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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton St. GallenSteuererklärung im Kanton St. Gallen ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton St. Gallen und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig – persönlich begleitet und zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton St. Gallen ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 31. März 2026 einzureichen; eine Fristverlängerung ist online möglich und bei uns kostenlos inbegriffen. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton St. Gallen, das sollten Sie wissen

Das kantonale Steuergesetz gilt überall gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 31. August 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 2. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

75 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Der Kanton St. Gallen zählt 75 politische Gemeinden. Jede legt ihren Steuerfuss eigenständig fest, dazu kommen je nach Wohnort Schul- und Kirchensteuerfüsse. Zwischen den günstigsten und den teuersten Gemeinden liegen deshalb deutliche Unterschiede – bei identischem Einkommen.

Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres. Wir klären solche Punkte vor der Bearbeitung ab.

E-Tax SG – die elektronische Steuererklärung

Ab der Steuerperiode 2025 stellt der Kanton St. Gallen mit E-Tax SG eine Webanwendung zur Verfügung. Eine lokale Installation ist nicht mehr nötig, der Zugang erfolgt über das Login AGOV, und die Steuererklärung lässt sich vollständig digital einreichen.

E-Tax SG ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die St. Galler Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Beim Arbeitsweg mit dem Privatfahrzeug fehlt der Nachweis der Notwendigkeit, wodurch der Fahrkostenabzug ganz entfällt. Der Abzug für Versicherungsprämien wird nicht ausgeschöpft. Bei Liegenschaften werden wertvermehrende Investitionen als Unterhalt deklariert – oder umgekehrt.

Auch Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bleiben oft ungenutzt, weil die Voraussetzungen nicht bekannt sind. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Fachwissen statt Zufall

Steuerfachwissen für den Kanton St. Gallen

Modernes Bürogebäude – Symbolbild
Modernes Bürogebäude – Symbolbild

steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG und in der ganzen Schweiz für Sie tätig. Ihre Steuererklärung wird von Fachpersonen erstellt, die die kantonalen Eigenheiten kennen – für den Kanton St. Gallen heisst das: kantonale Abzüge, Fristen und die Praxis des kantonalen Steueramts.

Konkret prüfen wir die St. Galler Steuerfüsse Ihrer Wohngemeinde, die geltenden Abgabefristen samt Fristverlängerung sowie die Erfassung und Einreichung über E-Tax SG. Die Zusammenarbeit läuft ortsunabhängig: digital, telefonisch oder per Video.

Schweizweit tätig – für alle 26 Kantone.

Telefon+41 71 552 30 00

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton St. Gallen, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die massgebenden Höchstbeträge gelten pro Steuerjahr; wir prüfen sie anhand der offiziellen Wegleitung zu Ihrer Steuerperiode.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort, auswärtige Verpflegung und übrige Berufskosten. Bei Nutzung des Privatfahrzeugs ist die Notwendigkeit nachzuweisen – wir prüfen, ob dieser Nachweis in Ihrem Fall möglich ist.

  2. 02

    Versicherungsprämien & Krankheitskosten

    Prämien für Kranken- und Unfallversicherung sowie weitere Personenversicherungen im Rahmen der geltenden Höchstbeträge. Selbst getragene Krankheits- und Zahnarztkosten sind ab der massgebenden Grenze zusätzlich abziehbar.

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Kinder- und Ausbildungsabzug sowie nachgewiesene Kosten für die Drittbetreuung. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa an die Erwerbstätigkeit beider Elternteile.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025, Kanton SG und Bund). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton St. Gallen

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
31. März 2026 für das Steuerjahr 2025
Fristverlängerung
Über den QR-Code auf der Steuererklärung oder online beim kantonalen Steueramt
Elektronische Steuererklärung
E-Tax SG, ab Steuerperiode 2025
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Ordnungsbusse und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Wer mehr Zeit benötigt, kann die Frist verlängern lassen. Im Kanton St. Gallen geht das unkompliziert über den QR-Code auf der Steuererklärung oder online beim kantonalen Steueramt.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Die Fristverlängerung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton St. Gallen

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L – sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen (obligatorisch); darunter kann sie freiwillig beantragt werden. Der Antrag ist grundsätzlich bis 31. März des Folgejahres einzureichen. Damit lassen sich Abzüge geltend machen, die im Quellensteuertarif nicht enthalten sind.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus der Region

Typische Situationen im Kanton St. Gallen

Grenzgänger: Wohnsitz St. Gallen, Arbeit in Liechtenstein

Bei täglicher Rückkehr an den Wohnsitz wird der Lohn in der Regel in der Schweiz besteuert und gehört vollständig in die St. Galler Steuererklärung. Sonderfälle wie eine fehlende tägliche Rückkehr oder eine Anstellung im öffentlichen Dienst klären wir im Einzelfall.

Grenzgänger: Wohnsitz Liechtenstein, Arbeit im Kanton St. Gallen

Hier greifen die Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens und je nach Konstellation die Quellensteuer. Welche Variante auf Sie zutrifft und ob eine nachträgliche ordentliche Veranlagung sinnvoll ist, prüfen wir vor der Bearbeitung.

Pendlerinnen und Pendler

Viele St. Gallerinnen und St. Galler pendeln – ins Rheintal, nach Winterthur oder Zürich. Fahrkosten, auswärtige Verpflegung und übrige Berufskosten gehören sauber belegt in die Steuererklärung. Wer das Privatfahrzeug abziehen will, braucht den Nachweis, dass der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist – wir prüfen das vorab.

Studierende an HSG und OST

St. Gallen ist Studienstadt: Universität St.Gallen (HSG) und OST – Ostschweizer Fachhochschule. Auch mit Nebenjob, Praktikum oder Stipendium lohnt sich eine sauber erstellte Steuererklärung. Für Lernende und Studierende gilt unser Fixpreis von CHF 35.– pro Steuerjahr, inklusive Prüfung der Abzüge für Ausbildungskosten und Fahrkosten.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton St. Gallen

Wer im Kanton St. Gallen Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Wird die Liegenschaft nicht vollständig selbst bewohnt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Unternutzungsabzug in Betracht kommen. Für Rentnerinnen und Rentner besteht zudem eine Härtefallregelung, wenn der Eigenmietwert eine unverhältnismässige Belastung darstellt. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir im Einzelfall – ein pauschaler Anspruch besteht nicht.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Unternutzungsabzug und Härtefallregelung geprüft
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton St. Gallen

Der Steuerfuss variiert im Kanton St. Gallen je nach Gemeinde erheblich. Die folgende Auswahl zeigt einige der grösseren und einige besonders günstige Gemeinden. Der Gesamtsteuerfuss ergibt sich aus Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuerfuss.

Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen. Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Steuerfuss-Übersicht aller St. Galler Gemeinden(öffnet in neuem Tab auf sg.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton St. Gallen

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
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  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

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    • Inkl. Steuererklärung
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    • Inkl. Fristverlängerung
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    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton St. Gallen

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons St. Gallen. Geprüft/Aktualisiert: August 2026.

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