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Steuererklärung Kanton Zürich ausfüllen lassen

Ob Pendler an der Goldküste, Expat in der Stadt Zürich oder Familie in Winterthur – wir kennen die Zürcher Steuerbesonderheiten und holen das Maximum für Sie heraus. Fixpreis ab CHF 35, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Persönliche Beratung, bei Ihnen vor Ort oder per Call
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Steuererklärung Zürich – so einfach funktioniert’s

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Füllen Sie das kurze Formular aus oder rufen Sie uns an. Das dauert nur 60 Sekunden und ist komplett unverbindlich.

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Persönlicher Steuerberater

Wir weisen Ihnen einen VBV-zertifizierten Steuerberater zu, der sich im Zürcher Steuerrecht bestens auskennt.

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Beratung und Bearbeitung

Ihr Steuerberater optimiert Ihre Steuererklärung und nutzt alle kantonalen Abzüge im Kanton Zürich aus.

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Fristgerechte Einreichung

Wir reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Steueramt Zürich ein. Sie lehnen sich zurück.

Über 23’000 Kunden in der ganzen Schweiz haben diesen Ablauf bereits durchlaufen.

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Unsere Preise für den Kanton Zürich

Transparente Fixpreise, keine versteckten Kosten. Fristverlängerung und Wertschriften sind im Paketpreis inbegriffen.

Lernende & Studierende

ab CHF 35

Einfache Steuererklärung für Auszubildende und Studierende

  • Persönlicher Steuerberater
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung inklusive

Ehepaare & Familien

ab CHF 149

Gemeinsame Veranlagung, Kinderabzüge, Drittbetreuung

  • Persönlicher Steuerberater
  • Gemeinsame Veranlagung optimiert
  • Kinderabzüge & Drittbetreuung
  • Fristverlängerung inklusive

Zusatzleistungen: Express-Bearbeitung CHF 100 · Immobilien CHF 65/Liegenschaft · Erbschaft CHF 65

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Steuererklärung im Kanton Zürich – das sollten Sie wissen

160 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Der Kanton Zürich ist mit rund 1’600’000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz. Zürich als Wirtschafts- und Finanzzentrum zieht viele internationale Fachkräfte an – gleichzeitig pendeln hunderttausende Arbeitnehmer täglich zwischen den 160 Gemeinden. Die Steuerfuss-Spanne ist enorm: Während die Goldküsten-Gemeinden Kilchberg (72 %) und Zumikon (71 %) zu den günstigsten der Schweiz gehören, liegt Winterthur bei 125 %. Der Kantonssteuerfuss beträgt einheitlich 95 %. Wer seine Steuererklärung professionell erstellen lässt, profitiert von der korrekten Ausschöpfung aller Zürcher Abzüge – besonders beim Pendler-, Zweiverdiener- und Kinderbetreuungsabzug.

ZHprivateTax – die elektronische Steuererklärung

Seit der Steuerperiode 2025 steht im Kanton Zürich die Web-Applikation ZHprivateTax zur Verfügung. Damit können natürliche Personen ihre Steuererklärung elektronisch im Browser einreichen, ohne Software zu installieren. Der Login erfolgt über das kantonale Serviceportal (Mein Konto). ZHprivateTax ist eine Option für alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie aber sichergehen wollen, dass alle Abzüge korrekt und vollständig geltend gemacht werden, übernehmen unsere Steuerberater das komplett für Sie. Wir arbeiten mit allen gängigen kantonalen Systemen und kennen die Besonderheiten der Zürcher Steuerformulare.

Typische Fehler, die Zürcher Steuerpflichtige Geld kosten

In unserer Praxis sehen wir bei Zürcher Steuererklärungen immer wieder dieselben Fehler: Pendler, die zwischen Winterthur und der Stadt Zürich fahren, deklarieren Autokosten, ohne die ÖV-Zumutbarkeit zu widerlegen – und verlieren den gesamten Fahrkostenabzug (max. CHF 5’200 kantonal). Ehepaare mit zwei Einkommen vergessen den Zweiverdienerabzug, der im Kanton Zürich bis zu CHF 6’200 betragen kann. Eigenheimbesitzer an der Goldküste unterschätzen den Eigenmietwert, der im Kanton Zürich bei 3.5 % des Vermögenssteuerwerts (EFH) bzw. 4.25 % (Eigentumswohnungen) liegt. Und viele Steuerpflichtige wissen nicht, dass Gesundheitskosten erst ab 5 % des Reineinkommens abzugsfähig sind – und rechnen den Selbstbehalt falsch.

