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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton Basel-StadtSteuererklärung im Kanton Basel-Stadt ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Basel-Stadt – vom Steuersystem ohne Gemeindesteuerfuss bis zu den Grenzgänger-Regeln – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Basel-Stadt ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 31. März 2026 einzureichen; die Frist lässt sich gebührenfrei bis 30. September 2026 erstrecken. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Basel-Stadt, das sollten Sie wissen

Basel-Stadt tickt anders als die meisten Kantone: Es gibt keinen klassischen Gemeindesteuerfuss – dafür einige der grosszügigsten Abzüge der Schweiz.

Aktualisiert am 3. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 3. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

Drei Gemeinden – und kein Steuerfuss-System

Der Kanton Basel-Stadt besteht aus der Stadt Basel sowie Riehen und Bettingen. Wer in der Stadt Basel wohnt, zahlt die volle Kantonssteuer und keine Gemeindesteuer – sie ist bereits enthalten. In Riehen und Bettingen ist die Kantonssteuer auf 50 Prozent reduziert; dafür erheben die beiden Gemeinden eine eigene Gemeindesteuer (Riehen 40 Prozent, Bettingen 37,5 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer, Steuerjahr 2025).

Die Einkommenssteuer folgt einem dreistufigen Tarif: 21 Prozent bis CHF 212'500 steuerbares Einkommen (Alleinstehende), darüber 27,25 respektive 28,25 Prozent; für Verheiratete gelten doppelt so hohe Stufengrenzen (Steuerjahr 2025).

BalTax Online – die elektronische Steuererklärung

Über das Steuerportal eSteuern.BS lässt sich die Steuererklärung mit BalTax Online vollständig elektronisch ausfüllen und ohne Unterschrift einreichen – inklusive Belegen, die sich per Smartphone-Kamera erfassen lassen. Der Zugang erfolgt über das Behörden-Login AGOV; seit dem Steuerjahr 2025 gibt es auch einen eigenen Eingabebereich für Kryptoanlagen.

BalTax ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Basler Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Der aussergewöhnlich hohe Weiterbildungsabzug von bis zu CHF 19'100 wird nicht ausgeschöpft. Grenzgänger-Konstellationen mit Deutschland oder Frankreich werden falsch deklariert oder Bescheinigungen fehlen. Der Fahrkostenabzug wird überschätzt – er ist in Basel-Stadt auf CHF 3'200 begrenzt, weniger als in fast allen anderen Kantonen.

Auch der hohe Drittbetreuungsabzug von bis zu CHF 26'000 pro Kind bleibt oft ungenutzt. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Basel-Stadt, alle Möglichkeiten nutzen

Basel-Stadt kombiniert einige sehr grosszügige Abzüge mit strengen Grenzen bei anderen – wer die Unterschiede kennt, spart. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Kantonssteuer); massgebend ist das offizielle Verzeichnis der Ansätze.

  1. 01

    Weiterbildungskosten – Basler Stärke

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: bis CHF 19'100 pro Person und Jahr (Bund: CHF 13'000) – einer der höchsten Werte der Schweiz (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  2. 02

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Kinderabzug von CHF 9'000 pro Kind sowie nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 26'000 pro Kind unter 14 Jahren (Steuerjahr 2025). Voraussetzung ist unter anderem die Erwerbstätigkeit beider Elternteile – wir prüfen die Details.

  3. 03

    Berufskosten & Fahrkosten – begrenzt

    Der Fahrkostenabzug ist in Basel-Stadt auf CHF 3'200 pro Jahr begrenzt – im stadtnahen ÖV-Netz meist ausreichend, aber tiefer als in anderen Kantonen. Dazu kommen auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr und die Berufskostenpauschale von CHF 4'200 (Steuerjahr 2025).

  4. 04

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Abziehbar sind bis CHF 8'400 für Verheiratete bzw. CHF 4'200 für Alleinstehende (Steuerjahr 2025).

