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Richtige Abzüge

Immobilien Gewinnsteuer, Titelbild

Grundstückgewinnsteuer

By FIN-Admin Allgemein No Comments

Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz

Alles, was Sie darüber wissen müssen

In der Schweiz ist der Immobilienmarkt ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft und ein begehrtes Investitionsziel für viele. Wenn Sie bereits ein Grundstück besitzen oder darüber nachdenken, in Immobilien zu investieren, müssen Sie sich mit den steuerlichen Aspekten vertraut machen, die dies begleiten. Eine relevante Steuer in diesem Zusammenhang ist die Grundstückgewinnsteuer. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wissenswerte über diese Steuer und wie sie in der Schweiz funktioniert.

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Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer, auch bekannt als Liegenschaftsgewinnsteuer oder Grundstückgewinnabgabe, ist eine Steuer auf den Gewinn, der beim Verkauf von Immobilien erzielt wird. Sie wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie berechnet. In der Schweiz wird diese Steuer von den Kantonen und Gemeinden erhoben, was bedeutet, dass die genauen Regelungen je nach Standort variieren können.

Wohngebäude Komplex

Wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer erfolgt in der Regel durch die zuständigen Steuerbehörden des Kantons oder der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet. Die genauen Berechnungsmethoden können unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen folgt die Steuer einem progressiven Tarif, bei dem der Steuersatz mit zunehmendem Gewinn steigt.
Um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln, werden verschiedene Kosten berücksichtigt, die mit dem Verkauf und dem Erwerb der Immobilie verbunden sind. Dazu gehören:

  1. Anschaffungskosten: Der ursprüngliche Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie.
  2. Veräußerungskosten: Kosten, die beim Verkauf der Immobilie anfallen, wie Maklergebühren und Notargebühren.
  3. Werterhöhende Investitionen: Die Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen, die den Wert des Grundstücks gesteigert haben.

Der Gewinn ergibt sich dann aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und der Summe dieser Kosten. Einige Kantone gewähren auch gewisse Freibeträge oder Abzüge, um den steuerpflichtigen Gewinn zu reduzieren.

Immobilien Statistik

Steuerbefreiungen und Ausnahmen:

In der Schweiz gibt es bestimmte Ausnahmen und Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer. Beispielsweise können selbstgenutzte Wohnimmobilien, die mindestens zwei Jahre lang im Eigentum des Verkäufers waren, von der Steuer befreit sein. Auch bei Erbfällen oder Schenkungen kann es spezielle Regelungen geben.
Es ist wichtig, sich über die geltenden Regelungen in Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde zu informieren, um von möglichen Steuervorteilen zu profitieren.

Fristen und Steuererklärung:

Im Allgemeinen müssen Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Verkauf anmelden und bezahlen. Die Fristen können je nach Kanton variieren, daher ist es ratsam, sich rechtzeitig über die entsprechenden Vorgaben zu informieren, um Verzugszinsen oder Strafen zu vermeiden.
Zur Berechnung und Einreichung der Steuererklärung müssen alle relevanten Dokumente, wie Kauf- und Verkaufsverträge sowie Belege über Investitionen und Kosten, eingereicht werden.

Hausbesichtigung

Fazit

Die Grundstückgewinnsteuer ist ein wichtiger Faktor, den Immobilienbesitzer und potenzielle Investoren in der Schweiz berücksichtigen sollten. Sie kann erheblichen Einfluss auf die Rentabilität einer Immobilientransaktion haben. Daher ist es ratsam, sich vor einem Verkauf oder Kauf gründlich über die geltenden Regelungen in Ihrem Kanton zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.
Denken Sie daran, dass die Steuergesetze und -vorschriften in der Schweiz sich ändern können, daher sollten Sie sich immer auf dem aktuellen Stand halten und Ihre Entscheidungen entsprechend treffen. Indem Sie sich frühzeitig mit der Grundstückgewinnsteuer auseinandersetzen, können Sie potenzielle Überraschungen und finanzielle Belastungen vermeiden und Ihre Immobilieninvestitionen optimal planen.

