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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton JuraSteuererklärung im Kanton Jura ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im Kanton Jura – von Delémont bis Porrentruy – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung kostenlos inklusive
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Jura ist die Steuererklärung bis am 28. Februar einzureichen; eine Fristverlängerung ist online bis am 31. Oktober möglich. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Jura, das sollten Sie wissen

Das jurassische Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt von Ihrer Gemeinde, der Kirchensteuer und den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 5. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

Quotités von Kanton und 50 Gemeinden

Der Jura berechnet zuerst eine einfache Steuer. Darauf wenden Kanton und Gemeinden ihre Quotité an: Der Kanton verlangt im Steuerjahr 2025 das 2,85-Fache, die Gemeinden zwischen dem 1,30-Fachen (Les Breuleux) und dem 2,35-Fachen (unter anderem Fontenais); Delémont liegt bei 1,90, Porrentruy bei 2,05.

Dazu kommt die Kirchensteuer (impôt ecclésiastique) in Prozent der Staatssteuer – je nach Kirchgemeinde. Massgebend für Ihre Steuererklärung ist die Wohngemeinde am Ende des Jahres; der Kanton zählt 50 Gemeinden in den drei Bezirken Delémont, Porrentruy und Franches-Montagnes.

JuraTax – neu auch vollständig online

Seit dem Steuerjahr 2025 gibt es JuraTax Online: Die Steuererklärung wird im Browser über den Guichet virtuel ausgefüllt und mit SwissID elektronisch signiert eingereicht – ohne Papier und ohne Unterschrift auf dem Formular, inklusive Beleg-Upload per Handy. Daneben bleibt die bewährte JuraTax-Software zum Herunterladen verfügbar.

Beides sind Optionen für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die jurassische Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Der unbegrenzte Pendlerabzug wird nicht voll ausgeschöpft, weil Fahrten unvollständig erfasst sind. Der erhöhte Kinderabzug ab dem dritten Kind (CHF 6'400 statt 5'700) geht vergessen. Und die frühe Frist Ende Februar wird verpasst, was Mahnung und Gebühren auslösen kann.

Auch der erhöhte Versicherungsabzug für Personen ohne Pensionskasse und Säule 3a bleibt oft ungenutzt. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Jura, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025; massgebend sind die offiziellen Angaben des Kantons.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Fahrkosten sind kantonal ohne Maximum abziehbar – beim Auto mit 70 Rappen pro Kilometer bis 8'000 km, danach gestaffelt sinkend (Bund: maximal CHF 3'300). Dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr.

  2. 02

    Kinderabzüge & Drittbetreuung

    Kinderabzug von CHF 5'700 pro Kind, ab dem dritten Kind CHF 6'400. Dazu nachgewiesene Drittbetreuungskosten bis CHF 10'600 pro Kind unter 14 Jahren (Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Säule 3a & Vorsorge

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse); dazu kommen Einkäufe in die Pensionskasse. Die Bescheinigungen ordnen wir der richtigen Position zu und prüfen, ob der zulässige Betrag ausgeschöpft ist.

  4. 04

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Abziehbar sind bis CHF 6'800 für Verheiratete bzw. CHF 3'400 für Übrige – erhöht bis CHF 8'380, wenn keine Beiträge an Pensionskasse oder Säule 3a fliessen – plus CHF 1'020 pro Kind und CHF 3'400 pro Jugendlichem in Ausbildung (Steuerjahr 2025).

  5. 05

    Weiterbildungskosten

    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: kantonal bis CHF 12'000, beim Bund bis CHF 13'000 pro Person und Jahr (Steuerjahr 2025). Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten zum Kursort.

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Jura

Der Jura gehört zu den Kantonen mit den frühesten Abgabefristen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025 (Einreichung 2026).

Fristen auf einen Blick

Abgabefrist
28. Februar 2026
Fristverlängerung
Online über den Guichet virtuel, längstens bis 31. Oktober 2026
Elektronische Steuererklärung
JuraTax Online (mit SwissID, unterschriftsfrei) oder JuraTax-Software
Bei Verspätung
Mahnung (rappel), danach Sommation; zusätzlich sind Gebühren und eine Ermessensveranlagung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Die Fristverlängerung ist online über den Guichet virtuel schnell beantragt und längstens bis Ende Oktober möglich – je nach Zeitpunkt können kantonale Gebühren anfallen; frühe Planung lohnt sich also.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen den Antrag.

