und Gesetzesänderungen geschult. Sie wissen, was 2025 gilt – nicht was 2022 galt. Das bedeutet für Sie: keine veralteten Abzugslimiten, kein Risiko bei Sonderfällen wie Wertschriften, Immobilien oder Erbschaften, und volle Kostentransparenz – ab CHF 35 ohne versteckte Gebühren.
Das unterscheidet uns von anderen Anbietern:
-
Steuerersparnis
Dank der Arbeit unserer Experten, die immer auf dem neuesten Stand sind, können Sie bei Ihrer Steuerrechnung Geld sparen – vor allem dann, wenn Sie mehrere verschiedene Abzüge geltend machen können. Wir unterstützen Sie dabei, alle Abzüge Schritt für Schritt korrekt zu beantragen.
-
Vorteile für Familien
Unser Service ist ebenfalls ideal für Familien, da Ehepaare Zugang zu Familien-Rabatten auf unsere Dienstleistungen von bis zu 70% für das Ausfüllen der Steuererklärung.
Zögern Sie nicht und fragen Sie kostenlos an!
Viele Menschen denken, dass ein Steuerberater sehr teuer ist – doch das stimmt nicht!
Schon ab CHF 35.– haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung professionell ausfüllen zu lassen – durch einen unserer erfahrenen, Cicero-zertifizierten Berater.
Zudem profitieren Sie von einer umfassenden Dienstleistung, die Ihnen viel Zeit und Aufwand erspart. Wenn Sie unseren Service nutzen, kommen Sie in den Genuss zahlreicher exklusiver Vorteile:
- Laufende Anpassung an aktuelle gesetzliche Vorgaben und ESTV-Kreisschreiben
- Automatische Fristverlängerung bei allen Deutschschweizer Steuerämtern
- Steuerberatung mit praktischem Abhol- und Bringservice
- Maximale Berücksichtigung sämtlicher Abzüge – kantonal und Bundessteuer
Für jeden Lebensabschnitt der passende Service
Ob Berufseinsteiger mit einfachem Lohnausweis, Familien mit mehreren Abzugsmöglichkeiten oder Selbstständige mit komplexer Buchhaltung – unser Service ist auf jede Situation zugeschnitten. Wir begleiten Sie nicht nur beim Ausfüllen, sondern prüfen aktiv, ob Ihr Steuerbescheid korrekt ist und ob Einsprache sinnvoll wäre.
Transparenter Fixpreis – keine Überraschungen
Bei uns wissen Sie den Preis, bevor der Auftrag beginnt. Ab CHF 35 für Studierende, ab CHF 99 für Einzelpersonen, ab CHF 149 für Ehepaare – inklusive Fristverlängerung, Beratungsgespräch und Hol- & Bringservice. Kein Stundenhonorar, keine versteckten Zusatzkosten.
Fertige Steuererklärung innerhalb von 14 Tagen
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie Ihre fertig ausgefüllte und optimierte Steuererklärung innerhalb von 10–14 Werktagen. Sie erhalten eine vollständige Kopie mit detaillierter Abzugsübersicht – zur Einreichung bereit, direkt beim Steueramt oder über unser Büro.
FINMA-registriert, Cicero-zertifiziert
Unser gesamtes Beratungsteam arbeitet nach den Standards der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. Die Cicero-Zertifizierung unserer Experten garantiert Ihnen aktuelle Fachkenntnisse, ethische Beratung und volle Compliance mit dem geltenden Schweizer Steuerrecht.
So bereiten Sie Ihre Unterlagen optimal vor
Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller und präziser können wir Ihre Steuererklärung erstellen. Wichtig sind: Lohnausweis, Krankenkassenausweis, Säule-3a-Bescheinigung, Kontoauszüge per 31.12., Schuldzinsbescheinigungen sowie Belege für Weiterbildungs-, Krankheits- und Arbeitswegskosten. Eine vollständige Checkliste stellen wir Ihnen nach Ihrer Anfrage zur Verfügung.
Maximale Steuerersparnis durch vollständige Abzüge
Unser System prüft systematisch alle in Ihrer Situation relevanten Abzugsmöglichkeiten – vom Fahrtkostenabzug über Säule-3a-Einzahlungen bis hin zu kantonal spezifischen Regelungen. Im Schnitt identifizieren wir CHF 300–800 an Abzügen, die unsere Kunden selbst nicht geltend gemacht hätten – und das zu einem fixen Preis.
Auch für komplexe Fälle: Wertschriften, Immobilien, Erbschaft
Wertschriftenerträge, Liegenschaften oder Erbschaften erfordern besonderes Fachwissen. Unsere Experten sind auch bei solchen Sonderfällen routiniert – mit einer transparenten Zusatzgebühr von CHF 65 pro Zusatzleistung, die Sie bereits im Voraus kennen.