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Steuererklärung Kanton Zug ausfüllen lassen

Ob Crypto Valley in Zug, internationale Firma in Baar oder Familie in Cham – wir kennen die Zuger Steuerbesonderheiten und optimieren Ihre tiefe Steuerbelastung noch weiter. Fixpreis ab CHF 35, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Persönliche Beratung, bei Ihnen vor Ort oder per Call
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Steuererklärung Zug – so einfach funktioniert’s

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Füllen Sie das kurze Formular aus oder rufen Sie uns an. Das dauert nur 60 Sekunden und ist komplett unverbindlich.

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Persönlicher Steuerberater

Wir weisen Ihnen einen VBV-zertifizierten Steuerberater zu, der sich im Zuger Steuerrecht bestens auskennt.

3

Beratung und Bearbeitung

Ihr Steuerberater optimiert Ihre Steuererklärung und nutzt alle kantonalen Abzüge im Kanton Zug aus.

4

Fristgerechte Einreichung

Wir reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Steueramt Zug ein. Sie lehnen sich zurück.

Über 23’000 Kunden in der ganzen Schweiz haben diesen Ablauf bereits durchlaufen.

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Unsere Preise für den Kanton Zug

Transparente Fixpreise, keine versteckten Kosten. Fristverlängerung und Wertschriften sind im Paketpreis inbegriffen.

Lernende & Studierende

ab CHF 35

Einfache Steuererklärung für Auszubildende und Studierende

  • Persönlicher Steuerberater
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung inklusive

Ehepaare & Familien

ab CHF 149

Gemeinsame Veranlagung, Kinderabzüge, Drittbetreuung

  • Persönlicher Steuerberater
  • Gemeinsame Veranlagung optimiert
  • Kinderabzüge & Drittbetreuung
  • Fristverlängerung inklusive

Zusatzleistungen: Express-Bearbeitung CHF 100 · Immobilien CHF 65/Liegenschaft · Erbschaft CHF 65

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Steuererklärung im Kanton Zug – das sollten Sie wissen

11 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Der Kanton Zug ist der steuergünstigste Kanton der Schweiz und ein internationales Wirtschaftszentrum. Mit rund 131’000 Einwohnern und nur 11 Gemeinden bietet Zug tiefe Steuersätze, die Privatpersonen und Unternehmen aus aller Welt anziehen – darunter zahlreiche Blockchain- und Fintech-Firmen im sogenannten Crypto Valley. Der Kantonssteuerfuss beträgt 82 %, die Gemeindesteuerfüsse reichen von Risch (48 %) bis Neuheim (80 %). Gerade weil Zug steuerlich so attraktiv ist, ziehen viele vermögende Personen zu – und profitieren zusätzlich, wenn alle Abzüge korrekt geltend gemacht werden.

eTax.zug – die elektronische Steuererklärung

Seit der Steuerperiode 2025 steht im Kanton Zug die Desktop-Anwendung eTax.zug zur Verfügung. Damit können natürliche Personen ihre Steuererklärung elektronisch im Browser einreichen, ohne Software zu installieren. Der Download erfolgt über die Website der Steuerverwaltung Zug. eTax.zug ist eine Option für alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie aber sichergehen wollen, dass alle Abzüge korrekt und vollständig geltend gemacht werden, übernehmen unsere Steuerberater das komplett für Sie. Wir arbeiten mit allen gängigen kantonalen Systemen und kennen die Besonderheiten der Zuger Steuerformulare.

Typische Fehler, die Zuger Steuerpflichtige Geld kosten

In unserer Praxis sehen wir bei Zuger Steuererklärungen immer wieder dieselben Fehler: Erträge aus Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten werden nicht oder falsch deklariert – Zug als Crypto Valley hat hier besonders viele Betroffene. Die Vermögenssteuer wird unterschätzt, obwohl sie bei hohen Vermögen auch im steuergünstigen Zug ins Gewicht fällt. Neuzuzüger aus dem Ausland vergessen den Pauschalbesteuerungsantrag fristgerecht einzureichen oder die Quellensteuer-NOV zu beantragen. Und Ehepaare mit Doppeleinkommen optimieren den Zweiverdienerabzug nicht, weil die Aufteilung falsch deklariert wird.

