Zum Inhalt springen

Steuererklärung anfragen

Arbeitsweise

So sichern wir Qualität bei Ihrer Steuererklärung

Qualität entsteht nicht am Schluss, sondern in jeder Stufe der Bearbeitung. Diese Seite zeigt, wie wir Ihre Angaben einordnen, prüfen, klären und erst nach Ihrer Freigabe einreichen.

Kurz beantwortet

Wir arbeiten in vier Stufen: Angaben einordnen, Unterlagen strukturiert prüfen, Rückfragen und Abzüge klären, Freigabe und Einreichung. Jede Stufe hat ein klares Ergebnis, das die nächste Stufe voraussetzt – so bleibt nachvollziehbar, worauf die Deklaration beruht.

Der Ablauf entspricht den Schritten auf So geht’s, betrachtet sie aber aus der Qualitätsperspektive: Was wird geprüft, wer prüft es und was passiert, bevor etwas beim Steueramt landet.

Vier Stufen bis zur Einreichung

Jede Stufe schliesst mit einem definierten Ergebnis ab.

01

Angaben einordnen

Ergebnis

Sie wissen, was gebraucht wird und was die Bearbeitung kostet.

Zuerst verschaffen wir uns ein Bild Ihrer Ausgangslage: Wohnkanton, Zivilstand, Erwerbssituation, Liegenschaften, Vorsorge und allfällige Besonderheiten wie ein Umzug oder ein Nebenerwerb. Erst wenn klar ist, welcher Fall vorliegt, wird festgelegt, welche Formulare und welche Unterlagen überhaupt gebraucht werden.

  • Zuordnung zu einer Fachperson mit Kenntnis Ihres Kantons
  • Klärung von Zivilstand, Wohnsitz und Steuerjahr
  • Festlegen, welche Formulare relevant sind
  • Bestätigung des Fixpreises vor der Bearbeitung
02

Unterlagen strukturiert prüfen

Ergebnis

Fehlende oder unklare Punkte sind erfasst, bevor deklariert wird.

Ihre Unterlagen werden nicht einfach abgetippt, sondern der Reihe nach durchgegangen: Lohnausweise, Bank- und Vorsorgebelege, Liegenschaftsunterlagen und Belege zu Abzügen. Dabei fällt auf, wenn ein Dokument fehlt, ein Zeitraum nicht abgedeckt ist oder eine Angabe nicht zum übrigen Bild passt.

  • Vollständigkeitskontrolle entlang einer festen Reihenfolge
  • Abgleich der Belege mit dem Steuerjahr
  • Erkennen von Lücken, Doppelerfassungen und Widersprüchen
  • Ablage der Angaben im kantonalen Formular
03

Rückfragen und Abzüge klären

Ergebnis

Die Deklaration beruht auf belegten Angaben, nicht auf Annahmen.

Offene Punkte klären wir direkt mit Ihnen – verständlich und ohne Fachjargon. Gleichzeitig prüfen wir, welche Abzüge in Ihrem Kanton und in Ihrer Situation zulässig sind und mit welchen Nachweisen sie belegt werden. Wir machen nur geltend, was durch Ihre Unterlagen gedeckt ist.

  • Gezielte Rückfragen statt pauschaler Checklisten
  • Prüfung der kantonal zulässigen Abzüge
  • Hinweis, wenn ein Beleg für einen Abzug fehlt
  • Erklärung, warum eine Position so deklariert wird
04

Freigabe und Einreichung

Ergebnis

Nichts wird ohne Ihre ausdrückliche Freigabe eingereicht.

Vor der Einreichung erhalten Sie die fertige Steuererklärung zur Durchsicht. Sie prüfen, ob alles Ihren Angaben entspricht, und geben sie frei. Erst danach reichen wir sie beim zuständigen kantonalen Steueramt ein. Auf Wunsch übernehmen wir vorher die Fristverlängerung.

  • Plausibilitätskontrolle vor der Vorlage an Sie
  • Durchsicht und Freigabe durch Sie
  • Einreichung beim zuständigen Steueramt
  • Kostenlose Fristverlängerung, wenn mehr Zeit nötig ist

Kantonale Einordnung als Grundlage

Bund, Kanton und Gemeinde besteuern nach unterschiedlichen Regeln. Deshalb beginnt jede Bearbeitung mit der Frage, welcher Kanton zuständig ist und welche Besonderheiten dort gelten: Welche Abzüge sind vorgesehen, welche Beilagen verlangt das Steueramt, welche Abgabefrist gilt und wie wird eine Fristverlängerung gehandhabt.

Bei Wohnsitzwechsel während des Steuerjahres, bei Liegenschaften in einem anderen Kanton oder bei Einkünften aus dem Ausland klären wir die Zuständigkeit, bevor Werte erfasst werden. Diese Einordnung verhindert die häufigsten Korrekturen im Nachhinein.

Die wichtigsten Eckpunkte pro Kanton finden Sie in der Kantonsübersicht.

Kontrollen vor der Freigabe

Bevor Ihnen die Steuererklärung zur Durchsicht vorgelegt wird, laufen zwei Arten von Kontrollen: Plausibilitätskontrollen der erfassten Werte – etwa der Abgleich von Lohn, Vorsorgebeiträgen und Vermögensständen mit den eingereichten Belegen – und eine persönliche Prüfung der Deklaration durch eine Fachperson.

Auffälligkeiten führen zu einer Rückfrage, nicht zu einer Annahme. Wo eine Position nicht belegt ist, wird sie nicht deklariert; wo eine Auslegung möglich ist, erklären wir Ihnen die Grundlage. Die letzte Entscheidung liegt bei Ihnen: Ohne Ihre Freigabe wird nichts eingereicht.

Ein Ergebnis der Veranlagung können wir nicht versprechen – die Einschätzung liegt beim Steueramt. Was wir zusichern, ist eine sorgfältige, belegte und nachvollziehbare Deklaration.

Was Sie beitragen

  • Eine kurze Beschreibung Ihrer Situation im Anfrageformular
  • Ihre Unterlagen zum Steuerjahr, so vollständig wie möglich
  • Rückmeldung auf unsere Rückfragen
  • Die Durchsicht und Freigabe vor der Einreichung

Was wir übernehmen

  • Zuordnung zu einer Fachperson mit kantonaler Kenntnis
  • Erfassung im kantonalen Formular inklusive Beilagen
  • Prüfung der zulässigen Abzüge und des Wertschriftenverzeichnisses
  • Fristverlängerung und Einreichung beim Steueramt

Was vor der Freigabe geschieht

  • Kontrolle auf Vollständigkeit der Beilagen
  • Plausibilitätskontrollen der erfassten Werte
  • Persönliche Prüfung der Deklaration durch eine Fachperson
  • Zusammenstellung der Unterlagen zur Durchsicht durch Sie

Ihre Steuererklärung in guten Händen

Schildern Sie uns Ihre Situation im Anfrageformular – kostenlos und unverbindlich.

Steuererklärung anfragen