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steuermacher.ch – Steuererklärung ausfüllen lassen

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Wappen Kanton Basel-LandschaftSteuererklärung im Kanton Basel-Landschaft ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Basel-Landschaft – inklusive der Baselbieter Steuergutschrift pro Kind – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Basel-Landschaft ist die Steuererklärung bis am 31. März einzureichen – massgebend ist die auf Ihrer Steuererklärung aufgedruckte Frist. Erstreckungen bis zwei Monate darüber hinaus werden stillschweigend gewährt. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Basel-Landschaft, das sollten Sie wissen

Das Baselbieter Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 3. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 3. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

86 Gemeinden und die Gemeindesteuer in Prozent der Staatssteuer

Der Kanton Basel-Landschaft zählt 86 Gemeinden. Die Staatssteuer wird nach kantonalem Tarif zu 100 Prozent erhoben – mit Vollsplitting für Ehepaare und einem steuerfreien Einkommen bis CHF 16'715 (Steuerjahr 2025). Die Gemeinden erheben ihre Gemeindesteuer als Prozentsatz der Staatssteuer: 2025 von 45 Prozent (Pfeffingen) bis 72 Prozent (Waldenburg).

Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde am 31. Dezember. Wir klären solche Punkte – etwa bei einem Umzug – vor der Bearbeitung ab.

E-Tax BL – die Online-Steuererklärung

Mit E-Tax BL lässt sich die Steuererklärung vollständig online ausfüllen und unterschriftsfrei einreichen – inklusive Belegen als PDF oder via Scan-App. Die Anmeldung ist mit Passwort und SMS-Code zweifach gesichert. Die frühere Software EasyTax wurde abgeschafft; seit Herbst 2024 können damit keine Steuererklärungen mehr eingereicht werden.

Neu ab der Steuererklärung 2025 erhalten Steuerpflichtige entweder das E-Tax-Aktivierungsschreiben oder die Papierformulare – nicht mehr beides. E-Tax BL ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten; wenn Sie sichergehen wollen, übernehmen wir die vollständige Erfassung und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Baselbieter Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Die Steuergutschrift von CHF 750 pro Kind wird mit einem klassischen Kinderabzug verwechselt und falsch eingeplant. Der Zusatz von CHF 1'800 pro Kind beim Versicherungsabzug bleibt ungenutzt. Beim Arbeitsweg mit dem Privatfahrzeug fehlt der Nachweis der Notwendigkeit.

Auch die seit der Vermögenssteuerreform höheren Freibeträge werden nicht immer korrekt berücksichtigt. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Basel-Landschaft, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Staatssteuer); massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind im Kanton Basel-Landschaft bis CHF 6'000 pro Jahr abziehbar (Bund: CHF 3'300) – beim ÖV die effektiven Abokosten, beim Velo bis CHF 700. Dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr.

  2. 02

    Kinder: Steuergutschrift & Zusatzabzüge

    Bei der Staatssteuer gibt es statt eines Kinderabzugs eine Steuergutschrift: CHF 750 pro Kind werden direkt vom Steuerbetrag abgezogen, von Amtes wegen. Dazu kommen CHF 1'800 pro Kind beim Versicherungsabzug und nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 10'000 pro Kind unter 14 Jahren (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Mit Beiträgen an Pensionskasse oder Säule 3a sind bis CHF 4'000 (Verheiratete) bzw. CHF 2'000 (übrige) abziehbar, ohne solche Beiträge CHF 5'550 bzw. CHF 2'700 – plus CHF 1'800 pro Kind (Steuerjahr 2025).