Gut zu wissen

Im Kanton Zug liegt der Kantonssteuerfuss bei 82 %. Zusammen mit dem Gemeindesteuerfuss ergibt sich die Gesamtsteuerbelastung. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind beträchtlich: Während Risch mit 48 % den tiefsten Steuerfuss aufweist, zahlen Steuerpflichtige in Neuheim 80 %. Wer einen Wohnortwechsel plant, sollte den Steuerfuss unbedingt vergleichen.
Im Kanton Zug sind die Steuerfüsse schweizweit am tiefsten. Risch (48 %) und Baar (50 %) gehören zu den absolut günstigsten Gemeinden des Landes. Aber auch die Stadt Zug (56 %) ist im nationalen Vergleich extrem attraktiv. Selbst die teuerste Gemeinde Neuheim (80 %) liegt weit unter dem Durchschnitt der meisten anderen Kantone. Für Steuerpflichtige mit hohem Einkommen oder Vermögen kann ein Wohnortwechsel innerhalb von Zug dennoch lohnend sein – die Differenz zwischen Risch und Neuheim beträgt immerhin 32 Prozentpunkte.

Steuerabzüge im Kanton Zug –
alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, kann seine Steuerbelastung im Kanton Zug deutlich senken. Unsere Steuerberater prüfen systematisch jeden einzelnen Abzugsposten für Ihre Situation. Hier die wichtigsten Kategorien im Überblick:

Berufskosten & Pendlerabzug

Fahrkosten, Verpflegung, Berufskleidung und Weiterbildung. Im Kanton Zug sind die tatsächlichen Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort abziehbar (keine kantonale Begrenzung). ÖV-Kosten werden grundsätzlich anerkannt. Autokosten sind abzugsfähig mit Notwendigkeitsnachweis.

Versicherungsprämien & Krankheitskosten

Krankenkassenprämien, Unfallversicherung und weitere Personenversicherungen sind im Kanton Zug bis maximal CHF 3'500 (Einzelpersonen) bzw. CHF 7'000 (Verheiratete) abziehbar. Krankheits- und Unfallkosten, die den Selbstbehalt übersteigen, können zusätzlich geltend gemacht werden.

Säule 3a & Vorsorge

Einzahlungen in die Säule 3a sind in der ganzen Schweiz abzugsfähig. 2025 gelten folgende Maximalbeträge: CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse. Einkäufe in die Pensionskasse (Säule 2) sind ebenfalls vollständig abzugsfähig und senken Ihre Steuerlast im Kanton Zug direkt.

Kinderabzüge & Drittbetreuung

Im Kanton Zug können Drittbetreuungskosten bis maximal CHF 10'000 pro Kind und Jahr geltend gemacht werden, sofern diese notwendig sind (z.B. bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile). Zusätzlich gelten der allgemeine Kinderabzug und der Ausbildungsabzug für Kinder in Ausbildung.

Weiterbildungskosten

Kosten für berufsbezogene Weiterbildungen und Umschulungen sind im Kanton Zug bis CHF 12'000 pro Jahr abziehbar. Dazu gehören Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen im Kanton Zug sind bis zu 20 % des Nettoeinkommens abziehbar. Dazu zählen Spenden an gemeinnützige Organisationen, Vereine und politische Parteien.

Die vollständige Liste aller Abzüge im Kanton Zug umfasst weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten und Kosten für die Verwaltung von Wertschriften. Unsere Steuerberater kennen sämtliche Abzugsmöglichkeiten und prüfen Ihre Steuererklärung Posten für Posten. So stellen wir sicher, dass Sie keine Steuerersparnis verpassen. Die kantonale Wegleitung 2025 des Steueramts Zug enthält alle Details und kann beim Kantonalen Steueramt eingesehen werden.

