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Steuererklärung anfragen

Wappen Kanton WallisSteuererklärung im Kanton Wallis ausfüllen lassen

Wir kennen die kantonalen Abzüge, Fristen und Besonderheiten im zweisprachigen Kanton Wallis – vom Koeffizienten-System bis zur Ferienwohnung – und prüfen Ihre Steuererklärung vollständig, zum Fixpreis ab CHF 35.–.

  • Persönliche Fachprüfung Ihrer Unterlagen
  • Alle kantonalen Abzüge geprüft
  • Fristverlängerung: wir kümmern uns darum
  • 500+ Google-Bewertungen mit 4.9★

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steuermacher.ch ist eine Marke der FINWIWO AG.

Kurz beantwortet

Im Kanton Wallis ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis am 31. März 2026 einzureichen; die Fristverlängerung erfolgt durch Einzahlung von CHF 20 vor diesem Datum und gilt für Unselbständige bis Ende Juli. Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Fixpreis pro Steuerjahr: CHF 35.– für Lernende und Studierende, CHF 99.– für Einzelpersonen, CHF 149.– für Ehepaare und Familien.

Kantonswissen

Steuererklärung im Kanton Wallis, das sollten Sie wissen

Das Walliser Steuergesetz gilt im ganzen Kanton gleich – wie viel Sie am Ende bezahlen, hängt aber vom Koeffizienten Ihrer Gemeinde und von den geltend gemachten Abzügen ab.

Aktualisiert am 4. September 2026 · Steuerjahr 2025

Fachlich geprüft von der FINWIWO AG am 4. September 2026.

Fachperson bespricht Steuerunterlagen mit einer Kundin

122 Gemeinden – und ein System ohne Steuerfuss

Das Wallis rechnet anders als die meisten Kantone: Statt eines Steuerfusses wenden die 122 Gemeinden einen Koeffizienten auf den Steuerbetrag an – 2025 zwischen 1.00 (etwa Brig-Glis und Zermatt) und 1.45 (Leukerbad) – kombiniert mit einer gemeindeeigenen Indexierung. Der Kanton selbst erhebt seine Steuer nach Tarif mit einer Indexierung von 173 Prozent.

Für Ihre Steuererklärung ändert das nichts an der Erfassung: Massgebend ist Ihre Wohngemeinde, bei einem Umzug innerhalb des Kantons grundsätzlich diejenige am Ende des Jahres. Wir klären solche Punkte vor der Bearbeitung ab.

VSTax – die Steuererklärungssoftware

Der Kanton stellt mit VSTax eine kostenlose Software bereit (jeweils ab Ende Januar). Die Steuererklärung lässt sich damit inklusive Belegen elektronisch einreichen – mit einem Korrekturfenster von 15 Tagen nach der Übermittlung; Belege lassen sich per App fotografieren.

VSTax ist eine Option für alle, die selbst ausfüllen möchten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass jeder Posten korrekt und vollständig erfasst ist, übernehmen wir das für Sie: Wir erfassen Ihre Angaben, besprechen den Entwurf mit Ihnen und bereiten die Einreichung vor.

Typische Fehler, die Walliser Steuerpflichtige Geld kosten

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Punkte: Die Fristverlängerung wird verpasst, weil die Einzahlung von CHF 20 vor dem 31. März erfolgen muss. Die Steuerermässigung von 35 Prozent pro Kind wird mit dem Kinderabzug verwechselt oder vergessen. Bei den Fahrkosten wird der neue Kilometeransatz von 75 Rappen nicht genutzt.

Auch die per 2025 erhöhten Vermögenssteuer-Freibeträge von CHF 90'000 für Ehepaare bzw. CHF 45'000 für Alleinstehende bleiben oft unbeachtet. Eine Fachperson prüft jeden Posten einzeln und weist Sie auf fehlende Belege hin, bevor eingereicht wird.

