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Kantone

Steuererklärung in allen 26 Kantonen

Kantonale Regeln, Abzüge, Fristen und Gemeindesteuerfüsse unterscheiden sich. Wir begleiten Sie schweizweit persönlich – digital, verständlich und zum Fixpreis.

Warum der Wohnkanton bei der Steuererklärung zählt

Die Schweiz besteuert auf drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Der Bund gibt einen Rahmen vor, die Kantone gestalten Tarife, Abzüge und Verfahren innerhalb dieses Rahmens selbst aus. Deshalb sind Formulare, Wegleitungen und zulässige Abzüge nicht überall identisch.

Hinzu kommt die Gemeinde: Sie erhebt einen eigenen Steuerfuss, der jährlich beschlossen wird. Auch Abgabefristen und die Möglichkeiten einer Fristverlängerung unterscheiden sich. Konkrete Werte nennen wir hier bewusst nicht – sie ändern sich jährlich und sind vor der Einreichung beim zuständigen kantonalen Steueramt zu prüfen.

Alle Kantone im Überblick

Wählen Sie Ihren Wohnkanton – oder suchen Sie nach Name oder Kürzel.

26 von 26 Kantonen

Vier Punkte zur Orientierung

  • Kantonale Abzüge

    Welche Abzüge zulässig sind und wie hoch sie ausfallen, bestimmt der Kanton. Wir prüfen Ihre Belege und ordnen sie den richtigen Positionen zu.

  • Abgabefristen

    Die Frist wird jährlich kantonal festgelegt. Sie lässt sich in der Regel verlängern – wir beantragen das für Sie kostenlos.

  • Gemeindesteuerfuss

    Zusätzlich zur Kantonssteuer erhebt Ihre Wohngemeinde eine eigene Steuer. Die Steuerfüsse werden jährlich beschlossen.

  • Umzug und Kantonswechsel

    Massgebend ist in der Regel der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode. Bei einem Umzug klären wir die Zuständigkeit vorab.

So unterstützen wir Sie in Ihrem Kanton

  • Persönliche Fachperson

    Sie haben eine feste Ansprechperson, die Ihre Unterlagen kennt und Rückfragen direkt mit Ihnen klärt.

  • Kantonale Prüfung

    Ihre Angaben werden nach den Regeln Ihres Wohnkantons erfasst und auf Vollständigkeit geprüft.

  • Unterlagen im Griff

    Wir sagen Ihnen, welche Dokumente nötig sind, und melden uns, wenn etwas fehlt.

  • Freigabe und Einreichung

    Sie prüfen den Entwurf und geben ihn frei. Erst danach erfolgt die Einreichung.

Häufige Fragen zu den Kantonen

Ihre Steuererklärung in guten Händen

Schildern Sie uns Ihre Situation im Anfrageformular – kostenlos und unverbindlich.

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