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Steuererklärung Kanton Luzern ausfüllen lassen

Von der Stadt Luzern bis zur Rigi-Region – wir kennen die Luzerner Steuerbesonderheiten und nutzen die grosszügige Frist bis 31. August optimal für Sie. Fixpreis ab CHF 35, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Persönliche Beratung, bei Ihnen vor Ort oder per Call
VBV-zertifizierte Steuerberater, FINMA-registriert
Fixpreis ab CHF 35 - keine versteckten Kosten
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Steuererklärung Luzern – so einfach funktioniert’s

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Füllen Sie das kurze Formular aus oder rufen Sie uns an. Das dauert nur 60 Sekunden und ist komplett unverbindlich.

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Persönlicher Steuerberater

Wir weisen Ihnen einen VBV-zertifizierten Steuerberater zu, der sich im Luzerner Steuerrecht bestens auskennt.

3

Beratung und Bearbeitung

Ihr Steuerberater optimiert Ihre Steuererklärung und nutzt alle kantonalen Abzüge im Kanton Luzern aus.

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Fristgerechte Einreichung

Wir reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Steueramt Luzern ein. Sie lehnen sich zurück.

Über 23’000 Kunden in der ganzen Schweiz haben diesen Ablauf bereits durchlaufen.

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Unsere Preise für den Kanton Luzern

Transparente Fixpreise, keine versteckten Kosten. Fristverlängerung und Wertschriften sind im Paketpreis inbegriffen.

Lernende & Studierende

ab CHF 35

Einfache Steuererklärung für Auszubildende und Studierende

  • Persönlicher Steuerberater
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung inklusive

Ehepaare & Familien

ab CHF 149

Gemeinsame Veranlagung, Kinderabzüge, Drittbetreuung

  • Persönlicher Steuerberater
  • Gemeinsame Veranlagung optimiert
  • Kinderabzüge & Drittbetreuung
  • Fristverlängerung inklusive

Zusatzleistungen: Express-Bearbeitung CHF 100 · Immobilien CHF 65/Liegenschaft · Erbschaft CHF 65

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Steuererklärung im Kanton Luzern – das sollten Sie wissen

79 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Der Kanton Luzern bietet eine Besonderheit, die viele Steuerpflichtige überrascht: Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet erst am 31. August – deutlich später als in fast allen anderen Kantonen. Mit rund 440’000 Einwohnern und 79 Gemeinden ist Luzern ein mittelgrosser Kanton mit enormen Steuerfuss-Unterschieden. In Meggen (0.90) zahlen Sie weniger als halb so viel wie in Emmen (2.15). Die Steuersätze im Kanton Luzern wurden in den letzten Jahren gezielt gesenkt, um den Standort attraktiver zu machen. Wer alle Abzüge korrekt nutzt, profitiert zusätzlich.

steuern.lu – die elektronische Steuererklärung im Kanton Luzern

Seit der Steuerperiode 2025 steht im Kanton Luzern die Web-Applikation steuern.lu zur Verfügung. Damit können natürliche Personen ihre Steuererklärung elektronisch im Browser einreichen, ohne Software zu installieren. Der Login erfolgt über die persönlichen Zugangsdaten der Steuerverwaltung. steuern.lu ist eine Option für alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie aber sichergehen wollen, dass alle Abzüge korrekt und vollständig geltend gemacht werden, übernehmen unsere Steuerberater das komplett für Sie. Wir arbeiten mit allen gängigen kantonalen Systemen und kennen die Besonderheiten der Luzerner Steuerformulare.

Typische Fehler, die Luzerner Steuerpflichtige Geld kosten

In unserer Praxis sehen wir bei Luzerner Steuererklärungen immer wieder dieselben Fehler: Viele Steuerpflichtige kennen die grosszügige Frist (31. August) nicht und reichen voreilig eine unvollständige Erklärung ein – oder vergessen die Einreichung ganz, weil sie den Sommer über nicht daran denken. Das Steuerfuss-System mit Dezimalzahlen (z.B. 1.75 für die Stadt Luzern) statt Prozentwerten verwirrt Neuzuzüger. Pendler, die zwischen Luzern und Zürich oder Zug arbeiten, vergessen den maximalen Pendlerabzug von CHF 6’500 auszuschöpfen. Und Liegenschaftsbesitzer am Vierwaldstättersee wissen häufig nicht, dass Luzern keinen Unternutzungsabzug kennt, dafür aber eine Härtefallregelung, die für Rentner relevant sein kann.