Fristen und Einreichung im Kanton Zug

Wichtige Fristen Steuerjahr 2025

Ordentliche Abgabefrist

30. April 2026

Fristverlängerung

Möglich maximal bis 31. Dezember - online über das Steuerportal oder schriftlich

Elektronische Steuererklärung

eTax.zug (als Desktop-Anwendung für Windows und macOS verfügbar)

Bussen bei Verspätung

Nach Mahnung drohen Ordnungsbussen und eine Ermessenseinschätzung

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung im Kanton Zug endet am 30. April. Wer mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Im Kanton Zug geht das unkompliziert: Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Steuererklärung, nutzen Sie das Online-Steuerportal oder stellen Sie den Antrag schriftlich. Unser Service: Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns kostenlos um die Fristverlängerung. Das ist im Paketpreis inbegriffen.

Fristverlängerung ist bei steuermacher.ch kostenlos im Paketpreis inbegriffen.

Quellensteuer im Kanton Zug

Zug als internationales Wirtschaftszentrum hat einen besonders hohen Anteil an ausländischen Arbeitnehmern. Quellensteuerpflichtig sind Personen mit Aufenthaltsbewilligung B oder L, die direkt vom Lohn besteuert werden. Im Kanton Zug lohnt sich die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) besonders häufig, da die tiefen Steuersätze dazu führen, dass zusätzliche Abzüge (Säule 3a, Berufskosten, Kinderbetreuung) proportional stärker ins Gewicht fallen.

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Quellenbesteuert werden ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C im Kanton Zug. Dies betrifft Personen mit Aufenthaltsbewilligung B (Aufenthalter), Bewilligung L (Kurzaufenthalter) und Grenzgänger mit täglicher Rückkehr ins Ausland.

NOV - nachträgliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die NOV im Kanton Zug automatisch. Bei geringerem Einkommen können Sie die NOV freiwillig beantragen. Frist: bis 31. März des Folgejahres. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge wie Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen geltend machen.

Quellensteuer-Korrektur durch steuermacher.ch

Wir prüfen, ob sich eine NOV für Sie lohnt, stellen den Antrag fristgerecht und erstellen Ihre vollständige Steuererklärung inklusive aller Abzüge. Viele quellensteuerpflichtige Personen erhalten durch die NOV eine Rückerstattung.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Zug

Immobilienbesitzer im Kanton Zug müssen den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser wird in der Regel auf 70 % des Marktmietwerts festgelegt. Im Gegenzug können Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Verwaltungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden. Wer die Liegenschaft nicht vollständig selbst bewohnt, kann im Kanton Zug einen Unternutzungsabzug von 30 % geltend machen.
Seit 2016 gilt im Kanton Zug eine Härtefallregelung für AHV-Rentner: Wenn der Eigenmietwert eine unverhältnismässige Belastung darstellt, kann eine Herabsetzung beantragt werden. Ausserdem wurde 2024 die sogenannte Vorzugsmiete-Regelung abgeschafft, was bei der Vermietung an nahestehende Personen zu Änderungen führt.

Unser Service für Immobilienbesitzer

  • Korrekte Berechnung des Eigenmietwerts
  • Optimierung aller Liegenschaftsabzüge
  • Unterscheidung werterhaltend vs. wertvermehrend
  • Unternutzungsabzug und Liegenschaftsunterhalt geprüft

Zusatzleistung: CHF 65 pro Liegenschaft

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Zug

Der Steuerfuss variiert im Kanton Zug je nach Gemeinde erheblich. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gemeinden. Der Kantonssteuerfuss beträgt einheitlich 82 %. Der Gesamtsteuerfuss ergibt sich aus Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuerfuss.

Gemeinde Steuerfuss
Zug56 %
Baar50 %
Cham62 %
Hünenberg55 %
Steinhausen57 %
Risch48 %
Menzingen68 %
Unterägeri60 %
Oberägeri55 %
Walchwil58 %
Neuheim80 %

Stand: Steuerjahr 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuellste Steuerfüsse unter [zg.ch](http://zg.ch).

Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung um mehrere Tausend Franken variieren. Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft. Unsere Steuerberater kennen die Steuersituation in jeder Zuger Gemeinde.

