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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton ThurgauSteuererklärung im Kanton Thurgau ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Thurgau und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig – persönlich begleitet und zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Thurgau ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 30. April 2026 beim Gemeindesteueramt einzureichen; eine Fristverlängerung ist bis 30. September möglich und bei uns inbegriffen. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Thurgau, das sollten Sie wissen

Das Thurgauer Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde, Ihrer Schulgemeinde und den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 2. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 2. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

80 Gemeinden – und ein dreistufiges Steuerfuss-System

Der Kanton Thurgau zählt 80 Politische Gemeinden. Die geschuldete Staats- und Gemeindesteuer ergibt sich aus der einfachen Steuer, multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss: Staatssteuerfuss (109 % im Steuerjahr 2025, unverändert seit 2022) plus die Steuerfüsse der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und je nach Konfession der Kirchgemeinde.

Eine Thurgauer Eigenheit: Weil die Schulgemeinden vielerorts selbständig sind, kann der Gesamtsteuerfuss innerhalb derselben Politischen Gemeinde je nach Ortsteil unterschiedlich ausfallen. 2025 reicht die Spannweite – ohne Kirchensteuer – von 199 % (Warth-Weiningen) bis 286 % (Arbon, Kernort).

eFisc – die Steuererklärungssoftware des Kantons

Der Thurgau stellt mit eFisc eine kostenlose Steuererklärungssoftware für Windows, macOS und Linux bereit. Die Steuererklärung lässt sich damit elektronisch übermitteln – inklusive Belege; das Übermittlungs-Passwort steht auf dem Hauptbogen Ihrer Steuererklärung.

eFisc ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Thurgauer Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Grenzgänger-Konstellationen mit Deutschland werden falsch deklariert oder die Ansässigkeitsbescheinigung fehlt. Beim Arbeitsweg mit dem Privatfahrzeug fehlt der Nachweis der Notwendigkeit, wodurch der Fahrkostenabzug ganz entfällt. Der Versicherungsabzug wird nicht ausgeschöpft.

Auch die gestaffelten Kinderabzüge für Kinder in Ausbildung bleiben oft ungenutzt. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Thurgau, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Staats- und Gemeindesteuern); massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind im Kanton Thurgau bis CHF 6'000 pro Jahr abziehbar (Bund: CHF 3'300), dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr. Beim Auto gelten gestaffelte Kilometeransätze; die Notwendigkeit ist nachzuweisen.

  2. 02

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Abziehbar sind bis CHF 7'000 für gemeinsam Besteuerte bzw. CHF 3'500 für Alleinstehende – plus CHF 1'000 pro Kind (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Kinderabzug von CHF 7'400 pro Kind, für Kinder in Ausbildung gestaffelt bis CHF 10'600, sowie nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 10'100 pro Kind unter 14 Jahren (Steuerjahr 2025). Voraussetzung ist unter anderem die Erwerbstätigkeit beider Elternteile.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025, Kanton Thurgau und Bund). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Thurgau

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
30. April 2026 für das Steuerjahr 2025, beim Gemeindesteueramt
Fristverlängerung
Beim Gemeindesteueramt; erstes Gesuch bis 30. September, begründet bis 30. November
Elektronische Steuererklärung
eFisc-Software mit elektronischer Übermittlung inkl. Belege
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Ordnungsbusse und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Wer mehr Zeit benötigt, stellt das Gesuch beim Gemeindesteueramt der Wohngemeinde – viele Gemeinden bieten das online an. Das erste Gesuch wird grundsätzlich bis 30. September bewilligt, in begründeten Fällen bis 30. November.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Die Fristverlängerung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Thurgau

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Seit 2023 ist die kantonale Steuerverwaltung – nicht mehr das Gemeindesteueramt – für die Quellensteuer zuständig.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch; bei Ehepaaren wird jede Person einzeln geprüft. Die NOV gilt anschliessend bis zum Ende der Quellensteuerpflicht.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt – gerade bei Grenzgänger-Konstellationen mit Deutschland. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Thurgau

Typische Situationen im Kanton Thurgau

Grenzgänger: Wohnsitz Thurgau, Arbeit in Deutschland

Wer im Thurgau wohnt und als Grenzgängerin oder Grenzgänger in Deutschland arbeitet, versteuert den Lohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich am Wohnsitz in der Schweiz; Deutschland darf eine begrenzte Quellensteuer erheben, die angerechnet wird. Die Details hängen vom Einzelfall ab – wir klären Ihre Konstellation vor der Bearbeitung.

Grenzgänger: Wohnsitz Deutschland, Arbeit im Thurgau

Umgekehrt gilt: Mit Ansässigkeitsbescheinigung wird im Thurgau eine auf 4,5 Prozent begrenzte Quellensteuer erhoben, besteuert wird der Lohn in Deutschland. Wer an vielen Tagen berufsbedingt nicht an den Wohnsitz zurückkehrt, verliert die Grenzgängereigenschaft – dann gelten die ordentlichen Quellensteuertarife.

Steuerfuss hängt auch von der Schulgemeinde ab

Der Thurgau kennt neben den Politischen Gemeinden selbständige Schul- und Kirchgemeinden mit eigenen Steuerfüssen. Der Gesamtsteuerfuss kann darum sogar innerhalb derselben Politischen Gemeinde je nach Ortsteil variieren. Wir ordnen Ihre Adresse korrekt zu.

Pendlerinnen und Pendler

Ob nach Frauenfeld, Kreuzlingen, Winterthur oder St. Gallen: Der Fahrkostenabzug ist im Kanton Thurgau auf CHF 6'000 pro Jahr begrenzt (Steuerjahr 2025). Wer das Privatfahrzeug abziehen will, braucht den Nachweis, dass der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist – wir prüfen das vorab.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Thurgau

Wer im Kanton Thurgau Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Gerade in den Seegemeinden am Bodensee und Untersee mit gefragten Lagen lohnt sich die sorgfältige Zusammenstellung der Unterhaltskosten – pauschal oder effektiv, je nachdem, was für Ihr Steuerjahr günstiger ist.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Thurgau

Der Gesamtsteuerfuss setzt sich im Thurgau aus Staatssteuerfuss (109 % im Steuerjahr 2025), Politischer Gemeinde, Schulgemeinde und je nach Konfession der Kirchgemeinde zusammen. Die folgende Auswahl zeigt Gesamtsteuerfüsse ohne Kirchensteuer im jeweiligen Kernort.

Die Spannweite reicht 2025 von 199 % (Warth-Weiningen) bis 286 % (Arbon, Kernort) – und weil Schulgemeinden eigene Füsse festlegen, kann der Wert sogar innerhalb einer Politischen Gemeinde variieren. Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Steuerfüsse im Kanton Thurgau(öffnet in neuem Tab auf steuerverwaltung.tg.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Thurgau

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
    Jetzt anfragen
  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Thurgau

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Thurgau. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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