Gut zu wissen

Im Kanton Luzern wird die Steuer auf Basis eines progressiven Kantonstarifs berechnet. Zusammen mit dem Gemeindesteuerfuss ergibt sich die Gesamtsteuerbelastung. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind beträchtlich: Während Meggen mit 0.90 den tiefsten Steuerfuss aufweist, zahlen Steuerpflichtige in Emmen 2.15. Wer einen Wohnortwechsel plant, sollte den Steuerfuss unbedingt vergleichen.
Der Kanton Luzern gehört dank gezielter Steuersenkungen zu den attraktiveren Standorten in der Zentralschweiz. Besonders die Seegemeinden fallen auf: Meggen (0.90), Vitznau (0.85) und Weggis (1.05) bieten tiefe Steuerfüsse bei hoher Lebensqualität. Die Stadt Luzern liegt mit 1.75 im Mittelfeld, während Emmen (2.15) deutlich teurer ist. Für Familien und Neuzuzüger lohnt sich ein genauer Vergleich der Gemeinden rund um den Vierwaldstättersee.

Steuerabzüge im Kanton Luzern –
alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, kann seine Steuerbelastung im Kanton Luzern deutlich senken. Unsere Steuerberater prüfen systematisch jeden einzelnen Abzugsposten für Ihre Situation. Hier die wichtigsten Kategorien im Überblick:

Berufskosten & Pendlerabzug

Fahrkosten, Verpflegung, Berufskleidung und Weiterbildung. Im Kanton Luzern sind Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort bis maximal CHF 6'500 pro Jahr abziehbar (kantonal). ÖV-Kosten werden grundsätzlich anerkannt. Autokosten (CHF 0.70/km) sind nur abzugsfähig, wenn kein zumutbarer ÖV verfügbar ist. Tipp: Wir prüfen, ob der Nachweis in Ihrem Fall möglich ist und holen den maximalen Abzug heraus.

Versicherungsprämien & Krankheitskosten

Krankenkassenprämien, Unfallversicherung und weitere Personenversicherungen sind im Kanton Luzern bis maximal CHF 2'600 (Einzelpersonen) bzw. CHF 5'200 (Verheiratete) abziehbar. Krankheits- und Unfallkosten, die den Selbstbehalt übersteigen, können zusätzlich geltend gemacht werden.

Säule 3a & Vorsorge

Einzahlungen in die Säule 3a sind in der ganzen Schweiz abzugsfähig. 2025 gelten folgende Maximalbeträge: CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse. Einkäufe in die Pensionskasse (Säule 2) sind ebenfalls vollständig abzugsfähig und senken Ihre Steuerlast im Kanton Luzern direkt.

Kinderabzüge & Drittbetreuung

Im Kanton Luzern können Drittbetreuungskosten bis maximal CHF 25'000 pro Kind und Jahr geltend gemacht werden, sofern diese notwendig sind (z.B. bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile). Zusätzlich gelten der allgemeine Kinderabzug und der Ausbildungsabzug für Kinder in Ausbildung.

Weiterbildungskosten

Kosten für berufsbezogene Weiterbildungen und Umschulungen sind im Kanton Luzern bis CHF 12'000 pro Jahr abziehbar. Dazu gehören Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen im Kanton Luzern sind bis zu 20 % des Nettoeinkommens abziehbar. Dazu zählen Spenden an gemeinnützige Organisationen, Vereine und politische Parteien.

Die vollständige Liste aller Abzüge im Kanton Luzern umfasst weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten und Kosten für die Verwaltung von Wertschriften. Unsere Steuerberater kennen sämtliche Abzugsmöglichkeiten und prüfen Ihre Steuererklärung Posten für Posten. So stellen wir sicher, dass Sie keine Steuerersparnis verpassen. Die kantonale Wegleitung 2025 des Steueramts Luzern enthält alle Details und kann beim Kantonalen Steueramt eingesehen werden.

