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Ratgeber

Vorsorge

Die berufliche und private Vorsorge bietet steuerlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten, wenn Sie die Regeln kennen. Dieser Bereich erklärt die wichtigsten Zusammenhänge zwischen Vorsorge, Vermögen und Steuererklärung.

Kurz erklärt

Einzahlungen in die Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, während spätere Kapitalbezüge separat und meist zu einem reduzierten Satz besteuert werden. Erträge aus Wertschriften unterliegen zudem der Verrechnungssteuer, die Sie über die Steuererklärung zurückfordern können.

Worauf es ankommt

  • Säule 3a als Steuerinstrument

    Beiträge an die gebundene Vorsorge mindern das steuerbare Einkommen im Einzahlungsjahr. Der maximal abziehbare Betrag wird jährlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Anschluss an eine Pensionskasse.

  • Pensionskasseneinkäufe

    Freiwillige Einkäufe in die zweite Säule schliessen Vorsorgelücken und wirken sich steuerlich aus. Sie sollten jedoch im Zusammenhang mit späteren Bezügen sorgfältig geplant werden.

  • Wertschriften und Verrechnungssteuer

    Auf Zinsen und Dividenden aus Schweizer Quellen wird eine Verrechnungssteuer erhoben. Wer die Erträge korrekt in der Steuererklärung deklariert, erhält sie zurückerstattet.

  • Kapitalbezug versus Rente

    Vorsorgeguthaben können als Kapital oder als Rente bezogen werden. Beide Formen werden unterschiedlich besteuert, weshalb sich ein Vergleich lohnt.

  • Zeitliche Planung

    Der Zeitpunkt von Einzahlungen, Einkäufen und Bezügen beeinflusst die Steuerbelastung spürbar. Eine Fachperson kann bei komplexeren Situationen unterstützen.

Beiträge zum Thema Vorsorge

3 Beiträge mit Erklärungen, Checklisten und Quellen.

Das sollten Sie im Blick behalten

  • Bescheinigungen der Säule-3a-Einrichtung für die Steuererklärung bereithalten
  • Pensionskassenausweis auf Einkaufsmöglichkeiten prüfen
  • Depotauszüge und Bankbescheinigungen für Wertschriftenerträge sammeln
  • Verrechnungssteuer über das Wertschriftenverzeichnis zurückfordern
  • Aktuelle Wegleitung des Kantons zu Abzügen konsultieren
  • Bei geplanten Kapitalbezügen die Auswirkungen frühzeitig abklären
  • Fristen für Einzahlungen ins laufende Steuerjahr beachten

Häufige Fragen – Vorsorge

Quellen und verwandte Themen

Quellen

Aktualisiert: August 2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung.

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