Zum Inhalt springen

Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton TessinSteuererklärung im Kanton Tessin ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Tessin – von den italienischsprachigen Formularen bis zum Grenzgängerabkommen mit Italien – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

Steuererklärung für:

Schritt 1 von 3

Steuererklärung für:, Was ist für Sie wichtig?, Ihre persönlichen Angaben
Steuererklärung für

Unsere Google-Bewertungen werden von Trustindex bereitgestellt. Dabei werden Daten an Trustindex und Google übermittelt.

steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Tessin ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 30. April 2026 einzureichen; die Fristverlängerung ist online und kostenlos. Die Formulare erscheinen auf Italienisch – wir begleiten Sie durchgehend auf Deutsch. Fixpreise pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Tessin, das sollten Sie wissen

Das Tessiner Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber vom Moltiplicatore Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 4. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 4. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

100 Gemeinden und der Moltiplicatore

Der Kanton Tessin zählt rund 100 Gemeinden. Die Kantonssteuer wird nach Tarif berechnet; Ihre Wohngemeinde erhebt darauf den Moltiplicatore comunale – 2025 zwischen 56 % (Porza) und 100 %. Lugano liegt bei 77 %, Bellinzona bei 93 %, Locarno bei 90 %.

Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres. Wir klären solche Punkte vor der Bearbeitung ab.

eTax PF – die elektronische Steuererklärung

Der Kanton stellt mit eTax PF eine kostenlose Deklarationssoftware für Windows, macOS und Linux bereit. Seit dem Steuerjahr 2025 lässt sich die Steuererklärung vollelektronisch einreichen – ohne Papierquittung.

eTax PF ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten – die Software läuft allerdings auf Italienisch. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen auf Deutsch und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Tessiner Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Der sehr hohe Drittbetreuungsabzug von bis zu CHF 26'200 pro Kind bleibt ungenutzt. Die hohen Versicherungsabzüge – bis CHF 15'400 für Ehepaare ohne Pensionskasse – werden nicht ausgeschöpft. Grenzgänger-Konstellationen werden der falschen Kategorie (alt/neu) zugeordnet.

Auch sprachliche Hürden kosten Geld: Wer die italienischen Formulare nicht sicher versteht, lässt Abzüge lieber weg. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Tessin, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Kantons- und Gemeindesteuern); massgebend ist die offizielle Abzugstabelle.

  1. 01

    Berufskosten & Fahrkosten

    Das Tessin kennt keine kantonale Obergrenze für den Fahrkostenabzug: ÖV-Kosten effektiv, beim Auto 60 Rappen pro Kilometer (beim Bund gilt die Begrenzung von CHF 3'300). Dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr.

  2. 02

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Kinderabzug von CHF 11'500 pro Kind sowie nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 26'200 pro Kind (Steuerjahr 2025) – mehr als beim Bund. Voraussetzung ist unter anderem die Erwerbstätigkeit beider Elternteile.

  3. 03

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Mit Beiträgen an Pensionskasse oder Säule 3a sind bis CHF 10'900 (Ehepaare) bzw. CHF 5'500 (Alleinstehende) abziehbar, ohne solche Beiträge CHF 15'400 bzw. CHF 7'800 – plus CHF 1'200 pro Kind (Steuerjahr 2025). Schweizweit einer der höchsten Werte.

  4. 04

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: im Kanton Tessin bis CHF 10'700, beim Bund bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025) – hier lohnt sich die getrennte Betrachtung von Kanton und Bund besonders.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Tessin

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
30. April 2026 für das Steuerjahr 2025 (Versand ab Ende Februar)
Fristverlängerung
Online und kostenlos (mit Registernummer und Geburtsdatum)
Elektronische Steuererklärung
eTax PF – seit 2025 vollelektronische Einreichung
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Busse und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Das Tessin macht es einfach: Die Fristverlängerung (proroga) wird online beantragt und ist kostenlos – benötigt werden nur Registernummer und Geburtsdatum.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Die Fristverlängerung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Tessin

Nirgendwo spielt die Quellensteuer eine grössere Rolle als im Tessin – wegen der vielen Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Italien. Seit 2024 gilt das neue Abkommen mit zwei Kategorien.

