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Steuererklärung Kanton Bern ausfüllen lassen

Von der Bundesstadt bis ins Berner Oberland – wir kennen das Berner Steuersystem mit Anlagekoeffizienten und holen das Maximum für Sie heraus. Fixpreis ab CHF 35, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Persönliche Beratung, bei Ihnen vor Ort oder per Call
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Steuererklärung Bern – so einfach funktioniert’s

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Füllen Sie das kurze Formular aus oder rufen Sie uns an. Das dauert nur 60 Sekunden und ist komplett unverbindlich.

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Persönlicher Steuerberater

Wir weisen Ihnen einen VBV-zertifizierten Steuerberater zu, der sich im Berner Steuerrecht bestens auskennt.

3

Beratung und Bearbeitung

Ihr Steuerberater optimiert Ihre Steuererklärung und nutzt alle kantonalen Abzüge im Kanton Bern aus.

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Fristgerechte Einreichung

Wir reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Steueramt Bern ein. Sie lehnen sich zurück.

Über 23’000 Kunden in der ganzen Schweiz haben diesen Ablauf bereits durchlaufen.

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Unsere Preise für den Kanton Bern

Transparente Fixpreise, keine versteckten Kosten. Fristverlängerung und Wertschriften sind im Paketpreis inbegriffen.

Lernende & Studierende

ab CHF 35

Einfache Steuererklärung für Auszubildende und Studierende

  • Persönlicher Steuerberater
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung inklusive

Ehepaare & Familien

ab CHF 149

Gemeinsame Veranlagung, Kinderabzüge, Drittbetreuung

  • Persönlicher Steuerberater
  • Gemeinsame Veranlagung optimiert
  • Kinderabzüge & Drittbetreuung
  • Fristverlängerung inklusive

Zusatzleistungen: Express-Bearbeitung CHF 100 · Immobilien CHF 65/Liegenschaft · Erbschaft CHF 65

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Steuererklärung im Kanton Bern – das sollten Sie wissen

334 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Der Kanton Bern ist mit über 1’050’000 Einwohnern und 334 Gemeinden der zweitgrösste Kanton der Schweiz. Achtung: Die Abgabefrist im Kanton Bern ist der 15. März – deutlich früher als in den meisten anderen Kantonen. Bern verwendet statt Steuerfüssen in Prozent ein System mit Anlagekoeffizienten, was die Vergleichbarkeit auf den ersten Blick erschwert. Der kantonale Anlagekoeffizient beträgt 2.975. Die steuerlichen Unterschiede zwischen Gemeinden sind erheblich: Ittigen (1.33) und Herbligen (1.90) trennen Welten. Ob im Emmental, im Seeland oder im Berner Jura – unsere Steuerberater kennen die Besonderheiten jeder Berner Region.

TaxMe Online – die elektronische Steuererklärung

TaxMe Online ist die Web-Applikation des Kantons Bern für die elektronische Steuererklärung. Sie können Ihre Steuererklärung direkt im Browser ausfüllen und einreichen. Die Anmeldung erfolgt über AGOV. Wenn Sie aber sichergehen wollen, dass alle Abzüge korrekt und vollständig geltend gemacht werden, übernehmen unsere Steuerberater das komplett für Sie. Wir arbeiten mit allen gängigen kantonalen Systemen und kennen die Besonderheiten der Berner Steuerformulare.

Typische Fehler, die Berner Steuerpflichtige Geld kosten

In unserer Praxis sehen wir bei Berner Steuererklärungen immer wieder dieselben Fehler: Die extrem frühe Frist (15. März) wird regelmässig verpasst, weil viele Steuerpflichtige den 31. März als Standard annehmen – die Folge sind Mahngebühren. Das Berner System mit Anlagekoeffizienten statt Steuerfüssen in Prozent verwirrt viele Neuzuzüger, die aus anderen Kantonen stammen. Pendler zwischen Bern und Zürich oder Basel überschätzen den Pendlerabzug, der kantonal auf CHF 7’000 begrenzt ist. Und Liegenschaftsbesitzer im Berner Oberland vergessen häufig, dass der Eigenmietwert in Bern auf einem hedonischen Modell basiert, das sich an Verkaufspreisen orientiert – bei älteren Liegenschaften kann eine Überprüfung lohnend sein.

