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Steuererklärung Immobilien

Energieeffizientes Haus mit Solar

So spart man Energie und Steuern

By FIN-Admin Allgemein No Comments

Wer Energie spart, spart auch Steuern

Umbau & Sanierung

Wer Energie spart, spart auch Steuern

Fallen für eine Sanierung oder Modernisierung für mehr Umwelt- und Klimaschutz Kosten an, kann diese finanzielle Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

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Haus effizients Grafik

Entsprechende Massnahmen und die Kosten können bei den Bundessteuern oder als Liegenschaftenunterhalt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, sofern man sie in der Steuererklärung ausfüllen lässt bzw. angibt. Zu den angesprochenen Massnahmen zählen beispielsweise Dämmungen, der Einbau von Wärmepumpen oder die Installation von Solarzellen und auch die Abrisskosten für eine den Bau eines energieeffizienteren Neubau gehören zu dieser Kategorie. Im Zweifelsfall kann auch die Steuererklärung auch ausfüllen lassen, wenn man sich nicht sicher ist.

Kosten für die gewöhnliche Instandhaltung sind nur in dem Jahr der Ausführung abzugsfähig, wohingegen die Spanne für energiesparende Modernisierungen bis zu drei Jahre lang ist. In diesem vollen Umfang aber nur, falls sie im Umsetzungsjahr nicht bereits vollständig berücksichtigt wurden. Auch hier empfiehlt es sich im Zweifelsfall die Steuererklärung ausfüllen zu lassen.

Haus effizients Grafik
Anlagewohnungen im Ausland

Immobilien im Ausland richtig deklarieren

By FIN-Admin Allgemein No Comments

Ausländische Immobilien

So wird sie deklariert

Ausländische Immobilien deklarieren

In der Schweiz müssen Eigentümer von Immobilien im Ausland diese in ihrer Steuererklärung angeben, da die Berechnung der Steuern auch internationales Vermögen und Geldanlagen im Ausland miteinbezieht.

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Wenn ein Ehepaar beispielsweise zusätzlich zur Eigentumswohnung in der Schweiz ein Ferienhaus im Ausland besitzt, müssen sie diese in der Steuererklärung ausfüllen lassen. Versteuert wird das Haus zwar im Ausland, aber der Steuerwert zählt in der Schweiz als Vermögen. Die Eigenmietzeit abzüglich Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen zählt als Einkommen. Wenn zu einem Einkommen des Ehepaares von 120 000 Franken ein Netto-Eigenmietwert von 15 000 Franken dazukommt, steigt der Steuersatz also folglich auf 135 000 Franken. Steuerlich wirkt sich das in diesem Beispiel durch einen Anstieg um 1 700 Franken aus.

Durch die sogenannte Steuerausscheidung werden sowohl Vermögen als auch Schulden auf die verschiedenen Steuerdomizile verteilt: Auf das Beispiel bezogen bedeutet dies, dass ein Teil der Schulden auf der schweizerischen Wohnung auf das schuldenfreie Ferienhaus übertragen werden. In der Folge erhöht sich dadurch das in der Schweiz zu versteuernde Vermögen. Dasselbe gilt auch für anfallende Schuldzinsen, denn auch diese werden aufgeteilt. Die Schuldzinsen auf dem ausländischen Ferienhaus können in der Schweiz nur für die Bestimmung des Steuersatzes abgezogen werden.

Immobilien vom Ausland werden bei der Steuererklärung deklariert.