80 Gemeinden – und ein dreistufiges Steuerfuss-System
Der Kanton Thurgau zählt 80 Politische Gemeinden. Die geschuldete Staats- und Gemeindesteuer ergibt sich aus der einfachen Steuer, multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss: Staatssteuerfuss (109 % im Steuerjahr 2025, unverändert seit 2022) plus die Steuerfüsse der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und je nach Konfession der Kirchgemeinde.
Eine Thurgauer Eigenheit: Weil die Schulgemeinden vielerorts selbständig sind, kann der Gesamtsteuerfuss innerhalb derselben Politischen Gemeinde je nach Ortsteil unterschiedlich ausfallen. 2025 reicht die Spannweite – ohne Kirchensteuer – von 199 % (Warth-Weiningen) bis 286 % (Arbon, Kernort).

