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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton ZürichSteuererklärung im Kanton Zürich ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Zürich und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig – persönlich begleitet und zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Zürich ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 31. März 2026 einzureichen; eine Fristerstreckung ist bei der Wohngemeinde möglich und bei uns kostenlos inbegriffen. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Zürich, das sollten Sie wissen

Das Zürcher Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 2. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 2. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

160 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Der Kanton Zürich zählt 160 politische Gemeinden. Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich die einfache Staatssteuer; sie wird mit dem Staatssteuerfuss (98 % im Steuerjahr 2025) und dem Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde multipliziert, dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer. Die Gemeindesteuerfüsse reichen 2025 von 72 % (Kilchberg) bis 129 % (Maschwanden) – bei identischem Einkommen ein deutlicher Unterschied.

Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres. Wir klären solche Punkte vor der Bearbeitung ab.

ZHprivateTax – die Online-Steuererklärung

Der Kanton Zürich setzt vollständig auf den Online-Kanal: Die Steuererklärung wird über die Webanwendung ZHprivateTax erfasst und eingereicht, der Zugang erfolgt über das Behörden-Login AGOV. Die frühere Offline-Software «Private Tax» wurde eingestellt – ab der Steuererklärung 2025 gibt es nur noch ZHprivateTax oder die Einreichung auf Papier.

ZHprivateTax ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Zürcher Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Beim Arbeitsweg mit dem Privatfahrzeug fehlt der Nachweis der Notwendigkeit, wodurch der Fahrkostenabzug ganz entfällt. Der Versicherungsprämienabzug wird nicht ausgeschöpft. Quellenbesteuerte verpassen die Frist für die freiwillige nachträgliche ordentliche Veranlagung – sie läuft am 31. März des Folgejahres ab und ist nicht verlängerbar.

Auch Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bleiben oft ungenutzt, obwohl der Kanton Zürich hier grosszügige Höchstbeträge kennt. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Zürich, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Staats- und Gemeindesteuern); massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind im Kanton Zürich bis CHF 5'200 pro Jahr abziehbar (Bund: CHF 3'300), dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr. Bei Nutzung des Privatfahrzeugs ist die Notwendigkeit nachzuweisen.

  2. 02

    Versicherungsprämien & Krankheitskosten

    Prämien für Kranken- und Unfallversicherung sind bis CHF 5'800 (Verheiratete) bzw. CHF 2'900 (übrige) abziehbar, plus CHF 1'300 pro Kind (Steuerjahr 2025). Selbst getragene Krankheits- und Zahnarztkosten sind ab der massgebenden Grenze zusätzlich abziehbar.

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Kinderabzug von CHF 9'300 pro Kind sowie nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 25'000 pro Kind unter 14 Jahren (Steuerjahr 2025). Voraussetzung ist unter anderem die Erwerbstätigkeit beider Elternteile – wir prüfen die Details.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: im Kanton Zürich bis CHF 12'400, beim Bund bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Zürich

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
31. März 2026 für das Steuerjahr 2025
Fristerstreckung
Gesuch vor Fristablauf bei der Wohngemeinde; üblich bis 30. September, längstens bis 30. November
Elektronische Steuererklärung
ZHprivateTax mit AGOV-Login; Papier bleibt möglich
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Ordnungsbusse und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Wer mehr Zeit benötigt, stellt das Erstreckungsgesuch vor Fristablauf bei der Wohngemeinde – online oder schriftlich. Üblich ist eine Erstreckung bis 30. September, in begründeten Fällen längstens bis 30. November.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Die Fristverlängerung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Zürich

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreslohn von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen; bei Ehepaaren wird jede Person einzeln geprüft, die Löhne werden nicht zusammengezählt. Obligatorisch ist die NOV auch bei nicht quellenbesteuerten Einkünften über CHF 3'000 oder steuerbarem Vermögen über CHF 80'000 (Alleinstehende) bzw. CHF 160'000 (Verheiratete).

03

Freiwillige NOV – Frist beachten

Unterhalb der Schwellen kann die NOV freiwillig beantragt werden – bis am 31. März des Folgejahres, diese Frist ist nicht verlängerbar. Wir prüfen Tarifcode, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und stellen den Antrag fristgerecht.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Zürich

Typische Situationen im Kanton Zürich

Expats und Quellenbesteuerte

Im Wirtschaftsraum Zürich arbeiten viele Fachkräfte mit Bewilligung B oder L, deren Lohn an der Quelle besteuert wird. Ab CHF 120'000 Bruttojahreslohn ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch – darunter kann sie sich lohnen, etwa mit Säule 3a, Weiterbildung oder Pendlerkosten. Wir prüfen das, bevor Fristen ablaufen.

Pendlerinnen und Pendler

Ob per S-Bahn in die Stadt oder mit dem Auto ins Umland: Der Fahrkostenabzug ist im Kanton Zürich auf CHF 5'200 pro Jahr begrenzt (Steuerjahr 2025). Wer das Privatfahrzeug abziehen will, braucht den Nachweis, dass der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist – wir prüfen das vorab.

Studierende an UZH, ETH und ZHAW

Zürich ist der grösste Hochschulstandort der Schweiz. Auch mit Nebenjob, Praktikum oder Stipendium lohnt sich eine sauber erstellte Steuererklärung. Für Lernende und Studierende gilt unser Fixpreis von CHF 35.– pro Steuerjahr, inklusive Prüfung der Abzüge für Ausbildungskosten und Fahrkosten.

Familien mit Kinderbetreuung

Der Kanton Zürich erlaubt für nachgewiesene Drittbetreuungskosten einen Abzug bis CHF 25'000 pro Kind (Steuerjahr 2025) – deutlich mehr als viele andere Kantone. Dazu kommt der Kinderabzug von CHF 9'300. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und alle Belege vorliegen.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Zürich

Wer im Kanton Zürich Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Gerade im Kanton Zürich mit seinen hohen Liegenschaftswerten lohnt sich die sorgfältige Zusammenstellung der Unterhaltskosten besonders – pauschal oder effektiv, je nachdem, was für Ihr Steuerjahr günstiger ist.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Zürich

Die Steuerbelastung ergibt sich aus der einfachen Staatssteuer, multipliziert mit dem Staatssteuerfuss (98 % im Steuerjahr 2025) und dem Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde; dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer. Die folgende Auswahl zeigt einige der grösseren und einige besonders günstige Gemeinden.

Die Spannweite reicht 2025 von 72 % (Kilchberg) bis 129 % (Maschwanden). Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen – umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Aktuelle Gemeindesteuerfüsse im Kanton Zürich(öffnet in neuem Tab auf zh.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Zürich

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
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  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

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    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

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    • Inkl. Fristverlängerung
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Zürich

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Zürich. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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