Vollständige Steuerfuss-Übersicht aller 11 Gemeinden auf [zg.ch](http://zg.ch)

Das sagen unsere Kunden

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung im Kanton Zug

Bis wann muss die Steuererklärung im Kanton Zug eingereicht werden?

Die ordentliche Abgabefrist im Kanton Zug ist der 30. April. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen – maximal bis 31. Dezember. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Fristverlängerung kostenlos.

Was kostet es, die Steuererklärung im Kanton Zug ausfüllen zu lassen?

Lernende und Studierende zahlen ab CHF 35, Einzelpersonen ab CHF 99 und Ehepaare ab CHF 149. Das sind transparente Fixpreise. Wertschriften, Kapitalerträge und die Fristverlängerung sind im Paketpreis inbegriffen. Alle Preise finden Sie auf unserer Preisseite.

Welche Steuerabzüge kann ich im Kanton Zug geltend machen?

Die wichtigsten Abzüge im Kanton Zug sind: Berufskosten und Pendlerabzug (tatsächliche Kosten, Auto mit Notwendigkeitsnachweis), Versicherungsprämien bis CHF 3’500 bzw. CHF 7’000 für Verheiratete, Säule-3a-Beiträge, Weiterbildungskosten bis CHF 12’000, Kinderbetreuungskosten bis CHF 10’000 pro Kind und Spenden bis 20 % des Nettoeinkommens. Unsere Steuerberater kennen alle kantonalen Besonderheiten und prüfen jeden Posten systematisch.

Was ist eTax.zug und wie funktioniert es?

eTax.zug ist die Steuererklärungssoftware des Kantons Zug. Das Programm ist als Desktop-Anwendung für Windows und macOS verfügbar. Die Software wird von der Steuerverwaltung Zug kostenlos bereitgestellt und jährlich aktualisiert.

Ich bin quellensteuerpflichtig. Lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?

In vielen Fällen ja. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge geltend machen, die bei der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden – zum Beispiel Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen. Ab CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen erfolgt die NOV automatisch. Darunter können Sie diese freiwillig beantragen. Frist: 31. März des Folgejahres.

Wie hoch ist der Steuerfuss in meiner Gemeinde?

Der Steuerfuss variiert im Kanton Zug – von 48 % in Risch bis 80 % in Neuheim. Der Kantonssteuerfuss beträgt einheitlich 82 %. Die vollständige Übersicht aller 11 Gemeinden finden Sie weiter oben auf dieser Seite oder direkt beim Kanton Zug.

Muss ich meine Steuererklärung im Kanton Zug elektronisch einreichen?

Nein, die elektronische Einreichung über eTax.zug ist freiwillig. Sie können Ihre Steuererklärung auch weiterhin in Papierform einreichen. Wir empfehlen die elektronische Variante, da sie schneller verarbeitet wird.

Kann steuermacher.ch auch meine Immobilien-Steuererklärung im Kanton Zug erstellen?

Ja. Wir berechnen den Eigenmietwert korrekt, optimieren den Pauschalabzug und die effektiven Liegenschaftskosten und prüfen den Unternutzungsabzug. Die Zusatzleistung kostet CHF 65 pro Liegenschaft.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung nach meiner Anfrage?

Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr persönlicher Steuerberater bei Ihnen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Erst nach Ihrer Freigabe starten wir mit der Bearbeitung.

Kann ich auch mehrere Steuerjahre nachholen lassen?

Ja. Geben Sie bei der Anfrage an, welche Steuerjahre fehlen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für die Nachbearbeitung.

Was passiert, wenn ich die Frist im Kanton Zug verpasse?

Nach der Frist erhalten Sie eine Mahnung. Bei Nichteinreichung kann das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vornehmen, die in der Regel ungünstiger ausfällt. Zusätzlich drohen Ordnungsbussen. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir eine Fristverlängerung einreichen können.

Ist die Anfrage wirklich kostenlos und unverbindlich?

Ja, absolut. Die Anfrage und die Ersteinschätzung kosten nichts. Kosten entstehen erst nach Fertigstellung Ihrer Steuererklärung, und die Zahlung erfolgt bequem innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Sie entscheiden jederzeit selbst, ob Sie den Service nutzen möchten.

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