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Steuererklärung ausfüllen lassen

Wir wissen, wo Sie sparen können. Lassen Sie Ihre Steuererklärung günstig von unseren Experten ausfüllen. Fragen Sie heute noch kostenlos an.

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Formular ausfüllen

Sie füllen das Online-Formular mit Ihren wichtigen Eckdaten aus und senden diese ab.

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Anschliessend erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung von unseren Steuerexperten.

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Sie übergeben Ihre Steuer-Unterlagen an uns. Ob bei einem persönlichen Termin oder per Post.

Fertige Steuererklärung

Ihre Steuererklärung wird fach- und fristgerecht ausgefüllt, mit der Berücksichtigung aller Abzüge.

Warum die Steuererklärung ausfüllen lassen?

Alle Jahre wieder stellt die Steuererklärung die Nerven der Schweizer Bürger zur Probe. Für viele ist diese Aufgabe mit viel Mühe und Zeit verbunden. Den meisten ist es sogar unklar, welche Beträge man generell von den Steuern abziehen kann, ob die richtigen Eingabefelder ausgefüllt worden sind, welche Belege beigelegt werden müssen und vieles mehr.

Da diese Last für viele immer mehr zu einem Problem wird, haben wir uns dafür entschieden, die Steuererklärung für Sie günstig auszufüllen. Dabei wird Ihnen zum einen diese Bürde abgenommen und zum anderen kennen wir die richtigen Abzüge, um das Maximum an Steuerersparnis zu erzielen.

Die Steuererklärung ausfüllen lassen – Sparen Sie sich Zeit und Mühe und überlassen Sie die komplexe steuerrechtliche Angelegenheit unseren Experten. Wir wissen, wo Sie Steuern sparen können!

» Jetzt Steuererklärung ausfüllen lassen

Max. Sparpotential

Mit unserem günstigen Angebot ermöglichen wir es Ihnen, ein maximales Steuerersparnis, durch die richtigen Abzüge, zu erzielen.

Einhaltung der Abgabefrist

Durch regelmässige Aktualisierung aller Vorschriften und Abgabefristen der Kantone sind wir stets auf dem neusten Stand.

Steuer-Experten

Ihre Steuererklärung liegt bei unseren top ausgebildeten Steuerberatern in besten und sichersten Händen.

Aus diesen Gründen die Steuern ausfüllen lassen

  • Transparenz

    Die Steuererklärung ist ein sensibles Thema. Daher legen wir stets alles offen und schätzen den ehrlichen Austausch

  • Vorsicht

    Durch technische Lösungen und fachgerechtem Umgang mit den Steuerunterlagen, garantieren wir höchste Sorgfalt bei der Verarbeitung.

  • Abgabefrist

    Sobald wir Ihre Steuerunterlagen entgegennehmen, verlängern wir automatisch die Abgabefrist. So bleibt genug Zeit übrig, die Steuererklärung ordentlich auszufüllen.

  • Sicherheit

    Vom Absenden des Formulars, bis hin zum E-Mail-Verkehr, ist bei uns alles per SSL-Verschlüsselung geschützt.

Unsere Preise & Leistungen

Schüler/Student

CHF 35.-

exkl. MwSt
  • 1x Steuererklärung
  • Hol- und Bringservice
  • Beratung und Besprechung
  • Fristverlängerung
  • Sparpotential Berechnung
  • Berücksichtigung aller Abzüge
Kostenlos anfragen

Einzelperson

CHF 99.-

exkl. MwSt
  • 1x Steuererklärung
  • Hol- und Bringservice
  • Beratung und Besprechung
  • Fristverlängerung
  • Sparpotential Berechnung
  • Berücksichtigung aller Abzüge
Kostenlos anfragen

Ehepaare (2x)

CHF 139.-

exkl. MwSt
  • 1x Steuererklärung; Für Ehepartner
  • Hol- und Bringservice
  • Beratung und Besprechung
  • Fristverlängerung
  • Sparpotential Berechnung
  • Berücksichtigung aller Abzüge
Kostenlos anfragen

Immobilien-BesitzerZusatzleistung

CHF 65.-

exkl. MwSt
  • 1x Liegenschaft
  • Auflistung der Liegenschaft
  • Berechnung der Renovationen
  • Deklaration

Zahlungsmöglichkeiten

Unsere Dienstleistung kurz erklärt

Dienstleistungen Steuerberatung

Die Steuererklärung ausfüllen lassen? Warum ist das sinvoll

Wenn Sie sich fragen, wie Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen sollen, sind Sie bei uns genau richtig. Unser Team von Steuerexperten kann Ihnen dabei helfen, Ihre Steuererklärung schnell und einfach auszufüllen, damit Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen.

Mit unserem Service können Sie sich sicher sein, dass Ihre Steuererklärung fehlerfrei und vollständig ausgefüllt wird, indem Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen alles für Sie. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Steuern pünktlich und ohne Stress abgeben können.

Unser Team besteht aus erfahrenen Steuerexperten, die wissen, wie man Steuererklärungen schnell und effizient ausfüllt. Wir halten uns ständig auf dem neuesten Stand, was die neuesten Regeln und Gesetze im Bereich der Steuern angeht. So können wir sicherstellen, dass Ihre Steuererklärung immer korrekt und vollständig ist.

Mit unserem Service können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Ihr Unternehmen oder Ihre Familie. Lassen Sie uns Ihre Steuererklärung ausfüllen, damit Sie sich keine Gedanken mehr darüber machen müssen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und um Ihre Steuererklärung in professionelle Hände zu verlassen.

Die Abgabefrist der Steuererklärung

Steuerberater Team in Besprechung

Die Steuererklärung ist ein wichtiger Bestandteil des Finanzamtsprozesses. Sie dient dazu, dass Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben dem Steueramt mitteilen und Ihre Steuerschuld oder Ihren Steuerrückerstattungsbetrag ermitteln können.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist in der Regel der 31. März des Folgejahres. Es ist wichtig, dass Sie die Steuererklärung innerhalb dieser Frist einreichen, um Säumniszuschläge und eventuelle Strafen zu vermeiden.

