Zum Inhalt springen

Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton GenfSteuererklärung im Kanton Genf ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Genf – von der Stadt Genf bis Carouge – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

Steuererklärung für:

Schritt 1 von 3

Steuererklärung für:, Was ist für Sie wichtig?, Ihre persönlichen Angaben
Steuererklärung für

Unsere Google-Bewertungen werden von Trustindex bereitgestellt. Dabei werden Daten an Trustindex und Google übermittelt.

steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Genf ist die Steuererklärung bis am 31. März einzureichen; die Fristverlängerung ist kostenpflichtig und nach Dauer gestaffelt (CHF 20 bis 60). Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Genf, das sollten Sie wissen

Genf rechnet anders als die Deutschschweiz: mit Zuschlagsrappen statt Steuerfüssen, einem Steuerrabatt aus dem Jahr 1999 und einigen der grosszügigsten – und strengsten – Abzüge der Schweiz.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 5. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

Centimes additionnels statt Steuerfuss

Auf die kantonale Basissteuer (impôt de base) schlägt der Kanton 47,5 Prozent Zuschlagsrappen (centimes additionnels) auf, reduziert um einen gesetzlichen Steuerrabatt von 12 Prozent, plus 1 Prozent für die Hauspflege. Dazu erhebt jede der 45 Gemeinden eigene centimes additionnels auf derselben Basissteuer.

Die Spannweite der Gemeinden ist gross: 2025 reicht sie von 25 (Genthod, Cologny) bis 51 Zuschlagsrappen (Avully, Chancy); die Stadt Genf liegt bei 45,49. Dazu kommt eine taxe personnelle von CHF 25 pro erwachsene Person. Massgebend ist die Wohngemeinde am Ende des Jahres.

GeTax und e-démarches

Ausgefüllt wird mit GeTax, der kostenlosen Software der Genfer Steuerverwaltung, oder direkt online im Portal e-démarches – mit Übernahme der Vorjahresdaten. Die grosse Mehrheit der Genfer Steuerpflichtigen erhält keine Papiererklärung mehr, sondern nur noch die Zugangscodes.

Das Portal ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Genfer Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Der grosszügige Krankenkassenabzug wird nicht ausgeschöpft, während beim streng gedeckelten Fahrkostenabzug (CHF 534) zu viel eingesetzt wird. Die Fristverlängerung wird zu spät beantragt und kostet unnötig viel. Und Quellenbesteuerte verpassen die Verwirkungsfrist vom 31. März für den Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung.

Auch der hohe Abzug für Familienlasten (CHF 13'660 pro Vollcharge) und die Drittbetreuungskosten bis CHF 26'320 pro Kind wollen korrekt erfasst sein. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Genf, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025; massgebend sind die offiziellen Angaben der AFC.

  1. 01

    Krankenkassenprämien & Versicherungen

    Genfs grosszügigster Abzug: Krankenkassenprämien sind bis zum Doppelten der kantonalen Durchschnittsprämie abziehbar – 2025 bis CHF 17'122 pro erwachsene Person (ab 26 Jahren), CHF 12'842 für 19- bis 25-Jährige und CHF 3'965 pro Kind. Dazu kommt der Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen.

  2. 02

    Familienlasten & Drittbetreuung

    Der Abzug für Familienlasten (charge de famille) beträgt CHF 13'660 pro Vollcharge bzw. CHF 6'830 pro Halbcharge. Dazu nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 26'320 pro Kind unter 14 Jahren (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Beim Fahrkostenabzug ist Genf streng: kantonal maximal CHF 534 pro Jahr für alle Verkehrsmittel (Bund: CHF 3'300). Dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr und die Pauschale für übrige Berufskosten.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: kantonal bis CHF 12'756 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Genf

Im Kanton Genf gilt der 31. März als ordentlicher Einreichetermin. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025 (Einreichung 2026).

