Berufskosten & Pendlerabzug
Fahrkosten, Verpflegung, Berufskleidung und Weiterbildung. Im Kanton Luzern sind Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort bis maximal CHF 6'500 pro Jahr abziehbar (kantonal). ÖV-Kosten werden grundsätzlich anerkannt. Autokosten (CHF 0.70/km) sind nur abzugsfähig, wenn kein zumutbarer ÖV verfügbar ist. Tipp: Wir prüfen, ob der Nachweis in Ihrem Fall möglich ist und holen den maximalen Abzug heraus.