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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton BernSteuererklärung im Kanton Bern ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Bern und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig – persönlich begleitet und zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Bern ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 15. März 2026 einzureichen – früher als in den meisten Kantonen. Eine Fristverlängerung ist online bis 15. Juli gebührenfrei, danach kostenpflichtig; beauftragen Sie uns, kümmern wir uns rechtzeitig darum. Fixpreise pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Bern, das sollten Sie wissen

Das Berner Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 2. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 2. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

334 Gemeinden und das System der Steueranlagen

Der Kanton Bern zählt 334 politische Gemeinden (Stand 1. Januar 2026). Die Steuer wird berechnet, indem die einfache Steuer mit den Steueranlagen von Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde multipliziert wird. Die kantonale Anlage für natürliche Personen beträgt im Steuerjahr 2025 2,975 – sie wurde gegenüber 2024 (3,025) gesenkt.

Die Gemeindeanlagen reichen 2025 von 0,89 (Deisswil bei Münchenbuchsee) bis 2,20 (Schelten); die Stadt Bern liegt bei 1,54. Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres.

TaxMe-Online – die elektronische Steuererklärung

Mit TaxMe-Online lässt sich die Berner Steuererklärung vollständig elektronisch ausfüllen und einreichen – inklusive Beleg-Upload, auch per Smartphone. Der Zugang erfolgt über das BE-Login mit dem Behörden-Login AGOV; für die Erstregistrierung brauchen Sie die Angaben aus dem Brief zur Steuererklärung.

TaxMe-Online ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Berner Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Die frühe Frist Mitte März wird verpasst, und die verspätete Einreichung kostet eine Mahngebühr von CHF 60. Der Versicherungsabzug wird nicht ausgeschöpft. Bei Liegenschaften werden wertvermehrende Investitionen als Unterhalt deklariert – oder umgekehrt.

Auch Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bleiben oft ungenutzt, weil die Voraussetzungen nicht bekannt sind. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Bern, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Kantons- und Gemeindesteuern); massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind im Kanton Bern bis CHF 7'000 pro Jahr abziehbar (Bund: CHF 3'300), dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr. Bei Nutzung des Privatfahrzeugs ist die Notwendigkeit nachzuweisen.

  2. 02

    Versicherungsabzug

    Mit Pensionskassen- oder Säule-3a-Beiträgen gelten fixe Abzüge von CHF 2'450 (Alleinstehende) bzw. CHF 4'900 (Verheiratete); ohne solche Beiträge sind effektiv bis CHF 3'600 bzw. CHF 7'200 abziehbar – plus CHF 700 pro Kind (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Kinderabzug von CHF 8'300 pro Kind, zusätzlich bis CHF 6'400 bei auswärtiger Ausbildung, sowie nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 16'000 pro Kind (Steuerjahr 2025). Voraussetzung ist unter anderem die Erwerbstätigkeit beider Elternteile – wir prüfen die Details.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: im Kanton Bern bis CHF 12'500, beim Bund bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Bern

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
15. März 2026 für das Steuerjahr 2025 (Selbständige und Landwirte: 15. Mai 2026)
Fristverlängerung
Online bis 15. Juli gebührenfrei; bis 15. September CHF 20, bis 15. November (Maximum) CHF 40
Elektronische Steuererklärung
TaxMe-Online mit BE-Login (AGOV)
Bei Verspätung
Mahngebühr CHF 60; danach ist eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Der Kanton Bern kennt eine klare Gebührenstaffel: Die Online-Verlängerung bis 15. Juli ist gebührenfrei, bis 15. September kostet sie CHF 20, bis 15. November – dem Maximum – CHF 40. Schriftliche oder telefonische Gesuche kosten jeweils CHF 20 mehr.

Ist die Frist bereits abgelaufen, wird eine Mahngebühr von CHF 60 fällig. Melden Sie sich frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Wir beantragen die Fristverlängerung rechtzeitig für Sie – unsere Dienstleistung dafür ist im Paketpreis enthalten; allfällige kantonale Gebühren des Kantons Bern stellt dieser direkt in Rechnung.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Bern

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem quellensteuerpflichtigen Bruttoeinkommen von CHF 120'000 pro Jahr erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch – ebenso bei steuerbarem Vermögen ab CHF 150'000 oder zusätzlichen Einkünften ab CHF 3'000. Das Steuererklärungsformular ist bis am 31. März des Folgejahres zu verlangen.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Bern

Typische Situationen im Kanton Bern

Zweisprachige Unterlagen

Der Kanton Bern ist zweisprachig: Formulare, TaxMe-Online und Wegleitungen erscheinen auf Deutsch und Französisch. Wir begleiten Sie auf Deutsch und ordnen jede Position verständlich ein – unabhängig davon, in welcher Sprache Ihre Unterlagen vorliegen.

Wohneigentum mit Liegenschaftssteuer

Viele Berner Gemeinden erheben zusätzlich zur Einkommens- und Vermögenssteuer eine kommunale Liegenschaftssteuer auf dem amtlichen Wert (höchstens 1,5 Promille). Wir erfassen Ihre Liegenschaft vollständig – inklusive Eigenmietwert, Unterhalt und Hypothekarzinsen.

Pendlerinnen und Pendler

Ob nach Bern, Biel, Thun oder in den Nachbarkanton: Der Fahrkostenabzug ist im Kanton Bern auf CHF 7'000 pro Jahr begrenzt (Steuerjahr 2025) – deutlich mehr als beim Bund (CHF 3'300). Wer das Privatfahrzeug abziehen will, braucht den Nachweis, dass der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist.

Frühe Frist, klare Gebühren

Bern verlangt die Steuererklärung schon Mitte März und verrechnet für spätere Fristverlängerungen Gebühren – online bis 15. Juli gebührenfrei, danach CHF 20 bis 40. Wer uns beauftragt, muss sich um diese Termine nicht kümmern: Wir beantragen die Verlängerung rechtzeitig.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Bern

Wer im Kanton Bern Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Eine Berner Besonderheit ist die kommunale Liegenschaftssteuer: Viele Gemeinden erheben sie zusätzlich auf dem amtlichen Wert der Liegenschaft, höchstens 1,5 Promille. Steuerpflichtig ist, wer am 31. Dezember im Grundbuch eingetragen ist – wir behalten diese Position für Sie im Blick.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Kommunale Liegenschaftssteuer berücksichtigt
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steueranlagen der Gemeinden im Kanton Bern

Im Kanton Bern wird die einfache Steuer mit den Steueranlagen von Kanton (2,975 im Steuerjahr 2025), Gemeinde und Kirchgemeinde multipliziert. Die folgende Auswahl zeigt einige der grösseren und einige besonders günstige Gemeinden.

Die Spannweite reicht 2025 von 0,89 (Deisswil bei Münchenbuchsee) bis 2,20 (Schelten). Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen – umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Steueranlagen von Kanton und Gemeinden (Bern)(öffnet in neuem Tab auf sv.fin.be.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Bern

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
    Jetzt anfragen
  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

Alle Preise und Zusatzleistungen ansehen

* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Bern

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Bern. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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