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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton LuzernSteuererklärung im Kanton Luzern ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Luzern und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig – persönlich begleitet und zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Luzern steht die Abgabefrist auf Ihrer persönlichen Steuererklärung; online lässt sich die Frist für Unselbständige bis längstens 31. August 2026 erstrecken (Steuerjahr 2025). Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien – Fristerstreckung inbegriffen.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Luzern, das sollten Sie wissen

Das Luzerner Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 2. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 2. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

79 Gemeinden und das System der Steuereinheiten

Der Kanton Luzern zählt 79 Gemeinden und rechnet mit Steuereinheiten: Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich die einfache Steuer, die mit den Einheiten von Staat, Einwohnergemeinde und Kirchgemeinde multipliziert wird. Die Staatssteuer beträgt im Steuerjahr 2025 1.55 Einheiten – gesenkt von 1.60 im Vorjahr.

Die Gemeindeeinheiten reichen 2025 von 0.90 (Meggen) bis 2.40 (Luthern und Altbüron); die Stadt Luzern liegt bei 1.55, ebenfalls gesenkt. Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres.

eSteuern.lu.ch – neu ab dem Steuerjahr 2025

Mit eSteuern.lu.ch stellt der Kanton Luzern ab der Steuererklärung 2025 eine webbasierte Online-Lösung bereit – ohne Software-Download. Sie eröffnen ein Konto mit E-Mail und Mobilnummer und starten die Steuererklärung mit PersID und Zugangscode, die auf Ihrer Steuererklärung aufgedruckt sind. Belege lassen sich per App hochladen, und nach der Übermittlung bleibt ein Korrekturfenster von 72 Stunden.

eSteuern.lu.ch ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten; daneben existiert weiterhin die Deklarationssoftware zum Download. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Luzerner Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Die neuen, höheren Familienabzüge der Revision 2025 werden nicht ausgeschöpft. Beim Arbeitsweg mit dem Privatfahrzeug fehlt der Nachweis der Notwendigkeit, wodurch der Fahrkostenabzug ganz entfällt. Der Versicherungsabzug wird nicht voll genutzt.

Auch der neue degressive Sozialabzug für tiefe Einkommen bleibt oft unbeachtet, weil er automatisch von den richtigen Angaben abhängt. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Luzern, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Staats- und Gemeindesteuern); massgebend ist die offizielle Übersicht des Kantons.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind im Kanton Luzern bis CHF 6'500 pro Jahr abziehbar (Bund: CHF 3'300), dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr sowie übrige Berufskosten pauschal 3 % des Nettolohns (mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000).

  2. 02

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Mit Pensionskassen- oder Säule-3a-Beiträgen sind bis CHF 5'200 (Verheiratete) bzw. CHF 2'600 (Alleinstehende) abziehbar, ohne solche Beiträge CHF 6'700 bzw. CHF 3'300 – plus CHF 700 pro Kind (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Kinderabzüge & Betreuung

    Kinderabzug von CHF 8'000 pro Kind (bei auswärtigem Aufenthalt CHF 13'200), Drittbetreuungskosten bis CHF 18'000 pro Kind sowie neu ein Eigenbetreuungsabzug von CHF 2'000 pro Kind – alles Steuerjahr 2025, eingeführt bzw. erhöht mit der Steuergesetzrevision.

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025, Kanton Luzern und Bund). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Zweitverdienerabzug & weitere Abzüge

    Sind beide Ehegatten erwerbstätig, ist im Kanton Luzern ein Zweitverdienerabzug bis CHF 5'000 möglich. Dazu kommen Spenden an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen und Beiträge an politische Parteien im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern ist die Einreichefrist auf Ihrer persönlichen Steuererklärung aufgedruckt – massgebend ist immer dieses Datum. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Abgabefrist
Individuell auf der Steuererklärung aufgedruckt (Grundsatz: 30 Tage nach Zustellung)
Fristerstreckung online
Für Unselbständige längstens bis 31. August 2026; Selbständige und Vertretene bis 30. November 2026
Elektronische Steuererklärung
eSteuern.lu.ch (neu ab Steuerjahr 2025) oder Deklarationssoftware
Bei Verspätung
Die 1. Mahnung ist gebührenfrei, die 2. Mahnung kostet CHF 40

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Wer mehr Zeit benötigt, erfasst die Fristerstreckung online bei der Dienststelle Steuern – für Unselbständige längstens bis 31. August 2026, für Selbständige und professionell Vertretene bis 30. November 2026 (Steuerjahr 2025).

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt zuerst eine gebührenfreie Mahnung; die zweite Mahnung kostet CHF 40, danach ist eine Ermessenseinschätzung möglich. Melden Sie sich frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Die Fristerstreckung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Luzern

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen; zuständig ist die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden – schriftlich bis am 31. März des Folgejahres; danach gilt die NOV bis zum Ende der Quellensteuerpflicht.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Luzern

Typische Situationen im Kanton Luzern

Familien profitieren von der Revision 2025

Mit der Steuergesetzrevision 2025 wurde der Kinderabzug auf CHF 8'000 vereinheitlicht und erhöht, der Drittbetreuungsabzug auf CHF 18'000 pro Kind angehoben und ein Eigenbetreuungsabzug von CHF 2'000 pro Kind eingeführt. Wir prüfen, welche dieser Abzüge in Ihrer Situation greifen.

Pendlerinnen und Pendler

Ob in die Stadt Luzern, nach Zug oder Zürich: Der Fahrkostenabzug ist im Kanton Luzern auf CHF 6'500 pro Jahr begrenzt (Steuerjahr 2025). Wer das Privatfahrzeug abziehen will, braucht den Nachweis, dass der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist – wir prüfen das vorab.

Studierende an Uni Luzern und HSLU

Luzern ist Hochschulstadt: Universität Luzern, HSLU und PH Luzern. Auch mit Nebenjob, Praktikum oder Stipendium lohnt sich eine sauber erstellte Steuererklärung. Für Lernende und Studierende gilt unser Fixpreis von CHF 35.– pro Steuerjahr.

Tiefe Einkommen: neuer Sozialabzug

Seit dem Steuerjahr 2025 kennt Luzern einen degressiven Sozialabzug, der tiefe Einkommen gezielt entlastet. Ob und in welcher Höhe er Ihnen zusteht, hängt vom Reineinkommen ab – wir rechnen das für Sie durch.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Luzern

Wer im Kanton Luzern Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Gerade in Seegemeinden mit hohen Liegenschaftswerten lohnt sich die sorgfältige Zusammenstellung der Unterhaltskosten – pauschal oder effektiv, je nachdem, was für Ihr Steuerjahr günstiger ist.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuereinheiten der Gemeinden im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern wird die einfache Steuer mit den Steuereinheiten von Staat (1.55 im Steuerjahr 2025), Einwohnergemeinde und Kirchgemeinde multipliziert. Die folgende Auswahl zeigt einige der grösseren und einige besonders günstige Gemeinden.

Die Spannweite reicht 2025 von 0.90 (Meggen) bis 2.40 (Luthern und Altbüron). Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung deutlich abweichen – umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Steuereinheiten 2025 (Kanton Luzern)(öffnet in neuem Tab auf steuern.lu.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Luzern

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
    Jetzt anfragen
  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

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    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Luzern

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Luzern. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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