Mehr herausholen

Steuerabzüge im Kanton Wallis, alle Möglichkeiten nutzen

Wer alle zulässigen Abzüge kennt und korrekt geltend macht, senkt seine Steuerbelastung spürbar. Wir prüfen jeden Abzugsposten systematisch für Ihre Situation. Die folgenden Höchstbeträge gelten für das Steuerjahr 2025 (Kantons- und Gemeindesteuern); massgebend ist die offizielle Wegleitung.

  1. 01

    Berufskosten & Pendlerabzug

    Das Wallis kennt keine kantonale Obergrenze für den Fahrkostenabzug; beim Auto gilt neu ein Ansatz von 75 Rappen pro Kilometer bis 15'000 Kilometer, darüber degressiv (Steuerjahr 2025; beim Bund gilt die Begrenzung von CHF 3'300). Dazu auswärtige Verpflegung mit CHF 15 pro Arbeitstag bzw. maximal CHF 3'200 pro Jahr.

  2. 02

    Kinderabzüge & Steuerermässigung

    Gestaffelter Kinderabzug: CHF 7'860 bis zum 6. Altersjahr, CHF 8'940 bis zum 16., CHF 11'930 darüber – plus CHF 1'240 zusätzlich ab dem dritten Kind. Obendrauf kommt die Walliser Steuerermässigung von 35 Prozent pro Kind direkt auf dem Steuerbetrag (mindestens CHF 680, höchstens CHF 4'900; Steuerjahr 2025).

  3. 03

    Drittbetreuung

    Nachgewiesene Kosten für die Drittbetreuung sind bis CHF 10'000 pro Kind abziehbar (Steuerjahr 2025, per 2025 erhöht). Voraussetzung ist unter anderem die Erwerbstätigkeit beider Elternteile – wir prüfen die Details.

  4. 04

    Versicherungsprämien & Sparzinsen

    Abziehbar sind bis CHF 7'240 für Ehepaare bzw. CHF 3'620 für Alleinstehende, plus CHF 1'130 pro Kind (Steuerjahr 2025) – unabhängig davon, ob Beiträge an Pensionskasse oder Säule 3a geleistet wurden.

  5. 05

    Säule 3a & Weiterbildung

    Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis CHF 7'258 abziehbar (Steuerjahr 2025, Angestellte mit Pensionskasse). Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: im Wallis bis CHF 12'550 pro Person und Jahr (Bund: CHF 13'000).

  6. 06

    Spenden & gemeinnützige Zuwendungen

    Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien, jeweils im Rahmen der geltenden Grenzen.

Dazu kommen weitere Posten wie Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Liegenschaftskosten oder Vermögensverwaltungskosten. Welche Abzüge in Ihrer Situation belegbar sind, klären wir vor der Bearbeitung – kostenlos und unverbindlich.

Termine im Blick

Fristen und Einreichung im Kanton Wallis

Massgebend ist immer das Datum auf Ihren persönlichen Steuerunterlagen. Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.

Fristen auf einen Blick

Ordentliche Abgabefrist
31. März 2026 für das Steuerjahr 2025 (Versand im Februar)
Fristverlängerung
Einzahlung von CHF 20 vor dem 31. März gilt als Antrag – Unselbständige bis 31. Juli, Selbständige bis 31. Oktober 2026
Elektronische Steuererklärung
VSTax – elektronische Einreichung inkl. Belege, 15 Tage Korrekturfenster
Bei Verspätung
Nach Mahnung sind eine Busse und eine Ermessenseinschätzung möglich

Frist verpasst? Kein Grund zur Panik.

Die Walliser Fristverlängerung läuft über die Einzahlung: Wer die CHF 20 vor dem 31. März überweist, hat automatisch verlängert – Unselbständige bis Ende Juli, Selbständige bis Ende Oktober.

Ist die Frist bereits abgelaufen, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung. Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig – wir klären mit Ihnen, was noch möglich ist, und übernehmen die weitere Kommunikation.