Falls Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, können Sie sich an unsere Steuerexperte wenden. Auf unserer Seite bieten wir Ihnen umfassende Informationen und Tipps zur Steuererklärung, damit Sie Ihre Abgabepflicht erfüllen können. Wir informieren Sie gerne über die Steuererklärung Abgabefrist und alles, was Sie dazu wissen müssen.

Die Fristverlängerung

Wenn Sie sich dem Ende der Steuerfrist nähern und noch nicht alle Ihre Steuerunterlagen zusammen haben, gibt es Möglichkeiten, die Frist zu verlängern. Eine Möglichkeit besteht darin, einen Antrag auf Steuerverlängerung bei der zuständigen Steuerbehörde zu stellen. Dieser Antrag kann online oder per Post eingereicht werden.

Um einen Antrag auf Steuerverlängerung stellen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen Sie darlegen, warum Sie die Steuerfrist verlängern möchten. Gründe können beispielsweise sein, dass Sie noch auf wichtige Unterlagen warten, dass Sie krank waren oder dass Sie sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden.

Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. In der Regel müssen Sie den Antrag spätestens einen Monat vor Ablauf der Steuerfrist einreichen. Wenn der Antrag später eingeht, besteht die Gefahr, dass er abgelehnt wird.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird die Steuerbehörde über Ihren Antrag entscheiden. Wenn der Antrag bewilligt wird, erhalten Sie eine neue Steuerfrist, die länger ist als die ursprüngliche Frist. Beachten Sie jedoch, dass eine Steuerverlängerung in der Regel nur einmal gewährt wird. Wenn Sie die neue Frist nicht einhalten, kann es zu finanziellen Strafen kommen.

Um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Steuerverlängerung zu erhöhen, sollten Sie den Antrag möglichst früh stellen und sorgfältig begründen. Zudem empfiehlt es sich, alle Unterlagen gründlich vorzubereiten

Kanton

Fristen für Privatpersonen

Fristen für Juristische Personen

Aargau

Untersch. je nach Gemeinde

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
individuell

Appenzell Ausserrhoden

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Appenzell
Innerrhoden

Ordentliche Frist:
30.04.2024

Maximale Verlängerung:
30.11.2024

Ordentliche Frist:
31.05.2024

Maximale Verlängerung:
30.11.2024

Basel-
Landschaft

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
30.09.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Basel-Stadt

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Bern

Ordentliche Frist:
15.03.2024

Maximale Verlängerung:
15.11.2024

Ordentliche Frist:
31.07.2024

Maximale Verlängerung:
15.11.2024

Freiburg

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
15.12.2024

variiert nach Unternehmensform

Glarus

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
30.09.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Graubünden

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
30.09.2024

Ordentliche Frist:
30.09.2024

Maximale Verlängerung:
je nach Gemeinde

Luzern

Ordentliche Frist:
31.03. 2024

Maximale Verlängerung:
31.08.2024

Ordentliche Frist:
31.08.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Nidwalden

Ordentliche Frist:
31.03. 2024

Maximale Verlängerung:
30.09.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
individuell

Obwalden

Ordentliche Frist:
30.04.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
31.03.2025

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Schaffhausen

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
30.11.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Ordentliche Frist:
30.09.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Schwyz

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Ordentliche Frist:
31.07.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Solothurn

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
30.11.2024

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
30.11.2024

St. Gallen

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
individuell

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Thurgau

Ordentliche Frist:
individuell

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
31.10.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Uri

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
30.09.2024

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Wallis

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
individuell

Ordentliche Frist:
30.06.2024

Maximale Verlängerung:
31.10.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Zug

Ordentliche Frist:
30.04.2024

Maximale Verlängerung:
31.12.2024

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Ordentliche Frist:
30.09.2024

Maximale Verlängerung:
31.03.2025

Zusätzliche Verlängerung:
mit Gesuch

Zürich

Ordentliche Frist:
31.03.2024

Maximale Verlängerung:
30. 11.2024

Ordentliche Frist:
30.09.2024

Maximale Verlängerung:
30.11.2024

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Die Steuererklärung für die Schweiz 2021 ist bald wieder fällig. Viele Steuerzahler fragen sich, was genau sie dieses Jahr angeben müssen. In unserem Artikel geben wir Ihnen einige Steuertipps und -tricks, die Sie bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollten.

1. Kosten für den Weg zur Arbeit

Kosten für den Weg zur Arbeit können von der Steuer abgesetzt werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel (ÖV), das Auto oder das Velo benutzt werden. Bei der Geltendmachung dieses Abzugs sind einige Details zu beachten. So zum Beispiel die Häufigkeit der Fahrten und die Art des für diese Fahrten verwendeten Fahrzeugs. Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen, sollten Sie darauf achten, dass der Betrag innerhalb einer bestimmten Grenze liegt (Höchstbetrag von 3000 Schweizer Franken).

2. Zusatzkosten und Berufsauslagen

Alle beruflichen Ausgaben können bei der Steuer geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel: Kosten für Arbeitskleidung oder -ausrüstung; Transport von Materialien, die während des Tages benötigt werden (z. B. Bahntickets); Versorgungsleistungen wie Strom, der zu Hause verbraucht wird, aber auch öffentliche Toiletten in fussläufiger Entfernung zu Ihrem Büro.

Bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken können Berufsauslagen auch ohne spezielle Nachweise steuerlich abgezogen werden. Dabei kann von drei Prozent der direkten Bundessteuer vom Nettolohn ausgegangen werden. Mit entsprechenden Nachweisen können auch berufliche Zusatzkosten, die die Pauschalbeiträge überschreiten, wirksam gemacht werden. Das gilt aber nur dann, wenn die Nachweise auch wirklich erbracht werden können.