Visualisiertes Bild Grundstück
Abzüge einer Steuererklärung.

Tipps für die Steuererklärung

By FIN-Admin Allgemein No Comments

Tipps für die Steuererklärung

Steuertipps

Jedes Jahr aufs Neue müssen viele Bürger widerwillig die Steuererklärung ausfüllen. Bei all dem Stress und Unverständnis wird dabei schnelle die ein oder andere Möglichkeit, Steuern zu sparen, übersehen. Aus diesem Grund suchen sich viele für die Steuererklärung Hilfe.

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Krankheitskosten

Die allermeisten Kosten, die durch Unfälle oder die Behandlung von Krankheiten entstehen, werden von Krankenkassen oder Versicherungen übernommen. Falls bei finanzielle Belastung durch Eigenanteile allerdings die Zwei- bis Fünfprozentmarke bezogen auf das steuerpflichtige Nettoeinkommen überschreitet, kann die Summe, die darüber liegt, in der Steuererklärung abgezogen werden. Die genauen Grenzen legen die Kantone fest und fallen daher teils unterschiedlich aus.

Spenden

Die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Institutionen und Organisationen wird ebenfalls mit Steuererlass belohnt. Abzugsfähig sind Beträge bis zu einem Fünftel des Nettoeinkommens. In einigen Kantonen werden auch Zuwendungen an Parteien und Gewerkschaften berücksichtigt.

Steuerexperte bei der Arbeit

Wertschriftenerträge

Die Gewinne durch Dividenden und Zinserlöse von Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig und werden bei der Steuererklärung durch das Wertschriftenverzeichnis angegeben. Besonders im Fall vom Besitz vieler Wertpapiere kann es für Anleger hilfreich sein, bei ihrer Bank ein Steuerverzeichnis anfertigen zu lassen und ist im Grunde eine Art, diesen Teil der Steuererklärung ausfüllen zu lassen.
Die Kosten dafür sind in den meisten Kantonen als Vermögensverwaltungskosten abzugsfähig und können abgesetzt werden.

Vermögensverwaltungskosten und Negativzinsen

Fallen Kosten bzw. Gebühren für ein Depot, ein Schrankfach, einen Safe an, kann man diese als Vermögensverwaltungskosten in der Steuererklärung ausfüllen. Dasselbe gilt für Inkassospesen für Coupons und Negativzinsen, die nicht im Schuldenverzeichnis aufgeführt werden. In manchen Kantonen gelten bis zu 3 Promille des Wertpapiervermögens als Vermögensverwaltungskosten.
Nicht anzugsfähig sind hingegen Honorare für Beratungsleistungen (z.B. die Steuererklärung ausfüllen lassen) oder Gebühren im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Anlagepapieren.

Steuervorrechnung

AHV-Beiträge nach Frührente

Die Beitragspflicht der AHV gilt generell bis zum 65. Lebensjahr bei Männern bzw. 64 Lebensjahr bei Frauen. Demnach zahlen auch Nichterwerbstätige und Frührentner noch Beiträge, sofern sie sich innerhalb dieser Spanne befinden. In den genannten Fällen kann man den geleiteten Beitrag in der Steuererklärung ausfüllen und abziehen lassen.

Eigenschaftsunterhalt

Besitzer von Immobilien können einen Teil des Eigenmietwertes bzw. der Mietzinseinnahmen als Pauschalabzug für Unterhaltskosten in der Steuererklärung ausfüllen. In den meisten Kantonen gilt eine Altersgrenze der Gebäude von 10 Jahren: für jüngere Objekte können 10 Prozent und für alle älteren 20 Prozent abgezogen werden. Übersteigen die Kosten für etwas Renovierungen den Pauschalabzug lohnt es sich, wenn man statt des Pauschalabzugs, die tatsächliche Summe für den Abzug in der Steuererklärung ausfüllen lässt. Diese schliessen auch Prämien für Sach- oder Haftpflichtversicherungen mit ein.

