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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton WaadtSteuererklärung im Kanton Waadt ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Waadt – von Lausanne bis Yverdon – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Waadt ist die Steuererklärung bis am 15. März einzureichen; eine Fristverlängerung ist kostenlos online über e-Délai möglich. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Waadt, das sollten Sie wissen

Das Waadtländer Steuerrecht hat einige Eigenheiten, die es in keinem anderen Kanton gibt – vom Quotient familial bis zum Steuerschild. Wer sie kennt, holt spürbar mehr heraus.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 5. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

Koeffizienten von Kanton und 300 Gemeinden

Die Waadt berechnet zuerst eine kantonale Basissteuer (impôt cantonal de base). Darauf wendet der Kanton seinen Jahreskoeffizienten an – 155 Prozent im Steuerjahr 2025, unverändert seit 2021. Zusätzlich erhebt jede der 300 Gemeinden ihren eigenen Koeffizienten in Prozent derselben Basissteuer.

Die Spannweite ist gross: 2025 reicht sie von 46 Prozent (Eclépens) bis 83 Prozent (La Praz); Lausanne liegt bei 78,5, Nyon bei 61 Prozent. Eine Besonderheit für Arbeitnehmende: Der Kanton Waadt erhebt von natürlichen Personen keine Kirchensteuer – die anerkannten Kirchen werden aus dem Staatsbudget finanziert.

Quotient familial statt Kinderabzug

Statt eines fixen Kinderabzugs teilt die Waadt das steuerbare Einkommen für die Satzbestimmung durch Familienanteile: 1,0 für Alleinstehende, 1,8 für Ehepaare, 1,3 für Alleinerziehende – plus 0,5 pro Kind. Ein Ehepaar mit zwei Kindern wird so zum Satz von 2,8 Anteilen besteuert, was die Progression deutlich bricht.

Dazu kommen ein Familienabzug von CHF 1'000 pro Kind (einkommensabhängig abgeschmolzen), Drittbetreuungskosten bis CHF 15'200 pro Kind sowie ein kantonaler Wohnkostenabzug bis CHF 6'800 – eine Kombination, die es sonst nirgends gibt und die korrekt erfasst sein will.

Typische Fehler, die Waadtländer Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Der Wohnkostenabzug wird vergessen, weil ihn kaum ein anderer Kanton kennt. Beim Fahrkostenabzug wird unnötig auf das Bundesmaximum abgestellt, obwohl der Kanton mehr zulässt. Und der Krankenkassenabzug (bis CHF 5'000 pro Person, CHF 9'900 für Paare, plus CHF 1'300 pro Kind) wird nicht ausgeschöpft.

Auch das Steuerschild (bouclier fiscal), das die Kantons- und Gemeindesteuern auf 60 Prozent des Nettoeinkommens begrenzt, wird bei vermögenden Privatpersonen oft übersehen. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Waadt, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025; massgebend ist die offizielle Abzugstabelle.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Kantonal gilt für den ÖV eine Pauschale bis zur Höhe eines GA 2. Klasse (CHF 4'080); nachweisbar höhere Kosten bleiben abziehbar – beim Bund liegt das Maximum bei CHF 3'300. Dazu auswärtige Verpflegung mit maximal CHF 3'200 pro Jahr (CHF 1'600 bei Kantine).

  2. 02

    Familien: Quotient & Drittbetreuung

    Der Quotient familial bricht die Progression (plus 0,5 Anteile pro Kind), dazu kommen der Familienabzug von CHF 1'000 pro Kind und nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 15'200 pro Kind unter 14 Jahren (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Versicherungsprämien & Wohnkosten

    Krankenkassenprämien sind bis CHF 5'000 pro Person bzw. CHF 9'900 für Ehepaare abziehbar, plus CHF 1'300 pro Kind; dazu Sparzinsen und der kantonale Wohnkostenabzug bis CHF 6'800 (Steuerjahr 2025).

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: kantonal bis CHF 12'000, beim Bund bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder der Zweitverdienerabzug. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Waadt

Im Kanton Waadt gilt der 15. März als ordentlicher Einreichetermin. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025 (Einreichung 2026).