Gut zu wissen

Im Kanton Bern beträgt der kantonale Anlagekoeffizient 2.975. Zusammen mit dem Gemeindesteuerfuss ergibt sich die Gesamtsteuerbelastung. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind beträchtlich: Während Deisswil bei Münchenbuchsee mit 0.89 den tiefsten Steuerfuss aufweist, zahlen Steuerpflichtige in Herbligen 1.90. Wer einen Wohnortwechsel plant, sollte den Steuerfuss unbedingt vergleichen.

Das Berner Steuersystem mit Anlagekoeffizienten statt Steuerfüssen in Prozent erschwert Vergleiche mit anderen Kantonen. Grundsätzlich gilt: Je tiefer der Anlagekoeffizient der Gemeinde, desto tiefer die Steuerbelastung. Deisswil bei Münchenbuchsee (0.89) ist die günstigste Gemeinde, während die Stadt Bern (1.54) im oberen Mittelfeld liegt. Für Familien lohnt sich ein Blick auf die Agglomerationsgemeinden wie Köniz (1.49) oder Ittigen (1.33), die tiefere Koeffizienten bei guter Anbindung bieten.

Steuerabzüge im Kanton Bern –
alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, kann seine Steuerbelastung im Kanton Bern deutlich senken. Unsere Steuerberater prüfen systematisch jeden einzelnen Abzugsposten für Ihre Situation. Hier die wichtigsten Kategorien im Überblick:

Berufskosten & Pendlerabzug

Fahrkosten, Verpflegung, Berufskleidung und Weiterbildung. Im Kanton Bern sind Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort bis maximal CHF 7'000 pro Jahr abziehbar (kantonal). ÖV-Kosten werden grundsätzlich anerkannt. Autokosten sind nur abzugsfähig, wenn kein zumutbarer ÖV verfügbar ist. Tipp: Wir prüfen, ob der Nachweis in Ihrem Fall möglich ist und holen den maximalen Abzug heraus.

Versicherungsprämien & Krankheitskosten

Krankenkassenprämien, Unfallversicherung und weitere Personenversicherungen sind im Kanton Bern bis maximal CHF 2'450 (Einzelpersonen) bzw. CHF 4'900 (Verheiratete) abziehbar. Krankheits- und Unfallkosten, die den Selbstbehalt übersteigen, können zusätzlich geltend gemacht werden.

Säule 3a & Vorsorge

Einzahlungen in die Säule 3a sind in der ganzen Schweiz abzugsfähig. 2025 gelten folgende Maximalbeträge: CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse. Einkäufe in die Pensionskasse (Säule 2) sind ebenfalls vollständig abzugsfähig und senken Ihre Steuerlast im Kanton Bern direkt.

Kinderabzüge & Drittbetreuung

Im Kanton Bern können Drittbetreuungskosten bis maximal CHF 16'000 pro Kind und Jahr geltend gemacht werden, sofern diese notwendig sind (z.B. bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile). Zusätzlich gelten der allgemeine Kinderabzug und der Ausbildungsabzug für Kinder in Ausbildung.

Weiterbildungskosten

Kosten für berufsbezogene Weiterbildungen und Umschulungen sind im Kanton Bern bis CHF 12'000 pro Jahr abziehbar. Dazu gehören Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen im Kanton Bern sind bis zu 20 % des Nettoeinkommens abziehbar. Dazu zählen Spenden an gemeinnützige Organisationen, Vereine und politische Parteien.

Die vollständige Liste aller Abzüge im Kanton Bern umfasst weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten und Kosten für die Verwaltung von Wertschriften. Unsere Steuerberater kennen sämtliche Abzugsmöglichkeiten und prüfen Ihre Steuererklärung Posten für Posten. So stellen wir sicher, dass Sie keine Steuerersparnis verpassen. Die kantonale Wegleitung 2025 des Steueramts Bern enthält alle Details und kann beim Kantonalen Steueramt eingesehen werden.