Modernes Wohnhaus

Energiesparmaßnahmen

Kosten für energiesparende Investitionen sind von der Bedingung des Werterhalts ausgenommen und können folglich auch dann abgezogen werden, wenn sie sich wertsteigernd auswirken. Man kann diese bis zu drei Jahre in die Steuererklärung ausfüllen.

Unternutzung des Eigenheim und Ferienwohnungen

Ungenutzte Zimmer oder Wohnfläche kann in Form eines Abzugs des Eigenmietwerts in der Steuererklärung berücksichtigt werden. In einigen Kantonen müssen allerdings beachtet werden, dass sich in den betreffenden Zimmern keine Möbel befinden dürfen, wenn man so seine Steuererklärung ausfüllen möchte.
Für Ferienwohnungen kann der Anteil der jährlichen Vermietung ebenfalls prozentual von Eigenmietwert abgezogen werden. In einigen Kantonen kann auch die Abnutzung der Einrichtung des eigenen Mietobjekts steuerlich geltend gemacht werden.

Schweizer Berghütte

Steuererklärung – Diese Abzüge sind Möglich

By FIN-Admin Allgemein No Comments

Diese Abzüge sind möglich

Steuererklärung ausfüllen

Steuererklärungen ausfüllen an sich ist schlimm genug. Einziger Lichtblick: die Abzüge. Sollten Sie zum Ausfüllen der Steuererklärung Hilfe benötigen, habe ich hier einige Tipps, wie auch Sie voll auf Ihre Kosten kommen. Alternativ können Sie auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen, ich stehe dafür gerne zur Verfügung.

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Unterstützung von Familienangehörigen

Wenn Sie einen Familienangehörigen finanziell unterstützen und dieser Familienangehörige diese Unterstützung nicht zurückzahlen muss, haben Sie unter Umständen Anspruch auf den «Unterstützungsabzug», diesen kann man in den meisten Kantonen beim Bund geltend machen. Jedoch nicht bei allen Kantonen. Dies ist nur möglich, wenn der Familienangehörige im Rentenalter und darüber hinaus unterstützungsbedürftig ist. Der Empfänger der Unterstützung muss die Zahlungen nicht versteuern.

Pflegekosten

Sachverhalt: Ein Familienangehöriger muss ins Pflegeheim und muss die nicht versicherten Kosten selbst tragen. Hier besteht die Möglichkeit die Kosten für die effektive Pflege als Krankheitskosten abzuziehen. Sollte der tägliche Pflegeaufwand zumindest 60 Minuten betragen, gilt die Person als behinderte Person. In diesem Fall geltend die übernommenen Pflegekosten als behinderungsbedingte Kosten. Reine Lebenshaltungskosten und unentgeltliche erbrachte Pflegeleistungen sind hingegen nicht abzugsfähig.

Pflege-Betreuung von Senioren.

Arbeitsweg

Leasingraten für das Auto – auch wenn damit der tägliche Arbeitsweg bestritten wird – sind nicht abzugsfähig. Rein rechtlich handelt es sich beim Leasing nämlich um ein mietähnliches Verhältnis, und Ihre Mieter ist schliesslich auch nicht abzugsfähig.

Sie können aber grundsätzlich die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel abziehen, sofern Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht viel länger zum Arbeitsort brauchen würden, als mit dem Auto. Hier definieren die Kantone unterschiedlich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Verpflegung

Angenommen, Sie arbeiten 50 Prozent. Hier besteht die Möglichkeit, Verpflegung abzuziehen. Wenn sich Ihre Arbeit auf beispielsweise zwei volle Tage aufteilt, können Sie hier anteilsmässig einen Abzug vornehmen. Wenn Sie aber nur vormittags oder nur nachmittags arbeiten, ist das nicht möglich.

Wenn Sie allerdings in der Zeit der Mittagspause grundsätzlich zeitlich dazu in der Lage wären, zu Hause zu essen, dürfen Sie diesen Abzug nicht vornehmen. Dafür dürfen Sie in diesem Fall aber die zusätzlichen Wegkosten geltend machen.

