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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton GraubündenSteuererklärung im Kanton Graubünden ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Graubünden – von der Ferienwohnung bis zur Steuerausscheidung – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Graubünden ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 31. März 2026 einzureichen; bis Ende Mai gilt eine Toleranzfrist, Erstreckungen sind online über das ePortal möglich. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Graubünden, das sollten Sie wissen

Das Bündner Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 4. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 4. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

100 Gemeinden, drei Sprachen – und grosse Unterschiede

Der Kanton Graubünden zählt seit dem 1. Januar 2025 100 Gemeinden. Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich die einfache Kantonssteuer; der Kanton erhebt darauf 95 %, Ihre Wohngemeinde ihren eigenen Steuerfuss – 2025 zwischen 30 % (Rongellen) und 120 %. Dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer.

Graubünden ist dreisprachig: Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch. Formulare und Informationen erscheinen in mehreren Sprachen – wir begleiten Sie durchgehend auf Deutsch und ordnen jede Position verständlich ein.

SofTax GR – die Deklarationssoftware des Kantons

Der Kanton stellt mit SofTax GR eine kostenlose Software bereit (Download jeweils ab Januar). Die Steuererklärung lässt sich damit samt Beilagen vollelektronisch und ohne Unterschrift einreichen; Fristerstreckungen laufen über das kantonale ePortal.

SofTax GR ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Bündner Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Bei Ferienwohnungen werden die Pauschalen falsch angewendet oder das separate Formular fehlt ganz. Die im Vergleich sehr hohen Bündner Versicherungsabzüge – bis CHF 11'600 für Ehepaare ohne Pensionskasse – werden nicht ausgeschöpft. Der gestaffelte Kinderabzug bis CHF 19'700 bei auswärtiger Ausbildung bleibt ungenutzt.

Auch die Steuerausscheidung bei Liegenschaften in mehreren Gemeinden oder Kantonen wird oft unvollständig erfasst. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Graubünden, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Kantons- und Gemeindesteuern); massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Eine Bündner Stärke: Der Kanton kennt keine Obergrenze für den Fahrkostenabzug – abziehbar sind die notwendigen Kosten des Arbeitswegs (beim Bund gilt die Begrenzung). Dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr.

  2. 02

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Mit Beiträgen an Pensionskasse oder Säule 3a sind bis CHF 9'200 (Verheiratete) bzw. CHF 4'600 (übrige) abziehbar, ohne solche Beiträge CHF 11'600 bzw. CHF 5'800 – plus CHF 1'000 pro Kind (Steuerjahr 2025). Einer der höchsten Werte der Schweiz.

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Gestaffelter Kinderabzug: CHF 6'600 im Vorschulalter, CHF 9'900 für ältere und in Ausbildung stehende Kinder, bis CHF 19'700 bei ausbildungsbedingtem auswärtigem Aufenthalt. Dazu nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 10'900 pro Kind (Steuerjahr 2025).

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025, Kanton Graubünden und Bund). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Graubünden

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
31. März 2026 für das Steuerjahr 2025 (Selbständige und Ausserkantonale mit GR-Liegenschaft: 30. September 2026)
Fristerstreckung
Online über das ePortal; erste Erstreckung bis 30. September (Gesuch bis 20. Mai), begründet bis 30. November
Elektronische Steuererklärung
SofTax GR – vollelektronische Einreichung ohne Unterschrift
Bei Verspätung
Toleranzfrist bis Ende Mai, danach Mahnung; Busse bis CHF 1'000 möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Graubünden kennt eine Toleranzfrist: Bis Ende Mai passiert ohne Gesuch nichts, die Mahnungen folgen erst im Juni. Wer mehr Zeit braucht, beantragt die Erstreckung online über das ePortal – die erste bis 30. September, in begründeten Fällen bis 30. November. Beantwortet wird das Gesuch nur, wenn es abgelehnt wird.

