Berufskosten & Pendlerabzug
Fahrkosten, Verpflegung, Berufskleidung und Weiterbildung. Im Kanton Zürich sind Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort bis maximal CHF 5'200 pro Jahr abziehbar (kantonal). ÖV-Kosten werden grundsätzlich anerkannt. Autokosten (CHF 0.75/km) sind nur abzugsfähig, wenn kein zumutbarer ÖV verfügbar ist. Tipp: Wir prüfen, ob der Nachweis in Ihrem Fall möglich ist und holen den maximalen Abzug heraus.