Fristen auf einen Blick

Abgabefrist
15. März 2026
Fristverlängerung
Kostenlos online über e-Délai; je nach Antragszeitpunkt bis 30. Juni bzw. 30. September 2026
Elektronische Steuererklärung
VaudTax – online, gratis und unterschriftsfrei
Bei Verspätung
Mahnung mit Gebühr von CHF 50, danach Ermessensveranlagung und Busse möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Die Fristverlängerung ist kostenlos und schnell online beantragt – wichtig ist, dass der Antrag vor Ablauf der Frist gestellt wird. Wer bis Mitte Mai beantragt, erhält Zeit bis Ende Juni; spätere Anträge verlängern bis Ende September.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt eine Mahnung (sommation) mit einer Gebühr von CHF 50. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Wir kümmern uns rechtzeitig um Ihre Fristen – unsere Dienstleistung dafür ist im Paketpreis enthalten; allfällige kantonale Gebühren stellt der Kanton direkt in Rechnung.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Waadt

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Zuständig ist die Administration cantonale des impôts (ACI) in Lausanne. Für Grenzgänger aus Frankreich gilt das Sonderabkommen von 1983: Sie werden bei erfüllten Voraussetzungen an ihrem Wohnsitz in Frankreich besteuert.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung (im Kanton TOU genannt) obligatorisch. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden – bis am 31. März des Folgejahres; der Antrag ist unwiderruflich. Auch Quasi-Ansässige, die mindestens 90 Prozent ihrer weltweiten Einkünfte in der Schweiz versteuern, können sie jährlich beantragen.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Waadt

Typische Situationen im Kanton Waadt

Familien mit Kindern

Die Waadt kennt keinen klassischen Kinderabzug, sondern den schweizweit einzigartigen Quotient familial: Das Einkommen wird durch Familienanteile geteilt und der Steuersatz so gebrochen. Damit die Entlastung voll wirkt, müssen Zivilstand, Kinder und Zusatzabzüge korrekt erfasst sein.

Pendeln in der Agglomeration

Ob nach Lausanne, Genf oder ins Waadtländer Umland: Kantonal ist der ÖV-Abzug pauschal bis zur Höhe eines GA 2. Klasse (CHF 4'080) möglich, nachweisbar höhere Kosten bleiben abziehbar – grosszügiger als beim Bund mit seinem Maximum von CHF 3'300 (Steuerjahr 2025).

Wohneigentum am Genfersee

Der Eigenmietwert wird im Kanton für selbstbewohntes Eigentum reduziert besteuert, dazu kommt in jeder Gemeinde eine Liegenschaftssteuer (impôt foncier). Wir erfassen alle Positionen und vergleichen Pauschal- und Effektivabzug beim Unterhalt.

Grenzgängerinnen und Expats

Für Grenzgänger aus Frankreich gilt das Sonderabkommen von 1983 mit Besteuerung am Wohnsitz; Quellenbesteuerte mit Wohnsitz im Kanton können unter Bedingungen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen. Wir prüfen, welcher Weg sich für Sie lohnt.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Waadt

Wer im Kanton Waadt Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert (valeur locative) als Einkommen – für selbstbewohntes Eigentum kantonal reduziert – und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Dazu kommt in jeder Waadtländer Gemeinde eine Liegenschaftssteuer (impôt foncier) auf dem Grundeigentum. Ob Eigentumswohnung in Lausanne oder Haus am Genfersee: Wir stellen die Unterhaltskosten sorgfältig zusammen – pauschal oder effektiv, je nachdem, was für Ihr Steuerjahr günstiger ist.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Waadt

Die Steuer ergibt sich aus der kantonalen Basissteuer, multipliziert mit dem Kantonskoeffizienten (155 Prozent im Steuerjahr 2025) und dem Gemeindekoeffizienten in Prozent derselben Basissteuer. Die folgende Übersicht zeigt eine Auswahl der 300 Gemeinden.

Die Spannweite reicht 2025 von 46 (Eclépens) bis 83 Prozent (La Praz). Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen; umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Gemeindesteuerfüsse 2025 (Kanton Waadt)(öffnet in neuem Tab auf vd.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

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Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Waadt

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
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  • Beliebteste

    Einzelpersonen

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    Für Angestellte & Selbständige

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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Waadt

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Waadt. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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