Wenn sich Ihr Arbeitgeber an den Kosten fürs Mittagessen beteiligt, können Sie lediglich die tiefere Pauschale geltend machen.

Mittagsessen - Verpflegung

Zahnarztkosten

Solange keine rechtskräftige Veranlagung vorliegt, können Sie binnen der 30-tägigen Einspruchsfrist vergessene Kosten (Kosten für eine Zahnsanierung) noch geltend machen. Nach Ablauf der Frist gibt es allerdings keine Möglichkeit mehr dafür. Damit das nicht passiert, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen, ich stehe dafür gerne zur Verfügung.

Krankheitskosten

In den meisten Kantonen beträgt der Selbstbehalt für Krankheitskostenabzug fünf Prozent vom Nettoeinkommen. Sollten Sie darüber hinaus kommen, ist ein Abzug der Krankheitskosten möglich, sonst nicht.

Junge Frau liegt krank im Bett.

Lebenshaltungskosten

Umzugskosten, weil Sie beispielsweise aufgrund einer neuen Arbeit in einen anderen Kanton ziehen müssen, können Sie leider nicht abziehen, da diese zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten zählen.

Der Lohn für eine privat angestellte Reinigungskraft kann aus demselben Grund ebenfalls nicht abgezogen werden, auch nicht, wenn beide 100 Prozent arbeiten.

Pensionskasse und Säule 3a

Sollten Sie sich in eine Pensionskasse eingekauft haben, beachten Sie die Fristen zur Geltendmachung. Massgeblich ist dafür der Zeitpunkt des Einkaufes und nicht der Zeitpunkt der Bezahlung. Achten Sie hier besonders darauf, fristgerecht zu handeln, da Ihnen dieser Abzug sonst womöglich verloren geht. Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen, besteht diese Gefahr nicht, da ich bereits jahrelange Erfahrung in diesem Gebiet aufweisen kann.

Sollte ein Ehepartner aus irgendeinem Grund einen Vorbezug aus seiner Pensionskasse erhalten haben, betrifft das den anderen Ehepartner nicht. Der andere Ehepartner kann sich in die Pensionskasse einkaufen und sodann in den Genuss des vollständigen Abzuges von Einkommenssteuern kommen.

Wenn Sie vor 2 Jahren ausgesteuert wurden und sich dennoch im letzten Jahr in die Säule 3a eingekauft haben, können Sie den Betrag nur geltend machen, wenn Sie über ein Einkommen verfügen. Vielmehr müssen Sie die Einzahlung von der Vorsorgeeinrichtung zurückfordern. Ein Beleg vom Steueramt ist dafür erforderlich. Diesen erhalten Sie bei Deklaration des Abzuges in der Steuererklärung.

Eine Auszahlung eines Guthabens aus der Säule 3a oder der Pensionskasse muss versteuert werden. Im Merkblatt «Besteuerungen von Auszahlungen der 2. Säule und der Säule 3a» finden Sie einen Überblick über die Steuertarife beim Bund und den verschiedenen Kantonen. Am Merkblatt „Berechnungsbeispiele“ finden Sie die konkrete Höhe der Steuern der einzelnen Kantone.

Junge Dame während einer Besprechung.

Versicherungsprämien Säule 3b

Prämien für Ihre Lebensversicherung können Sie nur im Rahmen des allgemeinen Versicherungsabzugs geltend machen. Dieser ist aber in der Regel bereits für die Krankenkassenprämien voll ausgeschöpft worden.

Wochenaufenthalte

Angenommen, Sie waren bis Ende Juli des letzten Jahres beruflich im Kanton St. Gallen tätig. Danach gingen Sie nach Basel und leben seitdem als Wochenaufenthalter. Abzüge für Ihre Unterkunft und Verpflegung am Wochenende können Sie nicht geltend machen, da diese nicht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Einkommen stehen. Alle Abzüge müssen beruflich bedingte Barauslagen sein. Da nach Ende Juli kein Einkommen mehr erzielt wurde, können auch keine Auslagen für diese Zeit geltend gemacht werden.