  5. 05

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder die Sozialabzüge (CHF 19'500 für Alleinstehende, CHF 38'000 für Verheiratete). Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Basel-Stadt

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
31. März 2026 für das Steuerjahr 2025
Fristerstreckung
Gebührenfrei bis 30. September 2026 (online); weitergehende Gesuche kosten CHF 40
Elektronische Steuererklärung
BalTax Online über eSteuern.BS mit AGOV-Login
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Ordnungsbusse und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Basel-Stadt ist grosszügig: Die Frist lässt sich online gebührenfrei bis 30. September erstrecken – über das Steuerportal eSteuern.BS. Erst weitergehende Gesuche kosten CHF 40.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Die Fristerstreckung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Basel-Stadt

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich. In Basel kommen die Grenzgänger-Regeln mit Deutschland und Frankreich dazu.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton. Für Grenzgänger aus Deutschland gilt mit Ansässigkeitsbescheinigung eine auf 4,5 Prozent begrenzte Quellensteuer; Grenzgänger aus Frankreich werden nach der Grenzgängervereinbarung von 1983 mit Bescheinigung in der Schweiz nicht quellenbesteuert.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch – und bleibt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht bestehen. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden, bis am 31. März des Folgejahres; der Antrag ist unwiderruflich.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, Grenzgänger-Status, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Basel-Stadt

Typische Situationen im Kanton Basel-Stadt

Weiterbildung besonders attraktiv

Basel-Stadt erlaubt für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung einen Abzug bis CHF 19'100 pro Jahr (Steuerjahr 2025) – deutlich mehr als der Bund mit CHF 13'000. Wer eine grössere Weiterbildung selbst bezahlt, sollte alle Belege einreichen; wir ordnen sie korrekt zu.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Basel ist Arbeitsort für viele Pendelnde aus Deutschland und Frankreich – mit eigenen Regeln aus den Doppelbesteuerungsabkommen (begrenzte Quellensteuer bzw. Grenzgängervereinbarung mit Frankreich, inklusive Homeoffice-Regeln). Welche Konstellation auf Sie zutrifft, klären wir vor der Bearbeitung.

Familien mit Kinderbetreuung

Der Drittbetreuungsabzug beträgt in Basel-Stadt bis CHF 26'000 pro Kind unter 14 Jahren – einer der höchsten Werte der Schweiz. Dazu kommt der Kinderabzug von CHF 9'000 (Steuerjahr 2025). Wir prüfen die Voraussetzungen und Belege.

Wohnen in Riehen oder Bettingen

Wer in Riehen oder Bettingen wohnt, zahlt eine auf 50 Prozent reduzierte Kantonssteuer plus die jeweilige Gemeindesteuer – unter dem Strich etwas weniger als in der Stadt Basel. Wir ordnen Ihre Wohngemeinde korrekt zu und rechnen beide Ebenen sauber ab.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Basel-Stadt

Wer im Kanton Basel-Stadt Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Bei der Vermögenssteuer profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer von Freibeträgen: CHF 150'000 für Verheiratete, CHF 75'000 für Alleinstehende, plus CHF 15'000 pro minderjähriges Kind (Steuerjahr 2025).

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder im grenznahen Ausland, erfolgt eine Steuerausscheidung. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Vermögenssteuer-Freibeträge berücksichtigt
  • Ausserkantonale und ausländische Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Das Basler Steuersystem: drei Gemeinden, kein Steuerfuss

Anders als in den meisten Kantonen gibt es in Basel-Stadt keinen Gemeindesteuerfuss auf der einfachen Steuer: In der Stadt Basel ist die Gemeindesteuer bereits in der Kantonssteuer enthalten. Riehen und Bettingen erheben eine eigene Gemeindesteuer – dafür ist dort die Kantonssteuer halbiert.

Unter dem Strich liegt die Belastung in Riehen und Bettingen leicht unter derjenigen der Stadt Basel. Wichtiger als der Wohnort ist in Basel-Stadt die vollständige Nutzung der Abzüge – etwa der schweizweit fast einmaligen CHF 19'100 für Weiterbildung.

Ansätze, Abzüge und Steuerfüsse (Basel-Stadt)(öffnet in neuem Tab auf media.bs.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Basel-Stadt

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
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  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Basel-Stadt

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Basel-Stadt. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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