3. Pensionskasse Säule 3a / Vorsorgekosten

Das Schweizer Steuersystem ist äusserst wettbewerbsfähig, wobei vor allem die Säule 3a eine wichtige Rolle spielt. Arbeitnehmer können die in die Säule 3a eingezahlten Beträge bis zu einem Höchstbetrag von rund 7’056 CHF für Angestellte und 35’280 CHF für Selbstständige ohne angeschlossene Pensionskassen von ihren Einkommenssteuern abziehen.

Tipp: Der Maximalbetrag sollte jedes Jahr in die Säule 3a eingezahlt werden. Die entsprechend eingezahlten Beträge lohnen sich dann gleich doppelt. So steht nicht nur mehr Vermögen im Alter zur Verfügung, sondern auch die aufgebrachte Steuerlast lässt sich so ideal minimieren.

Sollten Sie mehr über diese Abzugsmöglichkeiten und spezifischen Bestimmungen für die Säule 3a-Einzahlungen in Erfahrung bringen wollen, können Sie sich an Ihren Steuerberater für die Schweiz wenden. Dieser gibt Auskunft, wie Sie durch die eingezahlten Beträge bei der Steuererklärung sparen können.

4. Pensionskasse Säule 2 / Vorsorgekosten

Die zweite Säule des Rentenfonds besteht aus Zahlungen, die der Steuer geltend gemacht werden können.

Wer durch freiwillige Beiträge Lücken in seiner Altersvorsorge verkleinert oder ganz geschlossen hat, kann diese Beträge ausgleichen und sich dank sogenannter «Ratenzahlungspläne» bei der Steuer etwas Geld sparen.

Bei dieser Art von Vereinbarung werden Höchstbeträge zugestanden, die davon abhängen, wie viel über mehrere Jahre auf jedes einzelne Konto eingezahlt wurde – der höhere Betrag wird bei der Eröffnung neuer Konten festgelegt und nicht bei der Aufstockung bereits bestehender Konten. Der Maximalbetrag, der zugelassen ist, steht im jeweiligen Pensionskassenausweis. Alternativ können Sie auch hier ihren Steuerberater oder ihre Steuerbehörde vor Ort fragen.

5. Prämien der Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankenversicherung

Prämien für die Lebensversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung können bei der Steuer geltend gemacht werden. Hierbei werden die Prämien der Krankenkasse indirekt per Pauschalabzug steuerlich abgezogen.

Je nach Familienstand, steuerlichen Rahmenbedingungen und Wohnort variieren hier die Maximalbeträge. Ein Abzug der Zusatzversicherungsprämie oder ein direkter Abzug der Prämie der Krankenkasse sind hierbei nicht zulässig.

Die gezahlten Beiträge, die direkt in die Unfallversicherung gehen, zählen als Vorsorgeaufwendung. So können diese Kosten für die Unfallversicherung einfach als Vorsorgeaufwand steuerlich abgezogen werden. Dabei muss allerdings auf die geltenden Maximalbeträge geachtet werden. Diese dürfen nicht bereits ausgeschöpft sein.

Prämien, die für eine Lebensversicherung (Säule 3b) bezahlt sind, können indirekt über den Pauschalabzug steuerlich abgezogen werden. Auch hier dürfen die zulässigen Maximalbeträge nicht überschritten werden.

6. Ausbildungs- und Weiterbildungskosten

Aus- und Weiterbildungskosten können bei der Steuer geltend gemacht werden. Der Maximalbetrag für Weiterbildungen darf 12’000 Franken nicht überschreiten. Hier muss allerdings beachtet werden, dass Ausbildungskosten wie die Kosten für ein Erststudium oder eine Lehre nicht erstattet werden.

7. Auswärtige Verpflegung

Verpflegungskosten, die berufsbedingt sind, können ebenfalls geltend gemacht werden. Steuerlich abgezogen werden in der Regel Verpflegungskosten für die Arbeit. Ist jedoch zumutbar, dass die der Arbeitnehmer auch zu Hause hätten essen können, sind die Kosten für die auswärtige Verpflegung nicht abzugsfähig. Dabei spielt vor allem die Entfernung von Arbeitsstätte und Wohnsitz eine große Rolle.

Hauptmahlzeiten werden als Pauschalbeträge von je 15 Franken, oder als verbilligte Mahlzeit vom Arbeitgeber mit 7.50 Franken berechnet. Auch bei den Verpflegungskosten müssen einige Details beachtet werden, sonst wird das Abziehen der Kosten abgelehnt. Hier ist es wichtig, dass Sie, bevor Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen, einen Steuerprofi drüber schauen lassen.

8. Heilungskosten, Unfallkosten und Krankheitskosten

Krankheitskosten, die Sie aus Ihrem eigenen Portemonnaie zahlen, dürfen bei der Steuer geltend gemacht werden.

Hier gilt, die Ausgaben dafür müssen den festgelegten Prozentsatz des Nettoeinkommens überschreiten (als Beispiel 5 Prozent), damit sie abzugsfähig sind.

Für die Gesundheitskosten, die abgezogen werden sollen, ist es wichtig, dass diese medizinisch nachgewiesen werden können. Zu den Gesundheitskosten zählen anerkannte Naturheilpraktiker, medizinisch notwendige Transportwege, aber auch die rezeptpflichtige Brille.

Ihr Steuerberater gibt Ihnen eine Auskunft, welche Maximalbeträge für Heilungs- oder Krankheitskosten in der Schweiz aktuell sind.

9. Kreditzinsen und Schulden

Bei Bankkrediten, die aufgenommen wurden, können die Schuldzinsen, die angefallen sind, von der Einkommenssteuer abgerechnet wird. Diese abzugsfähigen Schuldzinsen können durch private Darlehen, Hypotheken oder privater Darlehen entstanden sein.

