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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton FreiburgSteuererklärung im Kanton Freiburg ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im zweisprachigen Kanton Freiburg und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig – auf Deutsch begleitet und zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung: wir kümmern uns darum
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Freiburg ist die Steuererklärung bis am 31. März einzureichen – massgebend ist das aufgedruckte Datum. Jede Fristverlängerung kostet CHF 20 und ist höchstens viermal möglich, längstens bis Mitte Dezember. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Freiburg, das sollten Sie wissen

Das Freiburger Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 4. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 4. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

121 Gemeinden und der Kantonssteuerfuss von 96 %

Der Kanton Freiburg zählt 121 Gemeinden. Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich die einfache Kantonssteuer; der Kanton erhebt darauf im Steuerjahr 2025 96 % – eine faktische Entlastung –, Ihre Wohngemeinde ihren eigenen Steuerfuss in Prozent der einfachen Kantonssteuer: 2025 zwischen 32 % (Greng) und 100 % (Jaun). Dazu kommt die Kirchensteuer der Pfarrei.

Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres. Wir klären solche Punkte vor der Bearbeitung ab.

FriTax – die Steuererklärungssoftware

Der Kanton stellt mit FriTax eine kostenlose Software für Windows, macOS und Linux bereit. Die Steuererklärung lässt sich damit inklusive Belegen vollelektronisch einreichen – zweisprachig auf Deutsch und Französisch.

FriTax ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Freiburger Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Die kostenpflichtigen Fristverlängerungen summieren sich, weil zu spät geplant wird. Der sehr hohe Pendlerabzug bis CHF 12'000 wird nicht ausgeschöpft. Beim degressiven Kinderabzug wird mit dem falschen Betrag gerechnet.

Auch die hohen Freiburger Versicherungspauschalen – CHF 9'620 für Ehepaare plus Zuschläge pro Kind – bleiben oft ungenutzt. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Freiburg, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Kantons- und Gemeindesteuern); massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind im Kanton Freiburg bis CHF 12'000 pro Jahr abziehbar (Bund: CHF 3'300) – einer der höchsten Werte der Schweiz. Dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr.

  2. 02

    Versicherungsprämien

    Die Pauschale für Kranken- und Unfallversicherung beträgt CHF 9'620 für Ehepaare bzw. CHF 4'810 für Alleinstehende, plus CHF 1'140 pro minderjähriges Kind (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Degressiver Kinderabzug: CHF 8'600 pro Kind bei einem Reineinkommen bis CHF 62'700, darüber schrittweise sinkend auf CHF 7'100. Dazu nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 12'000 pro Kind (Steuerjahr 2025). Voraussetzung ist unter anderem die Erwerbstätigkeit beider Elternteile.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: im Kanton Freiburg bis CHF 12'000, beim Bund bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Freiburg

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
31. März (aufgedrucktes Datum massgebend)
Fristverlängerung
CHF 20 pro Erstreckung (Bezahlung gilt als Antrag); höchstens 4-mal, längstens bis 15. Dezember
Elektronische Steuererklärung
FriTax – vollelektronische Einreichung inkl. Belege
Bei Verspätung
Mahnung mit 10-tägiger Nachfrist; danach sind Busse und Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Freiburg regelt die Verlängerung über die Gebühr: Wer die QR-Rechnung von CHF 20 vor Fristablauf bezahlt, hat die Erstreckung beantragt – bis zu viermal, nie über den 15. Dezember hinaus.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt eine Mahnung mit zehntägiger Nachfrist. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen die weitere Kommunikation.

Wir kümmern uns rechtzeitig um Ihre Fristen – unsere Dienstleistung dafür ist im Paketpreis enthalten; die kantonale Gebühr von CHF 20 pro Erstreckung stellt der Kanton direkt in Rechnung.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Freiburg

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Zuständig ist die Sektion Quellensteuer der Kantonalen Steuerverwaltung Freiburg.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch und bleibt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht bestehen. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden – bis am 31. März des Folgejahres; der Antrag ist unwiderruflich.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Freiburg

Typische Situationen im Kanton Freiburg

Zweisprachige Unterlagen

Der Kanton Freiburg ist zweisprachig: FriTax, Formulare und Wegleitungen erscheinen auf Deutsch und Französisch – je nach Region unterschiedlich. Wir ordnen jede Position unabhängig von der Sprache korrekt zu und begleiten Sie auf Deutsch.

Familien mit dem degressiven Kinderabzug

Freiburg staffelt den Kinderabzug nach Einkommen: Bis CHF 62'700 Reineinkommen gibt es CHF 8'600 pro Kind, darüber sinkt er schrittweise auf CHF 7'100 (Steuerjahr 2025). Dazu kommen Drittbetreuungskosten bis CHF 12'000 pro Kind – wir rechnen die für Sie günstigste Konstellation durch.

Pendlerinnen und Pendler

Ob nach Bern, Lausanne oder ins Broye-Gebiet: Der Freiburger Fahrkostenabzug ist mit maximal CHF 12'000 pro Jahr einer der grosszügigsten der Schweiz (Steuerjahr 2025). Wer das Privatfahrzeug abziehen will, braucht den Nachweis, dass der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist.

Fristen kosten Geld – Planung zahlt sich aus

Anders als in vielen Kantonen ist in Freiburg jede Fristverlängerung kostenpflichtig: CHF 20 pro Erstreckung, maximal viermal, nie über Mitte Dezember hinaus. Wer uns früh beauftragt, spart sich diese Gebühren meist ganz.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Freiburg

Wer im Kanton Freiburg Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Ob Einfamilienhaus im Sensebezirk oder Wohnung am Murtensee: Wir stellen die Unterhaltskosten sorgfältig zusammen – pauschal oder effektiv, je nachdem, was für Ihr Steuerjahr günstiger ist.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Freiburg

Die Steuerbelastung ergibt sich aus der einfachen Kantonssteuer: Der Kanton erhebt darauf 96 % (Steuerjahr 2025), Ihre Wohngemeinde ihren eigenen Steuerfuss; dazu kommt die Kirchensteuer der Pfarrei. Die folgende Auswahl zeigt einige der grösseren und einige besonders günstige Gemeinden.

Die Spannweite reicht 2025 von 32 % (Greng) bis 100 % (Jaun). Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen – umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Gemeindesteuerfüsse (Kanton Freiburg)(öffnet in neuem Tab auf opendata.fr.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Freiburg

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
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  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

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    • Inkl. Nebeneinkünfte
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    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

Alle Preise und Zusatzleistungen ansehen

* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Freiburg

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Freiburg. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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