Ratgeber
Immobilien
Wer Wohneigentum besitzt, begegnet in der Steuererklärung besonderen Regeln. Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Themen im Überblick.
Kurz erklärt
Eigentümerinnen und Eigentümer versteuern den Eigenmietwert, können Unterhaltskosten abziehen und müssen beim Verkauf die Grundstückgewinnsteuer beachten. Bei Liegenschaften im Ausland gelten zusätzliche Meldepflichten. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Kanton, weshalb sich ein Blick in die kantonale Wegleitung lohnt.
Worauf es ankommt
Eigenmietwert und Unterhalt
Der Eigenmietwert wird als fiktives Einkommen aufgerechnet, während Unterhaltskosten und teils energetische Investitionen abgezogen werden können. Zwischen effektiven Kosten und Pauschale kann meist gewählt werden.
Verkauf einer Liegenschaft
Beim Verkauf fällt in der Regel die kantonale Grundstückgewinnsteuer an, die den Wertzuwachs erfasst. Massgebend sind Erwerbspreis, wertvermehrende Investitionen und die Besitzdauer.
Immobilien im Ausland
Auslandsliegenschaften müssen in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden, auch wenn sie im Ausland besteuert werden. Sie wirken sich über den Progressionsvorbehalt aus.
Energetische Sanierungen
Investitionen in Energieeffizienz und Umweltschutz können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Die konkrete Ausgestaltung ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Beiträge zum Thema Immobilien
4 Beiträge mit Erklärungen, Checklisten und Quellen.
- Eigenmietwert und Unterhaltskosten: So funktioniert die DeklarationDer Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das selbstbewohnte Liegenschaften auslösen, während Unterhaltskosten dieses Einkommen wieder reduzieren können. Zwischen effektiven Kosten und einer Pauschale kann meist jährlich gewählt werden. Massgebend ist stets die aktuelle kantonale Wegleitung. Wer die Zusammenhänge kennt, kann die Steuererklärung gezielter vorbereiten und unnötige Rückfragen der Steuerbehörde vermeiden.Beitrag lesen
- Grundstückgewinnsteuer: Was beim Verkauf einer Liegenschaft zu beachten istDie Grundstückgewinnsteuer erfasst den Wertzuwachs, der beim Verkauf einer Liegenschaft zwischen Erwerb und Veräusserung entsteht. Sie wird kantonal erhoben und richtet sich unter anderem nach Besitzdauer und wertvermehrenden Investitionen. Aufschübe sind in bestimmten Situationen möglich, etwa bei Ersatzbeschaffung des Eigenheims. Eine sorgfältige Planung des Verkaufszeitpunkts und eine vollständige Dokumentation der Kosten können sich spürbar auf den steuerbaren Gewinn auswirken.Beitrag lesen
- Immobilien im Ausland: Deklaration und BesteuerungLiegenschaften im Ausland müssen in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden, auch wenn die Besteuerung grundsätzlich im Belegenheitsstaat erfolgt. In der Schweiz wirken sich Wert und Ertrag über den Progressionsvorbehalt auf den anwendbaren Steuersatz aus. Bei Fragen zur Doppelbesteuerung empfiehlt sich die Abklärung mit einer Fachperson. Wer die Deklarationspflichten kennt und die nötigen Unterlagen bereithält, vermeidet Rückfragen und Unklarheiten bei der Veranlagung.Beitrag lesen
- Energetische Sanierungen steuerlich geltend machenInvestitionen in Energieeffizienz und Umweltschutz an der eigenen Liegenschaft können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Massgebend sind die kantonalen Bestimmungen sowie die Art der Massnahme. Eine sorgfältige Dokumentation der Arbeiten und Kosten erleichtert die Deklaration. Wer eine Sanierung plant, sollte sich frühzeitig über die steuerliche Behandlung und allfällige Fördermöglichkeiten informieren.Beitrag lesen
Das sollten Sie für Ihre Liegenschaft bereithalten
- Aktuelle Wertschriften- und Schuldenverzeichnisse mit Hypothekardaten
- Belege zu Unterhalts- und Reparaturarbeiten
- Rechnungen zu energetischen Sanierungsmassnahmen
- Unterlagen zu Kauf, Verkauf oder Erwerb einer Liegenschaft
- Angaben zu allfälligen Auslandsliegenschaften
- Kantonale Wegleitung zum Eigenmietwert und zur Grundstückgewinnsteuer
Häufige Fragen – Immobilien
Quellen und verwandte Themen
Quellen
Aktualisiert: August 2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung.
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