Es werden jedoch nur die anfallenden Zinsen, nicht die Rückzahlung von Darlehensbeiträgen geltend gemacht. Wird ein Auto finanziert, können die angehäuften Darlehenszinsen verrechnet werden. Ein Leasingvertrag ist nicht abzugsfähig und darf so nicht eingereicht werden.

10. Zweiverdienerabzug – Beide Ehepartner sind erwerbstätig

Sind beide Ehepartner erwerbstätig und gehen arbeiten, können Sonderbezüge steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Kanton gibt es festgelegte Maximalbeträge, die beachtet werden müssen. Der Maximalbetrag bei der Bundessteuer beläuft sich auf 13’400 Franken.

11. Kosten für Kinderbetreuung

Die Fremdbetreuungskosten von Kindern können ebenfalls bei der Steuer geltend gemacht werden. Dazu zählen die Kosten für Tagesmütter und Kinderkrippen, die steuerlich abgezogen werden können. Festgelegte Maximalbeträge dürfen dabei nicht überschritten werden.

12. Sozialabzug bei minderjährigen Kindern

Bei der direkten Bundessteuer können je Kind 6500 Franken Sozialabzug geltend gemacht werden. Je nach Wohnort sind auch gesonderte Pauschalbeträge oder höhere Abzüge möglich.

13. Kindes- und Ehegattenunterhalt

Unterhaltszahlungen und Kosten für Alimente können bei der Steuer geltend gemacht werden. Ehegatten- und Kindesunterhaltszahlungen können ebenfalls abgezogen werden.

14. Bankzinsen und Sparzinsen

Auf dem Guthabenkonto erwirtschaftete Zinsen können bei der Steuer geltend gemacht werden. Bei Abzug der Sparzinsen dürfen maximal 1700 Franken nicht überschritten werden.

15. Verrechnungssteuern für Zinsen

Die für das Bankguthaben eingezahlte Verrechnungssteuer kann steuerlich geltend gemacht werden. Werden Zinsen auf einem Guthabenkonto gutgeschrieben, entspricht der Betrag nur 65 Prozent der tatsächlich erwirtschafteten Zinsen und die übrigen 35 Prozent werden von der Bank für die Steuerverwaltung abgeführt.

Werden die Guthabenkonten bei der Steuererklärung angegeben, ist es möglich, die Verrechnungssteuer zurückzuerstatten. Für eine exakte Buchung der Verrechnungssteuern sind weitere Details zu beachten, da durch andere Transaktionen auch Verrechnungssteuern entstehen können und zusätzlich festgelegte Betragsgrenzen gelten. Sind Sie sich hier nicht sicher, fragen Sie Ihren Steuerberater.

16. Spenden an Institutionen und Organisationen

Spenden, die an Organisationen und Institutionen, die gemeinnützig handeln gehen, können bei der Steuer geltend gemacht werden.

Unter Einhaltung bestimmter Vorgaben dürfen getätigte Spenden an öffentliche und ausschliesslich gemeinnützige Organisationen steuerlich angegeben werden. Welche Beträge für Spenden an gemeinnützige Organisationen gültig sind, ist vom Steuerberater oder von der zuständigen Steuerbehörde in Erfahrung zu bringen.

17. Spendenbeiträge an politische Parteien

Mitgliederbeiträge oder auch Spenden an politische Parteien können geltend gemacht werden. Seit 2011 tritt die Regelung in Kraft, dass Privatpersonen aus sämtlichen Kantonen ihre bezahlten Mitgliederbeiträge, die an politische Parteien geflossen sind, steuerlich absetzen können.

Ein Betrag von 10’000 Franken, der abzugsfähig ist, wurde für die direkte Bundessteuer dabei festgelegt. Einzelne Kantone können natürlich eigene Maximalbeträge selbst festlegen.

18. Behinderungsbedingte Mehrkosten

Behinderungsbedingte Kosten sind von der Steuer abzusetzen. Anders als bei Unfall- und Krankheitskosten können behinderungsbedingte Mehrkosten in der Regel in vollem Umfang absetzbar. Die Person muss jedoch als behinderte Person anerkannt werden, damit dieser Abzug genutzt werden kann. Dabei zählen Sehhilfen, Kontaktlinsen oder Brillen nicht dazu.
Behinderte Personen sind in dem Fall Bezüger von Hilflosen Entschädigung oder IV-Leistungen. Dabei sind die behinderungsbedingten Mehrkosten nur abzugsfähig, die selbst finanziert werden. Also nur Kosten, die nicht durch Hilfswerke oder Versicherungen abgedeckt sind.

19. Homeoffice Kosten / Privates Büro absetzen

Die Kosten für das Büro können geltend gemacht werden. Für den Kostenabzug für das eigene Büro gibt es recht strenge Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Dabei sollte das Arbeitszimmer in regelmäßiger Benutzung und für die Arbeit im Homeoffice erstellt sein.

Es gilt der Richtwert von 40 Prozent eines Vollzeitpensums (oft sogar mehr). Zudem muss gegeben sein, dass der Arbeitgeber für die vollzogene Arbeit kein geeignetes Büro zur Verfügung stellen kann. Das Arbeitszimmer muss zudem nur für die berufliche Tätigkeit genutzt werden. Nur wenn diese drei Bedingungen erfüllt werden, lassen sich anteilige Kosten für das Büro von der Einkommensteuer abziehen.

Die Steuererklärung dient als Selbstdeklaration. Wer notwendige Auslagen für seine Tätigkeit im Homeoffice hat, kann diese auch geltend machen; im schlechtesten Fall wird dieser Abzug am Ende nicht gewährt. Jede Ausgabe sollte trotzdem sorgfältig dokumentiert werden, um am Ende genau belegen zu können, was von der Einkommensteuer abgezogen werden darf.

