Tipps für die Steuererklärung
Steuertipps
Jedes Jahr aufs Neue müssen viele Bürger widerwillig die Steuererklärung ausfüllen. Bei all dem Stress und Unverständnis wird dabei schnelle die ein oder andere Möglichkeit, Steuern zu sparen, übersehen. Aus diesem Grund suchen sich viele für die Steuererklärung Hilfe.
Krankheitskosten
Die allermeisten Kosten, die durch Unfälle oder die Behandlung von Krankheiten entstehen, werden von Krankenkassen oder Versicherungen übernommen. Falls bei finanzielle Belastung durch Eigenanteile allerdings die Zwei- bis Fünfprozentmarke bezogen auf das steuerpflichtige Nettoeinkommen überschreitet, kann die Summe, die darüber liegt, in der Steuererklärung abgezogen werden. Die genauen Grenzen legen die Kantone fest und fallen daher teils unterschiedlich aus.
Spenden
Die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Institutionen und Organisationen wird ebenfalls mit Steuererlass belohnt. Abzugsfähig sind Beträge bis zu einem Fünftel des Nettoeinkommens. In einigen Kantonen werden auch Zuwendungen an Parteien und Gewerkschaften berücksichtigt.
Wertschriftenerträge
Die Gewinne durch Dividenden und Zinserlöse von Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig und werden bei der Steuererklärung durch das Wertschriftenverzeichnis angegeben. Besonders im Fall vom Besitz vieler Wertpapiere kann es für Anleger hilfreich sein, bei ihrer Bank ein Steuerverzeichnis anfertigen zu lassen und ist im Grunde eine Art, diesen Teil der Steuererklärung ausfüllen zu lassen.
Die Kosten dafür sind in den meisten Kantonen als Vermögensverwaltungskosten abzugsfähig und können abgesetzt werden.
Vermögensverwaltungskosten und Negativzinsen
Fallen Kosten bzw. Gebühren für ein Depot, ein Schrankfach, einen Safe an, kann man diese als Vermögensverwaltungskosten in der Steuererklärung ausfüllen. Dasselbe gilt für Inkassospesen für Coupons und Negativzinsen, die nicht im Schuldenverzeichnis aufgeführt werden. In manchen Kantonen gelten bis zu 3 Promille des Wertpapiervermögens als Vermögensverwaltungskosten.
Nicht anzugsfähig sind hingegen Honorare für Beratungsleistungen (z.B. die Steuererklärung ausfüllen lassen) oder Gebühren im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Anlagepapieren.
AHV-Beiträge nach Frührente
Die Beitragspflicht der AHV gilt generell bis zum 65. Lebensjahr bei Männern bzw. 64 Lebensjahr bei Frauen. Demnach zahlen auch Nichterwerbstätige und Frührentner noch Beiträge, sofern sie sich innerhalb dieser Spanne befinden. In den genannten Fällen kann man den geleiteten Beitrag in der Steuererklärung ausfüllen und abziehen lassen.
Eigenschaftsunterhalt
Besitzer von Immobilien können einen Teil des Eigenmietwertes bzw. der Mietzinseinnahmen als Pauschalabzug für Unterhaltskosten in der Steuererklärung ausfüllen. In den meisten Kantonen gilt eine Altersgrenze der Gebäude von 10 Jahren: für jüngere Objekte können 10 Prozent und für alle älteren 20 Prozent abgezogen werden. Übersteigen die Kosten für etwas Renovierungen den Pauschalabzug lohnt es sich, wenn man statt des Pauschalabzugs, die tatsächliche Summe für den Abzug in der Steuererklärung ausfüllen lässt. Diese schliessen auch Prämien für Sach- oder Haftpflichtversicherungen mit ein.
Energiesparmaßnahmen
Kosten für energiesparende Investitionen sind von der Bedingung des Werterhalts ausgenommen und können folglich auch dann abgezogen werden, wenn sie sich wertsteigernd auswirken. Man kann diese bis zu drei Jahre in die Steuererklärung ausfüllen.
Unternutzung des Eigenheim und Ferienwohnungen
Ungenutzte Zimmer oder Wohnfläche kann in Form eines Abzugs des Eigenmietwerts in der Steuererklärung berücksichtigt werden. In einigen Kantonen müssen allerdings beachtet werden, dass sich in den betreffenden Zimmern keine Möbel befinden dürfen, wenn man so seine Steuererklärung ausfüllen möchte.
Für Ferienwohnungen kann der Anteil der jährlichen Vermietung ebenfalls prozentual von Eigenmietwert abgezogen werden. In einigen Kantonen kann auch die Abnutzung der Einrichtung des eigenen Mietobjekts steuerlich geltend gemacht werden.