Zum Inhalt springen

Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton Appenzell AusserrhodenSteuererklärung im Kanton Appenzell Ausserrhoden ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten in Appenzell Ausserrhoden – von Teufen bis Herisau – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

Steuererklärung für:

Schritt 1 von 3

Steuererklärung für:, Was ist für Sie wichtig?, Ihre persönlichen Angaben
Steuererklärung für

Unsere Google-Bewertungen werden von Trustindex bereitgestellt. Dabei werden Daten an Trustindex und Google übermittelt.

steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

In Appenzell Ausserrhoden gilt das auf Ihrer Steuererklärung aufgedruckte Einreichedatum; die erste Fristverlängerung ist kostenlos, jede weitere kostet CHF 25. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung in Appenzell Ausserrhoden, das sollten Sie wissen

Das Ausserrhoder Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt stark von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 5. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

20 Gemeinden und das Einheiten-System

Appenzell Ausserrhoden zählt 20 Gemeinden. Die einfache Steuer wird mit dem Total der Steuerfüsse von Kanton (3,30 Einheiten im Steuerjahr 2025), Gemeinde und Kirchgemeinde multipliziert. Die Gemeindesteuerfüsse reichen von 2,60 (Teufen) bis 4,50 (Trogen) – ohne Kirche ergibt das Totale zwischen 5,90 und 7,80.

2023 lehnte das Stimmvolk eine Reduktion auf drei bis fünf Gemeinden ab – die 20 Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Steuerfüssen bleiben. Massgebend für Ihre Steuererklärung ist die Wohngemeinde am Ende des Jahres.

Das Steuerportal – volldigital mit AGOV

Ausserrhoden arbeitet papierlos: Über das Kantonsportal mein.ar.ch mit AGOV-Login lässt sich die Steuererklärung vollständig digital einreichen – inklusive elektronischer Beilagen, Fristverlängerung und Einblick ins Steuerkonto.

Das Portal ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Ausserrhoder Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Der hohe Drittbetreuungsabzug bis CHF 25'000 wird nicht ausgeschöpft. Der gestaffelte Kinderabzug wird mit dem falschen Altersband gerechnet. Wiederholte Fristverlängerungen kosten je CHF 25, obwohl frühe Planung das vermeidet.

Auch der Versicherungsabzug mit dem Kinderzuschlag von CHF 1'000 bleibt oft ungenutzt. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge in Appenzell Ausserrhoden, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025; massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind kantonal bis CHF 6'000 pro Jahr abziehbar (Bund: CHF 3'300), dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr. Beim Auto gelten 70 Rappen pro Kilometer, in der Regel höchstens 220 Arbeitstage.

  2. 02

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Gestaffelter Kinderabzug: CHF 5'300 (bis 4 Jahre), CHF 7'400 (4 bis 15) bzw. CHF 11'600 (ab 15 bzw. in Ausbildung bis 26). Dazu nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 25'000 pro Kind unter 14 Jahren (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Abziehbar sind bis CHF 5'400 für gemeinsam Steuerpflichtige bzw. CHF 2'700 für Einzelpersonen – plus CHF 1'000 pro Kind (Steuerjahr 2025).

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: kantonal bis CHF 12'000, beim Bund bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung in Appenzell Ausserrhoden

In Appenzell Ausserrhoden ist das auf Seite 1 Ihrer Steuererklärung aufgedruckte Datum massgebend. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Abgabefrist
Gemäss aufgedrucktem Datum auf der Steuererklärung
Fristverlängerung
Online über esteuern.ar.ch; die erste kostenlos, jede weitere CHF 25
Elektronische Steuererklärung
Steuerportal auf mein.ar.ch mit AGOV-Login – volldigital
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Ordnungsbusse und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Die erste Fristverlängerung ist kostenlos und schnell online beantragt; jede weitere kostet CHF 25 – frühe Planung lohnt sich also.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Wir kümmern uns rechtzeitig um Ihre Fristen – unsere Dienstleistung dafür ist im Paketpreis enthalten; allfällige kantonale Gebühren ab der zweiten Verlängerung stellt der Kanton direkt in Rechnung.

Quellensteuer

Quellensteuer in Appenzell Ausserrhoden

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Zuständig ist die Kantonale Steuerverwaltung in Herisau.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch; bei Ehepaaren werden die Einkommen nicht zusammengerechnet. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden – bis am 31. März des Folgejahres; danach bleibt sie bis zum Ende der Quellensteuerpflicht bestehen.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus Appenzell Ausserrhoden

Typische Situationen in Appenzell Ausserrhoden

Pendeln nach St. Gallen

Teufen, Speicher, Trogen: Viele Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder arbeiten in der Stadt St. Gallen. Massgebend für die Steuererklärung bleibt der Wohnsitz. Der Fahrkostenabzug ist kantonal auf CHF 6'000 pro Jahr begrenzt (Steuerjahr 2025).

Grosse Unterschiede zwischen 20 Gemeinden

Teufen (Gesamtsteuerfuss 5,90 ohne Kirche) und Trogen (7,80) trennt fast ein Drittel – bei identischem Einkommen. Die 2023 abgelehnte Fusionsreform hat daran nichts geändert: Es bleibt bei 20 Gemeinden mit eigenen Steuerfüssen.

Familien mit Kinderbetreuung

Ausserrhoden erlaubt Drittbetreuungskosten bis CHF 25'000 pro Kind – fast Bundesniveau. Der Kinderabzug ist nach Alter gestaffelt: CHF 5'300 bis 4 Jahre, CHF 7'400 bis 15, CHF 11'600 ab 15 bzw. in Ausbildung (Steuerjahr 2025).

Digital unterwegs

Ausserrhoden gehört zu den digitalsten Steuerverwaltungen: Die Steuererklärung läuft vollständig über das Kantonsportal mein.ar.ch mit AGOV-Login – inklusive Beilagen, Fristverlängerung und Steuerkonto. Wir bereiten alles so vor, dass die Einreichung reibungslos klappt.

Immobilien und Eigenmietwert in Appenzell Ausserrhoden

Wer in Appenzell Ausserrhoden Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Ob Einfamilienhaus in Teufen oder Bauernhaus im Hinterland: Wir stellen die Unterhaltskosten sorgfältig zusammen – pauschal oder effektiv, je nachdem, was für Ihr Steuerjahr günstiger ist.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden in Appenzell Ausserrhoden

Die Steuer ergibt sich aus der einfachen Steuer, multipliziert mit dem Total der Steuerfüsse von Kanton (3,30 Einheiten im Steuerjahr 2025), Gemeinde und Kirchgemeinde. Die folgende Übersicht zeigt die Gesamtsteuerfüsse ohne Kirchensteuer.

Die Spannweite reicht 2025 von 5,90 (Teufen) bis 7,80 (Trogen) – rund ein Drittel Unterschied. Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen; umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Steuerfüsse 2025 (Appenzell Ausserrhoden)(öffnet in neuem Tab auf ar.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
    Jetzt anfragen
  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
    Jetzt anfragen
  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    Jetzt anfragen
  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

Alle Preise und Zusatzleistungen ansehen

* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Appenzell Ausserrhoden

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

Schweizweit für Sie da

Weitere Kantone

Wir arbeiten in allen 26 Kantonen – wählen Sie Ihren Kanton für die passenden Informationen.