Ratgeber
Abzüge
Abzüge mindern Ihr steuerbares Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Welche Abzüge zulässig sind und wie Sie diese belegen, regeln Bund und Kantone teilweise unterschiedlich.
Kurz erklärt
Als Abzüge gelten insbesondere Berufskosten, Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung, Kinderbetreuungskosten, Schuldzinsen, Spenden sowie selbst getragene Krankheits- und Versicherungskosten. Massgebend sind stets die aktuelle Wegleitung Ihres Kantons sowie das Bundesrecht. Sammeln Sie während des Jahres alle Belege, damit Sie die Angaben in der Steuererklärung lückenlos nachweisen können.
Worauf es ankommt
Effektive versus pauschale Abzüge
Für viele Positionen können Sie zwischen einem Pauschalabzug und den effektiven, belegten Kosten wählen. Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und lohnt sich nachzurechnen.
Kantonale Unterschiede beachten
Bei der direkten Bundessteuer gelten einheitliche Regeln, bei den Staats- und Gemeindesteuern können Ansätze und Höchstbeträge je nach Kanton variieren. Prüfen Sie deshalb stets die aktuelle Wegleitung Ihres Kantons.
Belege sind Pflicht
Ohne Nachweis werden Abzüge in der Regel nicht anerkannt. Bewahren Sie Quittungen, Rechnungen und Bestätigungen so lange auf, wie es die Aufbewahrungsfristen vorsehen.
Zeitpunkt der Kosten
Massgebend ist grundsätzlich, in welchem Steuerjahr die Kosten angefallen sind. Planen Sie grössere Ausgaben wie Weiterbildungen oder Sanierungen wenn möglich mit Blick auf die Steuerperiode.
Individuelle Prüfung bei Unsicherheit
Bei komplexeren Situationen, etwa bei Selbstständigkeit oder grenzüberschreitenden Sachverhalten, empfiehlt sich die Prüfung durch eine Fachperson.
Beiträge zum Thema Abzüge
5 Beiträge mit Erklärungen, Checklisten und Quellen.
- Berufskosten und Pendeln: Was Sie abziehen könnenBerufskosten umfassen insbesondere Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort, Mehrkosten für Verpflegung sowie weitere für die Berufsausübung notwendige Auslagen. Sie können entweder den Pauschalabzug oder die effektiven, belegten Kosten geltend machen. Für den Arbeitsweg gilt in der Regel das günstigste zumutbare Verkehrsmittel als Massstab. Wer mehrere Arbeitsorte oder ein wechselndes Pensum hat, sollte die Angaben besonders sorgfältig dokumentieren, damit die Steuerverwaltung den Sachverhalt nachvollziehen kann.Beitrag lesen
- Aus- und Weiterbildungskosten von der Steuer absetzenKosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen können Sie bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag als Abzug geltend machen. Voraussetzung ist in der Regel ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit oder eine anerkannte Umschulung. Erstausbildungen bis zu einem bestimmten Abschluss gelten unter Umständen als bereits abgegolten und sind nicht zusätzlich abziehbar. Eine sorgfältige Dokumentation von Kursinhalt und beruflichem Bezug erleichtert die Anerkennung durch die Steuerverwaltung.Beitrag lesen
- Kinderbetreuungskosten und FamilienabzügeKosten für die Betreuung von Kindern durch Dritte können Eltern bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag pro Kind abziehen, sofern die Betreuung im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit steht. Zusätzlich bestehen allgemeine Kinderabzüge, die unabhängig von den effektiven Betreuungskosten gewährt werden. Die genauen Voraussetzungen und Beträge sind der Wegleitung Ihres Kantons zu entnehmen. Eine lückenlose Dokumentation der Betreuungsverhältnisse erleichtert die Veranlagung und beugt Rückfragen vor.Beitrag lesen
- Spenden, Schulden und Schuldzinsen richtig abziehenSpenden an vom Bund oder Kanton als gemeinnützig anerkannte Organisationen können bis zu einem prozentualen Anteil des Nettoeinkommens abgezogen werden. Schuldzinsen auf privaten Schulden, etwa Hypotheken oder Konsumkredite, sind innerhalb bestimmter Grenzen ebenfalls abzugsfähig. Massgebend sind stets Nachweise über den tatsächlichen Zahlungsfluss und die anerkannte Gemeinnützigkeit der Empfängerorganisation. Eine vollständige Auflistung der Schulden ist zudem für die Vermögensdeklaration von Bedeutung.Beitrag lesen
- Krankheitskosten und Versicherungsprämien absetzenKrankenkassenprämien und weitere Versicherungsprämien können im Rahmen des jährlich festgelegten Versicherungsabzugs geltend gemacht werden. Selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten sind zusätzlich abzugsfähig, sofern sie einen bestimmten Anteil des Nettoeinkommens übersteigen. Wichtig ist, dass nur tatsächlich selbst bezahlte und nicht durch Versicherungen gedeckte Kosten berücksichtigt werden. Eine geordnete Sammlung der Belege über das ganze Jahr erleichtert die Berechnung des abzugsfähigen Anteils erheblich.Beitrag lesen
Das sollten Sie bereithalten
- Lohnausweis mit Angaben zu Spesen und Vergünstigungen
- Belege für Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort
- Rechnungen für Aus- und Weiterbildungen
- Nachweise für Kinderbetreuungskosten durch Drittpersonen
- Spendenbestätigungen gemeinnütziger Organisationen
- Zusammenstellung der Schuldzinsen
- Belege für selbst getragene Krankheits- und Zahnarztkosten
- Prämienrechnungen der Krankenkasse
Häufige Fragen – Abzüge
Quellen und verwandte Themen
Quellen
Aktualisiert: August 2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung.
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