Ist auch das verpasst, drohen Mahnung, Busse und Ermessenseinschätzung. Melden Sie sich frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Die Fristerstreckung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Graubünden

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Zuständig ist die Sektion Quellensteuer der Steuerverwaltung Graubünden.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab quellenbesteuerten Einkünften von mindestens CHF 120'000 im Kalenderjahr erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch – bei Ehepaaren genügt das Einkommen einer Person – und bleibt in den Folgejahren bestehen. Darunter kann sie auf Antrag durchgeführt werden, etwa um zusätzliche Abzüge geltend zu machen.

03

Grenzgänger Italien

Als Grenzkanton wendet Graubünden das neue Grenzgängerabkommen mit Italien an: Neue Grenzgängerinnen und Grenzgänger zahlen seit 2024 achtzig Prozent der ordentlichen Quellensteuer und werden in Italien mit Anrechnung veranlagt; für Altfälle gelten Übergangsregeln. Wir prüfen Ihre Konstellation vor der Bearbeitung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Graubünden

Typische Situationen im Kanton Graubünden

Ferien- und Zweitwohnungen

Graubünden verlangt für vermietete möblierte Ferienwohnungen ein eigenes Formular pro Wohnung – mit Pauschalen für Nebenkosten und Möblierung; ab CHF 30'000 Bruttoeinnahmen gelten nur noch effektive Kosten. Wer die Wohnung selbst nutzt, versteuert mindestens den Eigenmietwert. Wir erfassen das korrekt und vollständig.

Liegenschaft in GR, Wohnsitz anderswo

Wer ausserhalb des Kantons wohnt und in Graubünden eine Liegenschaft besitzt, ist hier beschränkt steuerpflichtig – mit verlängerter Einreichefrist bis 30. September und eigener Formularlösung. Die Steuerausscheidung zwischen den Kantonen übernehmen wir.

Grenzgänger und internationale Bezüge

Graubünden ist Grenzkanton zum neuen Grenzgängerabkommen mit Italien: Neue Grenzgängerinnen und Grenzgänger zahlen seit 2024 achtzig Prozent der ordentlichen Quellensteuer und werden zusätzlich in Italien veranlagt. Welche Regeln auf Sie zutreffen, klären wir vor der Bearbeitung.

Tourismusorte mit tiefen Steuerfüssen

Ausgerechnet bekannte Ferienorte gehören zu den günstigsten Gemeinden: St. Moritz und Silvaplana mit 55 %, Flims mit 60 %, Laax mit 40 % (Steuerjahr 2025). Die Spannweite im Kanton reicht von 30 % bis 120 % – Ihre Wohngemeinde macht einen grossen Unterschied.

Immobilien, Eigenmietwert und Ferienwohnungen im Kanton Graubünden

Wer im Kanton Graubünden Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Eine Bündner Spezialität sind Ferienwohnungen: Für jede vermietete möblierte Wohnung ist ein eigenes Formular einzureichen – mit einer Pauschale von 10 Prozent der Bruttoeinnahmen für Nebenkosten und einem Möblierungsabzug von einem Fünftel bis einem Drittel. Ab CHF 30'000 Bruttoeinnahmen pro Gebäude gelten nur noch die effektiven Kosten, und mindestens der Eigenmietwert ist immer zu versteuern.

Liegt Ihre Liegenschaft in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Ferienwohnungen mit eigenem Formular und Pauschalen deklariert
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Steuerausscheidung zwischen Gemeinden und Kantonen berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Graubünden

Die Steuerbelastung ergibt sich aus der einfachen Kantonssteuer, multipliziert mit dem Kantonssteuerfuss (95 % im Steuerjahr 2025) und dem Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde; dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer. Die folgende Auswahl zeigt einige der grösseren und einige besonders günstige Gemeinden.

Die Spannweite reicht 2025 von 30 % (Rongellen) bis 120 % (u. a. Rhäzüns und Val Müstair) – das Vierfache. Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen; umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Gemeindesteuerfüsse (Kanton Graubünden)(öffnet in neuem Tab auf gr.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Graubünden

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
    Jetzt anfragen
  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Graubünden

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Graubünden. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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