Fristen auf einen Blick

Abgabefrist
31. März 2026
Fristverlängerung
Online via e-démarches, kostenpflichtig: CHF 20 (bis 3 Monate), CHF 40 (bis 5 Monate), CHF 60 (darüber)
Elektronische Steuererklärung
GeTax oder Online-Deklaration im Portal e-démarches
Bei Verspätung
Kostenpflichtige Mahnung; danach sind Ermessensveranlagung und Busse möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Genf verlängert gegen Gebühr grosszügig: bis drei Monate für CHF 20, bis fünf Monate für CHF 40, darüber hinaus für CHF 60. Der Antrag läuft online über e-démarches – wer früh plant, wählt die günstigste Stufe.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt eine kostenpflichtige Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Wir kümmern uns rechtzeitig um Ihre Fristen – unsere Dienstleistung dafür ist im Paketpreis enthalten; die kantonalen Gebühren für Fristverlängerungen stellt der Kanton direkt in Rechnung.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Genf

Kaum ein Kanton hat so viele quellenbesteuerte Arbeitnehmende und Grenzgänger wie Genf. Umso wichtiger ist zu wissen, wann sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung lohnt – und wann sie Pflicht ist.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton sowie Grenzgänger mit Arbeitsort Genf. Zuständig ist die Administration fiscale cantonale (AFC).

02

NOV & Quasi-Ansässige

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch – einmal veranlagt, bleibt sie es. In Frankreich wohnhafte Grenzgänger, die mindestens 90 Prozent ihrer weltweiten Einkünfte in der Schweiz versteuern, können als Quasi-Ansässige jedes Jahr neu den Antrag stellen (DRIS/TOU) – zwingend bis am 31. März des Folgejahres.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV oder der Quasi-Ansässigen-Status in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Genf

Typische Situationen im Kanton Genf

Quellenbesteuerte und Grenzgänger

In Genf arbeiten besonders viele Quellenbesteuerte und Grenzgänger. Wer in Frankreich wohnt und mindestens 90 Prozent der weltweiten Einkünfte in der Schweiz versteuert, kann als Quasi-Ansässiger jedes Jahr neu die nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen – und so Abzüge geltend machen.

Hohe Krankenkassenprämien abziehen

Genf erlaubt den Abzug der Krankenkassenprämien bis zum Doppelten der kantonalen Durchschnittsprämie – 2025 bis CHF 17'122 pro erwachsene Person. Das ist schweizweit einmalig grosszügig und wird oft nicht ausgeschöpft.

Pendeln mit gedeckeltem Abzug

Beim Fahrkostenabzug ist Genf dagegen streng: Kantonal sind 2025 maximal CHF 534 abziehbar – für alle Verkehrsmittel zusammen. Umso wichtiger ist, dass die übrigen Berufskosten und Abzüge vollständig erfasst sind.

Internationale Organisationen

Für Mitarbeitende internationaler Organisationen gelten je nach Sitzabkommen besondere Regeln – von voller Befreiung bis zur normalen Besteuerung einzelner Einkommensteile. Wir klären, was in Ihrem Fall zu deklarieren ist.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Genf

Wer im Kanton Genf Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert (valeur locative) als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Dazu kommt in Genf die ergänzende Liegenschaftssteuer (impôt immobilier complémentaire): 1 Promille des Steuerwerts ohne Schuldenabzug, für den selbstbewohnten Hauptwohnsitz reduziert auf 0,2 Promille. Wir erfassen alle Positionen und vergleichen Pauschal- und Effektivabzug beim Unterhalt.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Centimes additionnels der Gemeinden im Kanton Genf

Statt eines Steuerfusses erheben die 45 Genfer Gemeinden Zuschlagsrappen (centimes additionnels) auf die kantonale Basissteuer – zusätzlich zum kantonalen Zuschlag von 47,5 Prozent (abzüglich 12 Prozent Steuerrabatt, plus 1 Prozent Hauspflege).

Die Spannweite reicht 2025 von 25 (Genthod, Cologny) bis 51 Zuschlagsrappen (Avully, Chancy) – rund das Doppelte. Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen; umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Centimes additionnels der Gemeinden (Kanton Genf)(öffnet in neuem Tab auf ge.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Genf

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
    Jetzt anfragen
  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
    Jetzt anfragen
  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    Jetzt anfragen
  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

Alle Preise und Zusatzleistungen ansehen

* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Genf

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Genf. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

Schweizweit für Sie da

Weitere Kantone

Wir arbeiten in allen 26 Kantonen – wählen Sie Ihren Kanton für die passenden Informationen.