...

Steuererklärung Kanton St. Gallen ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton St. Gallen und holen das Maximum für Sie heraus. Fixpreis ab CHF 35, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Persönliche Beratung, bei Ihnen vor Ort oder per Call
VBV-zertifizierte Experten, FINMA-registriert
Fixpreis ab CHF 35 - keine versteckten Kosten
500+ Google-Bewertungen mit 4.9★
1 Steuererklärung für?
2 Ihre Bedürfnisse
3 Anfrage absenden

Steuererklärung für:

Was ist für Sie wichtig?

Ihre persönliche Angaben:

Anrede
Personen im Haushalt
Wertschriften vorhanden?
Sind Sie bereits Kunde bei der FINWIWO AG?
keyboard_arrow_leftZurück
Weiterkeyboard_arrow_right
1 Steuererklärung für?
2 Ihre Bedürfnisse
3 Anfrage absenden

Steuererklärung für:

Was ist für Sie wichtig?

Ihre persönliche Angaben:

Anrede
Personen im Haushalt
Wertschriften vorhanden?
Sind Sie bereits Kunde bei der FINWIWO AG?
keyboard_arrow_leftZurück
Weiterkeyboard_arrow_right

Steuererklärung St. Gallen – so einfach funktioniert’s

1

Anfrage absenden

Füllen Sie das kurze Formular aus oder rufen Sie uns an. Das dauert nur 60 Sekunden und ist komplett unverbindlich.

2

Persönlicher Steuerberater

Wir weisen Ihnen einen VBV-zertifizierten Steuerberater zu, der sich im St. Galler Steuerrecht bestens auskennt.

3

Beratung und Bearbeitung

Ihr Steuerberater optimiert Ihre Steuererklärung und nutzt alle kantonalen Abzüge im Kanton St. Gallen aus.

4

Fristgerechte Einreichung

Wir reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Steueramt St. Gallen ein. Sie lehnen sich zurück.

Über 23’000 Kunden in der ganzen Schweiz haben diesen Ablauf bereits durchlaufen.

Jetzt unverbindlich anfragen

Unsere Preise für den Kanton St. Gallen

Transparente Fixpreise, keine versteckten Kosten. Fristverlängerung und Wertschriften sind im Paketpreis inbegriffen.

Lernende & Studierende

ab CHF 35

Einfache Steuererklärung für Auszubildende und Studierende

  • Persönlicher Steuerberater
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung inklusive

Ehepaare & Familien

ab CHF 149

Gemeinsame Veranlagung, Kinderabzüge, Drittbetreuung

  • Persönlicher Steuerberater
  • Gemeinsame Veranlagung optimiert
  • Kinderabzüge & Drittbetreuung
  • Fristverlängerung inklusive

Zusatzleistungen: Express-Bearbeitung CHF 100 · Immobilien CHF 65/Liegenschaft · Erbschaft CHF 65

Jetzt Anfrage starten

Steuererklärung im Kanton St. Gallen, das sollten Sie wissen

77 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Der Kanton St. Gallen zählt rund 530’000 Einwohner, verteilt auf 77 Gemeinden mit zum Teil stark unterschiedlichen Steuerfüssen. Während Balgach mit 61 % zu den günstigsten Gemeinden der Schweiz gehört, zahlen Steuerpflichtige in der Stadt St. Gallen bei einem Steuerfuss von 138 % mehr als doppelt so viel. Das kantonale Steuergesetz gilt überall gleich – doch wie viel Sie am Ende tatsächlich zahlen, hängt massgeblich von Ihrer Gemeinde und davon ab, welche Abzüge Sie geltend machen.

eTax SG – die neue elektronische Steuererklärung

Seit der Steuerperiode 2025 steht im Kanton St. Gallen die neue Web-Applikation eTax SG zur Verfügung. Damit können natürliche Personen ihre Steuererklärung elektronisch im Browser einreichen, ohne Software zu installieren. Der Login erfolgt über das kantonale ePortal. eTax SG ist eine Option für alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie aber sichergehen wollen, dass alle Abzüge korrekt und vollständig geltend gemacht werden, übernehmen unsere Steuerberater das komplett für Sie. Wir arbeiten mit allen gängigen kantonalen Systemen und kennen die Besonderheiten der St. Galler Steuerformulare.