Tipp: Gehen Sie mit Ihrem Steuerberater möglichst alle Punkte noch einmal durch, um am Ende eine günstige Steuererklärung zu erhalten und möglichst viel absetzen zu können.

Steuererklärung-Service für alle

Ehepaar am Laptop

Steuererklärung für Ehepaare

Ehepaare in der Schweiz haben die Möglichkeit, ihre Steuererklärung gemeinsam abzugeben. Dies kann dazu beitragen, Steuern zu sparen und die Verwaltung zu vereinfachen.

Die gemeinsame Steuererklärung ermöglicht es Ehepaaren, ihre Einkünfte und Ausgaben zusammenzufassen und gemeinsam zu versteuern. Dies kann dazu beitragen, dass sie in eine niedrigere Steuerklasse fallen und somit weniger Steuern zahlen müssen.

Um eine gemeinsame Steuererklärung abgeben zu können, müssen Ehepaare einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen sie verheiratet sein und in der Schweiz wohnhaft sein. Auch müssen beide Partner Steuerpflichtige sein und über eine eigene Steuernummer verfügen.

Die gemeinsame Steuererklärung kann entweder elektronisch oder auf Papier eingereicht werden. Es empfiehlt sich jedoch auch hier, die Steuererklärung für Ehepaare von unseren Experten ausfüllen zu lassen.

Steuerberater Preise

Steuererkärung ausfüllen lassen für Privatpersonen

Eine Steuerberatung für Privatpersonen kann sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, die eigenen Finanzen zu optimieren und Steuern zu sparen. Ein Steuerberater kann individuell auf die Bedürfnisse und finanziellen Verhältnisse einer Privatperson eingehen und passende Lösungen und Strategien entwickeln.

Durch eine professionelle Steuerberatung lässt sich oft erhebliches Steuerpotential entdecken und nutzen. Dabei kann ein Steuerberater beispielsweise bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Prüfung von Steuerbescheiden oder der Beratung bei Geldanlagefragen unterstützen.

Auch wenn es immer ratsam ist, frühzeitig eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, kann ein Steuerberater auch bei bereits entstandenen Steuerschulden oder bei der Klärung von Steuerstrafverfahren helfen.

Insgesamt bietet eine Steuerberatung für Privatpersonen eine umfassende Unterstützung bei allen finanziellen und steuerlichen Belangen. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater lassen sich Risiken minimieren und Steuern sparen.

Unternehmen Steuererklärung Selbstständige am Kaffee trinken

Steuererklärung-Service für Selbstständige

Eine Steuerberatung für Selbstständige ist besonders wichtig, da die steuerlichen Regelungen für Selbstständige oft komplexer sind als für Angestellte. Ein Steuerberater kann Selbstständigen dabei helfen, ihre Finanzen und ihre steuerlichen Verpflichtungen im Griff zu behalten und das Steuerpotential ihres Unternehmens voll auszuschöpfen.

Ein Steuerberater für Selbstständige kann beispielsweise bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Buchhaltung und dem Jahresabschluss unterstützen. Er kann auch bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Geschäftsverträgen beraten. Auch bei Fragen zur Umsatzsteuer, zu Sonderabschreibungen oder zu anderen steuerlichen Themen kann ein Steuerberater für Selbstständige weiterhelfen.

Insgesamt bietet eine Steuerberatung für Selbstständige eine wertvolle Unterstützung bei allen steuerlichen Belangen rund um das eigene Unternehmen. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater lassen sich Risiken minimieren und Steuern sparen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Können Kosten für Weiterbildung absetzten werden?

Ja. Kosten, die für eine Weiterbildung entstehen, welche berufsorientierend sind und selber bezahlt worden sind, können bis zu einem Betrag von CHF 12’000.- jährlich von den Steuern geltend gemacht werden.

Wann endet die Abgabefrist der Steuererklärung?

Bis Ende März sollte die Steuererklärung eingereicht werden. Damit es zu keiner Stress-Situation kommt, verlängern wir automatisch die Abgabefrist bei den jeweiligen Steuerämtern. So können wir in Ruhe Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Ab welcher Höhe muss ich mein Vermögen deklarieren?

Das Vermögen muss immer deklariert werden, unabhängig von der Höhe.

Welche Unterlagen werden benötigt für das Ausfüllen lassen der Steuererklärung?

Anhand unserer Checkliste kannst du nachsehen, welche Unterlagen zum Ausfüllen lassen der Steuererklärung benötigt wird.

Wie funktioniert das Steuererklärung-Servcie?

Ziemlich einfach. Sie geben uns Ihre Angaben an, senden uns alle Unterlagen zu. Anschliessend kümmern wir uns um den Rest. Sobald die Steuererklärung fertig ist, werden Sie kontaktiert und die fertige Steuererklärung wird Ihnen per Post zugeschickt.

Wie lange wird es dauern, bis meine Steuererklärung fertig ist?

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, benötigen wir für die fertige Steuererklärung etwa 10 bis 14 Tage.

1 Rechtsschutz für?

Fragen zur Steuererklärung?

Anrede

Ihre Frage kann unter Umständen auf unserer Website veröffentlicht werden. 

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Die Steuererklärung ausfüllen lassen: Das sind die Vorteile

Steuererklärung ausfüllen lassen

Jedes Jahr kommt es wieder dazu: Die Steuererklärung muss ausfüllt werden. Manch einer verirrt sich bei den vielen auszufüllenden Seiten, weshalb es am besten ist, einen Fachmann zu beauftragen!

Für unsere Cicero-zertifiziert Experten ist diese Aufgabe absolute Routine. Dank der ständigen Weiterbildung sind wir in der Lage, Ihre Steuererklärung bestmöglich auszufüllen und können alle Ihre Fragen beantworten.

