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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton NeuenburgSteuererklärung im Kanton Neuenburg ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Neuenburg – von Neuchâtel bis La Chaux-de-Fonds – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Neuenburg ist die Steuererklärung bereits bis am 20. Februar einzureichen – so früh wie in kaum einem anderen Kanton; eine Fristverlängerung ist bis Ende April kostenlos. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Neuenburg, das sollten Sie wissen

Das Neuenburger Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt von Ihrer Gemeinde, den Koeffizienten und den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 5. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

Koeffizienten von Kanton und 24 Gemeinden

Neuenburg berechnet zuerst eine Basissteuer (impôt de base). Darauf wenden Kanton und Gemeinden ihre Koeffizienten an: Der Kanton verlangt im Steuerjahr 2025 124 Prozent – gesenkt von zuvor 125 –, dazu kommt die Wohngemeinde mit 63 (Milvignes, La Grande Béroche) bis 79 Prozent (Les Verrières); die Stadt Neuchâtel liegt bei 65, La Chaux-de-Fonds bei 75 Prozent.

Seit dem 1. Januar 2025 zählt der Kanton nach der Fusion zur neuen Gemeinde Laténa noch 24 Gemeinden. Massgebend für Ihre Steuererklärung ist die Wohngemeinde am Ende des Jahres.

Clic&Tax und der Guichet unique

Die Steuererklärung wird mit der kostenlosen Software Clic&Tax ausgefüllt und über den Guichet unique, das Online-Portal des Kantons, papierlos eingereicht – inklusive digitalisierter Belege und ohne Unterschrift. Wer den Papierweg wählt, muss die ausgedruckte Erklärung dagegen datieren und unterschreiben.

Das Portal ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Neuenburger Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Die frühe Frist wird verpasst und die Verlängerung zu spät beantragt – ab Mai kostet sie CHF 25, ab Juli CHF 40. Der Rabais d'impôt von CHF 200 pro Kind wird übersehen, weil ihn kaum ein anderer Kanton kennt. Und die Homeoffice-Pauschale bleibt ungenutzt.

Auch der Drittbetreuungsabzug bis CHF 20'400 pro Kind wird selten ausgeschöpft. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Neuenburg, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025; massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    ÖV-Kosten sind kantonal in effektiver Höhe abziehbar – ohne den Bundesdeckel von CHF 3'300; das Auto zählt nur, wenn der ÖV unzumutbar ist (60 Rappen pro Kilometer, gestaffelt sinkend). Dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr.

  2. 02

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Gestaffelter Kinderabzug: CHF 6'200 (bis 4 Jahre), CHF 6'700 (4 bis 14) bzw. CHF 8'200 (ab 14, in Ausbildung). Dazu nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 20'400 pro Kind unter 14 Jahren und der Rabais d'impôt von CHF 200 pro Kind direkt vom Steuerbetrag (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Abziehbar sind bis CHF 4'900 für Verheiratete bzw. CHF 2'500 für Übrige – erhöht um 25 Prozent ohne Pensionskasse und Säule 3a – plus CHF 800 pro unterhaltene Person (Steuerjahr 2025).

  5. 05

    Weiterbildung & Homeoffice

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: kantonal bis CHF 12'400 pro Person und Jahr. Dazu kennt Neuenburg eine eigene Homeoffice-Pauschale von 10 Prozent des Nettolohns, maximal CHF 4'000, anteilig nach Telearbeitstagen (Steuerjahr 2025).

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Neuenburg

Neuenburg hat eine der frühesten Abgabefristen der Schweiz. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025 (Einreichung 2026).

Fristen auf einen Blick

Abgabefrist
20. Februar 2026
Fristverlängerung
Kostenlos bis 30. April; danach CHF 25 bzw. CHF 40, längstens bis 31. Oktober 2026
Elektronische Steuererklärung
Clic&Tax mit papierloser Einreichung über den Guichet unique
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Ordnungsbusse und eine Ermessensveranlagung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Bis Ende April ist die Verlängerung kostenlos und formlos beantragt; danach wird sie kostenpflichtig (CHF 25 bis 30. Juni, CHF 40 darüber hinaus) und ist längstens bis Ende Oktober möglich – frühe Planung lohnt sich also.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Wir kümmern uns rechtzeitig um Ihre Fristen – unsere Dienstleistung dafür ist im Paketpreis enthalten; allfällige kantonale Gebühren stellt der Kanton direkt in Rechnung.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Neuenburg

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Zuständig ist der Service des contributions in La Chaux-de-Fonds. Echte Grenzgänger aus Frankreich werden nach dem Abkommen von 1983 an ihrem Wohnsitz besteuert und nicht an der Quelle.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden – bis am 31. März des Folgejahres; der Antrag kann nicht zurückgezogen werden und gilt danach bis zum Ende der Quellensteuerpflicht.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Neuenburg

Typische Situationen im Kanton Neuenburg

Die früheste Frist ernst nehmen

Der 20. Februar kommt schneller als gedacht – und wer erst nach Ende April verlängert, zahlt Gebühren (CHF 25 bzw. CHF 40). Wer seine Unterlagen früh einreicht oder rechtzeitig kostenlos verlängert, spart sich das. Wir kümmern uns um Ihre Fristen.

Uhrenindustrie und Grenzgänger

Viele Beschäftigte in La Chaux-de-Fonds und Le Locle wohnen in Frankreich: Für echte Grenzgänger gilt das Abkommen von 1983 mit Besteuerung am Wohnsitz. Massgebend sind die Ansässigkeitsbescheinigung und die Rückkehr-Regeln – wir prüfen die Voraussetzungen.

Familien mit Kinderbetreuung

Neuenburg erlaubt Drittbetreuungskosten bis CHF 20'400 pro Kind. Dazu kommen der nach Alter gestaffelte Kinderabzug (CHF 6'200 bis 8'200) und ein Rabais d'impôt von CHF 200 pro Kind direkt vom Steuerbetrag (Steuerjahr 2025).

Homeoffice richtig abziehen

Der Kanton kennt eine eigene Homeoffice-Pauschale: 10 Prozent des Nettolohns, maximal CHF 4'000, anteilig nach Telearbeitstagen. Ob sich diese oder die klassischen Berufskosten mehr lohnen, rechnen wir für Sie durch.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Neuenburg

Wer im Kanton Neuenburg Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert (valeur locative) als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Eine Neuenburger Besonderheit: Die Liegenschaftssteuer (impôt foncier) trifft nur Renditeliegenschaften – das selbstbewohnte Eigenheim ist davon ausgenommen. Wer vermietet, zahlt kantonal 2,4 Promille und je nach Gemeinde bis 1,6 Promille des Katasterwerts.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Neuenburg

Die Steuer ergibt sich aus der Basissteuer (impôt de base), multipliziert mit den Koeffizienten von Kanton (124 Prozent im Steuerjahr 2025) und Gemeinde. Die folgende Übersicht zeigt die Gemeindekoeffizienten.

Die Spannweite reicht 2025 von 63 (Milvignes, La Grande Béroche) bis 79 Prozent (Les Verrières). Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen; umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Koeffizienten und Tarife (Kanton Neuenburg)(öffnet in neuem Tab auf ne.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Neuenburg

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
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  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

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    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
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    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

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    • Inkl. Fristverlängerung
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    • Kinderabzüge optimiert
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Neuenburg

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Neuenburg. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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