Wir kümmern uns rechtzeitig um Ihre Fristen – unsere Dienstleistung dafür ist im Paketpreis enthalten; die kantonale Gebühr von CHF 20 stellt der Kanton direkt in Rechnung.

Quellensteuer

Quellensteuer im Kanton Wallis

Wird Ihr Lohn direkt an der Quelle besteuert, ist eine ordentliche Steuererklärung nicht automatisch nötig – in bestimmten Fällen aber vorgeschrieben oder freiwillig möglich. Im Wallis kommen die Grenzgänger-Regeln mit Italien und Frankreich dazu.

01

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Zuständig ist der Bereich Quellensteuer der Kantonalen Steuerverwaltung Wallis.

02

NOV – nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch – im Wallis zudem etwa bei zusätzlichem Vermögen oder Grundeigentum. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden, bis am 31. März des Folgejahres.

03

Grenzgänger Italien und Frankreich

Als Grenzkanton wendet das Wallis das neue Grenzgängerabkommen mit Italien an (achtzig Prozent der Quellensteuer für neue Grenzgänger seit 2024, in Italien mit Anrechnung veranlagt); mit Frankreich gilt die Grenzgängervereinbarung, wonach mit Bescheinigung keine Schweizer Quellensteuer erhoben wird. Wir prüfen Ihre Konstellation vor der Bearbeitung.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung. Ihre konkrete Situation prüfen wir vor der Bearbeitung.

Aus dem Kanton Wallis

Typische Situationen im Kanton Wallis

Ferien- und Zweitwohnungen

Im Wallis ist der volle Eigenmietwert einer Ferienwohnung zu versteuern – unabhängig davon, wie oft sie genutzt wird. Dazu kommen bei ausserkantonalem Wohnsitz die beschränkte Steuerpflicht und die Steuerausscheidung. Wir deklarieren Ihre Objekte korrekt und vollständig.

Familien mit der Walliser Steuerermässigung

Neben dem gestaffelten Kinderabzug (CHF 7'860 bis 11'930) kennt das Wallis eine zusätzliche Ermässigung direkt auf dem Steuerbetrag: 35 Prozent pro Kind, mindestens CHF 680 und höchstens CHF 4'900 (Steuerjahr 2025). Wir stellen sicher, dass beides korrekt einfliesst.

Grenzgänger Italien und Frankreich

Das Wallis ist Grenzkanton zum neuen Grenzgängerabkommen mit Italien (achtzig Prozent der Quellensteuer für neue Grenzgänger seit 2024) und wendet mit Frankreich die Grenzgängervereinbarung an. Welche Regeln auf Sie zutreffen, klären wir vor der Bearbeitung.

Zweisprachige Unterlagen

Oberwallis deutsch, Unterwallis französisch: Formulare und Verfügungen erscheinen je nach Region in unterschiedlicher Sprache. Wir ordnen jede Position unabhängig von der Sprache korrekt zu und begleiten Sie auf Deutsch.

Immobilien, Eigenmietwert und Ferienwohnungen im Kanton Wallis

Wer im Kanton Wallis Wohneigentum besitzt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen und kann im Gegenzug Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Verwaltungskosten abziehen. Entscheidend ist die saubere Trennung: Reparaturen und Ersatz halten den Wert und sind abziehbar, ein Ausbau steigert ihn und ist es nicht.

Wichtig für Ferienwohnungen: Im Wallis ist der volle Eigenmietwert zu versteuern – unabhängig davon, wie oft die Wohnung tatsächlich genutzt wird. Bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons besteht eine beschränkte Steuerpflicht mit Steuerausscheidung zwischen den Kantonen.

Per 2025 hat das Wallis zudem die Vermögenssteuer-Freibeträge um die Hälfte erhöht: CHF 90'000 für Ehepaare, CHF 45'000 für Alleinstehende – das entlastet Eigentümerinnen und Eigentümer direkt.

