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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton UriSteuererklärung im Kanton Uri ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Uri – vom proportionalen Flat-Rate-Tarif bis zum neuen Pendlerabzug – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Uri ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 31. März 2026 einzureichen; Fristerstreckungen sind vor dem Termin online möglich. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Uri, das sollten Sie wissen

Das Urner Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt von Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 5. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

19 Gemeinden und der proportionale Tarif

Der Kanton Uri zählt 19 Einwohnergemeinden und besteuert proportional: Bei einem Steuerfuss von 100 Prozent beträgt die Steuer 7,1 Prozent des steuerbaren Einkommens und 1 Promille des Vermögens. Die Gemeinden erheben ihren Steuerfuss in Prozent dieses Satzes – 2025 zwischen 90 % (Seedorf) und 117 % (Isenthal); Altdorf liegt bei 95 %. Dazu kommen die Kirchensteuer und eine Kopfsteuer von CHF 100.

Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres. Wir klären solche Punkte vor der Bearbeitung ab.

eTax.UR – die elektronische Steuererklärung

Uri stellt mit eTax.UR eine Online-Steuererklärung bereit: Anfang Februar kommt das Aktivierungsschreiben mit PID-Nummer und Zugangscode, danach lässt sich alles vollständig online und ohne Unterschrift erledigen.

eTax.UR ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Urner Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Der neue, hohe Pendlerabzug bis CHF 13'000 wird nicht ausgeschöpft. Die Zusatzabzüge für Kinder in auswärtiger Ausbildung bleiben ungenutzt. Die Fristerstreckung wird zu spät beantragt – sie muss vor dem Einreichetermin gestellt werden.

Gerade beim proportionalen Tarif wirkt jeder vergessene Abzug direkt aufs Portemonnaie. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Uri, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar – beim proportionalen Urner Tarif sogar linear. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025; massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind im Kanton Uri neu bis CHF 13'000 pro Jahr abziehbar (Steuerjahr 2025; Bund: CHF 3'300) – einer der höchsten Werte der Schweiz. Bei Nutzung des Privatfahrzeugs ist die Notwendigkeit nachzuweisen.

  2. 02

    Kinderabzüge & Ausbildung

    Kinderabzug von CHF 8'500 pro Kind; bei auswärtiger Ausbildung zusätzlich CHF 4'500 (auswärtige Verpflegung) bzw. CHF 13'500 (auswärtige Unterkunft). Dazu nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 25'800 pro Kind unter 14 Jahren (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Mit Beiträgen an Pensionskasse oder Säule 3a sind bis CHF 3'700 (Verheiratete) bzw. CHF 1'800 (übrige) abziehbar, ohne solche Beiträge CHF 5'550 bzw. CHF 2'700 – plus CHF 700 pro Kind (Steuerjahr 2025).

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025, Kanton Uri und Bund). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Uri

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
31. März 2026 für das Steuerjahr 2025
Fristerstreckung
Vor dem Einreichetermin online (mit PID-Nummer) oder schriftlich beim Gemeindesteueramt
Elektronische Steuererklärung
eTax.UR – vollständig online, ohne Unterschrift
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Ordnungsbusse und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Wer mehr Zeit benötigt, stellt das Erstreckungsgesuch vor dem Einreichetermin – online mit der PID-Nummer aus dem Aktivierungsschreiben oder schriftlich beim Gemeindesteueramt.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Die Fristerstreckung ist bei uns kostenlos im Paketpreis enthalten.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Uri

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Zuständig ist die Fachstelle Quellensteuer des Amts für Steuern Uri in Altdorf.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem quellensteuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch; bei Ehepaaren werden die Einkommen nicht zusammengerechnet. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden – bis am 31. März des Folgejahres.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge – etwa den hohen Urner Pendlerabzug – und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Uri

Typische Situationen im Kanton Uri

Pendlerinnen und Pendler profitieren neu

Seit dem Steuerjahr 2025 erlaubt Uri einen Fahrkostenabzug bis CHF 13'000 pro Jahr – einer der höchsten Werte der Schweiz. Wer nach Schwyz, Luzern oder Zug pendelt, sollte diesen Abzug vollständig ausschöpfen; wir prüfen die Belege.

Flat Rate statt Progression

Uri besteuert Einkommen proportional: Bei einem Steuerfuss von 100 Prozent sind es 7,1 Prozent des steuerbaren Einkommens – für alle gleich, ohne Progression bei Kanton und Gemeinden. Umso direkter wirkt jeder Abzug: Was Sie abziehen, spart linear Steuern.

Andermatt und der Tourismus

Mit dem Resort Andermatt ist Uri auch für Zweitwohnungen und saisonale Arbeitsverhältnisse relevant. Liegenschaften ausserhalb des Wohnkantons führen zu einer Steuerausscheidung – wir erfassen alle Objekte vollständig.

Familien mit Kindern in Ausbildung

Uri kennt neben dem Kinderabzug von CHF 8'500 kräftige Zusatzabzüge für auswärtige Ausbildung: CHF 4'500 bei auswärtiger Verpflegung, CHF 13'500 bei auswärtiger Unterkunft. Zudem sind Drittbetreuungskosten bis CHF 25'800 pro Kind abziehbar (Steuerjahr 2025).

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Uri

Wer im Kanton Uri Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Mit dem Resort Andermatt ist Uri auch Zweitwohnungskanton: Bei Wohnsitz ausserhalb besteht eine beschränkte Steuerpflicht mit Steuerausscheidung zwischen den Kantonen. Wir erfassen alle Objekte vollständig.

Die proportionale Vermögenssteuer von 1 Promille (bei Steuerfuss 100 %) hält die laufende Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer überschaubar – korrekt deklariert werden muss das Vermögen trotzdem.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften und Zweitwohnungen berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse der Gemeinden im Kanton Uri

Uri besteuert proportional: Bei einem Steuerfuss von 100 Prozent beträgt die Steuer 7,1 Prozent des steuerbaren Einkommens. Kanton (100 %) und Gemeinde erheben je ihren Steuerfuss; dazu kommen Kirchensteuer und die Kopfsteuer von CHF 100. Die folgende Auswahl zeigt die Gemeindesteuerfüsse.

Die Spannweite reicht 2025 von 90 % (Seedorf) bis 117 % (Isenthal) – deutlich enger als in grossen Kantonen. Beim proportionalen Tarif zählt vor allem eines: alle zulässigen Abzüge vollständig auszuschöpfen.

Steuersätze Kantons- und Gemeindesteuer 2025 (Uri)(öffnet in neuem Tab auf ur.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Uri

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
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  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Uri

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Uri. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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