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Steuererklärung Kanton Thurgau ausfüllen lassen

Vom Bodensee bis zum Thurtal – wir kennen die Thurgauer Steuerbesonderheiten und nutzen die verlängerte Frist bis 30. April optimal für Sie. Fixpreis ab CHF 35, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Persönliche Beratung, bei Ihnen vor Ort oder per Call
VBV-zertifizierte Steuerberater, FINMA-registriert
Fixpreis ab CHF 35 - keine versteckten Kosten
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Steuererklärung Thurgau – so einfach funktioniert’s

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Füllen Sie das kurze Formular aus oder rufen Sie uns an. Das dauert nur 60 Sekunden und ist komplett unverbindlich.

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Persönlicher Steuerberater

Wir weisen Ihnen einen VBV-zertifizierten Steuerberater zu, der sich im Thurgauer Steuerrecht bestens auskennt.

3

Beratung und Bearbeitung

Ihr Steuerberater optimiert Ihre Steuererklärung und nutzt alle kantonalen Abzüge im Kanton Thurgau aus.

4

Fristgerechte Einreichung

Wir reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Steueramt Thurgau ein. Sie lehnen sich zurück.

Über 23’000 Kunden in der ganzen Schweiz haben diesen Ablauf bereits durchlaufen.

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Unsere Preise für den Kanton Thurgau

Transparente Fixpreise, keine versteckten Kosten. Fristverlängerung und Wertschriften sind im Paketpreis inbegriffen.

Lernende & Studierende

ab CHF 35

Einfache Steuererklärung für Auszubildende und Studierende

  • Persönlicher Steuerberater
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung inklusive

Ehepaare & Familien

ab CHF 149

Gemeinsame Veranlagung, Kinderabzüge, Drittbetreuung

  • Persönlicher Steuerberater
  • Gemeinsame Veranlagung optimiert
  • Kinderabzüge & Drittbetreuung
  • Fristverlängerung inklusive

Zusatzleistungen: Express-Bearbeitung CHF 100 · Immobilien CHF 65/Liegenschaft · Erbschaft CHF 65

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Steuererklärung im Kanton Thurgau – das sollten Sie wissen

80 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Der Kanton Thurgau liegt am Bodensee und zählt rund 290’000 Einwohner, verteilt auf 80 Gemeinden. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet am 30. April – einen Monat später als in den meisten Deutschschweizer Kantonen. Der Kantonssteuerfuss beträgt 109 %, die Gemeindesteuerfüsse reichen von Bottighofen (30 %) bis Hohentannen (72 %). Der Thurgau ist bekannt als Agrarkanton, hat sich aber zunehmend zum attraktiven Wohnkanton für Pendler nach Zürich, Winterthur und St. Gallen entwickelt. Wer seine Steuererklärung professionell erstellen lässt, profitiert von der korrekten Ausschöpfung aller Thurgauer Abzüge.

eFisc – die neue elektronische Steuererklärung

Im Kanton Thurgau steht mit eFisc eine kostenlose Desktop-Software zur Verfügung. Damit können natürliche Personen ihre Steuererklärung am Computer ausfüllen und anschliessend einreichen, ohne Software zu installieren. eFisc ist eine Option für alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie aber sichergehen wollen, dass alle Abzüge korrekt und vollständig geltend gemacht werden, übernehmen unsere Steuerberater das komplett für Sie. Wir arbeiten mit allen gängigen kantonalen Systemen und kennen die Besonderheiten der Thurgauer Steuerformulare.

Typische Fehler, die Thurgauer Steuerpflichtige Geld kosten

In unserer Praxis sehen wir bei Thurgauer Steuererklärungen immer wieder dieselben Fehler: Pendler, die täglich nach Zürich, Winterthur oder St. Gallen fahren, vergessen den kantonal auf CHF 6’000 begrenzten Pendlerabzug auszuschöpfen oder scheitern am Nachweis der ÖV-Zumutbarkeit. Landwirte und Nebenerwerbslandwirte – im Thurgau überdurchschnittlich vertreten – deklarieren Naturaleinkommen und Abschreibungen auf Betriebsgebäude falsch. Familien übersehen den Kinderbetreuungsabzug von bis zu CHF 10’100 pro Kind und Jahr. Und Liegenschaftsbesitzer am Bodensee wissen nicht, dass der Kanton Thurgau keinen Unternutzungsabzug und keine Härtefallregelung kennt – hier ist eine saubere Optimierung der effektiven Liegenschaftskosten umso wichtiger.

