Die Steuerrechnung
Finanzieller Engpass
Wie soll ich meine Steuern zahlen?
Bei finanziellen Engpässen kann man einen Steuererlass beantragen. Ihn zu bekommen, ist allerdings schwer. Im Falle der Begleichung der Steuern muss man sich in einer existenzieller Notlage befinden.
Personen, welche ihren Arbeitsplatz verloren haben oder zur Zahlung von Alimenten verpflichtet sind, Alleinerziehende sowie Rentner: Viele dieser Betroffenen melden sich beim Beobachter-Beratungszentrum in ihrer grossen Verzweiflung. Sie haben kein ausreichendes Einkommen, um die Steuern zu bezahlen. Sie hegen die grosse Hoffnung, dass ihnen irgendwie die Steuern erlassen werden. Doch das ist nicht so einfach. Um einen Steuererlass zu bekommen, ist die Erfüllung konkreter Voraussetzungen erforderlich.
Welche Personen erhalten einen Steuererlass?
Das Steueramt gewährt einen Steuererlass nur für den Fall, dass der Betroffene sich in einer sehr grossen Notlage befindet oder im Falle der Begleichung der Steuerlast seine Existenz gefährdet wäre. Es besteht jedoch keinerlei Rechtsanspruch auf den Steuererlass.
Nur die Personen, die über einen langen Zeitraum ein zu geringes Einkommen haben und auch über keinerlei Vermögen verfügen, haben die Chance, einen Steuererlass zu erwirken. Ist der finanzielle Engpass nur von einem gewissen Zeitraum, ist lediglich eine Stundung oder eine Zahlung der Steuern in Raten möglich.
Wie beantragt man den Steuererlass?
Zuerst einmal muss man die Veranlagung der Steuern in seinen Händen halten. Erst dann kann das Gesuch für den Steuererlass eingereicht werden. Eine allgemeine Einschätzung ist nicht ausreichend. Das zuständige Steueramt führt anhand der eingereichten Unterlagen eine Berechnung durch, wie hoch das Existenzminimum des Betroffenen ist. Der Erlass der Steuern kommt nur dann in Betracht, wenn die Einkünfte dann auch tatsächlich nach der Berechnung unter dem Existenzminimum sind. Ist das nicht der Fall, kommt man nicht drumherum, die Steuern zumindest in Raten zu begleichen.
Sollte es dennoch nicht möglich sein, dass die gesamten Steuern oder die vereinbarten Raten pünktlich gezahlt werden können, so ist es wichtig, direkt mit dem Steueramt in Kontakt zu treten. Man sollte nicht zu lange warten, da das negative Folgen mit sich ziehen kann.
Ein Antrag für den Steuererlass kann persönlich oder schriftlich beim zuständigen Steueramt eingereicht werden. Doch zunächst sollte man alle erforderlichen Unterlagen zusammenfügen. Dazu gehören zum Beispiel die Lohn- und Rentenabrechnungen, Mietnachweise inklusive Nebenkosten, Zahlungen an die Krankenkasse sowie Scheidungsunterlagen.
Für den Steuererlass müssen die anderen Gläubiger verzichten
Sind noch andere Schulden abzuzahlen, so kann es nur dann einen Steuererlass geben, wenn das Steueramt mit den anderen Gläubigern gleichgestellt wird. Der Grund besteht darin, dass der Steuererlass nur dem jeweils Steuerpflichtigen und nicht den Gläubigern zugutekommen darf. Durch einen sogenannten Nachlassvertrag, bei welchem sämtliche Gläubiger auf einen gewissen Teil der Forderungen verzichten, ist der Steuererlass zu einem bestimmten Teil möglich.
Für den Fall, dass das Steueramt das Erlassgesuch bearbeitet, ist nicht mehr die Richtigkeit der Veranlagung relevant. Wird die Frist der Steuererklärung oder die Frist zur Einsprache verpasst, so sollte man nicht mehr damit rechnen, dass ein Teilerlass nachträglich die Höhe korrigiert. Das Gegenteil ist der Fall: Das Steueramt achtet sehr genau darauf, dass der Steuerpflichtige richtig gehandelt hat und all seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
Steuererklärung ausfüllen – Kooperation ist äusserst wichtig
Werden trotz einer Mahnung keinerlei Steuererklärung eingereicht, erforderliche Belege nicht geliefert und wird man deshalb hinsichtlich der Höhe der Steuern vom Amt geschätzt, so sind die Chancen auf den Steuererlass äusserst gering. Das ist sehr fatal für Menschen, welche wegen persönlicher Probleme oder psychischer Erkrankungen ohne eigenes Verschulden nicht an der Erfassung der Steuerdaten mitwirken konnten. Ein Beispiel für solch einen Fall sind Personen mit einer Schreib- und Leseschwäche, diese können nur erschwert die Steuererklärung ausfüllen. Das führt beispielsweise dazu, dass man jedes Mal hinsichtlich der Steuern deutlich höher eingeschätzt werden. Somit empfehlen wir, dass man sich in einem ähnlichen Fall rechtzeitig Hilfe holen sollte und sich die Steuererklärung ausfüllen lassen sollte oder eine Begleitbeistandschaft bei der Erwachsenenschutzbehörde beantragen sollte. Eine günstige Steuererklärung wird Ihnen hier angeboten.
Ist schon ein Teil der Steuern bezahlt, dann wird das Steueramt auch nur noch die ausstehenden Beträge erlassen. Wenn die Zahlung unter Vorbehalt geleistet worden ist, gib es somit eine Ausnahmen. Die Stuern müssen nicht bezahlt werden, Wird dem Gesuch durch das Steueramt entsprochen, muss die Steuer nicht bezahlt werden. Das gilt auch für den seltenen Fall, dass der Steuerpflichtige in der Zukunft doch wieder zu Vermögen kommt. Sollte das Steueramt einen Verlustschein nach einer nicht gelungenen Pfändung erhalten haben, können die Forderungen noch für 20 Jahre eingetrieben werden.