  4. 04

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: im Kanton Basel-Landschaft bis CHF 12'000, beim Bund bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Basel-Landschaft

Im Kanton Basel-Landschaft ist die auf Ihrer Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist massgebend. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
31. März (aufgedruckte Frist massgebend; Selbständige: 30. Juni)
Fristerstreckung
Bis 2 Monate über die Frist hinaus stillschweigend und kostenlos; gegen CHF 40 bis 8 Monate
Elektronische Steuererklärung
E-Tax BL – online, unterschriftsfrei inkl. Belege
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Ordnungsbusse und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Basel-Landschaft ist zunächst kulant: Erstreckungen bis zwei Monate über die aufgedruckte Frist hinaus werden stillschweigend gewährt – ohne Gesuch, ohne Gebühr. Wer länger braucht, kann die Frist gegen CHF 40 um bis zu acht Monate verlängern; noch längere Gesuche sind zu begründen.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Wir beantragen die Fristverlängerung rechtzeitig für Sie – unsere Dienstleistung dafür ist im Paketpreis enthalten; allfällige kantonale Gebühren stellt der Kanton direkt in Rechnung.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Basel-Landschaft

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton. Für Grenzgänger aus Deutschland gilt mit Ansässigkeitsbescheinigung eine auf 4,5 Prozent begrenzte Quellensteuer; für Grenzgänger aus Frankreich die Grenzgängervereinbarung von 1983. Zuständig ist die Abteilung Quellensteuer in Liestal.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch – und bleibt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht bestehen. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden, bis am 31. März des Folgejahres (Verwirkungsfrist).

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Basel-Landschaft

Typische Situationen im Kanton Basel-Landschaft

Pendeln nach Basel-Stadt

Zehntausende Baselbieterinnen und Baselbieter arbeiten in der Stadt Basel. Massgebend für die Steuererklärung bleibt der Wohnsitz: Wer am 31. Dezember im Kanton Basel-Landschaft wohnt, versteuert das gesamte Einkommen hier. Der Fahrkostenabzug beträgt bis CHF 6'000 pro Jahr (Steuerjahr 2025).

Familien: Steuergutschrift statt Kinderabzug

Eine Baselbieter Eigenheit: Statt eines Abzugs vom Einkommen erhalten Eltern bei der Staatssteuer CHF 750 pro Kind direkt vom Steuerbetrag abgezogen – von Amtes wegen. Dazu kommen pro Kind CHF 1'800 beim Versicherungsabzug und bis CHF 10'000 für Drittbetreuung (Steuerjahr 2025).

Wohneigentum und Vermögenssteuer

Seit der Vermögenssteuerreform gelten in BL ein milderer Tarif (maximal 3,3 Promille) und höhere Freibeträge: CHF 90'000 für Alleinstehende, CHF 180'000 für Ehepaare. Das entlastet insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer – wir erfassen Vermögen und Liegenschaften vollständig.

Grenznähe zu Deutschland und Frankreich

Ob Grenzgänger mit Ansässigkeitsbescheinigung oder Baselbieter mit Konto oder Liegenschaft im grenznahen Ausland: Grenzüberschreitende Konstellationen gehören vollständig in die Steuererklärung. Wir klären Ihre Situation vor der Bearbeitung.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Basel-Landschaft

Wer im Kanton Basel-Landschaft Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Bei der Vermögenssteuer profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer vom reformierten Tarif mit einer Maximalbelastung von 3,3 Promille und Freibeträgen von CHF 90'000 (Alleinstehende) bzw. CHF 180'000 (Ehepaare).

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Vermögenssteuer-Freibeträge berücksichtigt
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft

Die Staatssteuer wird nach kantonalem Tarif zu 100 Prozent erhoben; Ihre Wohngemeinde erhebt zusätzlich die Gemeindesteuer als Prozentsatz der Staatssteuer. Die folgende Auswahl zeigt einige der grösseren und einige besonders günstige Gemeinden.

Die Spannweite reicht 2025 von 45 % (Pfeffingen) bis 72 % (Waldenburg). Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen – umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Steuerfüsse der Gemeinden (Basel-Landschaft)(öffnet in neuem Tab auf statistik.bl.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Basel-Landschaft

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
    Jetzt anfragen
  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
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    • Kinderabzüge optimiert
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

Alle Preise und Zusatzleistungen ansehen

* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Basel-Landschaft

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Basel-Landschaft. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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