Gut zu wissen

Der Kanton Thurgau bietet eine bemerkenswerte Steuerfuss-Spanne. Bodenseegemeinden wie Bottighofen (30 %) und Gottlieben gehören zu den steuergünstigsten der Schweiz. Im Hinterland liegen die Steuerfüsse höher, etwa in Hohentannen (72 %). Für Pendler nach Zürich oder Winterthur sind die Gemeinden im westlichen Thurgau besonders attraktiv, da sie tiefe Steuern mit kurzen Arbeitswegen verbinden. Der Thurgau positioniert sich zunehmend als Alternative zu den teureren Kantonen Zürich und St. Gallen.

Steuerabzüge im Kanton Thurgau –
alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, kann seine Steuerbelastung im Kanton Thurgau deutlich senken. Unsere Steuerberater prüfen systematisch jeden einzelnen Abzugsposten für Ihre Situation. Hier die wichtigsten Kategorien im Überblick:

Berufskosten & Pendlerabzug

Fahrkosten, Verpflegung, Berufskleidung und Weiterbildung. Im Kanton Thurgau sind Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort bis maximal CHF 6'000 pro Jahr abziehbar (kantonal). ÖV-Kosten werden grundsätzlich anerkannt. Autokosten sind nur in Ausnahmefällen abzugsfähig, z.B. wenn eine erhebliche Zeitersparnis gegenüber dem ÖV nachgewiesen wird. Tipp: Wir prüfen, ob der Nachweis in Ihrem Fall möglich ist und holen den maximalen Abzug heraus.

Versicherungsprämien & Krankheitskosten

Krankenkassenprämien, Unfallversicherung und weitere Personenversicherungen sind im Kanton Thurgau bis maximal CHF 3'500 (Einzelpersonen) bzw. CHF 7'000 (Verheiratete) abziehbar. Krankheits- und Unfallkosten, die den Selbstbehalt übersteigen, können zusätzlich geltend gemacht werden.

Säule 3a & Vorsorge

Einzahlungen in die Säule 3a sind in der ganzen Schweiz abzugsfähig. 2025 gelten folgende Maximalbeträge: CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse. Einkäufe in die Pensionskasse (Säule 2) sind ebenfalls vollständig abzugsfähig und senken Ihre Steuerlast im Kanton Thurgau direkt.

Kinderabzüge & Drittbetreuung

Im Kanton Thurgau können Drittbetreuungskosten bis maximal CHF 10'100 pro Kind und Jahr geltend gemacht werden, sofern diese notwendig sind (z.B. bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile). Zusätzlich gelten der allgemeine Kinderabzug und der Ausbildungsabzug für Kinder in Ausbildung.

Weiterbildungskosten

Kosten für berufsbezogene Weiterbildungen und Umschulungen sind im Kanton Thurgau bis CHF 12'000 pro Jahr abziehbar. Dazu gehören Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen im Kanton Thurgau sind bis zu 20 % des Nettoeinkommens abziehbar. Dazu zählen Spenden an gemeinnützige Organisationen, Vereine und politische Parteien.

Die vollständige Liste aller Abzüge im Kanton Thurgau umfasst weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten und Kosten für die Verwaltung von Wertschriften. Unsere Steuerberater kennen sämtliche Abzugsmöglichkeiten und prüfen Ihre Steuererklärung Posten für Posten. So stellen wir sicher, dass Sie keine Steuerersparnis verpassen. Die kantonale Wegleitung 2025 der Steuerverwaltung Thurgau enthält alle Details und kann bei der Steuerverwaltung Thurgau eingesehen werden.