01

Neue Grenzgänger (ab 17. Juli 2023)

Wer seit dem 17. Juli 2023 erstmals als Grenzgängerin oder Grenzgänger arbeitet, zahlt in der Schweiz achtzig Prozent der ordentlichen Quellensteuer und wird zusätzlich in Italien ordentlich besteuert – mit Anrechnung der Schweizer Steuer. Voraussetzung ist der Wohnsitz in der 20-Kilometer-Grenzzone.

02

Alt-Grenzgänger (Übergangsregel)

Wer zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 bereits als Grenzgänger im Tessin gearbeitet hat, bleibt nach den alten Regeln ausschliesslich in der Schweiz quellenbesteuert. Die korrekte Einstufung entscheidet über viel Geld – wir prüfen sie zuerst.

03

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden – bis am 31. März des Folgejahres. Zuständig ist das Ufficio delle imposte alla fonte in Bellinzona.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Tessin

Typische Situationen im Kanton Tessin

Italienische Formulare, deutsche Begleitung

Im Tessin erscheinen Steuererklärung, Wegleitung und Verfügungen auf Italienisch. Wir ordnen jede Position korrekt zu, erklären sie Ihnen auf Deutsch und erstellen die vollständige Steuererklärung – Sie müssen kein «moltiplicatore» und keine «deduzione» selbst entziffern.

Grenzgänger aus Italien: alte und neue Regeln

Seit 2024 gilt das neue Grenzgängerabkommen: Neue Grenzgängerinnen und Grenzgänger zahlen in der Schweiz achtzig Prozent der ordentlichen Quellensteuer und werden zusätzlich in Italien mit Anrechnung veranlagt. Wer schon zwischen Ende 2018 und Mitte 2023 Grenzgänger war, bleibt nach den alten Regeln nur in der Schweiz besteuert. Wir prüfen, welche Kategorie auf Sie zutrifft.

Familien mit Kinderbetreuung

Der Tessiner Drittbetreuungsabzug ist mit bis zu CHF 26'200 pro Kind sogar höher als beim Bund, und der Kinderabzug beträgt CHF 11'500 (Steuerjahr 2025). Wir prüfen die Voraussetzungen und Belege.

Deutschschweizer mit Bezug zum Tessin

Ferienwohnung in Ascona, Umzug nach Lugano oder Arbeitsort im Sopraceneri: Wer aus der Deutschschweiz kommt, trifft im Tessin auf ein eigenes Steuersystem in einer anderen Sprache. Genau dafür sind wir da – schweizweit tätig, auf Deutsch.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Tessin

Wer im Kanton Tessin Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Viele Deutschschweizerinnen und Deutschschweizer besitzen eine Ferienwohnung im Tessin: Dann besteht hier eine beschränkte Steuerpflicht mit Steuerausscheidung zwischen den Kantonen – und die Unterlagen kommen auf Italienisch. Wir übernehmen die vollständige Deklaration in beiden Kantonen.

Liegt Ihre Liegenschaft in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Ferienwohnung: Steuerausscheidung zwischen den Kantonen
  • Italienischsprachige Verfügungen geprüft und erklärt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Moltiplicatori der Gemeinden im Kanton Tessin

Die Kantonssteuer wird nach Tarif berechnet; Ihre Wohngemeinde erhebt darauf den Moltiplicatore comunale in Prozent. Die folgende Auswahl zeigt einige der grösseren und einige besonders günstige Gemeinden (Werte für natürliche Personen).

Die Spannweite reicht 2025 von 56 % (Porza) bis 100 %. Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen – umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Moltiplicatori comunali (Kanton Tessin)(öffnet in neuem Tab auf www4.ti.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Tessin

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
    Jetzt anfragen
  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
    Jetzt anfragen
  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    Jetzt anfragen
  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

Alle Preise und Zusatzleistungen ansehen

* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Tessin

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Tessin. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

Schweizweit für Sie da

Weitere Kantone

Wir arbeiten in allen 26 Kantonen – wählen Sie Ihren Kanton für die passenden Informationen.