Fristen und Einreichung im Kanton Luzern

Wichtige Fristen Steuerjahr 2025

Ordentliche Abgabefrist

31. August 2026

Fristverlängerung

Möglich maximal bis 31. Dezember - online über das Portal steuern.lu

Elektronische Steuererklärung

steuern.lu (Web-Applikation, direkt im Browser nutzbar)

Bussen bei Verspätung

Nach Mahnung drohen Ordnungsbussen und eine Ermessenseinschätzung

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung im Kanton Luzern endet am 31. August. Wer mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Im Kanton Luzern geht das unkompliziert: Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Steuererklärung, nutzen Sie das kantonale ePortal oder den eGov-Bot. Unser Service: Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns kostenlos um die Fristverlängerung. Das ist im Paketpreis inbegriffen.

Fristverlängerung ist bei steuermacher.ch kostenlos im Paketpreis inbegriffen.

Quellensteuer im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern sind ausländische Arbeitnehmer mit Aufenthaltsbewilligung B oder L quellensteuerpflichtig. Besonders in der Tourismus- und Gastronomiebranche rund um den Vierwaldstättersee ist der Anteil an quellensteuerpflichtigen Personen hoch. Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), bei der zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden können. Ab CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen erfolgt die NOV automatisch.

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Quellenbesteuert werden ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C im Kanton Luzern. Dies betrifft Personen mit Aufenthaltsbewilligung B (Aufenthalter), Bewilligung L (Kurzaufenthalter) und Grenzgänger mit täglicher Rückkehr ins Ausland.

NOV - nachträgliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die NOV im Kanton Luzern automatisch. Bei geringerem Einkommen können Sie die NOV freiwillig beantragen. Frist: bis 31. März des Folgejahres. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge wie Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen geltend machen.

Quellensteuer-Korrektur durch steuermacher.ch

Wir prüfen, ob sich eine NOV für Sie lohnt, stellen den Antrag fristgerecht und erstellen Ihre vollständige Steuererklärung inklusive aller Abzüge. Viele quellensteuerpflichtige Personen erhalten durch die NOV eine Rückerstattung.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Luzern

Immobilienbesitzer im Kanton Luzern müssen den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser wird in der Regel auf 70 % des Marktmietwerts festgelegt. Im Gegenzug können Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Verwaltungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden. Im Kanton Luzern gibt es keinen kantonalen Unternutzungsabzug. Dafür gilt seit 2016 eine Härtefallregelung für AHV-Rentner: Wenn der Eigenmietwert eine unverhältnismässige Belastung darstellt, kann eine Herabsetzung beantragt werden. Ausserdem wurde 2024 die sogenannte Vorzugsmiete-Regelung abgeschafft, was bei der Vermietung an nahestehende Personen zu Änderungen führt.

Unser Service für Immobilienbesitzer

  • Korrekte Berechnung des Eigenmietwerts
  • Optimierung aller Liegenschaftsabzüge
  • Unterscheidung werterhaltend vs. wertvermehrend
  • Pauschalabzug und Liegenschaftsunterhalt optimiert

Zusatzleistung: CHF 65 pro Liegenschaft

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Luzern

Der Steuerfuss variiert im Kanton Luzern je nach Gemeinde erheblich. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gemeinden. Die Steuer wird auf Basis des kantonalen Steuertarifs berechnet und mit dem Gemeindesteuerfuss multipliziert. Der Gesamtsteuerfuss ergibt sich aus Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuerfuss.

Gemeinde Steuerfuss
Luzern1.75
Emmen2.15
Kriens1.85
Horw1.65
Ebikon1.70
Sursee1.80
Meggen0.90
Vitznau0.85
Weggis1.05
Adligenswil1.50

Stand: Steuerjahr 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuellste Steuerfüsse unter steuern.lu.ch (Angaben ohne Gewähr).

Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung um mehrere Tausend Franken variieren. Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft. Unsere Steuerberater kennen die Steuersituation in jeder Luzerner Gemeinde.

Vollständige Steuerfuss-Übersicht aller 79 Gemeinden auf steuern.lu.ch

Das sagen unsere Kunden

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung im Kanton Luzern

Bis wann muss die Steuererklärung im Kanton Luzern eingereicht werden?