Fristen und Einreichung im Kanton Thurgau

Wichtige Fristen Steuerjahr 2025

Ordentliche Abgabefrist

30. April 2026

Fristverlängerung

Möglich bis 30. November - direkt bei der Gemeinde oder über das Online-Formular Ihrer Wohngemeinde

Elektronische Steuererklärung

eFisc (kostenlose Desktop-Software für Windows, macOS und Linux)

Bussen bei Verspätung

Nach Mahnung drohen Ordnungsbussen und eine Ermessenseinschätzung

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung im Kanton Thurgau endet am 30. April. Wer mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Im Kanton Thurgau geht das unkompliziert über die Website Ihrer Wohngemeinde oder direkt bei der Gemeindeverwaltung. Unser Service: Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns kostenlos um die Fristverlängerung. Das ist im Paketpreis inbegriffen.

Fristverlängerung ist bei steuermacher.ch kostenlos im Paketpreis inbegriffen.

Quellensteuer im Kanton Thurgau

Im Kanton Thurgau sind ausländische Arbeitnehmer mit Aufenthaltsbewilligung B oder L quellensteuerpflichtig. Im Bodenseeraum und in den Industriegebieten arbeiten zahlreiche internationale Fachkräfte. Zudem gibt es Grenzgänger aus Deutschland (Konstanz, Friedrichshafen). Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), bei der zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden können.

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Quellenbesteuert werden ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C im Kanton Thurgau. Dies betrifft Personen mit Aufenthaltsbewilligung B (Aufenthalter), Bewilligung L (Kurzaufenthalter) und Grenzgänger mit täglicher Rückkehr ins Ausland.

NOV - nachträgliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die NOV im Kanton Thurgau automatisch. Bei geringerem Einkommen können Sie die NOV freiwillig beantragen. Frist: bis 31. März des Folgejahres. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge wie Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen geltend machen.

Quellensteuer-Korrektur durch steuermacher.ch

Wir prüfen, ob sich eine NOV für Sie lohnt, stellen den Antrag fristgerecht und erstellen Ihre vollständige Steuererklärung inklusive aller Abzüge. Viele quellensteuerpflichtige Personen erhalten durch die NOV eine Rückerstattung.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Thurgau

Immobilienbesitzer im Kanton Thurgau müssen den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser wird in der Regel auf 70 % des Marktmietwerts festgelegt. Im Gegenzug können Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Verwaltungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden. Wer die Liegenschaft nicht vollständig selbst bewohnt, kann auf kantonaler Ebene im Thurgau keinen Unternutzungsabzug geltend machen (nur bei der direkten Bundessteuer möglich).
Im Kanton Thurgau gibt es keine Härtefallregelung für AHV-Rentner beim Eigenmietwert. Anders als in einigen anderen Kantonen muss der volle Eigenmietwert versteuert werden. Ausserdem wurde 2024 die sogenannte Vorzugsmiete-Regelung abgeschafft, was bei der Vermietung an nahestehende Personen zu Änderungen führt.

Unser Service für Immobilienbesitzer

  • Korrekte Berechnung des Eigenmietwerts
  • Optimierung aller Liegenschaftsabzüge
  • Unterscheidung werterhaltend vs. wertvermehrend
  • Pauschalabzug und Liegenschaftsunterhalt optimiert

Zusatzleistung: CHF 65 pro Liegenschaft

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Thurgau

Gemeinde Steuerfuss (Politische Gemeinde)
Warth-Weiningen30 %
Horn34 %
Bottighofen37 %
Münsterlingen37 %
Weinfelden55 %
Frauenfeld62 %
Amriswil63 %
Kreuzlingen64 %
Romanshorn70 %
Arbon72 %

Stand: Steuerjahr 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuellste Steuerfüsse unter steuerverwaltung.tg.ch.

Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung um mehrere Tausend Franken variieren. Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft. Unsere Steuerberater kennen die Steuersituation in jeder Thurgauer Gemeinde.

Vollständige Steuerfuss-Übersicht aller 80 Gemeinden auf steuerverwaltung.tg.ch

Das sagen unsere Kunden

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung im Kanton Thurgau

Bis wann muss die Steuererklärung im Kanton Thurgau eingereicht werden?

Die ordentliche Abgabefrist im Kanton Thurgau ist der 30. April. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Fristverlängerung bis zum 30. November beantragen – direkt bei Ihrer Wohngemeinde oder über das Online-Formular auf der Gemeinde-Website. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Fristverlängerung kostenlos.