Gut zu wissen

Im Kanton Zürich liegt der Kantonssteuerfuss bei 95 %. Zusammen mit dem Gemeindesteuerfuss ergibt sich die Gesamtsteuerbelastung. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind beträchtlich: Während Zumikon mit 71 % den tiefsten Steuerfuss aufweist, zahlen Steuerpflichtige in Winterthur 125 %. Wer einen Wohnortwechsel plant, sollte den Steuerfuss unbedingt vergleichen.
Für Steuerpflichtige im Kanton Zürich bedeutet die grosse Spannbreite der Gemeindesteuerfüsse erhebliches Sparpotenzial: Ein Umzug von Winterthur (125 %) nach Zumikon (71 %) kann bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100’000 mehrere tausend Franken pro Jahr ausmachen. Besonders interessant sind die Goldküsten-Gemeinden entlang des linken Zürichseeufers sowie die Gemeinden im Bezirk Meilen. Wir empfehlen Ihnen, vor einem geplanten Wohnortwechsel die Gesamtbelastung mit uns zu prüfen.

Steuerabzüge im Kanton Zürich –
alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, kann seine Steuerbelastung im Kanton Zürich deutlich senken. Unsere Steuerberater prüfen systematisch jeden einzelnen Abzugsposten für Ihre Situation. Hier die wichtigsten Kategorien im Überblick:

Berufskosten & Pendlerabzug

Fahrkosten, Verpflegung, Berufskleidung und Weiterbildung. Im Kanton Zürich sind Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort bis maximal CHF 5'200 pro Jahr abziehbar (kantonal). ÖV-Kosten werden grundsätzlich anerkannt. Autokosten (CHF 0.75/km) sind nur abzugsfähig, wenn kein zumutbarer ÖV verfügbar ist. Tipp: Wir prüfen, ob der Nachweis in Ihrem Fall möglich ist und holen den maximalen Abzug heraus.

Versicherungsprämien & Krankheitskosten

Krankenkassenprämien, Unfallversicherung und weitere Personenversicherungen sind im Kanton Zürich bis maximal CHF 2'600 (Einzelpersonen) bzw. CHF 5'200 (Verheiratete) abziehbar. Krankheits- und Unfallkosten, die den Selbstbehalt übersteigen, können zusätzlich geltend gemacht werden.

Säule 3a & Vorsorge

Einzahlungen in die Säule 3a sind in der ganzen Schweiz abzugsfähig. 2025 gelten folgende Maximalbeträge: CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse. Einkäufe in die Pensionskasse (Säule 2) sind ebenfalls vollständig abzugsfähig und senken Ihre Steuerlast im Kanton Zürich direkt.

Kinderabzüge & Drittbetreuung

Im Kanton Zürich können Drittbetreuungskosten bis maximal CHF 25'000 pro Kind und Jahr geltend gemacht werden, sofern diese notwendig sind (z.B. bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile). Zusätzlich gelten der allgemeine Kinderabzug und der Ausbildungsabzug für Kinder in Ausbildung.

Weiterbildungskosten

Kosten für berufsbezogene Weiterbildungen und Umschulungen sind im Kanton Zürich bis CHF 12'000 pro Jahr abziehbar. Dazu gehören Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen im Kanton Zürich sind bis zu 20 % des Nettoeinkommens abziehbar. Dazu zählen Spenden an gemeinnützige Organisationen, Vereine und politische Parteien.

Die vollständige Liste aller Abzüge im Kanton Zürich umfasst weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten und Kosten für die Verwaltung von Wertschriften. Unsere Steuerberater kennen sämtliche Abzugsmöglichkeiten und prüfen Ihre Steuererklärung Posten für Posten. So stellen wir sicher, dass Sie keine Steuerersparnis verpassen. Die kantonale Wegleitung 2025 des Steueramts Zürich enthält alle Details und kann beim Kantonalen Steueramt eingesehen werden.

