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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton SolothurnSteuererklärung im Kanton Solothurn ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Solothurn und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig – persönlich begleitet und zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Solothurn ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 31. März 2026 einzureichen; eine Fristverlängerung bis 31. Juli ist gebührenfrei und wird stillschweigend gewährt. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Solothurn, das sollten Sie wissen

Das Solothurner Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 3. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 3. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

106 Gemeinden, ein Steuergesetz – aber grosse Unterschiede

Der Kanton Solothurn zählte im Steuerjahr 2025 106 Einwohnergemeinden (ab 2026 sind es nach der Fusion um Kriegstetten noch 104). Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich die einfache Staatssteuer; sie wird mit dem Kantonssteuerfuss (104 % im Steuerjahr 2025) und dem Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde multipliziert, dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer.

Die Gemeindesteuerfüsse reichen 2025 von 65 % (Kammersrohr) bis 145 % (Bolken). Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres.

eTax Solothurn – die Online-Steuererklärung

Mit eTax Solothurn lässt sich die Steuererklärung direkt im Browser ausfüllen und unterschriftsfrei einreichen – inklusive Belege. Die Zugangscodes kommen mit den Steuerunterlagen, die Anmeldung ist mit SMS-Code zweifach gesichert.

eTax Solothurn ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Solothurner Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Pendlerinnen und Pendler rechnen mit der alten, unbegrenzten Regel – seit 2023 gilt kantonal ein Maximum von CHF 7'000. Beim Privatfahrzeug fehlt der Nachweis der Notwendigkeit, wodurch der Fahrkostenabzug ganz entfällt. Der Versicherungsabzug wird nicht ausgeschöpft.

Auch der hohe Drittbetreuungsabzug von bis zu CHF 25'000 pro Kind bleibt oft ungenutzt. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Solothurn, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Staats- und Gemeindesteuern); massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind im Kanton Solothurn bis CHF 7'000 pro Jahr abziehbar (Bund: CHF 3'300), dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr. Bei Nutzung des Privatfahrzeugs (70 Rappen pro Kilometer) ist die Notwendigkeit nachzuweisen.

  2. 02

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Mit Beiträgen an Pensionskasse oder Säule 3a sind bis CHF 5'000 (Verheiratete) bzw. CHF 2'500 (übrige) abziehbar, ohne solche Beiträge CHF 7'500 bzw. CHF 3'750 – plus CHF 650 pro Kind (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Kinderabzug von CHF 9'000 pro Kind sowie nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 25'000 pro Kind unter 14 Jahren (Steuerjahr 2025). Voraussetzung ist unter anderem die Erwerbstätigkeit beider Elternteile – wir prüfen die Details.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: im Kanton Solothurn bis CHF 12'000, beim Bund bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Solothurn

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
31. März 2026 für das Steuerjahr 2025
Fristverlängerung
Bis 31. Juli 2026 gebührenfrei und stillschweigend; bis 30. November 2026 gegen CHF 30 (begründet)
Elektronische Steuererklärung
eTax Solothurn – im Browser, unterschriftsfrei inkl. Belege
Bei Verspätung
Mahngebühr CHF 60; danach sind Bussen und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Solothurn ist zunächst kulant: Fristverlängerungen bis 31. Juli werden gebührenfrei und ohne Antwortschreiben bewilligt. Wer länger braucht, stellt ein begründetes Gesuch – bis 30. November kostet das CHF 30.

Ist die Frist bereits abgelaufen, wird eine Mahngebühr von CHF 60 fällig; bleibt die Steuererklärung aus, drohen Busse und Ermessenseinschätzung. Melden Sie sich frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Wir beantragen die Fristverlängerung rechtzeitig für Sie – unsere Dienstleistung dafür ist im Paketpreis enthalten; allfällige kantonale Gebühren stellt der Kanton direkt in Rechnung.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Solothurn

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Zuständig ist das Steueramt des Kantons Solothurn, Bereich Quellensteuer.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden – spätestens bis am 31. März des Folgejahres; diese Frist ist eine Verwirkungsfrist und kann nicht verlängert werden.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Solothurn

Typische Situationen im Kanton Solothurn

Pendlerinnen und Pendler

Viele Solothurnerinnen und Solothurner arbeiten in Basel, Bern, Olten-Umgebung oder im Aargau. Massgebend für die Steuererklärung bleibt der Wohnsitz. Der Fahrkostenabzug ist seit 2023 kantonal auf CHF 7'000 pro Jahr begrenzt – immer noch mehr als doppelt so viel wie beim Bund.

Grosse Steuerfuss-Unterschiede

Zwischen Kammersrohr (65 %) und Bolken (145 %) liegt mehr als das Doppelte – bei identischem Einkommen. Auch die Städte unterscheiden sich: Solothurn 107 %, Olten 108 %, Grenchen 114.9 % (Steuerjahr 2025). Wir ordnen Ihre Wohngemeinde korrekt zu.

Familien mit Kinderbetreuung

Der Kanton Solothurn erlaubt für nachgewiesene Drittbetreuungskosten einen Abzug bis CHF 25'000 pro Kind – deutlich mehr als viele Nachbarkantone. Dazu kommt der Kinderabzug von CHF 9'000 (Steuerjahr 2025). Wir prüfen die Voraussetzungen und Belege.

Steuerfüsse steigen – Abzüge werden wichtiger

16 Solothurner Gemeinden haben ihre Steuerfüsse auf 2026 erhöht, darunter die Stadt Solothurn (107 auf 112 %). Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft – genau das ist unsere Aufgabe.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Solothurn

Wer im Kanton Solothurn Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Gerade in den Agglomerationsgemeinden um Solothurn, Olten und Grenchen lohnt sich die sorgfältige Zusammenstellung der Unterhaltskosten – pauschal oder effektiv, je nachdem, was für Ihr Steuerjahr günstiger ist.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Solothurn

Die Steuerbelastung ergibt sich aus der einfachen Staatssteuer, multipliziert mit dem Kantonssteuerfuss (104 % im Steuerjahr 2025) und dem Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde; dazu kommt je nach Konfession die Kirchensteuer. Die folgende Auswahl zeigt einige der grösseren und einige besonders günstige Gemeinden.

Die Spannweite reicht 2025 von 65 % (Kammersrohr) bis 145 % (Bolken). Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen – umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Steuerfüsse und Gebühren (Kanton Solothurn)(öffnet in neuem Tab auf so.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Solothurn

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
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  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
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    • Inkl. Nebeneinkünfte
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    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Solothurn

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Solothurn. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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