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Kurz beantwortet
Auch mit einem Lehrlingslohn oder einem kleinen Nebenverdienst während des Studiums können Sie steuerpflichtig sein. Ob und in welcher Höhe, hängt von Ihrem Wohnsitzkanton und Ihrem Gesamteinkommen ab. Es lohnt sich, Ausbildungskosten und Belege von Beginn an zu sammeln. So behalten Sie den Überblick und können mögliche Abzüge geltend machen, sobald Sie Ihre erste Steuererklärung ausfüllen.
Steuerpflicht während der Ausbildung
Wer in der Schweiz wohnt und ein Einkommen erzielt, ist grundsätzlich steuerpflichtig, unabhängig vom Alter oder Status als Lernende oder Studierender. Massgebend ist, ob das Einkommen die kantonal festgelegte Grenze überschreitet.
Auch bei tiefem Einkommen kann es sich lohnen, eine Steuererklärung einzureichen, etwa um zu viel bezahlte Quellensteuer zurückzufordern oder Abzüge geltend zu machen. Prüfen Sie die Regeln Ihres Wohnsitzkantons.
Wer während der Ausbildung mehrere kleinere Nebenjobs oder Praktika ausübt, sollte sämtliche Lohnausweise zusammentragen, damit das Gesamteinkommen korrekt ermittelt werden kann. Fehlende Belege führen sonst häufig zu Rückfragen der Steuerverwaltung oder zu einer unvollständigen Deklaration.
Ziehen Sie während der Ausbildung innerhalb der Schweiz um oder wechseln Sie den Kanton für ein Studium, kann sich zudem die Zuständigkeit für die Veranlagung ändern. Informieren Sie sich in diesem Fall frühzeitig bei der Steuerverwaltung des neuen Wohnsitzkantons.
Ausbildungskosten als Abzug
Kosten für eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung können unter bestimmten Voraussetzungen von den Steuern abgezogen werden. Dazu zählen etwa Kursgebühren, Fachliteratur oder Materialkosten.
Die Erstausbildung wird steuerlich teilweise anders behandelt als eine spätere Weiterbildung. Bewahren Sie alle Belege auf, damit Sie die Kosten im entsprechenden Steuerjahr korrekt deklarieren können.
Auch Kosten für externe Kurse, Sprachaufenthalte mit beruflichem Bezug oder digitale Lernplattformen können unter Umständen berücksichtigt werden, sofern ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht. Klären Sie im Einzelfall ab, ob die jeweilige Ausgabe als Ausbildungs- oder als private Kosten gilt.
Wird eine Ausbildung durch den Arbeitgeber ganz oder teilweise finanziert, ist zu prüfen, ob und in welcher Form dieser Beitrag in der Steuererklärung zu berücksichtigen ist. Eine klare Trennung zwischen selbst getragenen und übernommenen Kosten erleichtert die Deklaration erheblich.
- Kursgebühren und Prüfungsgebühren
- Fachliteratur und Lehrmittel
- Fahrkosten zum Ausbildungsort
- Auswärtige Verpflegung während der Ausbildung
- Kosten für notwendige Arbeitsmittel und Software
Stipendien und finanzielle Unterstützung
Stipendien werden steuerlich in vielen Kantonen anders behandelt als reguläres Einkommen und sind häufig ganz oder teilweise steuerfrei. Die genaue Regelung ist kantonal unterschiedlich.
Unterstützungsleistungen der Eltern gelten in der Regel nicht als steuerbares Einkommen. Klären Sie im Zweifel bei der Steuerverwaltung Ihres Kantons ab, wie eine bestimmte Zahlung zu behandeln ist.
Neben kantonalen Stipendien gibt es teilweise auch Unterstützung durch Stiftungen, Fonds oder Ausbildungsdarlehen. Auch hier lohnt sich eine differenzierte Betrachtung, da beispielsweise Darlehen steuerlich anders behandelt werden können als nicht rückzahlbare Beiträge.
Wenn Sie neben einem Stipendium zusätzlich ein Erwerbseinkommen erzielen, sollten Sie beide Einkommensarten sauber getrennt ausweisen. Nur so lässt sich nachvollziehen, welcher Teil des Einkommens tatsächlich der Steuerpflicht unterliegt.
Die erste Steuererklärung ausfüllen
Für viele Lernende und Studierende ist es die erste eigene Steuererklärung. Nehmen Sie sich Zeit, alle Belege zu Lohn, Nebenverdienst und Ausbildungskosten zusammenzustellen.
Viele Kantone bieten elektronische Hilfsmittel und Wegleitungen an, die Schritt für Schritt durch das Formular führen. Bei Unsicherheiten kann eine kurze Beratung durch eine Fachperson helfen, Fehler zu vermeiden.
Auch kleinere Vermögenswerte wie ein Sparkonto oder ein Wertschriftendepot müssen deklariert werden, auch wenn der Betrag gering erscheint. Die Steuerverwaltung erhält häufig ohnehin Meldungen von Banken, sodass eine vollständige Deklaration Rückfragen vorbeugt.
Wohnsitzwechsel und Auslandaufenthalte während der Ausbildung
Ein Auslandsemester oder ein Praktikum im Ausland wirft häufig Fragen zur Steuerpflicht auf. In der Regel bleibt der steuerliche Wohnsitz bei den Eltern oder am bisherigen Wohnort bestehen, solange der Aufenthalt zeitlich befristet und ausbildungsbedingt ist.
Bei längeren Auslandaufenthalten oder wenn eigenständiges Einkommen im Ausland erzielt wird, kann sich die Situation ändern. Klären Sie in solchen Fällen frühzeitig ab, welcher Kanton oder welches Land für die Besteuerung zuständig ist.
Das sollten Sie bereithalten
- Lohnausweis von Lehrbetrieb oder Nebenjob
- Bestätigungen über Stipendien oder Unterstützungsleistungen
- Belege zu Kursgebühren und Lehrmitteln
- Nachweise zu Fahrkosten und Verpflegung
- Kontoauszüge und Vermögensnachweise, falls vorhanden
Häufige Fragen
Quellen
Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Stand: August 2026. Massgebend sind die aktuelle Wegleitung Ihres Kantons und die offiziellen Angaben der Steuerbehörden.
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