Die ordentliche Abgabefrist im Kanton Luzern ist der 31. August. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen – maximal bis 31. Dezember. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Fristverlängerung kostenlos.

Was kostet es, die Steuererklärung im Kanton Luzern ausfüllen zu lassen?

Lernende und Studierende zahlen ab CHF 35, Einzelpersonen ab CHF 99 und Ehepaare ab CHF 149. Das sind transparente Fixpreise. Wertschriften, Kapitalerträge und die Fristverlängerung sind im Paketpreis inbegriffen. Alle Preise finden Sie auf unserer Preisseite.

Welche Steuerabzüge kann ich im Kanton Luzern geltend machen?

Die wichtigsten Abzüge im Kanton Luzern sind: Berufskosten und Pendlerabzug (kantonal max. CHF 6’500, Auto nur mit Notwendigkeitsnachweis), Versicherungsprämien bis CHF 2’600 bzw. CHF 5’200 für Verheiratete, Säule-3a-Beiträge, Weiterbildungskosten bis CHF 12’000, Kinderbetreuungskosten bis CHF 25’000 pro Kind und Spenden bis 20 % des Nettoeinkommens. Unsere Steuerberater kennen alle kantonalen Besonderheiten und prüfen jeden Posten systematisch.

Was ist steuern.lu und wie funktioniert es?

steuern.lu ist die Web-Applikation des Kantons Luzern für die elektronische Steuererklärung. Sie können Ihre Steuererklärung direkt im Browser ausfüllen und elektronisch einreichen. Der Zugang erfolgt über die persönlichen Zugangsdaten der Steuerverwaltung.

Ich bin quellensteuerpflichtig. Lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?

In vielen Fällen ja. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge geltend machen, die bei der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden – zum Beispiel Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen. Ab CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen erfolgt die NOV automatisch. Darunter können Sie diese freiwillig beantragen. Frist: 31. März des Folgejahres.

Wie hoch ist der Steuerfuss in meiner Gemeinde?

Der Steuerfuss variiert im Kanton Luzern stark – von 0.85 Einheiten in Vitznau bis 2.15 Einheiten in Emmen. Der Kantonssteuerfuss beträgt 1.55 Einheiten. Die vollständige Übersicht aller 79 Gemeinden finden Sie weiter oben auf dieser Seite oder direkt beim Kanton Luzern (Angaben ohne Gewähr).

Muss ich meine Steuererklärung im Kanton Luzern elektronisch einreichen?

Nein, die elektronische Einreichung über steuern.lu ist freiwillig. Sie können Ihre Steuererklärung auch weiterhin in Papierform einreichen. Wir empfehlen die elektronische Variante, da sie schneller verarbeitet wird.

Kann steuermacher.ch auch meine Immobilien-Steuererklärung im Kanton Luzern erstellen?

Ja. Wir berechnen den Eigenmietwert korrekt, optimieren den Pauschalabzug und die effektiven Liegenschaftskosten. Im Kanton Luzern gibt es zwar keinen kantonalen Unternutzungsabzug, dafür eine Härtefallregelung. Die Zusatzleistung kostet CHF 65 pro Liegenschaft.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung nach meiner Anfrage?

Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr persönlicher Steuerberater bei Ihnen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Erst nach Ihrer Freigabe starten wir mit der Bearbeitung.

Kann ich auch mehrere Steuerjahre nachholen lassen?

Ja. Geben Sie bei der Anfrage an, welche Steuerjahre fehlen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für die Nachbearbeitung.

Was passiert, wenn ich die Frist im Kanton Luzern verpasse?

Nach der Frist erhalten Sie eine Mahnung. Bei Nichteinreichung kann das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vornehmen, die in der Regel ungünstiger ausfällt. Zusätzlich drohen Ordnungsbussen. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir eine Fristverlängerung einreichen können.

Ist die Anfrage wirklich kostenlos und unverbindlich?

Ja, absolut. Die Anfrage und die Ersteinschätzung kosten nichts. Kosten entstehen erst nach Fertigstellung Ihrer Steuererklärung, und die Zahlung erfolgt bequem innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Sie entscheiden jederzeit selbst, ob Sie den Service nutzen möchten.

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