Wenn Ihr Kind eine Wochenaufenthalterin ist, muss auch dieses Kind die Mehrkosten für Reisen und Miete in dessen Steuererklärung geltend machen. Auch wenn die Eltern diese Kosten tragen. Eltern können nur den Kinderabzug geltend machen, darüber hinaus nichts.

Pendlerin im Zug am arbeiten.

Ausbildung

Seit 2016 ist es möglich, einen Steuerabzug für Bildungskosten vorzunehmen. Davor galten diese Kosten als Berufskosten. Nun können Sie alle Ausbildungen oder Weiterbildungen sowie die Auslagen für etwaige Umschulungen in Abzug bringen. Die Erstausbildung ist allerdings davon ausgeschlossen. Der maximale Steuerabzug beträgt bei der Bundessteuer 12’000 Franken jährlich, wobei es den Kantonen selbst obliegt, andere Höchstbeträge festzulegen.

Kinderbetreuung

Wenn Sie in der Situation sind, dass Ihre Eltern auf wöchentlich an bestimmten Tagen Ihre Kinder betreuen und Sie Ihre Eltern dafür in der Höhe des Kinderbetreuungsabzuges entschädigen wollen, können Sie diese Kosten vom Einkommen abziehen. Wichtig ist allerdings, dass Sie eine Aufstellung der Kosten samt Zahlungsbelegen beilegen. Ihre Eltern müssen dann die erhaltene Entschädigung als Einkommen versteuern. Denn eine Schenkung ist dies keinesfalls, da Sie ja offensichtlich eine Gegenleistung in Form der Kinderbetreuung erhalten.

Betreuung von Kindern in einer Kita/Kinderkrippe oder Kindergarten.

Prämienverbilligung

Eine Prämienverbilligung wird nunmehr direkt an die Krankenkasse weitergeleitet. Vorher konnten Sie ohnehin lediglich den Betrag abziehen, den Sie selbst bezahlt haben. Sie müssen sich also diese Prämienverbilligung anrechnen lassen.

Privatschule

Kosten für die Privatschule Ihres Kindes können grundsätzlich nicht abgezogen werden. Dies ist nur in Fällen möglich, wo der Privatschulbesuch aufgrund einer schulpsychologischen Empfehlung erfolgt. Hierfür werden die Kosten dann als behinderungsbedingte Kosten in Abzug gebracht.

Bewerbungskosten

Sollten Sie derzeit arbeitslos sein, können Sie die Kosten für Porto, Kopien, Fotos und Bewerbungsmappen abziehen, da diese als Berufsauslagen geltend. Wenn das Steueramt allerdings bei Ihnen nachfragt, sollen Sie diese Kosten auch alle belegen können.

Junge Dame bei einem Bewerbungsgespräch.

Kinderabzug

Wenn Ihr Kind im laufenden Kalenderjahr die Lehre abgeschlossen haben sollte und Sie bis zu diesem Zeitpunkt für den Unterhalten des Kindes aufgekommen sind, können Sie den Kinderabzug anteilsmäßig nicht abziehen. Es gilt hier der sogenannte Stichgasabzug. Das heisst, dass alleine die Situation am Stichtag, also am 31. Dezember massgebend ist. Wenn das Kind zu diesem Stichtag nicht mehr in der Lehre ist, kann hier auch kein Kinderabzug vorgenommen werden.

Sie können sich auch jederzeit an mich wenden und Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen.

IT-Kosten

Wenn Sie regelmäßig im Homeoffice arbeiten, können Sie die entstehenden Kosen für Strom, Handy und PC nicht abziehen, da Ihre Firma Ihnen ja grundsätzlich einen Arbeitsort im Büro zur Verfügung stellt und Ihnen lediglich die Möglichkeit zum Homeoffice einräumt.

Dies gilt auch für die vom Bundesrat verordneten Homeoffice-Zeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Auch hier haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die durch das Homeoffice entstandenen Mehrkosten.

Freelancer in einem Videocall - Technische Ausrüstung