Was kostet es, die Steuererklärung im Kanton Thurgau ausfüllen zu lassen?

Lernende und Studierende zahlen ab CHF 35, Einzelpersonen ab CHF 99 und Ehepaare ab CHF 149. Das sind transparente Fixpreise. Wertschriften, Kapitalerträge und die Fristverlängerung sind im Paketpreis inbegriffen. Alle Preise finden Sie auf unserer Preisseite.

Welche Steuerabzüge kann ich im Kanton Thurgau geltend machen?

Die wichtigsten Abzüge im Kanton Thurgau sind: Berufskosten und Pendlerabzug (kantonal max. CHF 6’000, Auto nur mit Notwendigkeitsnachweis), Versicherungsprämien bis CHF 3’500 bzw. CHF 7’000 für Verheiratete, Säule-3a-Beiträge, Weiterbildungskosten bis CHF 12’000, Kinderbetreuungskosten bis CHF 10’100 pro Kind und Spenden bis 20 % des Nettoeinkommens. Unsere Steuerberater kennen alle kantonalen Besonderheiten und prüfen jeden Posten systematisch.

Was ist eFisc und wie funktioniert es?

eFisc ist die kostenlose Steuererklärungssoftware des Kantons Thurgau. Das Programm steht für Windows, macOS und Linux zum Download bereit. Nach der Installation können Sie Ihre Steuererklärung am Computer ausfüllen und anschliessend elektronisch einreichen. Die Software wird jährlich von der Steuerverwaltung Thurgau aktualisiert.

Ich bin quellensteuerpflichtig. Lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?

In vielen Fällen ja. Durch die NOV können Sie zusätzliche Abzüge geltend machen, die bei der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden – zum Beispiel Säule 3a, Berufskosten oder Schuldzinsen. Ab CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen erfolgt die NOV automatisch. Darunter können Sie diese freiwillig beantragen. Frist: 31. März des Folgejahres.

Wie hoch ist der Steuerfuss in meiner Gemeinde?

Der Steuerfuss variiert im Kanton Thurgau stark – von 30 % in Warth-Weiningen bis 72 % in Arbon. Der Kantonssteuerfuss beträgt einheitlich 109 %. Die vollständige Übersicht aller 80 Gemeinden finden Sie weiter oben auf dieser Seite oder direkt bei der Steuerverwaltung Thurgau.

Muss ich meine Steuererklärung im Kanton Thurgau elektronisch einreichen?

Nein, die elektronische Einreichung über eFisc ist freiwillig. Sie können Ihre Steuererklärung auch weiterhin in Papierform einreichen. Wir empfehlen die elektronische Variante, da sie schneller verarbeitet wird.

Kann steuermacher.ch auch meine Immobilien-Steuererklärung im Kanton Thurgau erstellen?

Ja. Wir berechnen den Eigenmietwert korrekt, optimieren den Pauschalabzug und die effektiven Liegenschaftskosten. Im Kanton Thurgau gibt es keinen kantonalen Unternutzungsabzug und keine Härtefallregelung – deshalb ist eine saubere Optimierung der abzugsfähigen Kosten umso wichtiger. Die Zusatzleistung kostet CHF 65 pro Liegenschaft.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung nach meiner Anfrage?

Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr persönlicher Steuerberater bei Ihnen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Erst nach Ihrer Freigabe starten wir mit der Bearbeitung.

Kann ich auch mehrere Steuerjahre nachholen lassen?

Ja. Geben Sie bei der Anfrage an, welche Steuerjahre fehlen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für die Nachbearbeitung.

Was passiert, wenn ich die Frist im Kanton Thurgau verpasse?

Nach der Frist erhalten Sie eine Mahnung. Bei Nichteinreichung kann das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vornehmen, die in der Regel ungünstiger ausfällt. Zusätzlich drohen Ordnungsbussen. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir eine Fristverlängerung einreichen können.

Ist die Anfrage wirklich kostenlos und unverbindlich?

Ja, absolut. Die Anfrage und die Ersteinschätzung kosten nichts. Kosten entstehen erst nach Fertigstellung Ihrer Steuererklärung, und die Zahlung erfolgt bequem innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Sie entscheiden jederzeit selbst, ob Sie den Service nutzen möchten.

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