Typische Fehler, die St. Galler Steuerpflichtige Geld kosten

In unserer Praxis sehen wir bei Steuererklärungen aus dem Kanton St. Gallen immer wieder dieselben Fehler: Pendler, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, vergessen den Nachweis der Notwendigkeit und verlieren den gesamten Fahrkostenabzug. Ehepaare schöpfen den maximalen Versicherungsprämienabzug von CHF 6’800 nicht aus. Immobilienbesitzer deklarieren wertvermehrende Investitionen als Unterhalt – oder umgekehrt – und verschenken dadurch Abzugspotenzial. Und Eltern, die Drittbetreuungskosten geltend machen könnten, wissen oft nicht, dass dies im Kanton St. Gallen an die Erwerbstätigkeit beider Elternteile geknüpft ist.

Unsere VBV-zertifizierten Steuerberater sind mit dem St. Galler Steuergesetz vertraut und prüfen jeden Posten einzeln. Das Ergebnis: Sie zahlen nicht mehr Steuern als nötig und gewinnen wertvolle Zeit für die Dinge, die Ihnen wichtig sind.

Gut zu wissen

Im Kanton St. Gallen liegt der Kantonssteuerfuss bei 105 %. Zusammen mit dem Gemeindesteuerfuss ergibt sich die Gesamtsteuerbelastung. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind beträchtlich: Während Balgach mit einem Steuerfuss von 61 % zu den günstigsten Gemeinden gehört, liegt die Stadt St. Gallen bei 138 %. Ein Umzug innerhalb des Kantons kann daher erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.

Steuerabzüge im Kanton St. Gallen,
alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, kann seine Steuerbelastung im Kanton St. Gallen deutlich senken. Unsere Steuerberater prüfen systematisch jeden einzelnen Abzugsposten für Ihre Situation. Hier die wichtigsten Kategorien im Überblick:

Berufskosten & Pendlerabzug

Fahrkosten, Verpflegung, Berufskleidung und Weiterbildung. Im Kanton St. Gallen sind ÖV-Kosten unbeschränkt abzugsfähig - anders als in vielen anderen Kantonen. Bei Nutzung des Privatfahrzeugs müssen Sie die Notwendigkeit nachweisen. Tipp: Wir prüfen, ob der Nachweis in Ihrem Fall möglich ist und holen den maximalen Abzug heraus.

Versicherungsprämien & Krankheitskosten

Krankenkassenprämien, Unfallversicherung und weitere Personenversicherungen sind im Kanton St. Gallen bis maximal CHF 3'400 (Einzelpersonen) bzw. CHF 6'800 (Verheiratete) abziehbar. Krankheits- und Unfallkosten, die den Selbstbehalt übersteigen, können zusätzlich geltend gemacht werden.

Säule 3a & Vorsorge

Einzahlungen in die Säule 3a sind in der ganzen Schweiz abzugsfähig. 2025 gelten folgende Maximalbeträge: CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse. Einkäufe in die Pensionskasse (Säule 2) sind ebenfalls vollständig abzugsfähig und senken Ihre Steuerlast im Kanton St. Gallen direkt.

Kinderabzüge & Drittbetreuung

Im Kanton St. Gallen können Drittbetreuungskosten für Kinder geltend gemacht werden, sofern diese notwendig sind (z.B. bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile). Zusätzlich gelten der allgemeine Kinderabzug und der Ausbildungsabzug für Kinder in Ausbildung.

Weiterbildungskosten

Kosten für berufsbezogene Weiterbildungen und Umschulungen sind im Kanton St. Gallen bis CHF 12'000 pro Jahr abziehbar. Dazu gehören Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen im Kanton St. Gallen sind bis zu 20 % des Nettoeinkommens abziehbar. Dazu zählen Spenden an gemeinnützige Organisationen, Vereine und politische Parteien.

Die vollständige Liste aller Abzüge im Kanton St. Gallen umfasst weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten und Kosten für die Verwaltung von Wertschriften. Unsere Steuerberater kennen sämtliche Abzugsmöglichkeiten und prüfen Ihre Steuererklärung Posten für Posten. So stellen wir sicher, dass Sie keine Steuerersparnis verpassen. Die kantonale Wegleitung 2025 des Steueramts St. Gallen enthält alle Details und kann beim Kantonalen Steueramt eingesehen werden.

