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Immobilien Gewinnsteuer, Titelbild

Grundstückgewinnsteuer

By FIN-Admin Allgemein No Comments

Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz

Alles, was Sie darüber wissen müssen

In der Schweiz ist der Immobilienmarkt ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft und ein begehrtes Investitionsziel für viele. Wenn Sie bereits ein Grundstück besitzen oder darüber nachdenken, in Immobilien zu investieren, müssen Sie sich mit den steuerlichen Aspekten vertraut machen, die dies begleiten. Eine relevante Steuer in diesem Zusammenhang ist die Grundstückgewinnsteuer. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wissenswerte über diese Steuer und wie sie in der Schweiz funktioniert.

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Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer, auch bekannt als Liegenschaftsgewinnsteuer oder Grundstückgewinnabgabe, ist eine Steuer auf den Gewinn, der beim Verkauf von Immobilien erzielt wird. Sie wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie berechnet. In der Schweiz wird diese Steuer von den Kantonen und Gemeinden erhoben, was bedeutet, dass die genauen Regelungen je nach Standort variieren können.

Wohngebäude Komplex

Wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer erfolgt in der Regel durch die zuständigen Steuerbehörden des Kantons oder der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet. Die genauen Berechnungsmethoden können unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen folgt die Steuer einem progressiven Tarif, bei dem der Steuersatz mit zunehmendem Gewinn steigt.
Um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln, werden verschiedene Kosten berücksichtigt, die mit dem Verkauf und dem Erwerb der Immobilie verbunden sind. Dazu gehören:

  1. Anschaffungskosten: Der ursprüngliche Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie.
  2. Veräußerungskosten: Kosten, die beim Verkauf der Immobilie anfallen, wie Maklergebühren und Notargebühren.
  3. Werterhöhende Investitionen: Die Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen, die den Wert des Grundstücks gesteigert haben.

Der Gewinn ergibt sich dann aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und der Summe dieser Kosten. Einige Kantone gewähren auch gewisse Freibeträge oder Abzüge, um den steuerpflichtigen Gewinn zu reduzieren.

Immobilien Statistik

Steuerbefreiungen und Ausnahmen:

In der Schweiz gibt es bestimmte Ausnahmen und Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer. Beispielsweise können selbstgenutzte Wohnimmobilien, die mindestens zwei Jahre lang im Eigentum des Verkäufers waren, von der Steuer befreit sein. Auch bei Erbfällen oder Schenkungen kann es spezielle Regelungen geben.
Es ist wichtig, sich über die geltenden Regelungen in Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde zu informieren, um von möglichen Steuervorteilen zu profitieren.

Fristen und Steuererklärung:

Im Allgemeinen müssen Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Verkauf anmelden und bezahlen. Die Fristen können je nach Kanton variieren, daher ist es ratsam, sich rechtzeitig über die entsprechenden Vorgaben zu informieren, um Verzugszinsen oder Strafen zu vermeiden.
Zur Berechnung und Einreichung der Steuererklärung müssen alle relevanten Dokumente, wie Kauf- und Verkaufsverträge sowie Belege über Investitionen und Kosten, eingereicht werden.

Hausbesichtigung

Fazit

Die Grundstückgewinnsteuer ist ein wichtiger Faktor, den Immobilienbesitzer und potenzielle Investoren in der Schweiz berücksichtigen sollten. Sie kann erheblichen Einfluss auf die Rentabilität einer Immobilientransaktion haben. Daher ist es ratsam, sich vor einem Verkauf oder Kauf gründlich über die geltenden Regelungen in Ihrem Kanton zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.
Denken Sie daran, dass die Steuergesetze und -vorschriften in der Schweiz sich ändern können, daher sollten Sie sich immer auf dem aktuellen Stand halten und Ihre Entscheidungen entsprechend treffen. Indem Sie sich frühzeitig mit der Grundstückgewinnsteuer auseinandersetzen, können Sie potenzielle Überraschungen und finanzielle Belastungen vermeiden und Ihre Immobilieninvestitionen optimal planen.

Visualisiertes Bild Grundstück
Abzüge einer Steuererklärung.

Tipps für die Steuererklärung

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Tipps für die Steuererklärung

Steuertipps

Jedes Jahr aufs Neue müssen viele Bürger widerwillig die Steuererklärung ausfüllen. Bei all dem Stress und Unverständnis wird dabei schnelle die ein oder andere Möglichkeit, Steuern zu sparen, übersehen. Aus diesem Grund suchen sich viele für die Steuererklärung Hilfe.