Fristen und Einreichung im Kanton Zürich

Wichtige Fristen Steuerjahr 2025

Ordentliche Abgabefrist

31. März 2026

Fristverlängerung

Möglich zunächst bis 30. September, auf Antrag bis 30. November - über das Online-Formular des kantonalen Steueramts oder schriftlich

Elektronische Steuererklärung

ZHprivateTax (Web-Applikation, direkt im Browser nutzbar)

Bussen bei Verspätung

Nach Mahnung drohen Ordnungsbussen und eine Ermessenseinschätzung

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung im Kanton Zürich endet am 31. März. Wer mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Im Kanton Zürich geht das unkompliziert: Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Steuererklärung, nutzen Sie das kantonale ePortal oder den eGov-Bot. Unser Service: Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns kostenlos um die Fristverlängerung. Das ist im Paketpreis inbegriffen.

Fristverlängerung ist bei steuermacher.ch kostenlos im Paketpreis inbegriffen.

Quellensteuer im Kanton Zürich

Zürich als Wirtschaftszentrum der Schweiz hat einen hohen Anteil an ausländischen Arbeitnehmern mit Aufenthaltsbewilligung B oder L. Diese sind im Kanton Zürich quellensteuerpflichtig. Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und berücksichtigt Zivilstand, Kinderzahl und Kirchenzugehörigkeit. Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120’000 erfolgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) automatisch. Darunter kann die NOV freiwillig beantragt werden – in vielen Fällen lohnt sich das, weil zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden können.

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Quellenbesteuert werden ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C im Kanton Zürich. Dies betrifft Personen mit Aufenthaltsbewilligung B (Aufenthalter), Bewilligung L (Kurzaufenthalter) und Grenzgänger mit täglicher Rückkehr ins Ausland.

NOV - nachträgliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die NOV im Kanton Zürich automatisch. Bei geringerem Einkommen können Sie die NOV freiwillig beantragen. Frist: bis 31. März des Folgejahres. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge wie Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen geltend machen.

Quellensteuer-Korrektur durch steuermacher.ch

Wir prüfen, ob sich eine NOV für Sie lohnt, stellen den Antrag fristgerecht und erstellen Ihre vollständige Steuererklärung inklusive aller Abzüge. Viele quellensteuerpflichtige Personen erhalten durch die NOV eine Rückerstattung.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Zürich

Immobilienbesitzer im Kanton Zürich müssen den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser wird in der Regel auf 70 % des Marktmietwerts festgelegt. Im Gegenzug können Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Verwaltungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden. Wer die Liegenschaft nicht vollständig selbst bewohnt, kann im Kanton Zürich einen Unternutzungsabzug von 30 % geltend machen.
Seit 2016 gilt im Kanton Zürich eine Härtefallregelung für AHV-Rentner: Wenn der Eigenmietwert eine unverhältnismässige Belastung darstellt, kann eine Herabsetzung beantragt werden. Ausserdem wurde 2024 die sogenannte Vorzugsmiete-Regelung abgeschafft, was bei der Vermietung an nahestehende Personen zu Änderungen führt.

Unser Service für Immobilienbesitzer

  • Korrekte Berechnung des Eigenmietwerts
  • Optimierung aller Liegenschaftsabzüge
  • Unterscheidung werterhaltend vs. wertvermehrend
  • Unternutzungsabzug und Härtefallregelung geprüft

Zusatzleistung: CHF 65 pro Liegenschaft

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Zürich

Der Steuerfuss variiert im Kanton Zürich je nach Gemeinde erheblich. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gemeinden. Der Kantonssteuerfuss beträgt einheitlich 95 %. Der Gesamtsteuerfuss ergibt sich aus Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuerfuss.

Gemeinde Steuerfuss
Zürich119 %
Winterthur125 %
Uster110 %
Dübendorf106 %
Dietikon114 %
Wädenswil110 %
Kilchberg72 %
Zumikon71 %
Rüschlikon76 %
Meilen80 %

Stand: Steuerjahr 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuellste Steuerfüsse unter [zh.ch](http://zh.ch).

Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung um mehrere Tausend Franken variieren. Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft. Unsere Steuerberater kennen die Steuersituation in jeder Zürcher Gemeinde.

Vollständige Steuerfuss-Übersicht aller 160 Gemeinden auf [zh.ch](http://zh.ch)

Das sagen unsere Kunden

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung im Kanton Zürich

Bis wann muss die Steuererklärung im Kanton Zürich eingereicht werden?

