121 Gemeinden und der Kantonssteuerfuss von 96 %
Der Kanton Freiburg zählt 121 Gemeinden. Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich die einfache Kantonssteuer; der Kanton erhebt darauf im Steuerjahr 2025 96 % – eine faktische Entlastung –, Ihre Wohngemeinde ihren eigenen Steuerfuss in Prozent der einfachen Kantonssteuer: 2025 zwischen 32 % (Greng) und 100 % (Jaun). Dazu kommt die Kirchensteuer der Pfarrei.
Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres. Wir klären solche Punkte vor der Bearbeitung ab.

