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Berufskosten und Pendeln: Was Sie abziehen können

AbzügeAktualisiert:

Kurz beantwortet

Berufskosten umfassen insbesondere Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort, Mehrkosten für Verpflegung sowie weitere für die Berufsausübung notwendige Auslagen. Sie können entweder den Pauschalabzug oder die effektiven, belegten Kosten geltend machen. Für den Arbeitsweg gilt in der Regel das günstigste zumutbare Verkehrsmittel als Massstab. Wer mehrere Arbeitsorte oder ein wechselndes Pensum hat, sollte die Angaben besonders sorgfältig dokumentieren, damit die Steuerverwaltung den Sachverhalt nachvollziehen kann.

Was zählt als Berufskosten?

Als Berufskosten gelten Auslagen, die Ihnen zur Erzielung Ihres Erwerbseinkommens notwendig entstehen. Dazu gehören klassischerweise die Fahrkosten zum Arbeitsort, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung sowie Auslagen für Berufskleidung oder Fachliteratur, sofern diese berufsspezifisch sind.

Nicht abzugsfähig sind Kosten, die auch privat entstehen würden, etwa gewöhnliche Kleidung oder allgemeine Lebenshaltungskosten. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer einfach und wird von den Steuerverwaltungen genau geprüft.

Ein typischer Fehler besteht darin, private und berufliche Anteile einer Ausgabe nicht zu trennen, etwa bei einem Mobiltelefon oder Internetanschluss, der auch beruflich genutzt wird. In solchen Fällen ist meist nur der glaubhaft gemachte berufliche Anteil abzugsfähig, und eine pauschale Vollkostenübernahme wird von der Steuerverwaltung häufig zurückgewiesen.

  • Fahrkosten Wohnort–Arbeitsort
  • Mehrkosten für auswärtige Verpflegung
  • Berufsspezifische Kleidung und Werkzeuge
  • Fachliteratur und Berufsausrüstung
  • Kosten für ein privates Arbeitszimmer, sofern anerkannt

Fahrkosten für den Arbeitsweg

Für den Arbeitsweg wird üblicherweise das öffentliche Verkehrsmittel als Berechnungsgrundlage herangezogen. Nutzen Sie das Auto, kann dies nur anerkannt werden, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar sind oder ein klarer Zeitgewinn vorliegt.

Bei der direkten Bundessteuer besteht für die Fahrkosten ein Maximalbetrag, der jährlich festgelegt wird. Bei den Staats- und Gemeindesteuern können Kantone abweichende Regelungen anwenden, weshalb ein Blick in die kantonale Wegleitung sinnvoll ist.

Wer mit dem Fahrrad oder zu Fuss zur Arbeit gelangt, kann dafür in einzelnen Kantonen ebenfalls einen Pauschalbetrag geltend machen. Bei gemischten Arbeitswegen, etwa Velo bis zum Bahnhof und anschliessend Zug, empfiehlt es sich, die einzelnen Streckenabschnitte separat zu dokumentieren.

Verpflegungsmehrkosten

Wer sich aus beruflichen Gründen nicht zu Hause verpflegen kann, darf einen Pauschalbetrag für die Mehrkosten geltend machen. Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber bereits eine Vergünstigung für die Verpflegung, wird der Abzug entsprechend reduziert.

Massgebend ist, ob Sie tatsächlich regelmässig auswärts essen müssen und dies nicht bereits durch Spesenvergütungen des Arbeitgebers gedeckt ist. Der Lohnausweis gibt hierzu wichtige Hinweise.

Bei Schichtarbeit oder unregelmässigen Arbeitszeiten lohnt es sich, die Anzahl der tatsächlich auswärts eingenommenen Mahlzeiten grob festzuhalten, insbesondere wenn Sie nur an einzelnen Tagen pro Woche auswärts arbeiten.

Pauschale oder effektive Kosten?

Für die übrigen Berufskosten wie Kleidung oder Fachliteratur besteht in vielen Kantonen ein Pauschalabzug. Wer höhere effektive Kosten nachweisen kann, darf stattdessen diese geltend machen.

Es lohnt sich, die effektiven Auslagen einmal zusammenzustellen und mit der Pauschale zu vergleichen. Gerade bei aufwendigen Berufsausrüstungen kann der effektive Abzug höher ausfallen.

Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor: Sammeln Sie zunächst sämtliche Belege eines Jahres, ordnen Sie diese den einzelnen Kategorien zu und addieren Sie die Beträge. Erst danach vergleichen Sie die Summe mit dem Pauschalabzug und wählen die für Sie günstigere Variante.

Homeoffice und mehrere Arbeitsorte

Arbeiten Sie regelmässig im Homeoffice, stellt sich die Frage, ob dafür ein Abzug für ein privates Arbeitszimmer möglich ist. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein separater Raum überwiegend und regelmässig für die berufliche Tätigkeit genutzt wird und der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

Bei mehreren Arbeitsorten, etwa bei Teilzeitpensen an verschiedenen Standorten oder bei wechselnden Einsatzorten, ist für jeden Weg separat zu beurteilen, welches Verkehrsmittel als zumutbar gilt. Eine übersichtliche Aufstellung der einzelnen Arbeitswege erleichtert die spätere Deklaration erheblich.

Das sollten Sie bereithalten

  • Angaben zum Arbeitsweg und genutzten Verkehrsmittel
  • Belege für Halbtax- oder Generalabonnement
  • Nachweis, weshalb ein Auto notwendig war, falls zutreffend
  • Angaben zu Vergünstigungen des Arbeitgebers gemäss Lohnausweis
  • Quittungen für berufsspezifische Kleidung oder Werkzeuge
  • Belege für Fachliteratur oder Weiterbildungsmaterial

Häufige Fragen

Quellen

Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Stand: August 2026. Massgebend sind die aktuelle Wegleitung Ihres Kantons und die offiziellen Angaben der Steuerbehörden.

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