Fristen und Einreichung im Kanton Bern

Wichtige Fristen Steuerjahr 2025

Ordentliche Abgabefrist

15. März 2026

Fristverlängerung

Möglich maximal bis 15. November - online über das Portal der Steuerverwaltung oder schriftlich

Elektronische Steuererklärung

TaxMe Online (Web-Applikation, direkt im Browser nutzbar)

Bussen bei Verspätung

Nach Mahnung drohen Ordnungsbussen und eine Ermessenseinschätzung

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung im Kanton Bern endet am 15. März. Wer mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Im Kanton Bern geht das unkompliziert: Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Steuererklärung, stellen Sie den Antrag online über das kantonale Steuerportal oder per Post. Unser Service: Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns kostenlos um die Fristverlängerung. Das ist im Paketpreis inbegriffen.

Fristverlängerung ist bei steuermacher.ch kostenlos im Paketpreis inbegriffen.

Quellensteuer im Kanton Bern

Im Kanton Bern sind zahlreiche ausländische Arbeitnehmer quellensteuerpflichtig – besonders in der Bundesverwaltung, bei internationalen Organisationen und in der Privatwirtschaft der Region Bern-Mittelland. Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) kann sich lohnen, um Berufskosten, Pendlerabzug und Säule-3a-Beiträge geltend zu machen. Frist: 31. März des Folgejahres.

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Quellenbesteuert werden ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C im Kanton Bern. Dies betrifft Personen mit Aufenthaltsbewilligung B (Aufenthalter), Bewilligung L (Kurzaufenthalter) und Grenzgänger mit täglicher Rückkehr ins Ausland.

NOV - nachträgliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die NOV im Kanton Bern automatisch. Bei geringerem Einkommen können Sie die NOV freiwillig beantragen. Frist: bis 31. März des Folgejahres. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge wie Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen geltend machen.

Quellensteuer-Korrektur durch steuermacher.ch

Wir prüfen, ob sich eine NOV für Sie lohnt, stellen den Antrag fristgerecht und erstellen Ihre vollständige Steuererklärung inklusive aller Abzüge. Viele quellensteuerpflichtige Personen erhalten durch die NOV eine Rückerstattung.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Bern

Immobilienbesitzer im Kanton Bern müssen den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser wird in der Regel auf 70 % des Marktmietwerts festgelegt. Im Gegenzug können Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Verwaltungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden. Wer die Liegenschaft nicht vollständig selbst bewohnt, kann im Kanton Bern einen Unternutzungsabzug von 30 % geltend machen.
Seit 2016 gilt im Kanton Bern eine Härtefallregelung für AHV-Rentner: Wenn der Eigenmietwert eine unverhältnismässige Belastung darstellt, kann eine Herabsetzung beantragt werden. Ausserdem wurde 2024 die sogenannte Vorzugsmiete-Regelung abgeschafft, was bei der Vermietung an nahestehende Personen zu Änderungen führt.

Unser Service für Immobilienbesitzer

  • Korrekte Berechnung des Eigenmietwerts
  • Optimierung aller Liegenschaftsabzüge
  • Unterscheidung werterhaltend vs. wertvermehrend
  • Unternutzungsabzug und Liegenschaftsunterhalt geprüft

Zusatzleistung: CHF 65 pro Liegenschaft

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Bern

Der Steuerfuss variiert im Kanton Bern je nach Gemeinde erheblich. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gemeinden. Der kantonale Anlagekoeffizient beträgt 2.975. Der Gesamtsteuerfuss ergibt sich aus Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuerfuss.

Gemeinde Steuerfuss
Bern1.54
Biel/Bienne1.66
Thun1.58
Köniz1.49
Burgdorf1.59
Langenthal1.71
Muri bei Bern1.36
Ittigen1.39
Worb1.58
Kehrsatz1.44

Stand: Steuerjahr 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuellste Steuerfüsse unter be.ch.

Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung um mehrere Tausend Franken variieren. Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft. Unsere Steuerberater kennen die Steuersituation in jeder Berner Gemeinde.

Vollständige Steuerfuss-Übersicht aller 334 Gemeinden auf be.ch

Das sagen unsere Kunden

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung im Kanton Bern

Bis wann muss die Steuererklärung im Kanton Bern eingereicht werden?

