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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton GlarusSteuererklärung im Kanton Glarus ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Glarus – dem Kanton mit nur drei Gemeinden und der Landsgemeinde – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Glarus gilt das auf Ihrer Steuererklärung aufgedruckte Einreichedatum – in der Regel Ende März; die Online-Fristverlängerung ist bis Ende Jahr kostenlos. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Glarus, das sollten Sie wissen

Das Glarner Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – und dank nur drei Gemeinden ist die Struktur die einfachste der Schweiz. Die Abzüge sind es nicht.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 5. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

Drei Gemeinden, eine Landsgemeinde

Seit dem 1. Januar 2011 besteht der Kanton Glarus aus nur drei Gemeinden – fusioniert aus 25 Ortsgemeinden, beschlossen von der Landsgemeinde 2006. Die einfache Steuer wird mit dem Kantonssteuerfuss (58 % plus 1,7 % Bausteuerzuschlag im Steuerjahr 2025) und dem Gemeindesteuerfuss multipliziert: Glarus 56 %, Glarus Nord 60 % (plus 3 % Bausteuer), Glarus Süd 63 %. Dazu kommt die Kirchensteuer.

Den Kantonssteuerfuss setzt die Landsgemeinde jedes Jahr neu fest – direkte Demokratie in Reinform. Massgebend für Ihre Steuererklärung ist Ihre Wohngemeinde am Ende des Jahres.

eTax.GL – die Online-Steuererklärung

Mit eTax.GL lässt sich die Glarner Steuererklärung im Browser ausfüllen und unterschriftsfrei einreichen – mit Zwei-Faktor-Anmeldung und der Beleg-App SNAP.SHARE. Die Zugangsdaten kommen mit den Steuerunterlagen.

eTax.GL ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Glarner Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Der hohe Drittbetreuungsabzug bis CHF 25'800 wird nicht ausgeschöpft. Die grosszügigen Versicherungsabzüge – bis CHF 9'300 für Ehepaare ohne Pensionskasse – bleiben ungenutzt. Beim Arbeitsweg mit dem Privatfahrzeug fehlt der Nachweis der Notwendigkeit.

Auch die kostenlose Online-Fristverlängerung wird verpasst und stattdessen später die CHF-30-Gebühr fällig. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Glarus, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025; massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Glarus kennt keine kantonale Obergrenze für den Fahrkostenabzug – abziehbar sind die notwendigen Kosten des Arbeitswegs (ÖV 2. Klasse; Auto in Ausnahmefällen mit gestaffelten Kilometeransätzen; beim Bund gilt CHF 3'300). Dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr.

  2. 02

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Kinderabzug von CHF 7'200 pro Kind (entfällt ab einem Einkommen des Kindes über CHF 14'000) sowie nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 25'800 pro Kind unter 14 Jahren – gleich viel wie beim Bund (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Mit Beiträgen an Pensionskasse oder Säule 3a sind bis CHF 6'200 (Ehepaare) bzw. CHF 3'100 (übrige) abziehbar, ohne solche Beiträge CHF 9'300 bzw. CHF 4'650 – plus CHF 1'000 pro Kind (Steuerjahr 2025).

  4. 04

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025, Kanton Glarus und Bund). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Glarus

Im Kanton Glarus ist das auf Ihrer Steuererklärung aufgedruckte Einreichedatum massgebend. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Abgabefrist
Gemäss aufgedrucktem Datum auf der Steuererklärung (in der Regel Ende März)
Fristverlängerung
Online kostenlos bis 31. Dezember 2026; darüber hinaus CHF 30 mit schriftlicher Begründung
Elektronische Steuererklärung
eTax.GL – im Browser, unterschriftsfrei, mit Beleg-App
Bei Verspätung
Nach der zweiten Mahnung ist keine Verlängerung mehr möglich; Ermessenseinschätzung droht

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Glarus macht die Verlängerung einfach: Online ist sie bis Ende Jahr kostenlos. Erst Erstreckungen über den 31. Dezember hinaus kosten CHF 30 und brauchen ein schriftlich begründetes Gesuch.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung – nach der zweiten ist keine Verlängerung mehr möglich. Melden Sie sich frühzeitig; wir übernehmen den Antrag.

Die Fristverlängerung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Glarus

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Zuständig ist die Kantonale Steuerverwaltung Glarus.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem quellensteuerpflichtigen Jahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch; bei Ehepaaren genügt das Einkommen einer Person. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden – bis am 31. März des Folgejahres.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge – etwa den unbegrenzten Fahrkostenabzug oder die hohe Drittbetreuung – und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Glarus

Typische Situationen im Kanton Glarus

Nur drei Gemeinden

Seit der schweizweit radikalsten Gemeindereform (Landsgemeinde 2006, in Kraft 2011) besteht Glarus aus nur drei Gemeinden: Glarus (56 %), Glarus Nord (60 %) und Glarus Süd (63 %). Das macht die Zuordnung einfach – die Abzüge bleiben trotzdem anspruchsvoll.

Familien mit Kinderbetreuung

Glarus erlaubt Drittbetreuungskosten bis CHF 25'800 pro Kind – gleich viel wie der Bund und mehr als die meisten Nachbarkantone. Dazu kommt der Kinderabzug von CHF 7'200 (Steuerjahr 2025). Wir prüfen die Voraussetzungen und Belege.

Pendlerinnen und Pendler

Ob ins Zürcher Oberland, nach Ziegelbrücke oder in die March: Glarus kennt keine kantonale Obergrenze für den Fahrkostenabzug – abziehbar sind die notwendigen Kosten des Arbeitswegs (beim Bund gilt die Begrenzung). Beim Privatfahrzeug ist die Notwendigkeit nachzuweisen.

Die Landsgemeinde bestimmt den Steuerfuss

Ein Schweizer Unikat: Der Glarner Kantonssteuerfuss wird jedes Jahr von der Landsgemeinde unter freiem Himmel festgesetzt – für 2025 auf 58 Prozent plus 1,7 Prozent Bausteuerzuschlag. Wir behalten die Beschlüsse für Sie im Blick.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Glarus

Wer im Kanton Glarus Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Vom Einfamilienhaus in Näfels bis zur Ferienwohnung in Elm oder Braunwald: Bei Objekten ausserhalb des Wohnkantons erfolgt eine Steuerausscheidung. Wir erfassen alle Objekte vollständig und stellen die Unterhaltskosten optimal zusammen – pauschal oder effektiv.

Die Bausteuerzuschläge von Kanton (1,7 %) und Glarus Nord (3 %) fliessen automatisch in die Steuerrechnung ein – wir behalten sie bei der Planung im Blick.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften und Ferienwohnungen berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der drei Glarner Gemeinden

Die Steuer ergibt sich aus der einfachen Steuer, multipliziert mit dem Kantonssteuerfuss (58 % plus 1,7 % Bausteuerzuschlag im Steuerjahr 2025) und dem Steuerfuss Ihrer Gemeinde; dazu kommt die Kirchensteuer. Glarus hat nur drei Gemeinden – die Übersicht ist entsprechend kurz.

Glarus Nord erhebt zusätzlich 3 % Bausteuer. Bei nur drei Gemeinden entscheidet weniger der Wohnort als die vollständige Nutzung der Abzüge über Ihre Steuerbelastung.

Wegleitung zur Steuererklärung 2025 (Kanton Glarus)(öffnet in neuem Tab auf gl.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Glarus

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
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  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

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    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
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    • Einreichung beim Steueramt
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Glarus

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Glarus. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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