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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton AargauSteuererklärung im Kanton Aargau ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Aargau und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig – persönlich begleitet und zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Aargau ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 31. März 2026 einzureichen; das Steueramt mahnt jedoch nicht vor dem 30. Juni 2026 – bis dahin braucht es kein Fristgesuch. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Aargau, das sollten Sie wissen

Das Aargauer Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 2. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 2. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

196 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Mit 196 Gemeinden ist der Aargau einer der gemeindereichsten Kantone. Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich die einfache Steuer; sie wird mit dem Kantonssteuerfuss (111 % im Steuerjahr 2025) und dem Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde multipliziert, dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer. Die Gemeindesteuerfüsse reichen 2025 von 48 % (Oberwil-Lieli) bis 127 % (Mellikon).

Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres. Wir klären solche Punkte vor der Bearbeitung ab.

eTAX AARGAU – neu ab dem Steuerjahr 2025

Der Aargau hat die bisherige Software EasyTax abgelöst: Ab der Steuererklärung 2025 steht mit eTAX AARGAU eine webbasierte Anwendung bereit – ohne Installation, mit Login über das Behörden-Login AGOV und erstmals mit vollelektronischer Einreichung ohne Unterschrift. Papierformulare bleiben über das Gemeindesteueramt möglich.

eTAX AARGAU ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Aargauer Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Die seit 2025 deutlich höheren Kinderabzüge werden nicht ausgeschöpft. Beim Arbeitsweg mit dem Privatfahrzeug fehlt der Nachweis der Notwendigkeit, wodurch der Fahrkostenabzug ganz entfällt. Der grosszügige Weiterbildungsabzug von bis zu CHF 18'000 bleibt ungenutzt.

Auch der erhöhte Versicherungsprämienabzug wird oft nicht voll geltend gemacht. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Aargau, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Kantons- und Gemeindesteuern); massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind im Kanton Aargau bis CHF 7'000 pro Jahr abziehbar (Bund: CHF 3'300), dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr. Bei Nutzung des Privatfahrzeugs ist die Notwendigkeit nachzuweisen.

  2. 02

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Die Pauschale beträgt CHF 7'200 für Verheiratete bzw. CHF 3'600 für übrige Steuerpflichtige (Steuerjahr 2025) – sie wurde per 2025 um CHF 400 bzw. CHF 200 erhöht.

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Kinderabzug neu CHF 9'300 (bis zum 14. Altersjahr), CHF 10'300 (bis 18) bzw. CHF 12'400 (volljährig in Ausbildung) sowie nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 25'000 pro Kind (Steuerjahr 2025). Voraussetzung ist unter anderem die Erwerbstätigkeit beider Elternteile.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: im Kanton Aargau bis CHF 18'000 pro Jahr (Bund: CHF 13'000) – einer der grosszügigsten Werte der Schweiz (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Aargau

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
31. März 2026 für das Steuerjahr 2025 (Selbständige: 30. Juni 2026)
Kulanzregel
Keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2026 – bis dahin ist kein Fristgesuch nötig
Elektronische Steuererklärung
eTAX AARGAU mit AGOV-Login (neu ab Steuerjahr 2025)
Bei Verspätung
1. Mahnung CHF 35, 2. Mahnung CHF 50; danach Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Der Aargau ist kulant: Vor dem 30. Juni 2026 wird nicht gemahnt, bis dahin braucht es kein Fristverlängerungsgesuch. Wer darüber hinaus Zeit benötigt, stellt das Gesuch vor Fristablauf beim Gemeindesteueramt – online oder schriftlich.

Ist die Frist bereits abgelaufen, kostet die erste Mahnung CHF 35, die zweite CHF 50. Melden Sie sich frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Die Fristverlängerung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Aargau

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Zuständig ist die Sektion Quellensteuer des Kantonalen Steueramts Aargau.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 aus einem Arbeitsverhältnis erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch – ebenso, wenn nicht quellenbesteuerte Einkünfte oder steuerbares Vermögen vorliegen; die Schwellenwerte dafür legt der Kanton fest.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Aargau

Typische Situationen im Kanton Aargau

Pendlerinnen und Pendler

Viele Aargauerinnen und Aargauer arbeiten in Zürich, Basel, Bern oder Zug. Massgebend für die Steuererklärung bleibt der Wohnsitz im Aargau. Der Fahrkostenabzug ist kantonal auf CHF 7'000 pro Jahr begrenzt (Steuerjahr 2025) – deutlich mehr als beim Bund.

Familien: höhere Kinderabzüge seit 2025

Mit der Revision per 1. Januar 2025 stiegen die Kinderabzüge deutlich: CHF 9'300 bis zum 14., CHF 10'300 bis zum 18. Altersjahr und CHF 12'400 für volljährige Kinder in Ausbildung. Dazu kommen Drittbetreuungskosten bis CHF 25'000 pro Kind – wir prüfen die Voraussetzungen.

Weiterbildung besonders attraktiv

Der Kanton Aargau erlaubt für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung einen Abzug bis CHF 18'000 pro Jahr – mehr als der Bund (CHF 13'000). Wer eine grössere Weiterbildung selbst bezahlt, sollte die Belege vollständig einreichen; wir ordnen sie korrekt zu.

Erben und Schenken

Im Aargau sind Ehepartner, Nachkommen sowie Stief- und Pflegekinder von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit; auch Eltern sind unter Voraussetzungen befreit. Für andere Erben gelten progressive Tarife. Was das für Ihre Steuererklärung bedeutet, klären wir im Einzelfall.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Aargau

Wer im Kanton Aargau Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Per 2025 hat der Aargau zudem die Vermögenssteuer für natürliche Personen gesenkt – auch das betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer direkt, denn Liegenschaften zählen zum steuerbaren Vermögen.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Aargau

Die Steuerbelastung ergibt sich aus der einfachen Steuer, multipliziert mit dem Kantonssteuerfuss (111 % im Steuerjahr 2025) und dem Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde; dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer. Die folgende Auswahl zeigt einige der grösseren und einige besonders günstige Gemeinden.

Die Spannweite reicht 2025 von 48 % (Oberwil-Lieli) bis 127 % (Mellikon). Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen – umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse 2025 (Kanton Aargau)(öffnet in neuem Tab auf ag.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

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Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Aargau

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
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  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

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    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

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    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
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    • Kinderabzüge optimiert
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Aargau

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Aargau. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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