Unser Angebot bietet Ihnen auch viele Vorteile, die wir uns gemeinsam ansehen wollen:

  • Steuerersparnis

    Dank der Arbeit unserer Experten, die immer auf dem neuesten Stand sind, können Sie bei Ihrer Steuerrechnung Geld sparen, wenn Sie mehrere verschiedene Abzüge geltend machen können. Unsere Experten helfen Ihnen auch dabei, diese Abzüge Schritt für Schritt zu beantragen.

  • Vorteile für Familien

    Unser Service ist ebenfalls ideal für Familien, da Ehepaare Zugang zu Familien-Rabatten auf unsere Dienstleistungen von bis zu 70% für das Ausfüllen der Steuererklärung.

Zögern Sie nicht und fragen Sie kostenlos an!

Sehr oft denken die Leute, dass Steuerberater extrem teuer sind jedoch ist das das so nicht wahr! Für nur 75 Schweizer Franken haben Sie die Möglichkeit, sich von einem unserer Berater die Steuererklärungen ausfüllen zu lassen.

Ausserdem handelt es sich um eine umfassende Dienstleistung, bei der Ihnen viel Arbeit wegfällt. Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen, kommen Sie in den Genuss einer Vielzahl von exklusiven Vorteilen:

  1. Kontinuierliche Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen
  2. Sicherstellung der Einhaltung von Fristen
  3. Steuerberatung mit Abhol- und Bringservice
  4. Berücksichtigung ALLER Abzüge
Ehepaar am lächeln

Unser Service ist für jeden geeignet

Unser Steuerexperte helfen Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuererklärung, egal ob Sie Arbeitnehmer, Immobilienbesitzer oder Selbständig erwerbende sind!

Dank des Service von steuermacher.ch erhalten Sie nicht nur eine einfache Zusammenstellung Ihrer Steuererklärung, sondern Sie profitieren gleichzeitig von einer Steuerberatung.

Ein kompletter und sorgloser Service für Ihre Steuererklärung

Einer der besten Aspekte unseres Dienstes ist zweifellos die Tatsache, dass Sie keinerlei Arbeit haben werden! Sie brauchen uns nur Ihre Unterlagen zur Zusammenstellung zu übergeben, den Rest erledigen unsere Berater!

Wenn Sie viel zu tun haben, können Sie auch von einem Abhol- und Lieferservice Ihrer persönlichen Kopie der Steuererklärung durch einen erfahrenen Ansprechpartner anfordern!

Ausfüllen, optimieren und einreichen lassen – schon ab 75 Franken!

Unsere kompetenten Steuer- und Finanzdienstleister in Ihrem Wohnkanton verfügen über langjährige Praxiserfahrung und einen hohen Ausbildungsgrad. Ihre Steuererklärung wird korrekt und konsequent ausgefüllt. Sogar die Einreichung bei der zuständigen Steuerbehörde übernehmen unsere Steuerberater für Sie.

In der Regel erhalten Sie Ihre vollständig ausgefüllte und optimierte Steuererklärung innerhalb von 14 Tagen. Diesen kompetenten Full-Service erhalten Sie bereits ab CHF 75.

Professioneller Steuerberater-Service

Nur wer das geltende Steuerrecht kennt, kann eine gute Steuerberatung gewährleisten. Eine professionelle Steuerberatung ist für Selbstständige und Privatpersonen von Vorteil.

Beim Ausfüllen der Steuererklärung gibt es mehrere Alternativen. Die Steuerlast kann optimal gesenkt werden, indem alle zulässigen Abzüge genutzt werden. Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, müssen alle steuerlich relevanten Angaben ermittelt und berücksichtigt werden. Unser Steuerexperte unterstützt Sie dabei gerne.

Steuererklärung 2021 richtig und fristgerecht ausfüllen lassen

Je besser Ihre Aufzeichnungen vorbereitet sind, desto effektiver können unsere Steuerberater mit Optimierungsmöglichkeiten und der korrekten Erstellung Ihrer Steuererklärung umgehen. Unsere Steuerberater können die Einkommensteuererklärung am besten bearbeiten, wenn Sie uns die Unterlagen so gründlich und gut organisiert wie möglich zur Verfügung stellen.

Unser Steuererklärungsservice macht es Ihnen leicht, Ihre Steuererklärung pünktlich abzugeben. Unsere qualifizierten Steuerexperten bearbeiten die gesamte Einkommensteuererklärung 2021 und sorgen dafür, dass sie pünktlich beim Steueramt eintrifft.

Sparen Sie Zeit, denn Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Steuererklärung sorgfältig erstellt, mit Ihnen besprochen und pünktlich an das zuständige Steueramt geschickt wird.

Geringere Kosten für die Abgabe der Steuererklärung 2022

Sogar bei komplexem Steuerfall bleiben unsere Preise gleich. Machen Sie sich daher keine Sorgen, denn Sie können den genauen Preis für Sie im Voraus herausfinden, indem Sie sich mit uns in Verbindung setzen!

Professionelle Steuer- und Finanzberatung aus einer Hand

Unsere Steuerberater haben Zugang zu modernster Steuersoftware, die eine korrekte und gesetzeskonforme Erstellung Ihrer Steuererklärung gewährleistet. Unsere Finanzprofis sind Cicero-zertifiziert.

Von der Abholung und Zustellung der Dokumente über die fachkundige Erstellung der Steuererklärung bis hin zur Finanzberatung mit echtem Mehrwert bemühen sich unsere Berater, Ihnen die Abgabe Ihrer Steuererklärung so einfach und angenehm wie möglich zu machen.

Steuererklärung für Ehepaare und Familien

Tipps für eine optimale Steuergestaltung

Steuererklärung für Ehepaare

Für Ehepaare und Familien bringt die Steuererklärung oft einige Herausforderungen mit sich. Auf unserer Website erfährst du alles Wichtige rund um die Steuererklärung für Ehepaare und Familien in der Schweiz. Wir geben dir hier hilfreiche Tipps und Tricks zur optimalen Steuergestaltung, um deine Steuerlast zu minimieren und alle möglichen Vorteile zu nutzen.