Die ordentliche Abgabefrist im Kanton Bern ist der 15. März. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen – maximal bis 15. November. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Fristverlängerung kostenlos.

Was kostet es, die Steuererklärung im Kanton Bern ausfüllen zu lassen?

Lernende und Studierende zahlen ab CHF 35, Einzelpersonen ab CHF 99 und Ehepaare ab CHF 149. Das sind transparente Fixpreise. Wertschriften, Kapitalerträge und die Fristverlängerung sind im Paketpreis inbegriffen. Alle Preise finden Sie auf unserer Preisseite.

Welche Steuerabzüge kann ich im Kanton Bern geltend machen?

Die wichtigsten Abzüge im Kanton Bern sind: Berufskosten und Pendlerabzug (kantonal max. CHF 7’000, Auto nur mit Notwendigkeitsnachweis), Versicherungsprämien bis CHF 2’450 bzw. CHF 4’900 für Verheiratete, Säule-3a-Beiträge, Weiterbildungskosten bis CHF 12’000, Kinderbetreuungskosten bis CHF 16’000 pro Kind und Spenden bis 20 % des Nettoeinkommens. Unsere Steuerberater kennen alle kantonalen Besonderheiten und prüfen jeden Posten systematisch.

Was ist TaxMe Online und wie funktioniert es?

TaxMe Online ist die Web-Applikation des Kantons Bern für die elektronische Steuererklärung. Sie können Ihre Steuererklärung direkt im Browser ausfüllen und elektronisch einreichen. Daten aus dem Vorjahr werden automatisch übernommen. Belege können per Computer oder Smartphone hochgeladen werden.

Ich bin quellensteuerpflichtig. Lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?

In vielen Fällen ja. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge geltend machen, die bei der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden – zum Beispiel Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen. Ab CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen erfolgt die NOV automatisch. Darunter können Sie diese freiwillig beantragen. Frist: 31. März des Folgejahres.

Wie hoch ist der Steuerfuss in meiner Gemeinde?

Der Steuerfuss variiert im Kanton Bern je nach Gemeinde. Der kantonale Anlagekoeffizient beträgt 2.975. Die günstigste Gemeinde ist Ittigen mit 1.33, die teuerste Herbligen mit 1.90. Die vollständige Übersicht aller 334 Gemeinden finden Sie weiter oben auf dieser Seite oder direkt beim Kanton Bern.

Muss ich meine Steuererklärung im Kanton Bern elektronisch einreichen?

Nein, die elektronische Einreichung über TaxMe Online ist freiwillig. Sie können Ihre Steuererklärung auch weiterhin in Papierform einreichen. Wir empfehlen die elektronische Variante, da sie schneller verarbeitet wird.

Kann steuermacher.ch auch meine Immobilien-Steuererklärung im Kanton Bern erstellen?

Ja. Wir berechnen den Eigenmietwert korrekt, optimieren den Pauschalabzug und die effektiven Liegenschaftskosten und prüfen den Unternutzungsabzug. Die Zusatzleistung kostet CHF 65 pro Liegenschaft.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung nach meiner Anfrage?

Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr persönlicher Steuerberater bei Ihnen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Erst nach Ihrer Freigabe starten wir mit der Bearbeitung.

Kann ich auch mehrere Steuerjahre nachholen lassen?

Ja. Geben Sie bei der Anfrage an, welche Steuerjahre fehlen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für die Nachbearbeitung.

Was passiert, wenn ich die Frist im Kanton Bern verpasse?

Nach der Frist erhalten Sie eine Mahnung. Bei Nichteinreichung kann das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vornehmen, die in der Regel ungünstiger ausfällt. Zusätzlich drohen Ordnungsbussen. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir eine Fristverlängerung einreichen können.

Ist die Anfrage wirklich kostenlos und unverbindlich?

Ja, absolut. Die Anfrage und die Ersteinschätzung kosten nichts. Kosten entstehen erst nach Fertigstellung Ihrer Steuererklärung, und die Zahlung erfolgt bequem innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Sie entscheiden jederzeit selbst, ob Sie den Service nutzen möchten.

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