Fristen und Einreichung im Kanton St. Gallen

Wichtige Fristen Steuerjahr 2025

Ordentliche Abgabefrist

31. März 2026

Fristverlängerung

Möglich via QR-Code auf der Steuererklärung, über das ePortal oder den eGov-Bot des Kantons

Elektronische Steuererklärung

eTax SG (Web-App, ab Steuerperiode 2025 verfügbar)

Bussen bei Verspätung

Nach Mahnung drohen Ordnungsbussen und eine Ermessenseinschätzung

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung im Kanton St. Gallen endet am 31. März. Wer mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Im Kanton St. Gallen geht das unkompliziert: Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Steuererklärung, nutzen Sie das kantonale ePortal oder den eGov-Bot. Unser Service: Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns kostenlos um die Fristverlängerung. Das ist im Paketpreis inbegriffen.

Fristverlängerung ist bei steuermacher.ch kostenlos im Paketpreis inbegriffen.

Quellensteuer im Kanton St. Gallen

Ausländische Arbeitnehmer mit Aufenthaltsbewilligung B oder L sowie Grenzgänger sind im Kanton St. Gallen quellensteuerpflichtig. Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich jedoch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), bei der die Quellensteuer korrigiert und weitere Abzüge geltend gemacht werden können.

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Quellenbesteuert werden ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C im Kanton St. Gallen. Dies betrifft Personen mit Aufenthaltsbewilligung B (Aufenthalter), Bewilligung L (Kurzaufenthalter) und Grenzgänger mit täglicher Rückkehr ins Ausland.

NOV - nachträgliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die NOV im Kanton St. Gallen automatisch. Bei geringerem Einkommen können Sie die NOV freiwillig beantragen. Frist: bis 31. März des Folgejahres. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge wie Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen geltend machen.

Quellensteuer-Korrektur durch steuermacher.ch

Wir prüfen, ob sich eine NOV für Sie lohnt, stellen den Antrag fristgerecht und erstellen Ihre vollständige Steuererklärung inklusive aller Abzüge. Viele quellensteuerpflichtige Personen erhalten durch die NOV eine Rückerstattung.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton St. Gallen

Immobilienbesitzer im Kanton St. Gallen müssen den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser wird in der Regel auf 70 % des Marktmietwerts festgelegt. Im Gegenzug können Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Verwaltungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden. Wer die Liegenschaft nicht vollständig selbst bewohnt, kann im Kanton St. Gallen einen Unternutzungsabzug von 30 % geltend machen.

Seit 2016 gilt im Kanton St. Gallen eine Härtefallregelung für AHV-Rentner: Wenn der Eigenmietwert eine unverhältnismässige Belastung darstellt, kann eine Herabsetzung beantragt werden. Ausserdem wurde 2024 die sogenannte Vorzugsmiete-Regelung abgeschafft, was bei der Vermietung an nahestehende Personen zu Änderungen führt.

Unser Service für Immobilienbesitzer

  • Korrekte Berechnung des Eigenmietwerts
  • Optimierung aller Liegenschaftsabzüge
  • Unterscheidung werterhaltend vs. wertvermehrend
  • Unternutzungsabzug und Härtefallregelung geprüft

Zusatzleistung: CHF 65 pro Liegenschaft

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton St. Gallen

Der Steuerfuss variiert im Kanton St. Gallen je nach Gemeinde erheblich. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gemeinden. Der Kantonssteuerfuss beträgt einheitlich 105 %. Der Gesamtsteuerfuss ergibt sich aus Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuerfuss.

Gemeinde Steuerfuss (Politische Gemeinde)
Stadt St. Gallen138 %
Rapperswil-Jona80 %
Gossau116 %
Rorschach129 %
Wil112 %
Buchs108 %
Uzwil117 %
Mörschwil70 %
Balgach61 %
Wittenbach105 %

Stand: Steuerjahr 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuellste Steuerfüsse unter sg.ch.

Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung um mehrere Tausend Franken variieren. Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft. Unsere Steuerberater kennen die Steuersituation in jeder St. Galler Gemeinde.

Vollständige Steuerfuss-Übersicht aller 77 Gemeinden auf sg.ch

Das sagen unsere Kunden

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung im Kanton St. Gallen

Bis wann muss die Steuererklärung im Kanton St. Gallen eingereicht werden?