Wahl der Veranlagungsart

Ehepaare in der Schweiz haben die Wahl zwischen der gemeinsamen und der getrennten Veranlagung.
Die gemeinsame Veranlagung kann vorteilhaft sein, wenn die Einkommensunterschiede zwischen den Partnern gross sind, da die Einkommen zusammengerechnet und dann geteilt werden.
Bei der getrennten Veranlagung hingegen werden die Einkommen separat versteuert. Die Wahl der Veranlagungsart sollte gut überlegt sein und sich nach den individuellen finanziellen Gegebenheiten richten.

Kinderabzüge und -zulagen

Familien in der Schweiz können von Kinderabzügen und -zulagen profitieren. Kinderabzüge mindern das zu versteuernde Einkommen und können die Steuerlast erheblich senken.
Zulagen hingegen sind finanzielle Unterstützungen für Familien, die je nach Kanton unterschiedlich ausfallen können. Informiere dich über die aktuellen Regelungen in deinem Kanton und nutze diese Vorteile bei der Steuererklärung.

Absetzbare Ausgaben und Kosten

In der Schweiz können verschiedene Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Berufsauslagen
    Kosten, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstehen, können absetzbar sein.
  • Kinderbetreuungskosten
    Aufwendungen für Kinderbetreuung können in vielen Kantonen von der Steuer abgezogen werden.
  • Krankheitskosten
    Medizinische Ausgaben können steuermindernd sein, wenn sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Gemeinsame oder separate Steuererklärung?

In der Schweiz haben Ehepaare die Wahl, ob sie eine gemeinsame oder separate Steuererklärung abgeben möchten. Die gemeinsame Steuererklärung kann sich lohnen, da die Einkommen zusammengezählt werden. Dies kann vor allem dann von Vorteil sein, wenn ein Partner deutlich weniger verdient als der andere.

Steuerklassenwahl

Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann sich auf die Höhe der Steuerlast auswirken. In der Schweiz gibt es verschiedene Steuerklassen, die je nach Einkommen und Familiensituation gewählt werden können. Informiere dich über die verschiedenen Optionen und lasse dich gegebenenfalls von einem Steuerexperten beraten.

Fristen und Abgabetermin

Achte darauf, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben. Die Fristen können je nach Kanton unterschiedlich sein. Informiere dich über den Abgabetermin und stelle sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorliegen.

Die Steuererklärung für Ehepaare und Familien kann komplex sein, bietet aber auch vielfältige Möglichkeiten zur Steueroptimierung.

Durch kluge Entscheidungen bei der Veranlagung, die Nutzung von Kinderabzügen und -zulagen, das Ausnutzen absetzbarer Ausgaben sowie die Wahl der passenden Steuerklasse kannst du die Steuerlast minimieren.

Informiere dich frühzeitig über die steuerlichen Regelungen in Ihrem Kanton und nutze, wie bereits erwähnt, gegebenenfalls professionelle Beratung, um das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen und finanzielle Vorteile zu nutzen.

Steuererklärung für Einzelpersonen

Professionelle Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist oft komplex und zeitaufwendig, besonders wenn es um die Maximierung von Steuervorteilen geht. Bei Steuermacher.ch verstehen wir, dass Ihre Zeit wertvoll ist, und bieten Ihnen daher unsere professionelle Unterstützung an.

Die Herausforderungen der Steuererklärung für Einzelpersonen

Das Einreichen einer Steuererklärung als Einzelperson erfordert eine genaue und vollständige Erfassung aller Einkünfte und Abzüge. Es ist entscheidend, die Fristen einzuhalten, um Verzugszinsen und Strafen zu vermeiden. Zudem gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuerlast durch unterschiedliche Abzüge optimieren können – von Berufsauslagen über Weiterbildungskosten bis hin zu Krankheitskosten. Allerdings sind sich viele dieser Möglichkeiten nicht bewusst oder unsicher, wie sie diese korrekt anwenden.

Unser Prozess zur Erleichterung Ihrer Steuerlast

Unser Ansatz bei Steuermacher.ch ist darauf ausgerichtet, den Prozess der Steuererklärung für Sie so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Zunächst nehmen Sie über unser Online-Formular Kontakt mit uns auf. Anschliessend erhalten Sie eine persönliche Beratung von unseren Steuerexperten, die Ihre individuelle Situation genau analysieren. Nachdem Sie uns alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, beginnen unsere Experten mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Wir achten dabei auf jede Einzelheit, um sicherzustellen, dass Ihre Erklärung nicht nur korrekt, sondern auch optimal für Ihre finanzielle Situation ist. Nachdem Sie die Möglichkeit hatten, die erstellte Erklärung zu überprüfen, kümmern wir uns um die fristgerechte Einreichung bei der Steuerbehörde.

Worauf sollten Einzelpersonen achten?

  • Genauigkeit der Angaben:
    Es ist wichtig, dass alle Einkünfte und Abzüge korrekt und vollständig erfasst werden.
  • Fristen einhalten:
    Die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung ist entscheidend, um Verzugszinsen und Strafen zu vermeiden.
  • Optimierung der Abzüge:
    Viele sind sich nicht bewusst über alle möglichen Abzüge, die sie geltend machen können. Dazu gehören z.B. Berufsauslagen, Weiterbildungskosten oder Krankheitskosten.

Wie läuft der Prozess ab?

