Wer Energie spart, spart auch Steuern
Umbau & Sanierung
Wer Energie spart, spart auch Steuern
Fallen für eine Sanierung oder Modernisierung für mehr Umwelt- und Klimaschutz Kosten an, kann diese finanzielle Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Entsprechende Massnahmen und die Kosten können bei den Bundessteuern oder als Liegenschaftenunterhalt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, sofern man sie in der Steuererklärung ausfüllen lässt bzw. angibt. Zu den angesprochenen Massnahmen zählen beispielsweise Dämmungen, der Einbau von Wärmepumpen oder die Installation von Solarzellen und auch die Abrisskosten für eine den Bau eines energieeffizienteren Neubau gehören zu dieser Kategorie. Im Zweifelsfall kann auch die Steuererklärung auch ausfüllen lassen, wenn man sich nicht sicher ist.
Kosten für die gewöhnliche Instandhaltung sind nur in dem Jahr der Ausführung abzugsfähig, wohingegen die Spanne für energiesparende Modernisierungen bis zu drei Jahre lang ist. In diesem vollen Umfang aber nur, falls sie im Umsetzungsjahr nicht bereits vollständig berücksichtigt wurden. Auch hier empfiehlt es sich im Zweifelsfall die Steuererklärung ausfüllen zu lassen.