Die ordentliche Abgabefrist im Kanton St. Gallen ist der 31. März. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen – direkt über den QR-Code auf Ihrer Steuererklärung, das kantonale ePortal oder den eGov-Bot. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Fristverlängerung kostenlos.

Was kostet es, die Steuererklärung im Kanton St. Gallen ausfüllen zu lassen?

Lernende und Studierende zahlen ab CHF 35, Einzelpersonen ab CHF 99 und Ehepaare ab CHF 149. Das sind transparente Fixpreise. Wertschriften, Kapitalerträge und die Fristverlängerung sind im Paketpreis inbegriffen. Alle Preise finden Sie auf unserer Preisseite.

Welche Steuerabzüge kann ich im Kanton St. Gallen geltend machen?

Die wichtigsten Abzüge im Kanton St. Gallen sind: Berufskosten und Pendlerabzug (ÖV unbeschränkt, Auto mit Notwendigkeitsnachweis), Versicherungsprämien bis CHF 3’400 bzw. CHF 6’800 für Verheiratete, Säule-3a-Beiträge, Weiterbildungskosten bis CHF 12’000, Kinderbetreuungskosten und Spenden bis 20 % des Nettoeinkommens. Unsere Steuerberater kennen alle kantonalen Besonderheiten und prüfen jeden Posten systematisch.

Was ist eTax SG und wie funktioniert es?

eTax SG ist die neue Web-Applikation des Kantons St. Gallen für die elektronische Steuererklärung. Ab der Steuerperiode 2025 ersetzt sie die bisherige Desktop-Software. Die Anmeldung erfolgt über das kantonale ePortal. Sie können Ihre Steuererklärung direkt im Browser ausfüllen und elektronisch einreichen.

Ich bin quellensteuerpflichtig. Lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?

In vielen Fällen ja. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge geltend machen, die bei der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden – zum Beispiel Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen. Ab CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen erfolgt die NOV automatisch. Darunter können Sie diese freiwillig beantragen. Frist: 31. März des Folgejahres.

Wie hoch ist der Steuerfuss in meiner Gemeinde?

Der Steuerfuss variiert im Kanton St. Gallen stark – von 61 % in Balgach bis 138 % in der Stadt St. Gallen. Der Kantonssteuerfuss beträgt einheitlich 105 %. Die vollständige Übersicht aller 77 Gemeinden finden Sie weiter oben auf dieser Seite oder direkt beim Kanton St. Gallen.

Muss ich meine Steuererklärung in St. Gallen elektronisch einreichen?

Nein, die elektronische Einreichung über eTax SG ist freiwillig. Sie können Ihre Steuererklärung auch weiterhin in Papierform einreichen. Wir empfehlen die elektronische Variante, da sie schneller verarbeitet wird.

Kann steuermacher.ch auch meine Immobilien-Steuererklärung in St. Gallen erstellen?

Ja. Wir berechnen den Eigenmietwert korrekt, optimieren Liegenschaftskosten und prüfen den Unternutzungsabzug sowie die Härtefallregelung für AHV-Rentner. Die Zusatzleistung kostet CHF 65 pro Liegenschaft.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung nach meiner Anfrage?

Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr persönlicher Steuerberater bei Ihnen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Erst nach Ihrer Freigabe starten wir mit der Bearbeitung.

Kann ich auch mehrere Steuerjahre nachholen lassen?

Ja. Geben Sie bei der Anfrage an, welche Steuerjahre fehlen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für die Nachbearbeitung.

Was passiert, wenn ich die Frist im Kanton St. Gallen verpasse?

Nach der Frist erhalten Sie eine Mahnung. Bei Nichteinreichung kann das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vornehmen, die in der Regel ungünstiger ausfällt. Zusätzlich drohen Ordnungsbussen. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir eine Fristverlängerung einreichen können.

Ist die Anfrage wirklich kostenlos und unverbindlich?

Ja, absolut. Die Anfrage und die Ersteinschätzung kosten nichts. Kosten entstehen erst nach Fertigstellung Ihrer Steuererklärung, und die Zahlung erfolgt bequem innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Sie entscheiden jederzeit selbst, ob Sie den Service nutzen möchten.

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.