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Krankheitskosten

Die allermeisten Kosten, die durch Unfälle oder die Behandlung von Krankheiten entstehen, werden von Krankenkassen oder Versicherungen übernommen. Falls bei finanzielle Belastung durch Eigenanteile allerdings die Zwei- bis Fünfprozentmarke bezogen auf das steuerpflichtige Nettoeinkommen überschreitet, kann die Summe, die darüber liegt, in der Steuererklärung abgezogen werden. Die genauen Grenzen legen die Kantone fest und fallen daher teils unterschiedlich aus.

Spenden

Die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Institutionen und Organisationen wird ebenfalls mit Steuererlass belohnt. Abzugsfähig sind Beträge bis zu einem Fünftel des Nettoeinkommens. In einigen Kantonen werden auch Zuwendungen an Parteien und Gewerkschaften berücksichtigt.

Steuerexperte bei der Arbeit

Wertschriftenerträge

Die Gewinne durch Dividenden und Zinserlöse von Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig und werden bei der Steuererklärung durch das Wertschriftenverzeichnis angegeben. Besonders im Fall vom Besitz vieler Wertpapiere kann es für Anleger hilfreich sein, bei ihrer Bank ein Steuerverzeichnis anfertigen zu lassen und ist im Grunde eine Art, diesen Teil der Steuererklärung ausfüllen zu lassen.
Die Kosten dafür sind in den meisten Kantonen als Vermögensverwaltungskosten abzugsfähig und können abgesetzt werden.

Vermögensverwaltungskosten und Negativzinsen

Fallen Kosten bzw. Gebühren für ein Depot, ein Schrankfach, einen Safe an, kann man diese als Vermögensverwaltungskosten in der Steuererklärung ausfüllen. Dasselbe gilt für Inkassospesen für Coupons und Negativzinsen, die nicht im Schuldenverzeichnis aufgeführt werden. In manchen Kantonen gelten bis zu 3 Promille des Wertpapiervermögens als Vermögensverwaltungskosten.
Nicht anzugsfähig sind hingegen Honorare für Beratungsleistungen (z.B. die Steuererklärung ausfüllen lassen) oder Gebühren im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Anlagepapieren.

Steuervorrechnung

AHV-Beiträge nach Frührente

Die Beitragspflicht der AHV gilt generell bis zum 65. Lebensjahr bei Männern bzw. 64 Lebensjahr bei Frauen. Demnach zahlen auch Nichterwerbstätige und Frührentner noch Beiträge, sofern sie sich innerhalb dieser Spanne befinden. In den genannten Fällen kann man den geleiteten Beitrag in der Steuererklärung ausfüllen und abziehen lassen.

Eigenschaftsunterhalt

Besitzer von Immobilien können einen Teil des Eigenmietwertes bzw. der Mietzinseinnahmen als Pauschalabzug für Unterhaltskosten in der Steuererklärung ausfüllen. In den meisten Kantonen gilt eine Altersgrenze der Gebäude von 10 Jahren: für jüngere Objekte können 10 Prozent und für alle älteren 20 Prozent abgezogen werden. Übersteigen die Kosten für etwas Renovierungen den Pauschalabzug lohnt es sich, wenn man statt des Pauschalabzugs, die tatsächliche Summe für den Abzug in der Steuererklärung ausfüllen lässt. Diese schliessen auch Prämien für Sach- oder Haftpflichtversicherungen mit ein.

Modernes Wohnhaus

Energiesparmaßnahmen

Kosten für energiesparende Investitionen sind von der Bedingung des Werterhalts ausgenommen und können folglich auch dann abgezogen werden, wenn sie sich wertsteigernd auswirken. Man kann diese bis zu drei Jahre in die Steuererklärung ausfüllen.

Unternutzung des Eigenheim und Ferienwohnungen

Ungenutzte Zimmer oder Wohnfläche kann in Form eines Abzugs des Eigenmietwerts in der Steuererklärung berücksichtigt werden. In einigen Kantonen müssen allerdings beachtet werden, dass sich in den betreffenden Zimmern keine Möbel befinden dürfen, wenn man so seine Steuererklärung ausfüllen möchte.
Für Ferienwohnungen kann der Anteil der jährlichen Vermietung ebenfalls prozentual von Eigenmietwert abgezogen werden. In einigen Kantonen kann auch die Abnutzung der Einrichtung des eigenen Mietobjekts steuerlich geltend gemacht werden.

Schweizer Berghütte