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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton SchaffhausenSteuererklärung im Kanton Schaffhausen ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Schaffhausen – inklusive der Grenzgänger-Regeln mit Deutschland – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Schaffhausen ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 31. März 2026 einzureichen; eine Fristerstreckung ist online bis längstens 30. November möglich. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Schaffhausen, das sollten Sie wissen

Das Schaffhauser Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 3. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 3. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

26 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Der Kanton Schaffhausen zählt 26 Gemeinden. Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich die einfache Steuer; sie wird mit dem Kantonssteuerfuss (79 % im Steuerjahr 2025) und dem Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde multipliziert, dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer. Die Gemeindesteuerfüsse reichen 2025 von 59 % (Buchberg) bis 117 % (Beggingen und Oberhallau) – fast das Doppelte.

Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres. Wir klären solche Punkte vor der Bearbeitung ab.

«Steuern25» und eFiling – die elektronische Einreichung

Der Kanton Schaffhausen stellt für jedes Steuerjahr eine eigene Software bereit – für 2025 heisst sie «Steuern25», erhältlich über steuern.sh.ch. Mit dem integrierten eFiling lässt sich die Steuererklärung verschlüsselt und ohne Postversand übermitteln; der eFiling-Code steht auf Ihrer Steuererklärung, Belege lassen sich per App fotografieren.

Die Software ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Schaffhauser Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Grenzgänger-Konstellationen mit Deutschland werden falsch deklariert oder die Ansässigkeitsbescheinigung fehlt. Beim Arbeitsweg mit dem Privatfahrzeug fehlt der Nachweis der Notwendigkeit, wodurch der Fahrkostenabzug ganz entfällt. Der Versicherungsabzug von bis zu CHF 7'500 wird nicht ausgeschöpft.

Auch die Fristerstreckung wird oft zu spät beantragt – das Gesuch muss vor Fristablauf gestellt werden. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Schaffhausen, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Kantons- und Gemeindesteuern); massgebend sind die offiziellen Unterlagen des Kantons.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind im Kanton Schaffhausen bis CHF 6'000 pro Jahr abziehbar (Bund: CHF 3'300), dazu die auswärtige Verpflegung im Rahmen der geltenden Pauschalen. Bei Nutzung des Privatfahrzeugs ist die Notwendigkeit nachzuweisen.

  2. 02

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Abziehbar sind bis CHF 7'500 für Verheiratete bzw. CHF 3'750 für übrige Steuerpflichtige (Steuerjahr 2025) – einer der höheren Werte der Schweiz.

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Kinderabzug von CHF 8'400 pro minderjähriges oder in Ausbildung stehendes Kind sowie nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 9'400 pro Kind (Steuerjahr 2025). Voraussetzung ist unter anderem die Erwerbstätigkeit beider Elternteile – wir prüfen die Details.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: im Kanton Schaffhausen bis CHF 12'000, beim Bund bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Schaffhausen

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
31. März 2026 für das Steuerjahr 2025
Fristerstreckung
Online (eFristerstreckung) bis längstens 30. November; das Gesuch muss vor Fristablauf gestellt werden
Elektronische Steuererklärung
Software «Steuern25» mit integriertem eFiling
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Ordnungsbusse und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Wer mehr Zeit benötigt, beantragt die Erstreckung online über die eFristerstreckung der Kantonalen Steuerverwaltung – mit PID-Nummer und Geburtsdatum, bis längstens 30. November. Wichtig: Das Gesuch muss vor Ablauf der Frist gestellt werden; längere Fristen sind nur ausnahmsweise bei der örtlichen Steuerverwaltung möglich.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Die Fristerstreckung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Schaffhausen

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich. Wegen der Grenzlage spielt die Quellensteuer in Schaffhausen eine besonders grosse Rolle.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Für deutsche Grenzgänger gilt mit Ansässigkeitsbescheinigung eine auf 4,5 Prozent begrenzte Quellensteuer. Zuständig ist die Abteilung Quellensteuer der Kantonalen Steuerverwaltung.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch – ebenso bei zusätzlichen, nicht quellenbesteuerten Einkünften oder Vermögen. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden, bis am 31. März des Folgejahres; der Antrag kann nicht zurückgezogen werden.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, Grenzgänger-Status, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Schaffhausen

Typische Situationen im Kanton Schaffhausen

Grenzgänger: Wohnsitz Schaffhausen, Arbeit in Deutschland

Wer im Kanton Schaffhausen wohnt und als Grenzgängerin oder Grenzgänger in Deutschland arbeitet, versteuert den Lohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich am Wohnsitz in der Schweiz; Deutschland darf eine begrenzte Steuer erheben, die angerechnet wird. Die Details hängen vom Einzelfall ab – wir klären Ihre Konstellation vor der Bearbeitung.

Grenzgänger: Wohnsitz Deutschland, Arbeit in Schaffhausen

Umgekehrt gilt: Mit Ansässigkeitsbescheinigung wird in der Schweiz eine auf 4,5 Prozent begrenzte Quellensteuer erhoben, besteuert wird der Lohn in Deutschland. Wer an mehr als 60 Tagen pro Jahr berufsbedingt nicht an den Wohnsitz zurückkehrt, verliert die Grenzgängereigenschaft – dann gelten die ordentlichen Quellensteuertarife.

Steuern gesenkt – 2025 spürbar

Der Kanton hat den Steuerfuss auf 2025 von 81 auf 79 Prozent gesenkt; die Stadt Schaffhausen ging von 90 auf 86 Prozent, Neuhausen am Rheinfall sogar von 93 auf 83 Prozent. Wer alle Abzüge nutzt, profitiert doppelt.

Pendlerinnen und Pendler Richtung Zürich

Die günstigsten Schaffhauser Gemeinden – Buchberg, Rüdlingen, Stetten – liegen im Südzipfel Richtung Zürich, entsprechend viele pendeln. Der Fahrkostenabzug ist kantonal auf CHF 6'000 pro Jahr begrenzt (Steuerjahr 2025); beim Privatfahrzeug ist die Notwendigkeit nachzuweisen.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen

Wer im Kanton Schaffhausen Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Ob am Rheinfall, im Klettgau oder in Stein am Rhein: Wir stellen die Unterhaltskosten sorgfältig zusammen – pauschal oder effektiv, je nachdem, was für Ihr Steuerjahr günstiger ist.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder im grenznahen Deutschland, erfolgt eine Steuerausscheidung. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale und ausländische Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Schaffhausen

Die Steuerbelastung ergibt sich aus der einfachen Steuer, multipliziert mit dem Kantonssteuerfuss (79 % im Steuerjahr 2025) und dem Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde; dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer. Die folgende Auswahl zeigt einige der grösseren und einige besonders günstige Gemeinden.

Die Spannweite reicht 2025 von 59 % (Buchberg) bis 117 % (Beggingen und Oberhallau) – fast das Doppelte innerhalb eines kleinen Kantons. Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Steuerfüsse 2025 (Kanton Schaffhausen)(öffnet in neuem Tab auf sh.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Schaffhausen

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
    Jetzt anfragen
  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
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    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Schaffhausen

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Schaffhausen. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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