Die ordentliche Abgabefrist im Kanton Zürich ist der 31. März. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen – zunächst bis 30. September, auf Antrag bis 30. November. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Fristverlängerung kostenlos.

Was kostet es, die Steuererklärung im Kanton Zürich ausfüllen zu lassen?

Lernende und Studierende zahlen ab CHF 35, Einzelpersonen ab CHF 99 und Ehepaare ab CHF 149. Das sind transparente Fixpreise. Wertschriften, Kapitalerträge und die Fristverlängerung sind im Paketpreis inbegriffen. Alle Preise finden Sie auf unserer Preisseite.

Welche Steuerabzüge kann ich im Kanton Zürich geltend machen?

Die wichtigsten Abzüge im Kanton Zürich sind: Berufskosten und Pendlerabzug (kantonal max. CHF 5’200, Auto nur mit Notwendigkeitsnachweis), Versicherungsprämien bis CHF 2’600 bzw. CHF 5’200 für Verheiratete, Säule-3a-Beiträge, Weiterbildungskosten bis CHF 12’000, Kinderbetreuungskosten bis CHF 25’000 pro Kind und Spenden bis 20 % des Nettoeinkommens. Unsere Steuerberater kennen alle kantonalen Besonderheiten und prüfen jeden Posten systematisch.

Was ist ZHprivateTax und wie funktioniert es?

ZHprivateTax ist die Web-Applikation des Kantons Zürich für die elektronische Steuererklärung. Sie können Ihre Steuererklärung direkt im Browser ausfüllen und elektronisch einreichen. Belege lassen sich per Drag-and-Drop oder Smartphone-Foto hochladen. Die Anwendung wird jährlich aktualisiert.

Ich bin quellensteuerpflichtig. Lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?

In vielen Fällen ja. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge geltend machen, die bei der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden – zum Beispiel Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen. Ab CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen erfolgt die NOV automatisch. Darunter können Sie diese freiwillig beantragen. Frist: 31. März des Folgejahres.

Wie hoch ist der Steuerfuss in meiner Gemeinde?

Der Steuerfuss variiert im Kanton Zürich stark – von 71 % in Zumikon bis 125 % in Winterthur. Der Kantonssteuerfuss beträgt einheitlich 95 %. Die vollständige Übersicht aller 160 Gemeinden finden Sie weiter oben auf dieser Seite oder direkt beim Kanton Zürich.

Muss ich meine Steuererklärung im Kanton Zürich elektronisch einreichen?

Nein, die elektronische Einreichung über ZHprivateTax ist freiwillig. Sie können Ihre Steuererklärung auch weiterhin in Papierform einreichen. Wir empfehlen die elektronische Variante, da sie schneller verarbeitet wird.

Kann steuermacher.ch auch meine Immobilien-Steuererklärung im Kanton Zürich erstellen?

Ja. Wir berechnen den Eigenmietwert korrekt, optimieren Liegenschaftskosten und prüfen den Unternutzungsabzug sowie die Härtefallregelung für Personen im AHV-Alter. Die Zusatzleistung kostet CHF 65 pro Liegenschaft.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung nach meiner Anfrage?

Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr persönlicher Steuerberater bei Ihnen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Erst nach Ihrer Freigabe starten wir mit der Bearbeitung.

Kann ich auch mehrere Steuerjahre nachholen lassen?

Ja. Geben Sie bei der Anfrage an, welche Steuerjahre fehlen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für die Nachbearbeitung.

Was passiert, wenn ich die Frist im Kanton Zürich verpasse?

Nach der Frist erhalten Sie eine Mahnung. Bei Nichteinreichung kann das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vornehmen, die in der Regel ungünstiger ausfällt. Zusätzlich drohen Ordnungsbussen. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir eine Fristverlängerung einreichen können.

Ist die Anfrage wirklich kostenlos und unverbindlich?

Ja, absolut. Die Anfrage und die Ersteinschätzung kosten nichts. Kosten entstehen erst nach Fertigstellung Ihrer Steuererklärung, und die Zahlung erfolgt bequem innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Sie entscheiden jederzeit selbst, ob Sie den Service nutzen möchten.

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