Wir kümmern uns rechtzeitig um Ihre Fristen – unsere Dienstleistung dafür ist im Paketpreis enthalten; allfällige kantonale Gebühren stellt der Kanton direkt in Rechnung.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Jura

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton – etwa mit Bewilligung B oder L. Zuständig ist der Service des contributions, Section Impôts spéciaux, in Les Breuleux. Echte Grenzgänger aus Frankreich werden nach dem Abkommen von 1983 an ihrem Wohnsitz besteuert und nicht an der Quelle.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch – für das laufende und alle folgenden Jahre, auch wenn die Grenze später unterschritten wird. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden – schriftlich bis am 31. März des Folgejahres; der Antrag ist unwiderruflich.

03

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Tarifcode, Zivilstand, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge und beurteilen, ob sich eine NOV in Ihrem Fall lohnt. Anschliessend stellen wir den Antrag fristgerecht und erstellen die vollständige Steuererklärung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Jura

Typische Situationen im Kanton Jura

Die frühe Frist Ende Februar

Der 28. Februar kommt schnell – wer die Unterlagen nicht beisammen hat, verlängert online über den Guichet virtuel, längstens bis Ende Oktober. Wir kümmern uns rechtzeitig um Ihre Fristen, damit keine Mahnung ins Haus flattert.

Pendeln ohne Deckel

Der Jura ist einer der wenigen Kantone ohne Maximum beim Pendlerabzug: Autofahrten zählen kantonal unbegrenzt mit 70 Rappen pro Kilometer (gestaffelt sinkend ab 8'000 km). Gerade bei längeren Arbeitswegen in die Nachbarkantone lohnt sich die genaue Erfassung.

Uhrenindustrie und Grenzgänger

Viele Beschäftigte in der jurassischen Industrie wohnen in Frankreich: Für echte Grenzgänger gilt das Abkommen von 1983 mit Besteuerung am Wohnsitz. Massgebend sind die Ansässigkeitsbescheinigung und die Rückkehr-Regeln – wir prüfen die Voraussetzungen.

Grosse Unterschiede zwischen 50 Gemeinden

Les Breuleux (Quotité 1,30) und Fontenais (2,35) trennen Welten – bei identischem Einkommen. Dazu kommt die Kirchensteuer in Prozent der Staatssteuer. Den Wohnort können Sie sich nicht immer aussuchen, die Abzüge schon: Wir schöpfen sie vollständig aus.

Immobilien und Eigenmietwert im Kanton Jura

Wer im Kanton Jura Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert (valeur locative) als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Dazu kommt in den jurassischen Gemeinden eine Liegenschaftssteuer (taxe immobilière) auf dem amtlichen Wert – 2025 je nach Gemeinde zwischen 0,8 und 1,5 Promille. Wir stellen die Unterhaltskosten sorgfältig zusammen – pauschal oder effektiv, je nachdem, was für Ihr Steuerjahr günstiger ist.

Liegt Ihre Liegenschaft in einem anderen Kanton oder besitzen Sie mehrere Objekte, erfolgt eine Steuerausscheidung zwischen den beteiligten Gemeinwesen. Wir erfassen alle Objekte vollständig.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Pauschal- oder Effektivabzug verglichen
  • Ausserkantonale Liegenschaften berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Steuerfüsse (Quotités) der Gemeinden im Kanton Jura

Die Steuer ergibt sich aus der einfachen Steuer, multipliziert mit der Quotité des Kantons (2,85 im Steuerjahr 2025) und der Quotité der Gemeinde; dazu kommt die Kirchensteuer in Prozent der Staatssteuer. Die folgende Übersicht zeigt die Gemeinde-Quotités.

Die Spannweite reicht 2025 von 1,30 (Les Breuleux) bis 2,35 (unter anderem Fontenais) – deutlich mehr als das Anderthalbfache. Je nach Wohnort kann Ihre steuerliche Belastung stark abweichen; umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Quotités 2025 der Gemeinden (Kanton Jura)(öffnet in neuem Tab auf jura.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Jura

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
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  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

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    • Inkl. Nebeneinkünfte
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    • Telefonische Beratung
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  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

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    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
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  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Jura

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Jura. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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