  1. Erstkontakt:
    Nehmen Sie unkompliziert über unser Online-Formular Kontakt auf.
  2. Persönliche Beratung:
    Unsere Steuerexperten setzen sich mit Ihnen in Verbindung, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
  3. Dokumentensammlung:
    Sie stellen uns alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
  4. Erstellung der Steuererklärung:
    Unsere Experten erstellen Ihre Steuererklärung effizient und präzise.
  5. Überprüfung und Einreichung:
    Nach Ihrer Überprüfung reichen wir die Steuererklärung fristgerecht bei der Steuerbehörde ein.

Steuererklärung für Selbständige

Tipps zur Abgabe

Für Selbständige stellt die Steuererklärung jedoch oft eine besondere Herausforderung dar. In diesem ausführlichen Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die Steuererklärung für Selbständige in der Schweiz.

Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und Ratschläge, wie Sie Ihre Steuererklärung erfolgreich und rechtzeitig abgeben und gleichzeitig alle möglichen Steuervorteile nutzen können.

Trennung von Geschäfts- und Privatfinanzen

Eine der wichtigsten Grundlagen für Selbständige ist die klare Trennung von Geschäfts- und Privatfinanzen. Halten Sie genaue Aufzeichnungen über alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben. Verwenden Sie separate Bankkonten und Kreditkarten für geschäftliche Transaktionen, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten.

Buchführung und Dokumentation

Eine ordnungsgemässe Buchführung ist unerlässlich, um deine geschäftlichen Aktivitäten nachvollziehbar zu dokumentieren. Nutze moderne Buchhaltungssoftware, um den Überblick über Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen und Belege zu behalten. Gut geführte Bücher erleichtern nicht nur die Steuererklärung, sondern geben dir auch eine klare Übersicht über deine finanzielle Situation.

Absetzbare Ausgaben und Kosten

Es können verschiedene Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Büromaterial und Büroausstattung:
    Kosten für Büromaterialien, Möbel und technische Geräte können abgesetzt werden.
  • Miete und Nebenkosten:
    Wenn Sie ein Homeoffice nutzen oder Geschäftsräume mieten, können diese Kosten steuermindernd sein.
  • Fortbildungen und Weiterbildungen:
    Aufwendungen für berufliche Fortbildungen und Weiterbildungen können von der Steuer abgesetzt werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Selbständige sind selbst für ihre Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Achte darauf, regelmässig Beiträge für die AHV/IV/EU und die berufliche Vorsorge (BVG) zu leisten. Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar und dienen gleichzeitig Ihrer finanziellen Absicherung.

Vorauszahlungen und Fristen

Selbständige müssen in der Regel vierteljährlich Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Gewinnsteuer leisten. Achte darauf, die Fristen für diese Vorauszahlungen einzuhalten, um Strafzinsen zu vermeiden. Informiere dich übrigens über die aktuellen Steuersätze und Fristen in Ihrem Kanton.

Professionelle Unterstützung

Die Steuererklärung als Selbständiger kann komplex sein. Wenn du unsicher bist oder komplexe steuerliche Situationen hast, kann es sinnvoll sein, professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Ein Experte kann dir helfen, alle möglichen Steuervorteile zu nutzen und deine Steuererklärung korrekt und pünktlich abzugeben.

Die Besteuerung von Selbstständigen in der Schweiz folgt einem spezifischen Steuersystem, das auf verschiedenen Faktoren basiert. Selbstständige, die in der Schweiz tätig sind, haben spezifische Steuerverpflichtungen und Abgaben, die sie beachten müssen. Hier sind einige wichtige Informationen zur Selbstständigen Steuer.

Steuerpflicht

Selbstständige in der Schweiz sind steuerpflichtig und müssen Einkommenssteuern sowie allfällige Gewinnsteuern auf ihren Geschäftsgewinn zahlen. Die genaue Höhe der Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen, die Art des Geschäfts und der Standort.

Einzelunternehmen vs. Gesellschaft

Selbstständige können als Einzelunternehmer oder als Teil einer Gesellschaft (z. B. GmbH oder AG) tätig sein. Die Steuerpflicht und -behandlung können je nach Rechtsform unterschiedlich sein.

Steuersatz

Die Einkommens- und Gewinnsteuersätze variieren von Kanton zu Kanton in der Schweiz. Jeder Kanton legt seine eigenen Steuersätze fest, was zu regionalen Unterschieden führen kann. Einige Kantone haben niedrigere Steuersätze, die selbstständige Unternehmer anziehen sollen.

Sozialversicher-ungsbeiträge

Selbstständige sind in der Schweiz verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, um soziale Absicherung zu gewährleisten. Dies umfasst Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

AHV-Beiträge

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist obligatorisch und stellt sicher, dass Selbstständige im Ruhestand eine Rentenleistung erhalten. Die AHV-Beiträge werden regelmäßig auf Grundlage des Einkommens berechnet.

Steuerliche Abzüge

Selbstständige können verschiedene Ausgaben und Aufwendungen von ihrem Einkommen abziehen, um ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Dazu gehören Geschäftsausgaben wie Büromaterial, Miete, Versicherungen und Fahrzeugkosten.

Mehrwertsteuer (MWST)

Selbstständige, die mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen oder Produkte anbieten, müssen sich beim Bundesamt für Mehrwertsteuer registrieren und die Mehrwertsteuer abführen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen mit einem Jahresumsatz über einer bestimmten Schwelle.

Vorauszahlungen

Selbstständige müssen in der Regel vierteljährlich geschätzte Steuervorauszahlungen leisten, um ihre Steuerpflicht über das Jahr hinweg zu erfüllen.

Steuererklärung

Selbstständige müssen eine jährliche Steuererklärung einreichen, in der sie ihr Einkommen, ihre Ausgaben und ihre geschätzten Steuern angeben. Die Steuererklärung kann je nach Kanton elektronisch oder auf dem Papier eingereicht werden.

Steuerberatung

Aufgrund der komplexen Natur der selbstständigen Steuer in der Schweiz ist es ratsam, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden und keine Abzüge oder Vorteile übersehen werden.

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