  • Eigenmietwert und Liegenschaftsangaben korrekt erfasst
  • Ferienwohnung: voller Eigenmietwert korrekt deklariert
  • Hypothekarzinsen und Schuldenverzeichnis geprüft
  • Unterhalt: werterhaltend von wertvermehrend getrennt
  • Steuerausscheidung bei ausserkantonalem Wohnsitz berücksichtigt

Zusatzleistung: CHF 65.– pro Liegenschaft.

Gemeindevergleich

Gemeindekoeffizienten im Kanton Wallis

Das Wallis kennt keinen Steuerfuss: Die Gemeinden wenden einen Koeffizienten auf den Steuerbetrag an, kombiniert mit einer gemeindeeigenen Indexierung. Ein tiefer Koeffizient bedeutet in der Regel eine tiefere Belastung. Die folgende Auswahl zeigt die Koeffizienten grösserer und bekannter Gemeinden.

Die Koeffizienten reichen 2025 von 1.00 (u. a. Brig-Glis und Zermatt) bis 1.45 (Leukerbad); dazu kommt die gemeindeeigene Indexierung, die das Bild leicht verschieben kann. Umso wichtiger ist eine Steuererklärung, die alle zulässigen Abzüge vollständig ausschöpft.

Koeffizienten und Indexierungen der Walliser Gemeinden(öffnet in neuem Tab auf vs.ch)

Ihre Vorbereitung

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je nach Situation kommen weitere Dokumente dazu. Nach Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt.

Einfacher Ablauf

In 4 klaren Schritten zur fertigen Steuererklärung

Anfragen, besprechen, freigeben – den Rest übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    ca. 60 Sekunden

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular mit Kontaktdaten und Wohnkanton ausfüllen – kostenlos und unverbindlich.

  2. 02

    innert 24 Stunden

    Berater kennenlernen

    Ihre persönliche Fachperson meldet sich – zu Hause, im Büro oder per Videocall.

  3. 03

    Upload oder Post

    Unterlagen besprechen

    Gemeinsam gehen Sie die Checkliste durch; Fehlendes reichen Sie bequem nach.

  4. 04

    nach Ihrer Freigabe

    Fertige Steuererklärung

    Wir erstellen die Steuererklärung, Sie geben sie frei – danach reichen wir sie ein.

Jetzt kostenlos anfragen

Transparente Preise

Faire Fixpreise – auch im Kanton Wallis

Fixpreis pro Steuerjahr. Bezahlt wird nach Fertigstellung, innert 14 Tagen.*

  • Lernende & Studierende

    CHF 35.–

    Bis CHF 30'000 Lohnsumme

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Beratung und Bearbeitung
    • Einreichung beim Steueramt
    • Alle Kantone verfügbar
    Jetzt anfragen
  • Beliebteste

    Einzelpersonen

    CHF 99.–

    Für Angestellte & Selbständige

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Inkl. Nebeneinkünfte
    • Inkl. Weiterbildungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    • Telefonische Beratung
    Jetzt anfragen
  • Ehepaare

    CHF 149.–

    Gemeinsame Veranlagung

    Pro Steuererklärung

    • Inkl. Steuererklärung
    • Inkl. Wertschriften
    • Inkl. Fristverlängerung
    • Gemeinsame Veranlagung
    • Kinderabzüge optimiert
    • Drittbetreuungskosten
    • Einreichung beim Steueramt
    • Persönliche Steuerfachperson
    Jetzt anfragen
  • ImmobilienCHF 65.– pro Liegenschaft
  • ErbschaftCHF 65.–
  • Express 72hCHF 100.–

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* Stammkundinnen und Stammkunden können vorab online bezahlen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen – Kanton Wallis

Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Steuererklärung in diesem Kanton.

Transparenz

Offizielle Informationen

Verbindlich sind stets die Angaben des Kantons Wallis. Geprüft/Aktualisiert: September 2026.

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